Aktuelles aus unserer Arbeit

                                    Aktuelles aus unserer Arbeit

Denen, die an einer Mitarbeit interssiert sind, möchte die MieterWerkStadt Charlottenburg den Einstieg in die bisherige Arbeit erleichtern.

Hierzu sind unten die Protokolle der Treffen aus dem letzten Quartal eingestellt ("Letzte Protokolle").

Soweit wir uns an Projekten beteiligen und/oder dazu aufrufen (wie etwa bei den Mietenwahnsinn-Demos) und sich Hinweise dazu noch nicht in den Protokollen finden, machen wir hier unter "AKTUALIA" auf diese Veranstaltungen aufmerksam (ggf. mit den von uns hierzu bereits veröffentlichten Stellungnahmen).

Wichtige Arbeitsgrundlagen finden sich ebenfalls unter "AKTUALIA".
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                                                   AKTUALIA
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                                                                                                                              22./23. März 2024


                                                         Vonovia und Co: Mieter*innenVernetzung


Das MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. lädt unter dem Motto "VERstehen und WIDERstehen" zu einem Treffen zur Vernetzung und zur Gewinnung von Perspektiven ein

       für Freitag, den 22. März 2024, 18:30 Uhr,  und für  Samstag, 23.3.2024, 10-17 Uhr,

       bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Straße der Pariser Kommune 8 A, 10243 Berlin (am Ostbahnhof).

Veranstalter sind der Berliner Mieterverein, die Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen, das MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. sowie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, Mieter:innen4future (Soziale Wärmewende jetzt!) und Deutsche Wohnen & Co. enteignen. 

Ziel ist, sich  austauschen, zu vernetzen und das Vorgehen zur Verteidigung unserer Interessen gegen die finanzdominierte Immobilien- und Energiewirschafft abzustimmen.

Anmeldung ist erwünscht über
https://www.mieterbund-nrw.de/vonovia-konferenz-berlin

Das Programm findet sich hier:
https://novonovia.mieterinnenrat.de/22-23-maerz-2024-in-berlin-vonovia-konferenz/

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                                                                                                                                     18. März 2024


                                       BUND zum Entwurf des Berliner Schneller-Bauen-Gesetzes:
                                                 "Kriegserklärung an Naturschutz"


In der Erklärung des BUND zum Gesetzesentwurf heißt es:

"Im Rahmen des sogenannten Schneller-Bauen-Gesetzes will Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD) Regelungen des Berliner Naturschutzrechts rasieren. Das geht aus einem dem Umweltverband BUND Berlin vorliegenden internen Entwurf zu Änderungen des Berliner Naturschutzgesetzes aus seiner Verwaltung hervor. Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände sollen eingeschränkt, geschützte Biotope aus dem Gesetz gestrichen und hinter dem Bundesnaturschutzrecht zurückbleibende Ausnahmetatbestände „für überwiegende öffentliche Belange“ geschaffen werden.

Offensichtlich hat Bausenator Christian Gaebler den Naturschutz als Sündenbock für das Berliner Versagen beim Wohnungsbau ausgemacht. Doch wie sich an mehreren von Umweltverbänden gewonnenen juristischen Verfahren gegen Bauvorhaben der letzten Zeit zeigt: Nicht die Naturschutzregeln an sich, sondern deren teils äußerst fahrlässige Anwendung sind die Ursachen für Verzögerungen beim Bau. Dazu kommen hausgemachte Probleme wie eklatanter Personalmangel und massives Zuständigkeits-Pingpong innerhalb der Verwaltung. Substanzielle Einschnitte im Naturschutz werden auch nicht ansatzweise die Hürden für die Schaffung leistbaren Wohnraums kompensieren können, die Bodenpreise, Baupreise und Bauzinsen darstellen."


Link zur Erklärung:
https://www.bund-berlin.de/service/presse/detail/news/kriegserklaerung-an-naturschutz-wird-berliner-bauversagen-nicht-heilen/

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                                                                                                                                  1. Februar 2024

                       weitere Verschleppung der Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung

Mit Blick auf den fehlenden Fortshritt bei der Umsetzung des Volksentscheids hat die Abgeordnete Schmidberger den Senat zum Fortschritt befragtt. Die Frage vom 1. Februar und die Antwort vom 14. Februar 2024 finden sich hier:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18107.pdf?bezuggrd=CHP&utm_source=cp-kurzstrecke

Im Tagesspiegel-Checkpoint vom 23. Februar 2024 wird der Vorgang wie folgt kommentiert:
"Die Verschleppung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne läuft weiterhin prächtig. Der Senat hält nach dem 150-Seiten-starken Expertenbericht aus dem Sommer bekanntermaßen ein neues Rechtsgutachten für erforderlich. Im November hieß es, dieses soll „im ersten Quartal 2024“ beauftragt werden. Tempi passati: Neues „Ziel“ sei nun die Beauftragung „im ersten Halbjahr 2024“ (Q: Drucksache 19 / 18 107). Verstrichene Tage seit dem erfolgreichen Volksentscheid: 880."

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                                                                                                                            23. Dezember 2023

                                                                    Jahresendgeschichte 2023

Christian Müller aus dem Vorstand der Baukammer Berlin dankt der MieterWerkStadt Charlottenburg für ihren Einsatz. Die von den Miet- und Wohnproblemen im Kiez ausgehende Arbeit unterstützt er gern. Für unsere Webseite erzählt er uns dazu die folgende ermutigende Geschichte:

"Viele Veränderungen in der Stadt empfinden wir nicht nur als Verbesserung des Lebens in der Stadt – Sperrung der Bismarckstr., Aufgabe von Karstadt in der Wilmersdorfer Straße und Wohnungsmangel, obwohl genug Wohnungen gesucht werden und wir Planer gern schneller planen und bauen würden usw. -.

Aber manchmal kann man auch eine Veränderung mitgestalten:
So wollte unser kleiner Nahkauf in der Fritschestr. aufgrund einer Mietsteigerung sein Geschäft aufgeben. Das fanden wir sehr traurig, da wir die vietnamesische Familie und die netten Mitarbeiter sehr schätzen.

So nahmen wir Kontakt mit dem Vermieter auf, der sich erneut mit dem Mieter traf –
und auf einen mittleren Mietpreis einigte. Dadurch können 6 Arbeitsplätze hier im Viertel erhalten werden und außerdem steht kein weiterer Laden leer.“


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                                                                                                                           25. November 2023

                                                                   „Das kleine Handbuch Wohnen und Mieten“

Für alle, die sich rasch einen systematischen Überblick in die aktuellen Probleme des Mietens und Wohnens verschaffen wollen oder die Rat in einem konkreten Fall benötigen, hat das "Initiativenforum Stadtpolitik" ein Vademecum herausgegeben.

Um es für Mieter*innen, die mit der deutschen Sprache nicht so vertraut sind, nutzbar zu machen, kann es auch in Arabisch, Englisch, Polnisch und Türkisch abgerufen werden:
https://iniforum-berlin.de/2023/11/neuerscheinung-das-kleine-handbuch-wohnen-und-mieten/#more-52026

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                                                                                                                               18. Oktober 2023


                        „Kommunal bauen und wohnen: Wie geht’s weiter mit Berlins landeseigenen Wohnungen“:

 
Dieses Thema ist Gegenstand einer Veranstaltung am

               Mittwoch, 18. Oktober, ab 18:30 Uhr, in der "Vierten Welt", Adalbertstraße 96, 10999 Berlin.

Zum 1. Jauar 2024 gibt das Land den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) durch Änderung der bisherigen Kooperationsvereinbarung mehr Spielraum bei der Miete und der Belegung. Dies und die – vermutlich rhetorische – Frage, ob die LWU mehr oder weniger Markt brauchen, wird Gegenstand der Diskussion sein. Das Podium wird wie folgt besetzt sein:

    Christian Gaebler (Senator für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen)
    Niklas Schenker (Linksfraktion Berlin)
    Jörg Franzen (Vorstand Gesobau, angefragt)
    Wibke Werner (Berliner Mieterverein)
    Daniela Radlbeck (Paritäter)
    Mario Hilgenfeld (BBU)
    Susanne Feldkötter (ver.di, angefragt)

Wer teilnehmen möchte, sollte sich vorsorglich hier anmelden:
wahlkreis@niklasschenker.de
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                                                                                                                           27. September 2023


                       „Erst saniert, dann verdrängt  -  die Folgen auslaufender Sozialbindungen in Berlin“


Zu diesem Thema lädt das InitiativenForum Stadtpolitik für

                                      Mittwoch, den 27. September 2023, 18.00 - 21.00 Uhr,

in das Abgeordnetenhaus ein (Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin; Sitzungssaal auf Anfrage an der Pforte).

Den Input geben Initiativen unter Bezug auf ihre Erfahrungen in der Basisarbeit. Folgerungen und Handlungsbedarf werden anschließend mit Abgeordneten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erörtert.

Das InitiativenForum bittet vorsorglich um Anmeldung (hearing@initiativenforum-berlin.de). Für den Einlass in das Abgeordnetenhaus ist ein Ausweisdokument notwendig.

Mehr > https://iniforum-berlin.de/2023/08/hearing-11-des-initiativenforums-stadtpolitik-am-27-september-2023/
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                                                                                                                          26. September 2023


Deutsche Wohnen & Co enteignen

- hat die Hinhaltetaktik des Senats satt und

- gibt Startschuss für die Vorbereitung eines eigenen Vergesellschaftungsgesetzes


Die Presseerklärung vom heutigen Tag ist hier abrufbar:
https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten/initiative-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an

Wer für die Vorbereitung des Vergesellschaftungsgesetzes und die Kampagne zum neuen Volksentscheid spenden will, kann das hier tun:
https://dwenteignen.de/spenden
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                                                                                                                          25. September 2023

                                   Maßnahmenpaket der Bundesregierung für bezahlbaren Wohnraum

Anlässlich des "Wohngipfels", den die Bundesregierung insbesondere mit Akteuren der Bau- und Immobilienbranche am 25. September 2023 abgehalten hat, hat die Bundesregierung ihr

         "Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und
          zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft"

vorgelegt.

Neben Verfahrenserleichterungen im Baugenehmigungsverfahren, zusätzlichen steuerlichen Investionsanreizen sowie weiteren herkömmlichen Instrumenten, die der Kapialverwertungslogik folgen, fallen zwei Ankündigengen konstruktiv heraus:

Maßnahme 7: Umwidmung von Büro in Wohnraum (Originaltext):

Deutschlandweit gibt es Leerstand bei Gewerbeimmobilien. Büros und Räume des Einzelhandels werden auch in Folge der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund der COVID-Pandemie nicht mehr in bisherigem Maße gebraucht.

Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hat in einer Studie prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht. Die Nutzung dieser Immobilien spart Fläche und Baustoffe. Sofern sie mit anspruchsvollen Sanierungen einhergeht, ist ihre ökologische Bilanz vorteilhaft.

Für Eigentümer und Investoren, die für geeignete Gewerbeimmobilien nach den BEG-Förderbedingungen eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch nehmen können und sie dabei zugleich zu Wohnraum umbauen, wird 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln aufgelegt. Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden. Die Finanzierung soll ebenfalls aus den Mitteln des KTF bereitgestellt werden


Maßnahme 14: Neue Wohngemeinnützigkeit (Originaltext):

Wir wollen bereits im nächsten Jahr die Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen, um mit einem neuen Marktsegment dauerhafte Sozialbindungen im Neubau wie im Bestand zu schaffen. Die Bundesregierung strebt dazu Investitionszuschüsse und Steuervorteile an.

Anmerkung: Bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit soll das Prinzip "Einmal gefördert, immer gebunden" zum Tragen kommen.

Das gesamte Maßnahmenpaket findet sich hier:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/pm-kurzmeldung/massnahmenpaket_bezahlbarer_wohnraum.pdf;jsessionid=F5E3F7052B04AC3347F82ED00130B441.1_cid387?__blob=publicationFile&v=4
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                                                                                                                                      28. Juni 2023

                                                                            Hearing zum Thema
                                                     „Unsoziale Mieten im Sozialen Wohnungsbau“

An dem vom Initiativenforum Stadtpolitik veranstalteten Hearing nehmen die Fachabgeordneten der Fraktionen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teil. Den „Input“ geben Mieter-und Stadtteilinitiativen, deren Schwerpunkt in Gebieten mit sozialem Wohnungsbau liegt. Es wird dabei auch um den vom neuen Senat erarbeiteten Entwurf zur Änderung des Wohnraumgesetzes gehen.

Das Hearing findet am Mittwoch, dem 28. Juli 2023, von 18 bis 21 Uhr im Abgeordnetenhaus, Saal 304, statt. Näheres:
https://iniforum-berlin.de/2023/05/hearing-10-des-initiativenforums-stadtpolitik-am-28-juni-2023/#more-42866
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                                                                                                                                      22. Juni 2023


                                                                       Verdrängung bekämpfen!
                                        Milieuschutz für Charlottenburg-Wilmersdorf retten und erweitern!
                                                              Schwarz-grüne Wende verhindern!


Hierzu diskutiert die Anwohnerschaft auf Einladung der MieterWerkStadt Charlottenburg am

                                                  Donnerstag, den, 22. Juni 2023, 19 Uhr,

im DIVAN (Nehringstr. 8).

Der Einladungsflyer kann hier abgerufen werden:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1669695186782306304/photo/1
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                                                                                                                                      21. Juni 2023

                                                           "Karstadt Wilmersdorfer Straße retten!“

Zu diesem Thema treffen sich der Karstadt-Betriebsratsvorsitzende, die Bezirksbürgermeisterin und ver.di auf Einladung der Linksfraktion mit AnwohnerInnen und Beschäftigten.

Es soll erörtert werden, welche Möglichkeiten wir noch haben, um eine Schließung des Kaufhauses zu verhindern.

Wann:     Mittwoch 21. Juni 2023, 19 Uhr
Wo:         Behaimstr. 17 (Stadzelbüro DIE LINKE)

Einladungsflyer:      https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1669324162312073216/photo/1

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                                                                                                                                      12. Juni 2023
                                                
                                                           Wie wir wohnen wollen - Podiumsdiskussion

„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ stellt am

             Montag, 12. Juni 2023, 19 Uhr,
             im Grünen Salon der Volksbühne (Weydingerstr. 14-16, 10178 Berlin)

die Konzeption der Anstalt öffentlichen Rechts vor, die die zu vergesellschaftenden Wohnungen verwalten wird, mehr:
https://dwenteignen.de/aktuelles/termine/wie-wir-wohnen-wollen

Die Broschüre kann schon jetzt hier heruntergeladen werden:
https://content.dwenteignen.de/uploads/Gemeingut_Wohnen_3a03fa4c87.pdf

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                                                                                                                                        9. Juni 2023

Die Ausstellung:
"Enteignung: Zur Geschichte eines umkämpften Begriffs"

präsentiert die Linke zusammen mit "Deutsche Wohnen & Co enteignen" anlässlich ihres Sommerfests im Charlottenburger Stadtbüro in der Behaimst. 17 (10585) am

                                                                   Freitag, 9. Juni 2023, ab 17 Uhr.

Allen, die die Ausstellung im Kapitalismusmuseum (11. März bis 7. Mai) verpasst haben, bietet sich hier die Gelegenheit, Versäumtes nachzuholen.

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                                                                                                                                         1. Juni 2023


                                                         Mieterschutzgesetz vom 1. Juni 1923
                                Erinnerung an ein zu früh von uns gegangenes Stück Rechtsgeschichte


                                             Mieterschutzgesetz wird heute 100 Jahre

Das Mieterschutzgesetz ist vor 100 Jahren - am 1. Juni 1923 -  in Kraft getreten. Reichsweit gab es so erstmals Mieterschutz durch ein Gesetz.

Während des ersten Weltkriegs wurde die Wohnungsnot so groß, dass ab 1916 mit (Not-)Verordnungen gesteuert werden musste. Geregelt wurden
-    die behördliche Zuordnung/Vergabe von Wohnraum,
-    die Einweisung zusätzlicher Mieter*innen in bereits bewohnte Wohnungen,
-    die Miethöhe (Mietpreisbindung),
-    der Ausschluss von Kündigungen ohne behördliche Zustimmung

Die Befugnisse zur Zwangseinweisung wurden sukzessive in dem Maße wieder aufgehoben, in welchem die existentielle Notlage durch Wiederaufbau gelindert werden konnte.

Die Mietpreisbindung und der Mieterschutz sind darüber hinaus auch Instrumente zur Verhinderung sozialer Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt. Zum Verhältnis zur Zwangswirtschaft führt der frühere Standardkommentar von Karl August Bettermann Folgendes aus (Bettermann, Mieterschutzgesetz, 12. Lfg., 1957, Einleitung Rn 48):
„Der Mieterschutz ist von der Zwangswirtschaft ebenso unabhängig wie das Mietrecht des BGB. Auch in Zeiten, in denen sich der Staat jeden Eingriffs in den Wohnungsmarkt enthält, kann - und muß in einer sozialen Rechtsordnung - der Mieterschutz als Bestandteil weiterbestehen.“

Das Mieterschutzgesetz blieb in Westberlin bis 1975 bestehen. In „Westdeutschland“ ist es zuvor je nach Einschätzung der regionalen Mangelsituation und der sozialen Teilhabechancen bereits zuvor sukzessive aufgehoben worden.

Mit Rücksicht auf die soziale Situation und die Gefahr der Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte ist allerdings die Mietpreisbindung - nach dem Reichsmietengesetz und ab 1947 nach dem 1. bis 12. Bundesmieten-gesetz - meist deutlich später beendet worden. Auch hier galt die Preisbindung in Westberlin am längsten, nämlich bis zum Auslaufen des 12. Bundesmieten-gesetzes am 31. 12. 1989.

Im Jubiläumsjahr soll noch in weiteren Beiträgen an das Mieterschutzgesetz erinnert werden. Gerade zur Bewältigung der heutigen - vornehmlich in Ballungsgebieten vorherrschenden - Mangellage dürften sich einige Anregungen an Politik und Gesetzgeber finden.

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                                                                                                                                        12 Mai 2023


                                  „Berlin sieht schwarz-rot! – Was bedeutet das für die Mieter*innen“

Unter diesem Motto hält die Abgeordnetenhausfraktion der LINKEN am

                          Freitag, dem 12. Mai 2023, 18 Uhr,
                           Adalbertstraße 96 („Vierte Welt“)

eine Diskussionsveranstaltung ab. Input-Beiträge kommen von Andrej Holm (Stadtsoziologe HU), Ulrike Hamann (Berliner Mieterverein) und Niklas Schenker sowie von Vertreter*innen des Mietenwahnsinnsbündnisses und von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Link zum Einladungsflyer:  https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1651956685970210819/photo/1

Zu einer Anmeldung (> buero@niklasschenker.de) wird wegen des begrenzten Platzangebots geraten.
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                                                                                                                                        1. April 2023

                                                                  Demo gegen #Mietenwahnsinn
    
Die nächste Demo des Bündnisses Mietenwahnsinn findet am

                Samstag, dem 1. April 2023, 13:00 Uhr,

statt. Sammelpunkt ist das

               Ernst Thälmann Denkmal, Greifswalder Str. 52, 10405 Berlin.

Von der Initiative "Wem gehört Moabit?" ist das Motto vorgegeben:

              "#Mietenwahnsinn - widersetzen! BERLIN IST UNSERE STADT!".

Zum Aufruf führt folgender Link:
https://wem-gehoert-moabit.de/termine/?event_id=916&lang=de
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                                                                                                                                     18. März 2023

                                                       Demo gegen eine schwarz-rote Koalition


Das Bündnis #BerlinZusammen ruft für

           Samstag, dem 18. März 2023, 12 Uhr, Hermannplatz,

zu einer Demo unter dem Motto auf:

           Rückschritts­koalition stoppen! - Berlin zusammen verändern!

Unter den Veranstaltern sind etliche Initiativen, die das Mietenpolitische Dossier 2021 zur Abgeordnetenhauswahl gemeinsam mit uns erarbeitet haben und nun jegliche Chance auf Durchsetzung der damals erhobenen Forderungen schwinden sehen.

Der Aufruf und Näheres zur Demo kann hier abgerufen werden:

https://berlinzusammen.de/

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                                                                                                                                       1. März 2023

                                               Statement gegen eine Regierungsbeteiligung der CDU

Auf Initiative von Bizim Kiez haben mieten- und stadtpolitischer Initiativen und Orgaisationen die folgende Erklärung abgegeben:


                                                                   #NoCDUBerlin, #NoKroKo, #progressivesB

83 Prozent aller Menschen in Berlin leben zur Miete. Berlin ist die Stadt der Mieter:innen. Und im Wohnen verdichten sich die großen Konfliktfelder von sozialer Ungleichheit, von Verteilungsfragen, Diskriminierung und auch Klimagerechtigkeit.

Die CDU ist eine Partei des Immobilienkapitals. Auf ihr – und insbesondere Kai Wegners – Agieren hin wurde 2020 der Mietendeckel gekippt. Als Lohn gab es von der Immobilienlobby im gleichen Jahr satte Spenden, die 80 Prozent der gesamten Parteispenden der CDU ausmachten.

Die CDU ist außerdem eine rückwärts gewandte Partei. Ihre rassistische Zuspitzung der Debatte über die Silvesterkrawalle und die Ankündigung der Abschaffung des Antidiskrimminierungsgesetzes nach einem Regierungsantritt sprechen eine offen reaktionäre Sprache.

Wir begreifen eine mögliche CDU-Regierungsbeteiligung folglich als Abschied vom Projekt einer fortschrittlichen Politik – auch und gerade im Bereich des Wohnens. Eine Koalition der SPD oder der Grünen mit der CDU bewerten wir als Preisgabe des Mieter*innenschutzes als politischem Auftrag, als Rückabwicklung erster zaghafter Ansätze einer partizipatorischen Stadtentwicklung und als Kampfansage an die von Mietpreissteigerung und Verdrängung bedrohten Mieter*innen Berlins.

Statt rot-schwarz braucht unsere Stadt einen Neustart von rot-grün-rot als wirklich progressiver Koalition. Dem muss diesmal ernsthafte Politik für das Wohl der Berliner*innen zugrunde liegen. Und im Bereich der Stadtentwicklung ist eine Vorbedingung dafür, dass die SPD sich von ihren Altlasten als Partei des Immobilienfilzes trennt. Ihre ideologische Sperrung gegen die – durch die Stadtgesellschaft und die eigene Parteibasis – längst legitimierte Umsetzung der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne, das Durchdrücken regressiver Gestaltungspläne für den Molkenmarkt oder den Hermannplatz, sowie die Hinterzimmerdeals mit Investoren haben gezeigt, durch wen eine soziale Ausrichtung der rot-grün-roten Koalition im Bereich der Stadtentwicklung aktiv behindert wird: Durch Franziska Giffey, Andreas Geisel, Petra Kahlfeldt und ihre Gefolgsleute vom rechten SPD-Flügel.

Eine progressive Berliner Koalition muss daher, um für die Berliner*innen zu funktionieren, ihre Schlüsselpersonalien abseits von innerkoalitionären Machtkämpfen so wählen, dass die aktuellen Konfliktfelder im Bereich des Wohnens zukunfts- und gemeinwohlorientiert angegangen werden. Unserer Ablehnung einer Regierungsbeteiligung der CDU fügen wir die Forderung an alle r2g-Koalitionär:innen hinzu, Regierungs- und Verwaltungsposten entsprechend zu besetzen: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen muss von einer Person geleitet werden, welche die Interessenvertretung der Mieter:innen und deren Verteidigung gegen die Spekulation mit ihrem Wohnraum als grundlegendes Motiv ihres Handelns im Amt versteht. Statt untätig das – ohnehin uneingelöste – Bauen-Bauen-Bauen-Mantra nachzubeten, muss die gesamte Klaviatur von Bestandsschutz, Stärkung des gemeinwohlorientierten Sektors, von kommunalem Wohnungsbau, kooperativer Stadtentwicklung sowie entsprechender Initiativen im Bundesrat gespielt werden. Die Wohnraumversorgung Berlin muss wieder durch einen Vorstand besetzt werden, der die städtischen Wohnungsunternehmen auf die wirklichen Bedarfe unserer vielfältigen Stadtgesellschaft verpflichtet. Die Senatsbaudirektion muss eine „Stadt für Alle“ zum Leitgedanken erklären, der Intransparenz und autoritär getroffene Entscheidungen bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes ausschließt. Und die nächste Berliner Bürgermeister:in sollte Partizipation und demokratische Beschlüsse achten, statt sie beiseite zu wischen, sowie es verstehen, die Fäden von sozialer Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit in der Stadtentwicklung zusammenzuführen.

Erstunterzeichner*innen:
    Bizim Kiez
    Deutsche Wohnen & Co Enteignen
    Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung e.V.
    Guerilla Architects
    Hermann–Henselmann-Stiftung
    Initiative Hermannplatz
    Initiative Mietenvolksentscheid
    Mieter:innengemeinschaft „Rund um die Hasenheide“
    MieterWerkStadt Charlottenburg
    Kotti & Co
    Syndikat-Kollektiv

    Wrangelkiez United

(Unterzeichnungen per Stand 1. März 2023)
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                                                                                                                                  16. Januar 2023

             Giffey: Mit mir keine Umsetzung des Volksentscheids  zur Vergesellschaftung von Wohnraum

Von dem Empfang der Spitzenkandidat*innen bei dem Verband Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) berichtet der Tagesspiegel (Checkpoint vom Dienstag, 17.01.2023) über einen Redebeitrag von Frau Giffey wie folgt:

"Im vollbesetzten Konferenzzentrum des Ludwig-Erhard-Hauses wurde es ganz still, als Franziska Giffey zum Schluss des Abends eine Art persönlicher Erklärung abgab – so offensiv wie nie zuvor seit Beginn ihrer Amtszeit positionierte sich die Regierende Bürgermeisterin gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen. Hier die entscheidenden Sätze im Wortlaut:

'Das ist meine Verantwortung: Ich habe einen Eid geleistet, für diese Stadt das Beste zu bewegen und auch Schaden von dieser Stadt abzuwenden. Und wenn wir hier diskutieren über die Frage von Enteignung, dann würde ich ganz klar dazu sagen: Ich bin im Osten des Landes geboren, in einem anderen Land, in dem Enteignungen auch eine Dimension hatten. Und ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, mich für Enteignungen einzusetzen, wenn wir doch eigentlich dafür kämpfen, dass wir hier in der Stadt Menschen wollen, die Wohnraum schaffen, die Entwicklung voranbringen und die hier investieren.'“


Das bedeutet zweierlei:

- Solange Frau Giffey im Senat ist, wird sie eine Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von Wohnraum verhindern.

- Frau Giffey spricht immer noch - absichtsvoll oder vielleicht auch mangels Einsichtfähigkeit - von Enteignung, obwohl es sich hier
   um eine Vergesellschaftung handelt, also eine dem Gemeinwesen durch Artikel 15 Grundgesetz gegebene Option,  bestimmte
   Politikfelder in unmittelbare öffentliche Verantwortung zu nehmen.

Es ist ihr zu danken, dass sie sich rechtzeitig vor den Wahlen in dieser Klarheit äußert und den Wähler*innen so die Chance gibt, dies noch in ihre Wahlentscheidung einzubeziehen.

W.M., 17.1.2023
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                                                                                                                                  11. Januar 2023

                                                 Berliner Mieterverein zum Wahlkampfauftakt:
                                                                                Anti-Abriss-Konzept 

Der Berliner Mieterverein hat heute in einem Presegespräch sein Konzept zur weitgehenden Abriss-Verhinderung vorgestellt. Neben einer sorgfältigen Bestandsaufnahme umfasst es konkrete Änderungsvorschläge für die BauO Berlin, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der hierzu erlassenen Verordnung.

Die Ergebisse entsprechen weitgehend unserem Forderungskatalog zum "Abriss-Hearing" (s.u. "7. Dezember 2022).

Das Konzept ist hier abrufbar:
https://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-110123-bmv-konzept-abriss.pdf
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                                                                                                                                 10. Januar 2023



                            Der Preis der Vergesellschaftung: Mietdämpfung und leistbare Wohnungen
                    Studie von Matthias Bernt und Andrej Holm im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung


Die Studie ist ab heute online abrufbar:
https://www.rosalux.de/publikation/id/49757/vergesellschaftung-senkt-die-miete

Der Berliner Mieterverein hat die Untersuchung und die sorgfältige Erarbeitung der Ergebnisse in einer Pressemitteilung ausdrücklich begrüßt:
https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/berliner-mieterverein-zur-kurzstudie-der-rls-der-preis-der-vergesellschaftung-mietdaempfung-und-leistbare-wohnungen-pm2302.htm
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                                                                                                                              7. Dezember 2022

                                                                                    IniForum-Hearing
                                                             "Abriss und Verdrängung verhindern"

Zum Thema "Abriss und Verdrängung verhindern" veranstaltete das Initiativenforum Stadtpolitik am 7. Dezember 2022 ein Hearing  im Abgeordnetenhaus.

Für die Koalitionsfraktionen nahmen die jeweiligen Sprecher*innen für Bauen und/oder Stadtentwicklung teil: Katalin Gennburg (LINKE) sowie Katrin Schmidberger und Julian Schwarze für die Grünen. An der Vorbereitung waren zuvor auch Sevim Aydin (SPD) un Niklas Schenker (LINKE) beteiligt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde von Frau Staatssekretärin Ülker Radziwill vertreten.

Nach einer Einführung durch den Berliner Mieterverein berichteten die Ini Habersaathstraße und die MieterWerkStadt Charlottenburg von Ihren konkreten Erfahrungen.

Auf ungeteilte Zustimmung stießen die von der MieterWerkStadt Charlottenburg eingebrachten Vorschläge zur Abrissvermeidung:

-    Möglichkeit zur Bestandssicherung durch präventive Wohnungsaufsicht wahrnehmen (§ 10 a Wohnungsaufsichtsgesetz)  -  Abbau des Sanierungsstaus auch im LWU-Bestand

-    komplette behördliche Sachverhaltsprüfung (einschließlich der Vernachlässigung der Instandhaltung) bei behaupteter Unzumutbarkeit einer Erhaltung

-    Refinanzierungszeitraum zur Beurteilung der Zumutbarkeit eines Erhaltungsaufwandes an den Marktpreis für Wohnhäuser (Multiplikator der Jahresnettokaltmiete) anpassen

-    Praxis bei Erteilung von Negativzeugnissen vereinheitlichen

-    Abriss nur bei Klimaneutralität (Aufnahme entsprechenden Genehmigungsvorbehalts in die Bauordnung)

-    Wohnungs- und Bauämter personell stärken und durch Schulung ertüchtigen

-    Unterrichtung der Mieterschaft über gestellten Abrissantrag

Im Rahmen ihrer Bemühungen um Schärfung des Leerstandsverbots und zur Abrissvermeidung wollen die Koalitionsfraktionen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen diese Vorschläge aufnehmen.  Eine baldige weitere Veranstaltung zur Evaluation dieser Bemühungen wird trotz der bevorstehenden Neuwahlen in Berlin nicht ausgeschlossen.

Der Mitschnitt des Hearings wird demnächst auf der Seite des Initiativenforums Stadtpolitik abrufbar sein:
https://iniforum-berlin.de/hearings/
Abruf auch unter:
Teil 1:
https://www.youtube.com/watch?v=32aROh4Zh9o&list=PLVf6eK16kLrEDAUqOCFg8ZmvxiQyJHup4&index=3
Teile 2-9 dann über die Rand-Links bei Youtube
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                                                                                                                           12. November 2022

                       Aufruf zur "Umverteilen"-Kundgebung am 12. November, 13 Uhr, Alexanderplatz

Das „Umverteilen“-Bündnis ruft für

           Samstag, den 12. November 2022, 13 Uhr,

zu einer Kundgebung auf dem Alexanderplatz auf.

Von den zahlreichen Forderungen liegen unserem Tätigkeitsbereich am nächsten:
-   Preisdeckel für Strom, Heizkosten & Mieten!
-   Immobilien- und Energiekonzerne vergesellschaften!

Zum Aufruf und den unterstützenden Organisationen und Initiativen führt folgender Link:
https://www.umverteilen.jetzt/de/

Als Sammelplatz für unsere Mitstreiter*innen haben wir uns im letzten Monatstreffen auf den „Neptunbrunnen“ verständigt. Wir wollen uns dort um 12.45 Uhr treffen und uns dann um 13 Uhr in die Kundgebung einreihen.
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                                                                                                                             9. November 2022

                                             Kundgebung zum Vorkaufsdesaster: 9. November 2022, 10 Uhr

Für Mittwoch, den 9. November 2022, lädt das „Bündnis Neues Vorkaufsrecht Jetzt!“ zu einer Kurzkundgebung ein. Treffpunkt ist auf der Wiese vor dem Reichstag um 10 Uhr. Es soll mediengerecht daran erinnert werden, dass
-    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erschwerung (praktisch: zur Aufhebung) des gemeindlichen Vorkaufsrechts beim
      Verkauf von Wohnhäusern in Milieuschutzgebieten ein Jahr her ist und
-    die FDP den vom Bauministerium für die Bundesregierung gefertigten Entwurf eines Bundesgesetztes zur Wiederhandbar-
      machung des Vorkaufsrechts seit Mai dieses Jahres blockiert.

Wir würden uns freuen, wenn alle, die sich diesen Termin freihalten können, die Aktion durch ihre Teilnahme unterstützen könnten.

Die hierzu herausgegebene Presseerklärung des "Bündnisses Neues Vorkaufsrecht Jetzt!" vom 4. November findet sich hier:
https://www.baustelle-gemeinwohl.de/2022/11/fdp-blockiert-die-wiedereinsetzung-des-vorkaufsrechts-einverlorenes-jahr/
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                                                                                                                              2. November 2022

                       SPD nun doch für Verankerung der Mieterbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz

Auf der 6. Konferenz der Mieterrät*innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hat Senator Geisel zugesagt, nun doch zügig das Wohnraumversorgungsgesetz novellieren zu wollen. Dabei sollen auch die Mitwirkungsrechte der Mieterbeiräte (das sind die Vertrauensleute der Mieter*innen im jeweiligen Quartier) ins Gesetz aufgenommen werden.

Dies ist eine deutliche Kehrtwende, nachdem die SPD das Gesetzesvorhaben bereits in der letzten Legislaturperiode torpediert hat. Von der öffentlichkeitswirksamen „Beerdigung der Gesetzesnovelle“ vor der Zentrale der Berliner SPD in der Müllerstraße haben wir hier berichtet (s.u.: 11. August 2021).

Noch bei einem Treffen der GEWOBAG Mieter- und Mieterbeiräte in Charlottenburg Nord am 30. September 2022 bedauerte der für die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion erschienene Spandauer SPD-Stadtrat für Bürgerdienste, dass in der Partei wohl nur die Bereitschaft bestehe, die Rechte der Mieterbeiräte weiter in - nicht justitiablen - Leitlinien zu regeln, zumal die Vorstände der landeseigenen Wohnungsgesellschaften nach wie vor mehrheitlich einer institutionellen Mitwirkung der Mieterbeiräte skeptisch gegenüberstehen.

Der nun offenbar gewordene Sinneswandel ist nur zu begrüßen, auch wenn wohl dabei auch die näher rückende Wiederholungswahl den Erkenntnisprozess beschleunigt haben dürfte.

Weiteres zur 6. Konferenz der Mieterräte findet sich hier:
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168220.mieterbeiraete-spd-macht-gut-wetter-bei-mietern.html
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                                                                                                                               22. Oktober 2022

                                                                                Preisdeckel !!
                                                           Wohnen & Energie in öffentliche Hand !!


Zu diesen Themen findet - koordiniert von der LINKEN des Bezirks - am
 
                                                                Samstag, dem 22. Oktober 2022, 11 Uhr,

eine Kundgebung am U-Bahnhof Halemweg (Charlottenburg Nord) statt.

Sprechen werden der Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser, der Abgeordnete Niklas Schenker sowie Ines Schwerdtner (Journalistin und Gründerin der Initiative „Genug ist Genug“) und Philipp Möller (Berliner Mietergemeinschaft); ferner nehmen Gewerkschaften und Mietergruppen (darunter die MieterWerkStadt Charlottenburg) aus dem Bezirk teil.

Der Einladungsflyer zu der Kundgebung findet sich hier:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1580891875699224577/photo/1
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1580891875699224577/photo/2
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                                                                                                                                 8. Oktober 2022

                                                    bundesweiter Mietenstopp-Aktionstag am 8. Oktober 2022

Die Mietenstopp-Kampagne ist initiiert vom Münchner Mieterverein mit dem Deutschen Mieterbund und diversen Unterstützern:
https://mietenstopp.de/jetzt-mitmachen-in-der-kampagne-mietenstopp/bundesweiter-mieten-aktionstag-am-8-oktober-2022/

Zum bundesweiten Mietenstopp-Aktionstag sind in Berlin zwei Kundgebungen angemeldet:

-    13 Uhr, Leopoldplatz, unter dem Motto „Preise runter“ sowie mit der Forderung zur Vergesellschaftung der großen privaten
      Wohnungsbestände („Deutsche Wohnen & Co enteignen“)

-    13 Uhr, Rotes Rathaus, unter dem Motto „#ichwillwohnen“ mit Aktionen von Gangway e.V.
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                                                                                                                          24. September 2022

                                                            VOLKSENTSCHEID feiert Einjähriges

Die Berliner*innen haben am 26.  September vorigen Jahres mit deutlicher Mehrheit dem Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" zugestimmt.

Mit der Vergesellschaftungsfete am

                              Samstag, dem 24. September 2022, 15 Uhr, auf dem Rosa-Luxemburg-Platz

will die Initiative Volksentscheid diesen Erfolg ins Gedächtnis rufen und die Koalitionäre gleichzeitig daran erinnern, dass es jetzt nur noch um die zügige Umsetzung des Volkswillens gehen kann.

Dieser Link führt zum Einladungsflyer nebst dem umfangreichen Kulturproramm:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571907768080015363/photo/1
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                                                                                                                          22. September 2022

                                                           Spielstraßenfest am Stutti: "Platz da"!

Die Bürgerinitiative  Stuttgarter Platz hat ihre dritte temporäre Spielstraße am 22. September 2022 ausgerichtet und einige Szenen des Festverlaufs filmisch festgehalten:
https://www.youtube.com/watch?v=UAfdymXHh6g

Um die Konzeption dieser berlinweiten Veranstaltungen kümmert sich das "Bündnis Temporäre Spielstraßen":
www.spielstraßen.de
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                                                                                                                           17. September 2022

                                                                  Nachlese zum Kiezspaziergang

Bei rauem Wetter traten über 60 Interessierte am Brotgarten zum Kiezspaziergang an.

Mit dem Spaziergang wollten wir zeigen, welchen Problemen die Mieter*innen durch die Vermarktungsstrategien der Immobilienwirtschaft ausgesetzt sind und welche Belastungen selbst im „normalen“ Mietalltag auftreten.

Als Objekte für diese Präsentation waren ausgewählt:
-    Seelingstr. 29 (erster und vorerst letzter Vorkauf in einem Milieuschutzgebiet in Charlottenburg-Wilmersdorf),
-    Schloßstr. 45 bis 47 (sozialer Wohnungsbau nach Auslaufen der Förderungszeitraums),
-    Knobelsdorffstr. 11 (Entlarven von Schauergeschichten des Eigentümers über seine Pläne mit dem Grundstück durch
      gemeinsame Recherchen der Hausgemeinschaft),
-    Windscheidstr. 3 und 3 a (Genehmigung des Abrisses von intaktem und bezahlbarem Wohnraum zur Renditesteigerung durch
      Neubau).

Die Spezifika haben wir auf Wandtafeln zu den einzelnen Häusern zusammengefasst, deren Texte bei Twitter abgerufen werden können:
    Knobelsdorffstr. 11:    https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571887927528939525/photo/1
    Schloßstr. 45-47:       https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571887927528939525/photo/2
    Seelingstr. 29:            https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571887927528939525/photo/2
    Windscheidstr. 3/3a:  https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571887927528939525/photo/4

Vor den Häusern gab es neben den Redebeiträgen seitens der Bewohner*innen engagierte Wortmeldungen aus dem Kreis der Spaziergänger*innen. Dabei wurde auch auf Häuser im Umfeld hingewiesen, in denen eine Verdrängung der Mieter*innen infolge einer Luxusmodernisierung bereits vollzogen worden ist.

Bemerkenswert war die - offenbar auch aus eigenem Erleben empfundene – Empathie mit gekündigten Mieter*innen, insbesondere wenn die Kündigung von einer vom Bezirksamt erteilten Abrissgenehmigung begleitet wird. Selbst wenn die Rechtslage gegen eine Wirksamkeit der Kündigung spricht, können die meisten den aufkommenden Ängsten nicht dauerhaft widerstehen und lassen sich dann auf unzureichende Abfindungsvereinbarungen ein. Dadurch bröckelt dann auch die Solidarität innerhalb der Hausgemeinschaften.

Im Ergebnis ergaben sich folgende Forderungen:

(zum Abriss:)
-    Preiswerter Wohnraum muss erhalten bleiben!
-    Kein Abriss bezahlbarer Nachkriegsbauten!
-    Abrissschutz konkret in Bauordnung und Zweckentfremdungsrecht installieren!
-    Unverzügliche Unterrichtung der Mieter*innen über Anträge auf Abriss!

(zum sozialen Wohnungsbau:)
-    Sozialbindung darf nicht mehr mit Ende des Förderungszeitraums entfallen!
-    Öffentliche Förderung nur noch für Kommunalbauten bzw. landeseigene Wohnungsbaugesellschaften!

(zum Vorkaufsrecht:)
-    Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die weitere Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten!

Alle, die sich zu Wort meldeten, waren einig in dem Appell an die Mieter*innen, sich nicht vereinzeln zu lassen, sondern aufkommende Mietprobleme sofort offen in die Hausgemeinschaft zu tragen und sich von einem Mieterverein und/oder dem Bezirksamt beraten zu lassen.

Am Ende gab es die Anregung, ähnliche Veranstaltungen zu wiederholen, um die Sensibilität für die Situation aufzufrischen und zur solidarischen Gegenwehr zu ermutigen.

Bilder vom Spaziergang finden sich hier:
   https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571892520644141056/photo/1
   https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1571892520644141056/photo/2

18.9.2022, wm
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                                                                                                                           17. September 2022

                                              Kiezspaziergang am Samstag, dem 17. September 2022 

                                                          Treff 14.30 Uhr vor dem "Brotgarten" (Seelingstr. 30)

-  Welche Verwertungsmodelle sind derzeit bei der Immobilienwirtschaft beliebt?

-  Wie sollten sich Mieter*innen wehren?

Dies sollen die Themen auf einem Kiezspaziergang zu vier Häusern im Umfeld des Klausenerplatzes sein. Die Einladung mit näheren Hinweisen findet sich auf
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1568888814663262208/photo/1
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                                                                                                                          16. September 2022

                                 „Menschen & Häuser – 24 Geschichten vom Kiez am Klausenerplatz“

Unter diesem Motto geht das „KIEZ.campus2“- Team während der KUNST-im-KIEZ-Tage vom 16. bis zum 25. September 2022 auf tägliche Streifzüge.

Auf den Streifzügen werden die Probleme der Anwohnerschaft in ihrem jeweiligen räumlichen Umfeld angesprochen. Die angesprochenen Themen wechseln täglich (> unten 1. Link).

Treffpunkt ist jeweils um 17.30 Uhr im Ziegenhof (Danckelmannstr. 16) - außer am Samstag, dem 17. September, mit auf 14.15 Uhr vorgezogenem Treff (Aufbruch zum Kiezspaziergang der MieterWerkStadt um 14.30 Uhr vor dem Brotgarten).

An dem Projekt sind beteiligt: KiezkulturWerkstadt e.V., Kiezbündnis Klausenerplatz e.V und MieterWerkStadt Charlottenburg.

Näheres hier:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1568911925173714944/photo/1
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1568911925173714944/photo/2
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                                                                                                                                 17. August 2022

                                                        "Initiativenforum Stadtpolitik" vor dem AUS?

Über Jahre hat sich das IniForum als ehrlicher Sachwalter und Vernetzer der mietenpolitisch engagierten Bürgerschaft einen Namen gemacht.  Unter anderem hat es die MieterWerkStadt Charlottenburg ermutigt, sich an dem anlässlich der letzten Wahlen in Berlin erstellten mietenpolitischen Dossier zu beteiligen.

Entgegen den Abmachungen im KoaVertrag stellt SenStadt den Fortbestand nun in Frage, indem es die weitere Förderung an das Ergebnis einer Ausschreibung knüpft. Die Intention des KoaVertrages, die Arbeit des IniForums nahtlos im neuen Haushaltsjahr zu sichern, wird damit konerlariert.

Die am 17. August herausgegebene Pressemitteilung des Beirats des Initiativenforums zu diesem Vorgang findet sich auf unserer Twitterseite:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1560276123275382785/photo/1
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                                                                                                                                      20. Juni 2022

                     „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin“  >  OHNE MIETER!!

                                       Wem will Frau Giffey jetzt noch Sand in die Augen streuen?

Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Senat und Wohnungswirtschaft kann der Berliner Mieterverein nicht mittragen.

Die Bemühungen von Frau Giffey, die Vergesellschaftung von Wohnraum durch das Bündnis mit der Wohnungswirtschaft zu  hintertreiben, sind - für jede/jeden sichtbar - gescheitert. Neben dem Mieterverein werden auch die im Vorfeld beteiligen Gewerkschaften (IG Bau und DGB) nicht unterzeichnen.

Zu den Unzulänglichkeiten der Vereinbarungen äußert sich der Berliner Mieterverein wie folgt (nach rbb 24 vom 20. Juni 2022):

Mieterverein trägt Ergebnisse des Wohnungsbündnisses nicht mit

Das Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen stellt am Montag die Ergebnisse seiner Beratungen vor. Eine gemeinsame Vereinbarung soll am Nachmittag im Roten Rathaus unterzeichnet werden. Fehlen wird jedoch die Unterschrift des Berliner Mietervereins. Geschäftsführer Reiner Wild erklärt, warum.

Der Berliner Mieterverein trägt die Ergebnisse des Wohnungsbündnisses nicht mit. Er werde die Vereinbarung nicht unterzeichnen, sagt Reiner Wild, der Geschäftsführer des Vereins. Zur Begründung sagt er, die Immobilienwirtschaft sei den Mieterinteressen zu wenig entgegengekommen:

"Wir haben vieles eingebracht aber wenig davon ist angenommen worden und wie sehen auch, dass die Vereinbarung, die dort gefunden wird, sehr unverbindlich ist. Es gibt halt sehr viele 'wir streben an' und 'wir wollen möglich machen' und ähnliche Formulierungen. Hier hätte jetzt was substantielles kommen müssen und ich glaube, dazu ist das, was da vereinbart wurde, einfach zu wenig."
Es fehlen Instrumente bei Neuvermietungen

Grundsätzlich begrüßt Wild, dass laut dem Bündnis Mieterhöhungen künftig auf elf statt wie bisher 15 Prozent begrenzt werden sollen. Allerdings fehlten Instrumente bei Neuvermietungen. "Da werden ganz besonders hohe Mieten verlangt. Oder auch Mieten nach einer Modernisierung: dazu wird gar nichts gesagt", so Wild. Auch beim Thema Heizkosten habe es kein Entgegenkommen gegeben.

Wild weist die Argumentation des Immobilienkonzerns Vonovia zurück, wonach ein freiwilliger Verzicht auf Mieterhöhungen unter anderem wegen der Inflation und gestiegenen Kosten nicht möglich sei. Das sei "vorgeschoben", so Wild: "Vonovia hat ganz andere Sorgen. Das sind der fallende Aktienkurs und die steigenden Zinsen." Der Mieterverein glaube deshalb nicht, "dass es hier keine Möglichkeiten hätte geben können".


> https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2022/06/20/reiner-wild-mieterverein-berlin-wohnungsbau-mieten-buendnis-beza.html
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                                                                                                                                         1. Juni 2022

            Pressemitteilung zum Ergebnis der Veranstaltung  "Nun erst recht: Weiter gegen Verdrängung!"

                     MieterWerkStadt Charlottenburg fordert städtebauliches Konzept gegen Verdrängung

Im vollbesetzten Veranstaltungssaal des DIVAN herrschte unter den TeilnehmerInnen Einvernehmen, dass ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten ist, um die Abwanderung und Verdrängung von MieterInnen in Charlottenburg-Wilmersdorf zu stoppen.

Mit diesem Konzept gilt es, das von Bezirksbürgermeisterin Frau Bauch (Grüne) in anderem Zusammenhang propagierte Ziel „Charlottenburg-Wilmersdorf muss eine Stadt für alle sein" zu erreichen.

Die kürzliche Ablehnung des Milieuschutzes für die Wohnbereiche um die Schloßstraße und den Amtsgerichtsplatz ist aus Sicht der Versammelten kein wirksamer Schritt zur Erreichung dieses Ziels, da nun die von Verdrängung bedrohten Mieterrinnen und Mieter nicht durch das Bezirksamt vor Luxusmodernisierung und anderen Verdrängungs-maßnahmen geschützt werden.

Nach einer intensiven, von der stellvertretenden Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins sachkundig unterstützten Diskussion fassten die Anwesenden ihre Haltung in der anhängenden Resolution an das Bezirksamt zusammen.


                                                                           Resolution
          der Versammlung der MieterWerkStadt Charlottenburg „Weiter gegen Verdrängung“ am 1. Juni 2022 im DIVAN:


Charlottenburg-Wilmersdorf muss ein Bezirk für Alle bleiben!

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Berlin spitzt sich immer weiter zu. Die Mieten - und Immobilienpreise in Berlin steigen seit Jahren unvermindert an. Die Wohnraumkrise ist in Berlin zu einem Dauerthema geworden.

Auf der Onlineplattform Immoscout24 erhalten Vermieter im Schnitt 137 Kontaktanfragen für Wohnungen. So viele wie sonst nirgendwo in Deutschland. Köln folgt mit 63 Anfragen. Vermieter verlangen im Stadtzentrum für freie Wohnungen inzwischen 13 € (netto/kalt/monatlich) oder mehr pro m², am Stadtrand liegen die Mieten mit 10,50 € nur knapp darunter.

Hier muss gegengesteuert werden. Die MieterWerkStadt Charlottenburg fordert das Bezirksamt Charlottenburg daher auf, seine städtebaulichen Vorstellungen und Aktivitäten darauf auszurichten, die dem Bezirk zur Verfügung stehenden Instrumente, also insbesondere
-   das Zweckentfremdungsverbot
-  das Bauordnungs- und Wohnungsaufsichtsrecht,
-  das Baugesetzbuch mit
       o    Vorkaufsrecht,
       o    städtebaulichem Erhaltungsschutz,
       o    Baugebot
       o    Festschreibung eines Anteils an Sozialwohnungen in der Bebauungsplanung,
konsequent mit der nötigen personellen und budgetmäßigen Ausstattung zu nutzen, um im Bezirk das Recht auf eine angemessene und bezahlbare Wohnung für alle Menschen, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Familienstand zu ermöglichen.

Hierdurch sollen zudem lebendige und sozial gemischte Stadtquartiere erhalten werden.

Es wird erwartet, dass das Bezirksamt seine Konzeption gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelt.
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                                                                                                                                         1. Juni 2022

                                      "Nun erst recht: Weiter gegen Verdrängung!"

unter diesem Motto lädt die MieterWerkStadt Charlottenburg lädt zu

                                                      Mittwoch, dem 1. Juni, 19 Uhr,

zu einer Diskussionsveranstaltung in den DIVAN (Nehringstr. 8) ein.

Thema sind die Möglichkeiten, Verdrängung wirksamer entgegenzutreten. Als Fragen sind aufgerufen:
- Wie erkenne ich, ob Modernisierungen und Mieterhöhungen zulässig sind?
- Wo finde ich rechtliche Unterstützung?
- Wann hilft gemeinsame Gegenwehr?
- Wie finde ich bzw. meine Hausgemeinschaft Unterstützung in der Öffentlichkeit?

Die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner, wird uns hierzu zur Verfügung stehen.

Zur Verdrängung trägt auch die Vernichtung von Wohnraum durch Abriss bei. Deshalb soll auch angesprochen werden, wie man frühzeitig Maßnahmen gegen eine Vernachlässigung von Gebäuden einleiten kann.

Auch zur Weitergabe an Interessierte findet sich der Einladungsflyer hier:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1526831530693251072/photo/1
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                                                                                                                                       29. Mai 2022


                                                              Deutsche Wohnen & Co enteignen:
                                Abschlusserklärung der Enteignungskonferenz vom 27.- bis 29. Mai 2022
 
 
Wohnraum ist keine Ware – Vergesellschaftung jetzt umsetzen

Auf dem Börsenparkett kann man nicht wohnen. Und dennoch besitzen nicht Privathaushalte, Kleinvermieter*innen oder Kommunen, sondern Aktiengesellschaften die größten Wohnungsbestände unserer Republik. Viele dieser Wohnungen stammen aus öffentlichen Beständen, wurden mit Steuergeldern und Subventionen erbaut – und seit den 1990ern zu Spottpreisen privatisiert. Seit dem Ende der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 gaben Staat und Kommunen Wohnungspolitik in die Hände des Marktes.
Die Auswirkungen auf unsere Städte und ihr soziales Leben sind verheerend. Mietpreise steigen, das Angebot an leistbarem Wohnraum schrumpft weiterhin, Hunderttausende von Sozialwohnungen fallen aus der Bindung. Menschen rutschen in die Armut ab, oder werden aus ihrem sozialen Umfeld vertrieben.

Doch eine Neuordnung des Wohnungsmarktes ist nicht in Sicht. Wo überhaupt eingegriffen wird, sind die Maßnahmen oberflächlich oder kosmetisch. Der „Milieuschutz“ ist seit der gerichtlichen Abschaffung des Vorkaufsrechtes völlig zahnlos, Ersatz ist nicht in Sicht. Ähnlich ging es auch der einzig mutigen Reform der letzten Jahre: dem Berliner Mietendeckel. Er weckte Hoffnungen auf eine Regulierung der Mietpreise, wie sie in der Gründerzeit der Republik selbstverständlich war. Doch ein in unseren Augen skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entzog den Ländern unter der Hand diese Kompetenz und brachte den Mietendeckel zu Fall.
Seitdem kommt aus der Politik gar nichts mehr, die Mieterinnen und Mieter werden alleine gelassen. Die einst im Mieterschutz federführende Berliner Landesregierung wirkt wie gelähmt, das im Wahlkampf 2021 gegebene Sozialdemokratische Versprechen eines „Mietenmoratorium“ ist längst gebrochen. Objektive Hindernisse für mutige Maßnahmen gibt es nicht: ein Bundesmietendeckel wäre morgen umsetzbar. Doch es fehlt der politische Wille.

Gegenimpulse kommen vor allem aus den sozialen Bewegungen unserer Städte, am deutlichsten jüngst aus Berlin: Eine Million Menschen forderten per Volksentscheid ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die hinhaltende Taktik des Berliner Senats gegenüber diesem Akt der Volkssouveränität ist ein Skandal, den wir verurteilen. 100 Tage Nichtstun bis überhaupt erst eine Kommission zusammentrat, deren Kompetenzen bis heute unklar sind – das ist das Gegenteil von dem versprochenen „Respekt“ für das Abstimmungsergebnis.

Das Fremdeln der Berliner Politik mit dem Volksentscheid zeigt, dass viele Entscheiderinnen und Entscheider noch nicht verstanden haben: Der Markt schafft keinen bezahlbaren Wohnraum.

Wir fordern daher die Abkehr von der Marktsteuerung im Wohnungswesen. Wohnungen sind keine Ware, sie gehören nicht an die Börse.

Bauen um jeden Preis ist auch in ökologischer Hinsicht für das Erreichen der Klimaziele keine Lösung. Der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch im renditegetriebenen Bau- und Wohnungssektor macht auch in klimapolitischer Hinsicht ein Umsteuern hin zu demokratisch kontrolliertem und dem Gemeinwohl verpflichteten Wohnraum notwendig.

Erstes Ziel aller Wohnungspolitik müssen öffentliche und gemeinwirtschaftliche Eigentumsformen sein. Dieses Prinzip nennen wir „Vergesellschaftung“. Dazu gehört die Enteignung großer Wohnungskonzerne – aber auch politische Regulierungen, die Profite mit Wohnraum begrenzen, Mieterrechte stärken und die Bewirtschaftung von Wohnraum demokratischer Kontrolle unterstellen.

Folgende Schritte halten wir für notwendig:

– Partnerschaften, Runde Tische und ähnliche Abkommen mit Immobilienkonzernen waren bisher stets zum Schaden der
   Mieterinnen und Mieter. Sie sind sofort zu beenden, in Kommunen, Ländern und auf Bundesebene.

– Das von der Bevölkerung mehrheitlich gewollte Berliner Vergesellschaftungsgesetz muss ernsthaft angegangen werden. Die damit
   befasste Expert*innenkommission muss öffentlich tagen und konkrete Umsetzungswege aufzeigen.

– Bauen um jeden Preis ist keine Lösung. Wir brauchen keine Sozialwohnungen, die in wenigen Jahren wieder Spekulationsobjekt
   werden. Es muss daher in Bund, Ländern und Kommunen gelten: Öffentliche Gelder nur für Bauten in öffentlichem Eigentum
   oder in gemeinwirtschaftlicher Trägerschaft.

– Privatisierung von Wohnraum, aber auch Grund und Boden in öffentlichem und staatlichem Besitz muss gestoppt werden.
   Privatisierungsagenturen wie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) aber auch die Bodenverwertungs- und
   -verwaltungs GmbH (BVVG) müssen radikal reformiert werden und zu Vergesellschaftungsagenturen werden, die öffentliches
   Eigentum gemeinnützig verwalten und vermehren.

– Die Bundesregierung muss den Mietendeckel freigeben. Wir brauchen eine sofortige Öffnungsklausel im Bundesrecht, die Länder
   und Kommunen erlaubt, Miethöhen wirksam zu regulieren.

– Das Vorkaufsrecht der Kommunen muss wiederhergestellt und gestärkt werden. Die Möglichkeit, einen Vorkauf per
   „Abwendungsvereinbarung“ zu stoppen, muss entfallen, Vorkäufe müssen deutlich unterhalb der gegenwärtig spekulativ
   überhöhten „Marktpreise“ möglich sein.

- Mittelfristig müssen Maßnahmen wie Vorkaufsrecht und Mietendeckel und Zweckentfremdungsverordnungen zusammengeführt
   werden zu Wohnungswirtschaftsgesetzen auf Landesebene. Ihr Ziel muss sein, die Möglichkeit von Profiten mit der gegen-
   wärtigen Wohnungsnot zu reduzieren und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wiederherzustellen. Auch hier muss der Bund
   Öffnungsklauseln erlassen, damit die Länder wirksame Regeln erlassen können.
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                                                                                                                                       21. Mai 2022

                                     Fahrrad-Demo von "Deutsche Wohnen und Co enteignen" (DWe):
                                                Von "Schloß zu Schloß"; Wir haben Eigenbedarf!

Die Deutsche-Wohnen-enteigenen-Kiezteams Steglitz und Charlottenburg-Wilmersdorf laden zu einer Fahrradtour am

                                      Samstag, 21. Mai, Treff: 12 Uhr Hermann-Ehlers-Platz um 12 Uhr.

ein. Die Route führt mit Zwischenhalten am Breitenbachplatz (12.45 Uhr), Fehrbelliner Platz (13.15 Uhr) und Olivaer Platz
zur Schloßstraße in Charlottenburg. Dort ist dann auf dem Mittelstreifen der Schloßstraße (Höhe Zillestraße) die Abschlusskundgebung (ab 14.15 Uhr).

Der Bevölkerung soll signalsiert werden, dass das Votum für die Vergesellschaftung von Senat und Abgeordnetenhaus noch nicht eingelöst ist, die Initiative aber weiter darüber wacht, dass dem Volksentscheid die Vergesellschaftung folgt. Die Botschaft an den Senat ist, dass die Bevölkerung die zügige Umsetzung erwartet.

An den Haltepunkten erhalten engagierte BürgerInnen aus der jeweiigen Umgebung die Gelegenkeit, über ihre Arbeit/Projekte zu berichten. Für die Abschlusskundgebung ist auch ein Beitrag über das erste besetzte Haus am Klusenerplatz vorgesehen.

Wir von der MieterWerkStadt Charlottenburg sind in die gesamte Demo eingebunden. Schön wäre, wenn es Interessierte aus unserem Gebiet zwischen Klausenerplatz und Stutti einrichten könnten, die Demo in Gänze oder zumindest die Schlusskundgebung zu besuchen.

Link zum offiziellen Einladungsflyer:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1525128654283497472/photo/1

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                                                                                                                                    28. April 2022


                      Mehrheit in der BVV lehnt Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz ab!

Zur heutigen Ablehnung des Antrags der Linksfraktion "Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!" hat die MieterWerkStadt Charlottenburg unmittelbar nach der Sitzung die folgende Pressemitteilung herausgebracht:

Bezirksverordnetenversammlung - BVV - Charlottenburg-Wilmersdorf:
•    Absage an Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz!
•    Tor zu weiterer Gentrifizierung ist geöffnet!


Heute hat die BVV den Antrag der Linken, das Bezirksamt aufzufordern, für die Gebiete Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz eine soziale Erhaltungs-satzung vorzubereiten, mit den Stimmen von Grünen, SPD, CDU, FDP und AfD abgelehnt.

Damit hat der Bezirk das beste ihm zur Verfügung stehende Mittel, Verdrängung zu verhindern, aus der Hand gegeben. Die sich aus dem Aufstellungsbeschluss vom 21. April 2021 ergebenden Schutzwirkungen, insbesondere gegen Luxusmodernisierung und Wohnungszusammen-legungen, entfallen nun ersatzlos.

Im Vorfeld hatte ein vom Bezirksamt bei S.T.E.R.N. eingeholter Untersuchungsbericht festgestellt, dass 16% der Einwohner unmittelbar und weitere 25% potentiell von Verdrängung bedroht sind.

Dennoch fehlt im Bezirksamt und nun auch in der BVV der politische Wille, die Anwohnerschaft durch eine soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) zu schützen.

Die konkreten Sorgen und Befürchtungen der Mieterinnen und Mieter, die sich am 6. April auf einer Einwohnerversammlung geäußert haben, werden damit nicht berücksichtigt. Die Mieterwerksstadt Charlottenburg hatte vor der Abstimmung noch einmal alle Bezirksverordneten an diese Befürchtungen erinnert und sie aufgefordert, dem Antrag der Linksfraktion auf Milieuschutz zuzustimmen. Die Fragen nach Alternativen, mit denen auch ohne Milieuschutz Verdrängung verhindern werden könne, und nach städtebaulichen Konzepten des Bezirksamts für eine „Stadt für alle“ bleiben weiter unbeantwortet.

Die Entscheidungen von Bezirksamt und BVV werden schon in allernächster Zeit negative Auswirkungen auf Mieter in dem Gebiet haben, wenn aufgeschobenen Bauanträgen stattgegeben werden muss.

Darüber hinaus wird die Gentrifizierung des Gebiets nun ungebremst voranschreiten. Dem Bezirk bleibt wenig Zeit, sich doch noch auf den Schutz der Wohnbevölkerung zu besinnen.

MieterWerkStadt Charlottenburg

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                                                                                                                                    20. April 2022

                                                                              Nehringstraße 14:
                                                                   Erwerberin wendet Vorkauf ab

Eines der wenigen unbebauten Grundstücke rings um den Klausenerplatz ist verkauft worden. Da es sich in einem Milieuschutz-gebiet befindet, kann das Land das Vorkaufsrecht ausüben. Dies hat die Erwerberin abgewendet, indem sie sich bereiterklärt hat, das Grundstück nach den Vorstellungen des Bezirks zu bebauen.

Die Pressemitteilung des Bezirksamts findet sich hier:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1196816.php

Die Stellungnahme der bezirklichen Linksfraktion
                  "Milieuschutz wirkt – erstmals Abwendungsvereinbarung für unbebautes Grundstück erzielt" 
findet sich hier:
https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/aktuelles/meldungen/detail/news/milieuschutz-wirkt-erstmals-abwendungsvereinbarung-fuer-unbebautes-grundstueck-erzielt/
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                                                                                                                                       7. April 2022

 
                                              Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

                                                   Einwohnerversammlung am 6. April 2022:
                                                            Bezirksamt bewegt sich nicht !


In der bis auf den letzten Platz besetzten Turnhalle der Lietzensee-Grundschule haben die AnwohnerInnen die Gelegenhiet genutzt, dem Bezirksamt und den anwesenden Bezirksverordneten ihre Forderungen und Überlegungen vorzutragen. Aus den Beiträge wurde deutlich,  wie akut die Verdrängungsgefahr in den beiden Gebieten ist.

Ferner zeigte sich, dass etliche die Voruntersuchungen der Stadtentwicklungsbüros kannten und auf dieser Basis Vorschläge zu einem Erlass einer Erhaltungsverordnung ohne erhöhtes Prozessrisiko machen konnten.

Dazu gehörte
- die Berücksichtigung der Mietbelastungsquote für Haushalte mit unterem und mittleren Einkommen,
- die Berücksichtigung der negativen Einwohnerentwicklung nach Erhebungsschluss (Ende 2020),
- die Verhinderung der Verdrängung der MieterInnen der kleineren Wohnungen, um die Aufwertungstendenzen nicht zu
   beschleunigen.
Daneben wurde das Bezirksamt aufgefordert, seinem behaupteten Willen für mehr Milieuschutz auch Taten folgen zu lassen.

Im Resümee zeigte das Bezirksamt (vertreten durch Baustadtrat Schmitz-Grethlein) keine Bewegung. Die Gutachten werden zwar durchaus kritisch gewertet, aber man wolle nicht gegen die dort am Ende gegebenen Empfehlungen handeln.

Bei den abschließenden Stellungnahmen der Bezirksverordneten zeigte sich, dass von den Fraktionen, die noch im Oktober 2020 unverzüglichen Milieuschutz gefordert hatten (SPD, Grüne und LINKE) nun allein die LINKE an dieser Forderung festhält. Um dies zu untermauern hat sie einen neuen Antrag („Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz jetzt!“, BVV-DS 57/6) eingebracht, der voraussichtlich in der BVV am 28. April abgestimmt wird.

Zum Ende der Veranstaltung bat ein Vertreter der MieterWerkStadt Charlottenburg die Anwesenden noch um ein Meinungsbild. Das Ergebnis war einhellig: Milieuschutz jetzt!

w.m., 7.4.2022
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                                                                                                                                       6. April 2022

                                                 Milieuschutz Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:
                               Bezirksverordnetenversammlung beschließt Einwohnerversammlung

Zum Thema

„Erlass einer Erhaltensverordnung für die Bereiche Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz (Milieuschutz)“

veranstaltet die Bezirksverordnetenversammlung eine Einwohnerversammlung. Sie wird am

                                          Mittwoch, dem 6. April 2022, von 17 bis 19 Uhr in der Aula der Lietzenseegrundschule

in der Witzlebenstraße 34 stattfinden. Das Bezirksamt wird die Planungen und die bereits laufenden Maßnahmen vorstellen und mit den BürgerInnen erörtern.

Der Beschlussantrag der Linksfraktion "Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz jetzt" (BVV-Drucksache 57/6) befindet sich zur Zeit noch zur Stellungnahme im BVV-Ausschuss für Stadentwicklung. Er wird dort erst nach der Einwohnerversammlung, aber voraussichtlich noch vor der nächsten BVV-Sitzung am 28. April behandelt. 
 
Je besser die Einwohnerversammlung besucht ist, desto größer ist die Chance, dass doch noch eine Erhaltungssatzung beschlossen wird.

Wer es zeitlich einrichten kann, sollte also unbedingt an der Einwohnerversammlung am 6. April teilnehmen.

25.3.2022, w.m.
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                                                                                                                                     31. März 2022

                                                    Rücktritt bei der "Wohnraumversorgung Berlin"

Ergebnis des Mietenvolksentscheids war neben anderem die Einrichtung einer Dachgesellschaft für die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen, die nun als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen "Wohnraumversorgung Berlin" bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt ist. Zu den Aufgaben der Anstalt gehört auch, die Mietermitbestimmung bei den Geselschaften auszubauen und sie zu einer sozialen Wohnraumvergabe zu verpflichten.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben sich diesen Bestrebungen stets widersetzt. Rückenwind haben sie dabei aus der mit ihnen gut vernetzten Sozialdemokratie bekommen. Mit der erneuten Übernahme des Stadtentwicklungsressorts durch Andreas Geisel haben sich die Chancen für die "Wohnraumversorgung Berlin", ihren Aufgaben gerecht zu werden, weiter verschlechtert (s.u. 29. März 2022: "Laufen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Ruder?").

Die Situation hat sich so verschärft, dass Ulrike Hamann, die Co-Vorsitzende der "Wohnraumversorgung Berlin", nun von ihrem Amt zurückgetreten ist. Ihre bedrückende Erklärung hierzu findet sich hier:
https://mietenvolksentscheidberlin.de/
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                                                                                                                                     29. März 2022


                                  Laufen die landeseigenen Wohnunsbauunternehmen aus dem Ruder?

Mietenvolksentscheid e.V. verzeichnet Rückschritte in der Verpflichtung der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen bei der sozialen Wohnraumvergabe und bei der Mietermitbestimmung.

Anlässlich der ersten 100 Tage der neuen Landesregierung zeichnet Mietenvolksentscheid e.V. ein dürsteres Bild. Zum ausführlichen Beitrag ("Wohnraumversorgung in Not") führt der folgende Link:

https://mietenvolksentscheidberlin.de/
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                                                                                                                                     28. März 2022

                                                                  100 Jahre Reichsmietengesetz

Mit Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt am 28. März 1922 (RGBl 1922, S. 273 ff) ist das Reichsmietengesetz in Kraft getreten. Es schreibt reichsweit einen Mietendeckel fest. Seine Regelungen sind nach 1949 in den Bundesmietgesetzen fortgeschrieben worden.

Mit der allmählichen Abnahme der Wohnungsnot wurden Gebiete mit weniger angespannten Wohnungsmärkten aus der Geltung der Bundesmietengesetze in den "Weißen Kreis" entlassen. Zuletzt galt die Tabellenmiete nur noch in Westberlin. Mit Auslaufen der Regelungen des 12. Bundesmietengesetzes wurden dann auch in Westberlin die Mietpreise zum 1. Januar 1990 freigegeben.

Nach alledem gibt es also hinreichend erprobtes "Gesetzesmaterial", auf das der Bundesgesetzgeber zurückgreifen könnte, wenn er einen bundesweiten Mietendeckel einführen möchte.

w.m. 28.3.2022
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                                                                                                                                     21. März 2022

                                                                 Stadtgespräch Charlottenburg:
                                                                    Milieuschutz möglich machen


Das Stadtgespräch findet am 21. März 2022, ab 19 Uhr im Rathaus Charlottenburg - BVV-Saal - statt.

Diskutiert wird die Erhaltung und Erweiterung des Milieuschutzes in Charlottenburg-Wilmersdorf.

Niklas Schenker, derbau- und mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, moderiert das Gespräch. Für die fachliche Einleitung und Fragen des Publikums stehen zur Verfügung:
   • Fabian Schmitz-Grethlein, Baustadtrat Charlottenburg-Wilmersdorf
   • Klaus Helmerichs, MieterWerkStadt Charlottenburg
   • Stadtplaner:innen und unabhängige Expert:innen

Den Gesprächsanlass und -gegenstand umreißt Niklas Schenker wie folgt:
".... Mieter:innen in Charlottenburg-Wilmersdorf sind bedroht durch Miethaie, die die Mieten immer weiter in die Höhe treiben! Mit Milieuschutz werden Mieter:innen vor Verdrängung geschützt und z.B. Luxussanierungen gestoppt. Im Bezirk gibt es bisher 7 Milieuschutzgebiete (u.a. Klausenerplatz) – wir LINKE wollen, dass es mehr werden!
Aktuell gibt es eine Diskussion um die Ausweisung von Milieuschutz rund um die Schloßstraße und den Amtsgerichtsplatz. 11.900 Wohnungen und noch viel mehr Mieter:innen sind direkt betroffen.
Eine Untersuchung des Stadtplanungsbüros STERN GmbH kommt zum Ergebnis, dass hier u.a. Studierende und Alleinerziehende stark durch Verdrängung bedroht sind. Trotzdem empfiehlt das Gutachten auf Milieuschutz zu verzichten. Und jetzt?

Ich lade euch herzlich ein gemeinsam zu diskutieren: wie können wir Milieuschutz möglich machen? Was müssen wir tun, um Mieter:innen besser zu schützen?"


                                                                                                                                                                                             Für die Veranstaltung gilt 3G.
                                                                                         Für die bessere Planung wird um Voranmeldung gebeten unter: wahlkreis@niklasschenker.de
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                                                                                                                                     15. März 2022

                           Demo zum Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz am 15. März:

Zum Verlauf unserer Demo haben wir folgende Pressemitteilung herausgegeben:

                                                  Anwohner*innen mahnen überfälligen Milieuschutz an

Für die beiden Gebiete Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz läuft der gegenwärtige vorläufige Milieuschutz am 30. April aus. Das Bezirksamt zögert, eine „soziale Erhaltungssatzung“ zu erlassen, um endgültigen Schutz zu schaffen.

Um auf ihre Sorge vor Verdrängung aufmerksam zu machen, sind die Anwohner*innen mit Ihren Losungen am 15. März von der Schloßstraße Ecke Zillestraße zum Stuttgarter Platz gezogen. Bis zur Schlusskundgebung an der Ecke Leonhardtstraße/Friedbergstraße ist der Zug auf gut 120 Personen angewachsen.

In mehreren vorbereiteten und spontanen Beiträgen haben sich Anwohner*innen zu ihrer persönlichen Wohnsituation und ihren Befürchtungen für den Fall des Wegfalls des Milieuschutzes geäußert. Vertreter*innen der Bezirksverordnetenfraktionen von SPD und Grünen haben ihr prinzipielles Eintreten für Milieuschutz betont.

Vertreter der LINKE in BVV und Abgeordnetenhaus sehen die Voraussetzungen für den Erlass einer Milieuschutzverordnung hier als gegeben an; sie berichteten, dass die Linksfraktion in die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hierzu einen Beschlussantrag in die BVV eingebracht hat (BVV-DS 57/6), zu dem sich die Fraktionen von Grünen und SPD - im Gegensatz zu ihrer unterstützenden Haltung im Jahr 2020 - bislang noch nicht abschließend geäußert haben.

Für die MieterWerkStadt erklärte Wolfgang Mahnke:

"Die beauftragten Untersuchungen haben einen hohen Aufwertungsdruck und eine Verdrängungsgefahr für mehr als 40% der Anwohnerschaft ergeben. Das Bezirksamt sollte jetzt dazu noch die aktuelle Einwohner*innen-Entwicklung berücksichtigen:
Beide Gebiete haben von 12/2019 bis 12/2021 1215 Anwohner*innen (= 5%) verloren. Besonders stark ist der Verlusttrend bei den Altersstufen 0 bis 18: Per Saldo haben 281 Personen (= 8,7%) - das entspricht einem Kita-Jahrgangszug (15 Kinder) - die Gebiete von 12/2017 bis 12/2021 verlassen.
Zusammen mit der Steigerung des Durchschnittshaushaltseinkommens durch die in den letzten fünf Jahren hinzugezogenen Haushalte zeigt dies, dass wir uns bereits in einem Gentrifizierungsprozess befinden.

Wir erwarten, dass das Bezirksamt sich diesen Erkenntnissen nicht verschließt und sich - gerade auch nach den auf der Demo bekräftigten Forderungen aus der Anwohnerschaft - durchringt, nun dauerhaften Milieuschutz zu schaffen."

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                                                                                                                                17. Februar 2022

                                     Beschlussantrag der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf:
                                    Milieuschutz rund um Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!

Zur Bezirksverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 hat die Fraktion DIE LINKE den Antrag eingebracht, in welchem das Bezirksamt aufgefordert wird, umgehend eine Milieuschutzverordnung für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz einzubringen.

Sie folgt dabei im Wesentlichen der Analyse, die die MieterWerkstadt Charlottenburg zum Untersuchungsbericht von S.T.E.R.N. gefertigt hat (abrufbar unter  https://mieterwerkstadt.weebly.com/dokumente.html > „analyse_des_stern-berichts.pdf“).

Die Beschlussvorlage (= BVV-Drucksache 0057/6) ist - nebst Begründung - im Netz abrufbar unter
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/45081036891361902/891361902/00277840/40.pdf
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                                                                                                                                 29. Januar 2022

                                          Untersuchungsbericht zum vorläufigen Milieuschutzgebiet
                                                             Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz

In seiner Pressemitteilung vom 28. Januar 2022 informiert das Bezirksamt, dass der Bericht des beauftragten Büros S.T.E.R.N. vorliegt:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1171849.php

Der S.T.E.R.N.-Bericht kann heruntergeladen werden über
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

Im Ergebnis empfielt S.T.E.R.N., noch keine Milieuschutzsatzung zu erlassen. S.T.E.R.N. sieht zwar 16 % der Haushalte vor unmittelbar drohender Verdrängung, verneint aber eine unter städtebaulichen Aspekten hinreichende Verdrängungsgefahr.

Für den Stadtrat stellt der Bericht die Grundlage für die die nun notwendige politische Diskussion dar. Er wird dazu wie folgt zitiert:
„Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an der Diskussion zu beteiligen und sich sachlich mit den Ergebnissen des Gutachtens auseinander zu setzen.“

Hierzu können Bürgerinnen und Bürger - in erster Linie natürlich die vom nun drohenden Wegfall des vorläufigen Milieuschutzes betroffenen AnwohnerInnen - im Vorfeld der Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ihre Fragen und Anmerkungen zum Bericht an folgende Mailadresse senden:
milieuschutz@charlottenburg-wilmersdorf.de
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                                                                                                                                 25. Januar 2022

                         „Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen“

Diesen Antrag der Fraktion der LINKEN - Bundestagsdrucksache 20/236 - behandelt der Bundestag am 28. Januar 2022.

Die Initiative „Neues Vorkaufsrecht: Jetzt!“ bittet, den Wahlkreisabgeordneten eine Mail mit der Bitte um Unterstützung des Antrags zu schicken. Einen Mustertext für Ihre Mail und die Mailadresse Ihrer/s Wahlkreisabgeordneten finden Sie hier:
https://neues-vorkaufsrecht.jetzt/abgeordnete-kontaktieren/
Zum Text der Drucksache geht es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000236.pdf
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                                                                                                                            22. Dezember 2021

                                                           Preiswerten Wohnraum erhalten!
                                  Abriss von Nachkriegsbauten muss generell verhindert werden!


Mittlerweile ist es zu einem Geschäftsmodell geworden, preisgünstigen Wohnraum – insbesondere aus den Nachkriegsjahren – zu erwerben, um dann dessen  Abriss zu Gunsten von hochpreisigem Wohn- und Geschäftsraum zu betreiben.

Ein Beispiel ist die Schlüterstraße 44. Dem 1965 mit öffentlichen Mitteln errichteten Gebäude mit drei Läden und über 25 Wohnungen droht der Abriss. Der Eigentümer möchte an seiner Stelle ein modernes Geschäftshaus errichten.

Die Wohnungen sind bis auf wenige Ausnahmen entmietet. Einer der drei Läden ist noch geöffnet.

Es ist bekannt geworden, dass das Bezirksamt den Abriss nicht als Zweckentfremdungsfall werten will. Damit wird der Eigentümer von der Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzraum frei.

Mit Blick auf den Umstand, dass es sich hier noch um bewohn- und vermietbaren Wohnraum handelt, hat bereits der Berliner Mieterverein den Fall aufgegriffen (s. MieterMagazin  1 + 2 2021, S. 19 > https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/mmo/mietermagazin-0121.pdf), ohne dass es zu einer anderen Beurteilung im Bezirksamt gekommen wäre.

Die MieterWerkStadt Charlottenburg will die drohende Beseitigung von Wohnraum und die damit verbundene weitere Steigerung der Wohnungsnot nicht hinnehmen. Wir setzen uns für die konsequente Anwendung des Zweckentfremdungsverbots und die rechtliche Sicherung preiswerten Wohnraums ein. Dies wollen wir im Bündnis mit der engagierten Stadtgesellschaft erreichen

Die Begehung der Schlüterstr. 44 am 22. Dezember 2021 hat die MieterWerkStadt Charlottenburg zur Fertigung einer Fotodokumentation genutzt, die in der weiteren Kampagne eingesetzt werden soll (s.a. > www.twitter.com/mieterwerkstadt , Tweed vom 26. Dezember 2021).
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                                                                                                                             15. Dezember 2021

                             Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten - Ausübung rechtssicher machen !

Die Mietervereine Berlin, Hamburg und München richten in einem offenen Brief einen eindringlichen Appell an die neue Bundesbauministerin Geywitz >
https://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-2165-offener-brief-bundesbauministerin-geywitz-vorkaufsrecht.pdf
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                                                                                                                            30. November 2021

                                                                     Koa-Vereinbarungen Berlin

Der Text des vereinbarten Vertragsentwurfs findet sich zum Download auf
https://spd.berlin/magazin/aktuelles/koalitionsvertrag-zukunftshauptstadt-berlin/
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                                                                                                                            27. November 2021

                                                                 Für ein neues Vorkaufsrecht!
                                Demo am Samstag, 27. November 2021, 14 Uhr, Herrmannstr. 48


Eine Vielzahl stadtpolitischer Gruppen, Vereinen, Initiativen und betroffenen Häuser setzt sich in einer gemeinsamen Kampagne unter dem Motto „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“ gegen den Ausverkauf der Stadt ein.

Hierzu findet am Samstag, dem 27. November 2021, 14 Uhr, eine Demonstration in Neukölln, Startpunkt an der Hermannstraße 48, statt.

Mehr >
https://www.bizim-kiez.de/blog/2021/11/20/pm-buendnis-neues-vorkaufsrecht-jetzt-wir-wollen-das-vorkaufsrecht-zurueck-und-diesmal-rechtssicher/
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                                                                                                                            23. November 2021

                                                           "Deutsche Wohnen & Co enteignen":
                                                Koa einigt sich auf Umgang mit dem Volksentscheid

In der Vorbereitungsgruppe für die Miet-, Wohn- und Bodenpolitik sowie Stadtentwicklung in der künftigen Koalition sind die Weichen für eine Umsetzung des Volksentscheids gestellt worden.

Es soll nun darum gehen, eine Vergesellschaftung konkret umzusetzen. Damit ist eine - von Teilen der SPD befürwortete - grundsätzliche Infragestellung einer Vergesellschaftung vom Tisch.

Die wesentlichen Ergebnisse der Vorbereitungsgruppe fasst der Tagesspiegel wie folgt zusammen:

"+ Der Senat „respektiert das Ergebnis des Volksentscheides“ zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen „und wird verantwortungsvoll damit umgehen“.

+ Eine „Expertenkommission“ soll „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens“ prüfen.

+ Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens.

+ Innerhalb eines Jahres erarbeitet die Kommission eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung trifft.

Diese Punkte standen auch schon im Sondierungspapier und waren weitgehend unstrittig. Als es aber um die Verbindlichkeit und das Ziel der Expertengruppe ging, stand das Gespräch tatsächlich auf der Kippe. Grüne und Linke beharrten darauf, nicht nur das „ob“ einer Vergesellschaftung zu prüfen, sondern vor allem das „wie“. Die SPD mauerte.

Aber dann waren in einer Verhandlungspause Klaus Lederer und Raed Salehs Vertrauter Torsten Schneider im freundlichen Plausch miteinander zu sehen, und Katrin Schmidberger von den Grünen analysiert gelöst: „Ach, das sieht schon wieder besser aus.“

Als kurz vor Mitternacht Franziska Giffey mit einem Strauß Blumen in der Hand Bettina Jarasch, die gestern Geburtstag hatte, das „Du“ anbot, war die Sache schließlich geritzt – und die künftige Koalition „geeint“. Die restlichen Punkte:

+ In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission.

+ Die Kommission benennt und bewertet in einem ersten Schritt rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung.

+ In einem zweiten Schritt werden wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und Empfehlungen an den Senat erarbeitet.

+ Der Senat gewichtet und bewertet anschließend mögliche verfassungskonforme Wege einer Vergesellschaftung.

+ Bis zum Jahr 2023 legen die zuständigen Senatsverwaltungen auf Basis der Empfehlungen Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor.

+ Danach trifft der Senat eine abschließende Entscheidung.

Und das bedeutet: Alles ist drin – auch die Enteignung."


Tsp-Newsletter vom 23. November 2021: https://nl.tagesspiegel.de/form.action?agnCI=875&agnFN=fullview&agnUID=D.B.DBVA.Jby.B_PGv.A.Z62es6UySk_Jj2sLJvPJInQDpGrk2Cg0HOWlzV_VskvGdYDsBSlEoQDejvSiH4Oon02Gz8uSFBWidp7czikuhg&bezuggrd=CHP&utm_source=cp-kurzstrecke
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                                                                                                                            23. November 2021

                                                                           Senatsinitiative zum
                                                          Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten


Um den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausübung von gemeindlichen Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten Rechnung zu tragen, will der Senat über den Bundesrat ein Änderungsgesetz einbringen. Ziel ist eine Modifikation des § 26 Baugesetzbuch; in dessen Wortlaut soll nun klargestellt werden, dass eine Grundstücksveräußerung generell die Ziele des Milieuschutzes gefährdet.

Die Pressemitteilung des Senats vom 23. November 2021 zum Einbringungsbeschluss findet sich hier:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1149349.php?utm_campaign=news.spd.berlin&utm_content=DB&utm_medium=nl&utm_source=nl
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                                                                                                                            20. November 2021

              Kundgebung vor der SPD-Zentrale: Keine Koalition ohne Umsetzung des Volksentscheides!
                                  Aufmunternde Begrüßung der Beteiligten an den Koa-Verhandlungen:
         Samstag, den 20. November 2021, ab 9 Uhr bei Landes-SPD, Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstr. 163

Die Verhandlungen zur Miet-, Wohn- und Bodenpolitik werden am Samstag in der SPD-Zentrale fortgeführt. Damit das fortdauernde Interesse der Stadtgesellschaft an der Vergesellschaftung Ausdruck findet ruft "Deutsche Wohnen & Co enteignen" zu einer Begrüßung der "Verhandlerinnen ein:

"Die Berliner Koalitionsverhandlungen stehen kurz vor ihrem Finale und alles deutet darauf hin, dass die SPD und Franziska Giffey den Volksentscheid verschleppen wollen. Doch gerade jetzt wo auch noch das Vorkaufsrecht praktisch unbrauchbar gemacht wurde, spitzt sich die Lage für uns Mieter:innen immer weiter zu.
Es reicht! Am Samstag (20.11) werden in der SPD-Zentrale die Themen Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen verhandelt. Wir wollen uns vor dem Kurt-Schumacher-Haus treffen und die Politiker:innen bei ihrer Ankunft begrüßen und so viel Lärm machen, dass sie uns bei den Verhandlungen hören können.
Damit Berlin unser Zuhause bleibt!
➡️ 09:00 Uhr     GuMo mit heißem Kaffee und Tee ☕️
➡️ 09:30 Uhr     Politiker:innen begrüßen 👋
➡️ 10:00 Uhr     Start der Koalitionsverhandlungen - Wir machen Lärm für bezahlbare Mieten!
"

>>  https://www.dwenteignen.de/2021/11/kundgebung-vor-der-spd-zentrale-keine-koalition-ohne-umsetzung-des-volksentscheids-2/
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                                                                                                                            17. November 2021

                        Vorkaufsrecht des Landes für unbebaute Grundstücke im gesamten Stadtgebiet

Auf Basis des Instrumentariums des Baulandmobilisierungsgesetz vom 22. Juni 2021 hat der Senat jetzt eine Verordnung auf den Weg gebracht, die es dem Land erlaubt, Vorkaufsrechte auszuüben, wenn unbebaute Grundstücke veräußert werden. Die Verordnung erlangt mit ihrer – noch ausstehenden – Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin echtskraft.

Damit macht der Senat nun schon zum zweiten Mal von den neuen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes Gebrauch. Der erste Schritt war die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung in Eigentumswohnungen für das gesamte Stadtgebiet (also über die Milieuschutzgebiete hinaus); s. unten "3. August 2021".

Die Pressemitteilung des Senats zu der neuen Verordnung findet sich hier:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1146834.php
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                                                                                                                             9. November 2021

                                                              Vorkaufsrecht bei Milieuschutz:
                               Bundesverwaltungsgericht macht Ausübung praktisch unanwendbar


Zur Wiederherstellung gemeindlicher Eingriffsmöglichkeiten im Falle künftiger Grundstücksverkäufe ist eine Modifizierung des Baugesetzbuches (insbesondere § 26 Abs. 4)  unabdingbar.
 
Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Urteil vom 9. November 2021 (Az: BVerwG 4 C 1.20):
https://bverwg.de/pm/2021/70
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                                                                                                                                21. Oktober 2021
 
                                                               Bundesweiter Mietenstopp:
                                                            Mahnmal vor Reichstag enthüllt

Die Sondierungsergebnisse zwischen SPD, Grünen und FDP hält die bundesweite Kampagne „Mietenstopp“ für unzureichend. „Der Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag“ ist deshalb ihre Forderung.

Um dieser Forderung öffentlichen Nachdruck zu verleihen, hat die Kampagne am 21. Oktober 2021 ihr Mietenstopp-Mahnmal vor dem Reichstag enthüllt. Begleitet wurde der „Festakt“ von Beiträgen des DGB, des Deutschen Mieterbundes und des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Näheres zur Veranstaltung und den Beiträgen:
https://www.jungewelt.de/artikel/412952.kampf-gegen-mietenwahnsinn-appell-für-atempause.html
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                                                                                                                                12. Oktober 2021

                                                                    Akelius – Heimstaden – Deal:
                                                                       Vorkaufsrechte ausüben!

Im September 2021 hat Heimstaden die Berliner Immobilien von Akelius mit insgesamt rund 14.000 Wohnungen gekauft. Beide Konzerne sind bei ihren Mieter*innen bekannt für Mietpreistreiberei durch Aufwertung und aggressive Verdrängung

Um selbst nicht „vom Regen in die Traufe zu kommen“ und das Geschäft für eine Wiedergewinnung der kommunalen Verfügung über diesen Wohnraum zu nutzen, fordert die Akelius-Mieter*innenvernetzung die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land bei den in einem Milieuschutzgebiet liegenden Häusern. Auch für die übrigen fordert sie, Möglichkeiten zum Erwerb auszuloten:
https://www.akelius-vernetzung.de/

Welche Häuser betroffen sind und welche davon im Milieuschutzgebieten liegen, hat die Akelius-Mieter*innenvernetzung
pro Bezirk aufgelistet:
https://www.akelius-vernetzung.de/akelius-haeuser-listen-berlin/

Nähere Angaben zu den einzelnen Häusern finden sich hier:
https://umap.openstreetmap.de/de/map/akelius-in-berlin_2072#11/52.5113/13.5150
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                                                                                                                                  6. Oktober 2021

                                                               Stadtgesellschaft gegen Giffeys Rechtsruck

Unter dem Motto

                                 "Gemeinsam mehr erreichen - für eine sozial-ökologische Transformation Berlins und
                                                eine Regierung, die mit den Bewegungen der Stadt kooperiert"

haben der Arbeitskreis Munizipalismus und eine Vielzahl von Initiativen einen Aufruf an die Parteivorstände von SPD, Grünen und LINKE gestartet. Sie erinnern an die Bedeutung der anstehenden Aufgaben, die mit dem neoliberalen Ansatz der FDP nicht bewältigt werden können:
            https://munizipalismus-berlin.de/
Der Aufruf kann - auch von Einzelpersonen - weiter unterzeichnet werden. Die Mitzeichnung lässt sich über die Mail-Adresse
            kontakt@munizipalismus-berlin.com
erklären.

Auf dem Sektor der Miet-, Wohnungs- und Bodenpolitik zeichnet sich die FDP durch ihre radikalen Deregulierungsforderungen ("Wirtschaft machen lassen!") aus:
  - städtebauliche Verträge abschaffen,
  - Berliner Bodenfonds auflösen,
  - städtische Liegenschaften verkaufen,
  - Milieuschutz abschaffen.

Dies - gepaart mit Giffeys Affinität zur Immobilienlobby - wäre eine explosive Mischung für den sozialen Frieden der Stadt. Wichtig ist deshalb nicht nur ein strikter Ausschluss der FDP von jeglicher Regierungsverantwortung, sondern auch die Besetzung des SenatsBAUressorts mit einer Person, die die Umsetzung des Volksentscheids "Deutsche Wohnen & Co enteignen" glaubwürdig vertritt.

Die maßgeblichen Forderungen bleiben:
   - keine Rot-Schwarz-Gelbe Koalition in Berlin!
   - Keine Rückkehr zum alten Westberliner Baufilz!
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                                                                                                                           22. September 2021

                     Wahlprüfsteine der Dossier-21-Initiativen: SPD drückt sich vor konkreten Antworten

Auf Basis des "Mietenpolitischen Dossier 2021" haben die "Dossier-Inis" Wahlprüfsteine mit konkreten Fragen zur Miet-, Wohnungs- und Bodenpolitik erstellt (s. hier: 13. August 2021). Die Antworten/Stellungnahmen der Parteien sind unter dem Link
https://iniforum-berlin.de/2021/09/die-antworten-der-parteien-im-ueberblick/#more-10725
zu finden. Während CDU und FDP nicht geantwortet haben, hat die SPD es fertig gebracht, keine konkrete Antort zu geben, sondern lediglich auf ihr Wahlprogramm zu verweisen. Dieser „ Nicht-Antwort“ der SPD entnimmt die Dossier-Gruppe, dass sich die SPD nicht an konkreten Aussagen festhalten und in ihrem Verhältnis zur Immobilienlobby vage bleiben will.

Zu dem Antwortverhalten der Parteien haben die Dosseier-Initiativen nun die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

"Dossiergruppe21
 
Pressemitteilung
Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der Mietendossier-Initiativen
 
Anlässlich der Wahlen am 26. September und der künftigen Koalitionsbildung haben 27 stadtpolitisch engagierte Initiativen ihre Forderungen an die Politik im „Mietenpoltischen Dossier 2021“ zusammengetragen (https://iniforum-berlin.de/dossier21/). Zu den einzelnen Feldern der Miet-, Wohn- und Bodenpolitik haben sie ferner Wahlprüfsteine entwickelt (https://iniforum-berlin.de/dossier21/) und den Parteien Anfang August zur Beantwortung/Stellungnahme übersandt.

Geantwortet haben nun - in zeitlicher Reihenfolge - LINKE, Piraten, Klimaliste, SPD und Grüne. Die SPD hat anstelle einer substantiierten Antwort mit sechs Wochen Verspätung einen Auszug aus ihrem Abgeordnetenhauswahlprogramm geschickt („Teil II – Bauen, Wohnen, Verkehr“).

Aus Sicht der Dossier-Initiativen lässt sich folgendes Fazit ziehen:
1.    In Analyse und Einschätzung des Handlungsbedarfs - bei wichtigen Differenzen in Einzelpunkten - besteht weitgehende Übereinstimmung mit Grünen und LINKE.
2.    Der „ Nicht-Antwort“ der SPD entnehmen wir, dass sie sich nicht an konkreten Aussagen festhalten und in ihrem Verhältnis zur Immobilienlobby vage bleiben will. Sie dokumentiert zugleich ein ausgeprägtes Desinteresse an der Mieten-Bewegung.
3    CDU und FDP bestrafen die Wahlprüfsteine der Mieten-Bewegung mit schlichter Ignoranz.

Bei  den Stellungnahmen mit Substanz konstatiert die Dossiergruppe bei Grünen, LINKE und Klimaliste - trotz gravierender Defizite - wichtige, z.T. über die Aussagen in den Wahlprogrammen hinausgehende Aussagen. Sie hat dazu eine in der verfügbaren knappen Zeit notwendig vorläufige Auswertung der Antworten der Partei zusammengestellt (s. Anlage).

U.a. bekennen sich darin Grüne und LINKE nun auch zum - allerdings bezahlbaren - Neubau und beklagen die fehlende Baufähigkeit der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Beide fordern Politik und SenSW auf, endlich ihrer Funktion des Gesellschafters gerecht zu werden, die LWU politisch zu steuern. Sie sind sich einig in der Dringlichkeit einer Strukturreform der LWU und in der Forderung der Entmachtung der LWU-Vorstände durch Gründung einer Holding.

Wolfgang Mahnke von der Mieterwerkstatt Charlottenburg: "Die von Giffey wie CDU und FDP mantraartig vorgetragene Neubauoffensive mit der Parole von Bauen, Bauen, Bauen stellt sich als schlichte Wähler:innen-Täuschung heraus. Im Übrigen fällt bei der SPD zum Thema Mieter-Beteiligung kein Wort; Linken und Grünen scheint sie dagegen – etwa bei der Aufwertung der Mieterbeiräte - eine Herzensangelegenheit zu sein."

Die Dossier-Initiativen werden ihre kritischen Einschätzungen bei den Koalitionsverhandlungen einbringen."

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                                                                                                                           22. September 2021

                                                    Info  der  MieterWerkStadt  Nr.3 (9/2021)

Das neue Info der MieterWerkStadt Charlottenburg ist heute bereits auf dem Spielstraßenfest am Stutti (Windscheidstr.) verteilt worden. Es hat folgenden Wortlaut:

>    Friedbergstraße 28: Verdrängung durch Spekulation droht

Das Haus in der Friedbergstraße 28 wurde 2017 für ca. 4.000.000 verkauft. Modernisierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen - klassische Instrumente der Verdrängung - wurden angekündigt. Die Käufer haben die Zeit genutzt, in der der "Planungsraum Amtsgerichtsplatz" nicht unter vorläufigem Milieuschutz stand, Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen zu begründen - sprich die Umwandlung rechtlich zu vollziehen. Im Dezember 2020 wurde das Haus für 8.325.000 € an die Projekt F-02 Gamma GmbH mit Sitz in Zossen weiterverkauft. Die Mietparteien des Hauses wurden jetzt von dem neuen Eigentümer aufgefordert, ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen. In Abstimmung mit der MieterWerkStadt Charlottenburg sind jetzt Mieter des Hauses  dabei, zu klären, welche Möglichkeiten es u.a. aufgrund des Milieuschutzes gibt, um die Verdrängung zu verhindern.

>    Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Wohnraum am 26. September:  Mit  JA  stimmen!

Um  langfristig  Verdrängung zu verhindern, brauchen wir einen großen gemeinwirtschaftlichen Sektor in der Berliner Wohnungswirtschaft. Daher rufen wir dazu auf, am 26. September beim Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Wohnraum mit JA zu stimmen.

Nächstes Treffen der MieterWerkStadt Charlottenburg:
                                     Mittwoch, 6.Oktober, 18:30 Uhr, Nehringstraße 8, im DIVAN.

MieterWerkStadt Charlottenburg
E-mail: mieter-werk-stadt@web.de
https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info
https://twitter.com/Mieterwerkstadt
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                                                                                                                           14. September 2021

                              Berliner SpitzenkandidatInnen zur Miet-, Wohnungs- und Bodenpolitik:
                                     Fragerunde in der Heilig-Kreuz-Kirche am 14. September 2021


Berliner Mieterverein, Deutsche Wohnen & Co enteignen und die Mietendossier-2021-Initiativen hatten zu einer Fragerunde eingeladen.

Nachgefragt wurden vorwiegend Positionen, die in den einzelnen Wahlprogrammen vage oder gar nicht formuliert sind.

Bemerkenswert offen war die FDP; sie will ihr Credo „Wirtschaft machen lassen“ auf dem Feld des Miet- und Bodenrechts wie folgt konsequent umsetzen:
- städtebauliche Verträge abschaffen,
- Berliner Bodenfonds auflösen,
- städtische Liegenschaften verkaufen,
- Milieuschutz abschaffen.

Aufhorchen ließ eine leichte Bewegung der SPD in der Vergesellschaftungsfrage: Einen erfolgreichen Volksentscheid würde sie nun wenigstens zum Anlass nehmen, die Vergesellschaftung einer Prüfung zu unterziehen, was allerdings – sonst würde das Instrument des Volksentscheids ad absurdum geführt – allgemeiner Konsens war.

Allein die LINKE will die Vergesellschaftung generell als Instrument einer sozialen Wohnraumversorgung verfolgen. Die Grünen wollen die private Wohnungswirtschaft möglichst vertraglich zähmen und sehen deshalb in einem erfolgreichen Volksentscheid vor allem eine Verbesserung der Verhandlungsposition des Landes.

Die CDU setzt weiter auf den privaten Wohnungsmarkt. Sofern MieterInnen die geforderten Mietpreise nicht zahlen können, soll der Staat sie individuell unterstützen.

Ein Blick in das Video der Veranstaltung ist zu empfehlen. Besonderen Unterhaltungswert hat die Passage (ab min 39.30), in der der FDP-Spitzenkandidat begründet, weshalb Milieuschutz nicht zu weniger, sondern zu mehr Verdrängung führt.

Link zum Veranstaltungsvideo auf Youtube: > https://www.youtube.com/watch?v=S_LM_jlKSgA
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                                                                                                                           14. September 2021

                                                         "Hamburger Bündnis für das Wohnen":
                                                 Giffey und Scholz greifen zu einer Mogelpackung

Am Beispiel von Hamburg werden Scholz und Giffey nicht müde, den WählerInnen zu erzählen, wie vorbildlich ein freiwilliges Bündnis von Stadt und privater Wohnungswirtschaft funktionieren kann.

Über die eher unrühmlichen Ergebnisse dieses seit 2011 in Hamburg geübten Modells klärt das ARD-Morgenmagazin in seiner Sendung vom 14. September 2021 auf:
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/moma_reporter_wohnen-unbezahlbar-100.html

Bizim-Kiez hat das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme wie folgt zusammengefasst:

"Wir hören ständig im SPD-Wahlkampf, Olaf Scholz, der SPD Kanzlerkandidat und frühere Hamburger Oberbürgermeister, hätte damals in Hamburg vorgemacht, welche Politik es brauche, um Wohnraum bezahlbar zu halten. Genau so wolle es auch Franziska Giffey in Berlin machen.

Doch die Realität in der Elbe-Stadt ist eine andere! Der Chef vom Mieterverein zu Hamburg sagt, auch die gehobene Mittelschicht hat keine Chance, in der Stadt eine Wohnung zu finden. Alles viel zu teuer!

Das wird sehr deutlich beim Bericht des ARD Morgenmagazin, die Betroffene gefragt haben. Zu Wort kommen da Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen, die frustriert sind und keine Wohnungen finden! Alle fragen sich, wie das erst Leute schaffen sollen, die unterdurchschnittliche Verdienste haben!?

An Hamburg können alle sehen, wohin es gehen würde mit einer Franziska Giffey an der Spitze in Berlin: in den letzten 9 Jahren wurden in Hambung von allen Neubauten nur 28% als Sozialwohnungen gebaut. Rund 1/3 wurden als freifinanzierte – also hochpreisigen – Mietwohnungen im Bereich von 20€/qm erstellt und der Rest als Eigentumswohnungen für Menschen die es wirklich Dicke haben. Die Immo-Branche macht so kräftige Profite, aber dieser Neubaumix treibt den Mietspiegel hoch, wie im Film gut nachvollziehbar ist.

Außerdem sinkt dabei ständig die Anzahl der mietpreisgebundenen Sozialwohnungen, denn gleichzeitig fallen durch das Erreichen des Bindungsende (nach 20-30 Jahren) immer mehr Wohnungen zurück auf den überhitzten Markt, als neu gebaut werden. Das ist das Ergebnis von „bauen, bauen, bauen“ nach dem Muster von Olaf Scholz: Schwund von Sozialwohnungen, allgemeiner Mietenanstieg, Bodenspekulation. Kein Modell für Berlin!"

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                                                                                                                           14. September 2021

                                                        „Was tun gegen den Mietenwahnsinn?“
                               Mieter:innenorganisationen befragen Berliner Spitzenkandidat:innen


 Diese Veranstaltung findet am

         Dienstag, dem 14. September 2021, 19.30 Uhr,
         in der Heilig-Kreuz-Kirche Kreuzberg (Zossener Str.65)

statt. Die SpitzenkandidatInnen zur Abgeordnetenhauswahl werden zu Themen der Miet-, Wohn- und Bodenpolitik befragt.

Die Veranstaltung wird getragen von
- dem Berliner Mieterverein,
- den 27 Initiativen des „mietenpolitischen Dossiers 2021“,
- der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und
- dem „Initiativenforum Stadtpolitik Berlin“.

Zum Veranstaltungsflyer und zu weiteren Details führt folgender Link:
https://iniforum-berlin.de/2021/09/veranstaltung-was-tun-gegen-den-mietenwahnsinn/#more-9593

Wer direkt in der Kirche teilnehmen möchte, muss sich vorher anmelden: info@iniforum-berlin.de

Die Plätze sind coronabedingt begrenzt. Ansonsten kann die Veranstaltung live über „alex tv“ verfolgt werden.
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                                                                                                                           10. September 2021

                                                                                     BBU:
                                   Gutachten zur Vergesellschaftungsfähigkeit von Genossenschaften


Der „Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.“ - BBU - agitiert von Anbeginn an gegen den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Hierzu hat er bereits im März 2019 ein Gutachten von Professor Sodan (FU) eingeholt, der damals - unter der These, dass die Verfassung von Berlin dem Grundgesetz vorginge - Bedenken äußerte, ob in Berlin überhaupt Vergesellschaftung möglich sei. Die andere vom BBU verbreitete These - nämlich Genossenschaften seien vergesellschaftungsfähig - teilte Professor Sodan ausdrücklich nicht.

Dem BBU ist es seitdem nicht gelungen, einen anderen Hochschullehrer aufzutreiben, der eine Vergesellschaftungsfähigkeit gemeinwirtschaftlicher Unternehmen attestiert.

Stattdessen hat sich nun wenigstens ein Rechtsanwaltsbüro gefunden. Die Gutachtenübergabe am 10. September 2021 nutzte der BBU zu einer Presseerklärung mit dem triumphierenden Eingangsstatement:
„Ja zum Volksentscheid = Ja zur Enteignung von Genossenschaften /Gutachten belegt: Größere Genossenschaften wären von Enteignung bedroht“.

Der BBU will so die über 200.000 wahlberechtigten GenossInnen zu eine Ablehnung des Volksentscheids bewegen. Nach der sachlichen Stellungnahme des Senats zum Volksentscheid, die an alle Wahlberechtigten zusammen mit dem Wahlberechtigungsschein verschickt worden ist, erscheint es allerdings wenig wahrscheinlich, dass das Kalkül des BBU aufgeht.

Dass der BBU überhaupt diese entsolidarisierende Obstruktion betreibt, lässt sich mit seinen Aufgaben nicht erklären.

Im BBU waren ursprünglich ausschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und landeseigene Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen. Erst nach Privatisierung landeseigener Gesellschaften – in Berlin: GSW und Gehag – ist die "Deutsche Wohnen" als deren Rechtsnachfolger Verbandsmitglied geworden.

Dennoch erscheint allein die "Deutsche Wohnen" die Verbandspolitik zu bestimmen. Dies wird möglich, weil die übrigen Verbandsmitglieder ihre Verantwortung für eine soziale Wohnraumversorgung nicht einbringen und den Verband so der privaten Wohnungswirtschaft preisgeben.

Eine Neuordnung der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen in einer unmittelbar dem Senat verpflichteten Holding wäre ein Weg, die Bemühungen um eine soziale Wohnraumversorgung zu stärken.
s. hierzu auch den Beitrag im „Mietenpolitischen Dossier 2021“ zu den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften - LWU - , S. 32/33 >
https://iniforum-berlin.de/dossier21/


Bei den Genossenschaften wäre zu wünschen, dass sich die Mitglieder gegenüber ihren Vorständen emanzipieren und eine innergenossenschaftliche Kommunikation zu wohnungspolitischen Positionen und solidarischem Verhalten einfordern.

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zu vertiefender Lektüre:
Zur Verantwortung der Genossenschaften als Bestandteil der Gemeinwirtschft i.S. des Art. 15 Grundgesetz findet sich ein lesenswerter Beitrag von G. Piening auf der "Genossenschafter-innen"-Seite:
https://www.genossenschafter-innen.de/2021/09/17/bbu-totengraeber-der-genossenschaftsbewegung/
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                                                                                                                             4. September 2021

                                                    #unteilbar-Demo: Samstag, 4. September, 13 Uhr,

Treff- und Sammelpunkt ist Ebertstraße/Leipziger Platz (S+U-Bahnhof Potsdamer Platz).

Auch diesmal werden die Demo und die Forderungen (u.a. „Umverteilung von oben nach unten“, „Wohnen darf keine Ware sein“) von einer Vielzahl von Initiativen und Organisationen unterstützt, u.a. von attac, DGB-Gewerkschaften und dem Paritätischen Wohlfahrtsverein.

Aufruf und bisherige Unterstützer >  https://www.unteilbar.org/berlin-demo-2021/
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                                                                                                                              1. September 2021

                                          Bodenpreisbeschleunigung durch spekulative Verkäufe

Das Wohngrundstück Friedbergstr. 28 hat nach 2017 zum zweiten Mal den Eigentümer gewechselt. Nach 4.530.000 € wechselte das Grundstück nun im Jahr 2021 für einen Kaufpreis von 8.325.000 € erneut den Eigentümer.

Aus der Hausgemeinschaft Friedbergstr. 28 ist uns hierzu folgender Kurzbericht für unsere Webseite übermittelt worden:

„Im Dezember 2017 wird offiziell bekannt, dass das Objekt Friedbergstr. 28 von Fam. Fiolka an eine Immobiliengesellschaft verkauft wurde. Ziel der Immobiliengesellschaft war - nach ihren Profilen -, das Haus zu entmieten, zu sanieren und die Wohnungen einzeln zu verkaufen.
Demgegenüber steht aber eine gut funktionierende Hausgemeinschaft, die dafür weichen müsste.
Ab Dez. 2017 neuer Eigentümer Ernst G. Hachmann GmbH Hausverwaltung. Projektpartnerschaften zwischen Immowert + Immobilienconsult Berlin.
Beispiel Projekt: Friedbergstr. 15: Abverkauf der Wohnungen in Eigentum. Momentaner Preis liegt bei 5000 € in dieser Gegend. 570.000 € Kaufpreis für 95 m² Wohnung – 3 Zimmer. Friedbergstr. 25 + 40.698 € Maklerprovision + 34.000 € Grunderwerbsteuer (6%) und 7.100 € Notar + Grundbucheintragung.

5.12.2017
Infoschreiben von der Immowert Immobiliengruppe Friedbergstr. über Neuaufmaß der Wohnungen

7.4.2018
Schreiben von Hachmann über Modernisierungsmaßnahmen. Beantragt wurde die Projektsteuerung ICB Berlin. Diese hat auch die Baumaßnahmen in der Friedbergstraße 15 durchgeführt.
ICB macht ausschließlich in Eigentumswohnungen; Hauptmaßnahmen sollen Dachausbau, Balkonausbau und 2 Fahrstühle sein.

10.4.2018
Einladung zu Infogespräch mit ICB im Hotel Ellington am 24.4.2018.

6.12.2018
Das Objekt Friedrichstr. 28 wird off-market für über 8 Mio € zum Verkauf angeboten.

15.4.2021
Weiterverkauf des Objektes an die Briefkastenfirma Projekt F-02 Gamma GmbH mit Sitz in Zossen. Vorstand Oliver Koch von der Fortis Group.
Die gehört zu der Plutos Group mit Peyvand Jafari an der Spitze der Pyramide mit Adressen in Zossen + Steinplatz Berlin.

Briefkastenfirma in Zossen mit 60 Adressen. Bei Überprüfung wurde niemand angetroffen
Gewerbesteuer liegt in Zossen bei der Hälfte von Berlin.

24.3.2021
Info über Hausverwaltungswechsel

3.8.2021
Unterlagen von den Notaren Michel Partner zum Mietervorkaufsrecht“

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                                                                                                                                 30. August 2021

                                    SPD-Abgeordnetenhausfraktion kippt Reform der Bauordnung

Ziel der Reform war die stärkere Beachtung von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Barrierefreiheit, zudem eine Erleichterung des Dachgeschossausbaus. Diesem Koalitionsvorhaben verweigert die SPD im Abgeordnetenhaus nun ihre weitere Unterstützung.

Der Sinneswandel der SPD-Fraktion wird auf eine Intervention von Frau Giffey zurückgeführt. Zu den Motiven und Hintergründen findet sich ein eingehender Artikel im Tagesspiegel vom 30. August 2021 – Link zur online-Ausgabe:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/gruene-sprechen-von-der-aera-giffey-berliner-spd-laesst-reform-der-bauordnung-platzen/27562986.html
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                                                                                                                                  21. August 2021

                                                                       Hoffest Seelingstraße 29

Die Mieterinnen und AnwohnerInnen haben sich dafür eingesetzt, dass das Land sein Vorkaufsrecht für die Seelingstraße 29 ausübt. Dies ist im März 2021 geschehen und wird nun von der Hausgemeinschaft

   am Samstag, dem 21. August, 15 Uhr,

mit einem Hoffest gefeiert. Dabei wird auch eine Podiumsdiskussion stattfinden, zu der Ülker Radziwill, Niklas Schenker und Dr. Petra Vandrey sowie Stadtrat Oliver Schruoffeneger eingeladen sind > http://seeling29.de/?p=384

MitstreiterInnen der MieterWerkStadt Charlottenburg sind herzlich eingeladen, zumal wir ja entscheidend für den Milieuschutz am Klausenerplatz eingetreten sind, ohne den die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gegeben gewesen wären. Es wird Gelegenheit geben, die Forderungen der MieterInnen zur Miet-/Wohn-/Bodenpolitik anzusprechen (s. dazu auch unten zum mietenpolitischen Dossier 2021)
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                                                                                                                                  13. August 2021

                                           Wahlprüfsteine zum mietenpolitischen Dossier 2021

Die Initiativen, die ihr mietenpolitisches Dossier 2021 am 9. August der Öffentlichkeit vorgestellt haben, haben nun auf Basis ihrer Beiträge Wahlprüfsteine formuliert und den Parteien zur Stellungnahme übersandt. Die Wahlprüfsteine können über folgenden Link heruntergeladen werden:
https://iniforum-berlin.de/2021/08/deninisantworten-fragen-zum-mietenpolitischen-dossier-2021-an-alle-die-sich-in-berlin-waehlen-lassen-wollen/#more-8207
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                                                                                                                                  12. August 2021

                       Aufruf der MieterWerkstadt Charlotenburg zur Vorbereitung und zur Teilnahme
                       an der MietenwahnsinnsDemo am 11. September 2021, 13 Uhr, Alexanderplatz:

                                                           Gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung

                                                       Demo am 11. September, 13 Uhr Alexanderplatz

Wir, engagierte Mieter und Mieterinnen, haben sowohl auf Landesebene als auch in unserem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vieles bewirkt: Milieuschutzgebiete wurden eingerichtet, Häuser wie die Seelingstrasse 29 konnten vor dem Zugriff von profitorientierten Investoren gerettet werden.

Doch vor allem seit der Aufhebung des Mietendeckels sind wir wieder verstärkt von Mieterhöhungen betroffen und von Verdrängung bedroht. Das gilt nicht zuletzt auch für unseren Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. In den letzten Jahren wurden hunderte von bezahlbaren Wohnungen aus der Nachkriegszeit abgerissen, die Umwandlung in Eigentumswohnungen geht weiter.

Um diesen Prozess zu stoppen, brauchen wir rasch wirkende Maßnahmen:
- Mietendeckel bundesweit,
- Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
- Effektives Verbot des Abrisses von bezahlbarem Wohnraum.
Zudem benötigen wir langfristig einen
- großen gemeinwirtschaftlichen Sektor in der Berliner Wohnungswirtschaft.

Hierzu wollen wir gemeinsam auf die Mietenwahnsinns-Demo am 11. September gehen.

Auf die Teilnahme an der Demo wollen wir uns auf unserem nächsten Treffen am

                                    Mittwoch, dem 1. September 2021, 18.30 Uhr, im DIVAN (Nehringstr.8),

vorbereiten, zu dem wir alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner herzlich einladen.

Verbunden mit der Demo ist der Aufruf, bei der Volksabstimmung über die Vergesellschaftung von Wohnraum am 26. September mit  JA  zu stimmen - denn Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein.

        MieterWerkStadt Charlottenburg   E-mail: mieter-werk-stadt@web.de   https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info   https://twitter.com/Mieterwerkstadt
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                                                                                                                                  11. August 2021

       Kundgebung zur Erweiterung der Mitbestimmung bei den Landeeigenen Wohnungsbauunternehmen:
                    Mittwoch, 11. August, 11 Uhr, vor der Landes-SPD-Zentrale in der Müllertraße 163

Unter dem Motto

                                  Beerdigung der Mitbestimmung in den Landeseigenen Wohnungsunternehmen,
                                                        Beerdigung der sozialen Wohnraumversorgung?

rufen "Stadt von unten" und andere Mieterinitiativen sowie Mieterbeiräte zu der Kundgebung auf.

Zur Weigerung der SPD, Änderungen im Wohnraumversorgungsgesetz zu Gunsten einer effektiveren Mietermitbestimmung zuzulassen, finden sich eingehende Ausführungen unter
https://stadtvonunten.de/berliner-mieterinnenvertretungen-nebensache-2/
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                                                                                                                                                                                    3. August 2021

           Umwandlung in Wohnungseigentum wird in ganz Berlin unter Genehmigungsvorbehalt gestellt

Auf Grund der seit Juni 2021 bestehenden Ermächtigung aus dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Senat bechlossen, ganz Berlin  als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 250 Baugesetzbuchs auszuweisen. Sobald die Verordnung erlassen ist, wird dann einer Umwndlung von Miet- in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Milieuschutzgebieten begegnet werden können.

Zur Pressemitteilung des Senats vom 3. August 2021 gelangt man hier:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1112301.php
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                                                                                                                                         7. Juli 2021

                                                Petition an Bundestag: Mietendeckel bundesweit

Die Bürgerinitiative Fasanenplatz hat eine Petition an den Bundestag initiiert, mit der sie den Bundesgesetzgeber auffordert, die Regelungen des Berliner Mietendeckels, für den das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzgebungskompetenz des Landes verneint hat, nun bundesweit einzuführen.

Diese Initiative unterstützt die bereits am 20. April 2021 von der Linksfraktion eingebrachte Forderung an die Bundesregierung, einen bundesweiten Mietendeckel einzuführen (Bundestags-Drucksache 19/28776).

Damit die von der BI eingebrachte Petition in einer öffentlichen Sitzung zusammen mit dem Petenten behandelt wird, bedarf es bis Ende Juli 50.000 MitzeichnerInnen.

Zur Mitzeichnungsseite des Petitionsausschusses gelangt man über folgenden Link:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_06/_04/Petition_124032.html
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                                                                                                                                       17. Juni 2021

Die Große Anfrage der Linksfraktion vom 17. Juni 2021 zum Wohnungsneubau im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2017 hat das Bezirksamt am 12. Juli beantwortet. Die Anfrage ist nebst Antwort hier abrufbar:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/450810361009220956/1009220956/00266923/23.pdf
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                                                                                                                                         6. Juli 2021

                                                 Klagen gegen Umwandlungsverbot gescheitert!

Das Bezirksamt Charlotenburg-Wilmersdorf gewinnt Klagen um Milieuschutzgebiet. Die dazu am 6. Juli 2021 herausgegebene Pressemitteilung hat folgenden Wortlaut:

Nach dem Aufstellungsbeschluss für ein Milieuschutzgebiet untersagte das Bezirksamt die Umwandlung in Eigentumswohnungen in der Schillerstraße 84. Dagegen wollte der Eigentümer die aufschiebende Wirkung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht hat nun dem Bezirksamt zu 100 Prozent Recht gegeben. Erstaunlich ist dabei, dass das Verwaltungsgericht dabei auch auf das von Klägerseite zur Argumentation herangezogene empirica-Gutachten eingegangen ist, dass auch in den BVV-Debatten zur Festsetzung der Milieuschutzgebiete als Gegenargument vorgebracht wurde.

Nachdem sich das Verwaltungsgericht im Detail mit einigen Argumenten auseinandergesetzt hat, schreibt es zusammenfassend: Auch sonst stellt der empirica-Endbericht, der im Ansatzpunkt die von Erlass einer Erhaltungsverordnung nicht in einem Maße in Frage, das dazu führen würde, dass eine solche sich bereits auf der Stufe der vorläufigen Untersagung als rechtswidrig darstellen würde. 

Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger:
"Mit diesem Urteil wurde Klarheit geschaffen und der von uns verfolgte Untersuchungs- und Interpretationsansatz grundsätzlich für richtig erachtet. Das Gericht hat damit klargestellt, dass die kleinteiligen Kritikpunkte wie sie von empirica dargestellt und im politischen Raum übernommen wurden, nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit der bezirklichen Milieuschutzausweisungen ändern. Das Vorgehen meines Stadtplanungsamtes wurde damit bestätigt. Dies schafft Sicherheit für mittlerweile weit über 50.000 Mieterinnen und Mieter im Bezirk und ermöglicht uns den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und weitere Milieuschutzgebiete in Angriff zu nehmen. "


https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1103511.php
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                                                                                                                                       14. Juni 2021

                                                   neues  Info  der  MieterWerkStadt Charlottenburg 

Das Info  (MieterWerkStadt Nr.2, 6/2021) wird in der Woche ab dem 21. Juni 2021 im Kiez platziert. Es hat folgenden Wortlaut:

    Abriss von Wohnraum aus der Nachkriegszeit
.. ist in Charlottenburg-Wilmersdorf ein wesentlicher Faktor der Verdrängung. Wie das Bezirksamt auf unsere Anfrage bestätigte, wurden zwischen 2015 und 2021 der Abriss von 288 Wohnungen aus den 50iger und 60iger Jahren genehmigt. Die Mieterwerkstadt Charlottenburg fordert, dass das Zweckentfremdungsverbot konsequent angewandt wird und die Einhaltung der Mietobergrenze von 7,92 €/qm für Ersatzwohnungen kontrolliert wird. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Mieter und Mieterinnen über ihre Rechte aufzuklären.

    Vorläufiger Milieuschutz für Schlossstraße und Amtsgerichtsplatz: Die Haushaltsbefragung hat begonnen
Diese Befragung dient dazu, festzustellen, ob die Kriterien für ein Milieuschutzgebiet gegeben sind. Es ist wichtig, dass möglichst viele die Fragebögen ausfüllen und zurückzuschicken, da es umso deutlicher wird, dass diese Kriterien gegeben sind, je mehr Haushalte sich beteiligen. Die rasche endgültige Einführung des Milieuschutzes ist umso wichtiger, als die Aussetzung des Milieuschutzes von Januar 2020 bis Ende April 2021 von Vermietern dazu ausgenutzt worden ist, Mietshäuser in Eigentumswohnungen umzuwandeln, so z.B. in der Wundtstrasse.    > hierzu s. Anmerkung unten!

    Volksbegehren für die Vergesellschaftung von Wohnraum
Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnraum (Deutsche Wohnen & Co enteignen) geht in die letzte Phase. Wir bitten alle, die gesammelten Unterschriften bis zum 25. Juni abzugeben.  Mögliche Orte dafür sind: Bezirksamt Charlottenburg, Foyer des Rathauses, Otto-Suhr-Allee 100 oder Initiative Deutsche Wohnen & Co, c/o Stadtteilbüro Friedrichshain, Warschauer Str.23, 10243 Berlin.

MieterWerkStadt Charlottenburg    E-mail: mieter-werk-stadt@web.de    https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info    https://twitter.com/Mieterwerkstadt


Anmerkung:
Die Fragebögen sind ausschließlich in deutscher Sprache. MieterInnen, in deren Haus auch Haushalte ohne differenzierte Deutschkenntnisse sind, sollten deren Angehörige auf die Bedeutung der Befragung hinweisen und empfehlen, sich bei Verständnisschwierigkeiten möglichst in landsmannschaftlichen Beratungsstellen Rat zu holen.
Auf dieses Problem wurde das Bezirksamt gelegentlich der Anwohnerfragestunde in der Bezirksverordnetenversammlung am 17. Juni 2021 angesprochen. Es empfahl, im Bedarfsfall Kontakt zum bezirklichen Integrationsbeauftragten aufzunehmen. Die Kontaktdaten sind:
  >   Integrationsbeauftragter:
       Tel.-Nrn: 9029-12547 und -13329
       integrationsbeauftragter@charlottenburg-wilmersdorf.de
   >  sowie die dort angesiedelten „Verwaltungslotsen“:
       Tel.-Nrn: 9029-12544 sowie -12545 und -13328
       verwaltungslotsen@charlottenburg-wilmersdorf.de
       https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/beauftragte/integration/verwaltungslotsinnen-und-lotsen-charlottenburg-wilmersdorf-1012926.php

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                                                                                                                                       11. Juni 2021

                                                                                  Milieuschutz:
                                                 Eigentümer nutzt Unentschlossenheit der Bezirksamts


Der Bezirk Charlotenbrug –Wilmersdorf hatte das Areal zwischen der Puls und der Rönnestraße im Januar 2019 unter vorläufigen Milieuschutz gestellt, diesen Schutz dann aber ein Jahr später für einen Teil des Gebiets (nämlich die Planungsräume „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“) wieder aufgehoben. Dass sich das Bezirksamt damals gescheut hat, endgültigen Milieuschutz zu verordnen, ist bei der Anwohnerschaft und den Bezirksverordnetenfraktionen von SPD, Grünen und LINKE von Anfang an auf Unverständnis gestoßen und hat dazu geführt, dass die Gebiete nun per 30. April 2021 erneut unter vorläufigen Milieuschutz gestellt worden sind.

Dass das Gebiet in der Zwischenzeit von über 15 Monaten nicht unter Schutz stand, hat ein aufmerksamer Eigentümer genutzt, um - wie eine wachsame Mieterin jetzt recherchiert hat - ungehindert die Umwandlung seiner drei Häuser in der Wundtstraße in Eigentumswohnungen zu betreiben.

Er hat in diesem Zeitraum die beantragten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für seine Wohnungen erhalten und beim Grundbuch zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher eingereicht. Als Ende April 2021 erneut Milieuschutz verfügt wurde, waren die Wohnungsgrundbücher gebildet und jede Chance vertan, der Umwandlung entgegenzutreten.

Milieuschutz hilft nur gegen Verdrängung, wenn er stringend verfolgt wird. Kommt er später als benötigt, schaffen die Eigentümer/Vermieter Tatsachen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bezirksamt die jetzt eingeleiteten neuen Untersuchungen (s. hier: 3. Juni 2021) rasch auswertet und dann endgültigen Milieuschutz verordnet, damit weitere Schäden vermieden werden.

W.M., 11.6.2021
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                                                                                                                                         3. Juni 2021

                      Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz: Haushaltsbefragung beginnt

Die Befragungsunterlagen werden etwa der Hälfte der Anwohnerhaushalte in der nächsten Woche zugehen. Hierzu hat der Bezirk am 3. Juni 2021 eine Pressemitteilung herausgeben. Darin heißt es:

"Die S.T.E.R.N. GmbH wurde vom Bezirk beauftragt, die erforderlichen aktuellen Datengrundlagen zu ermitteln und in den betroffenen Gebieten eine schriftliche Befragung der Haushalte durchzuführen. .... Die Fragebögen werden ab Samstag, 5. Juni 2021 an die Bewohner*innen verteilt und können bis einschließlich Freitag, 2. Juli 2021 freiwillig ausgefüllt und kostenfrei zurückgeschickt werden.  In den Fragebögen werden aktuelle Informationen zu den Wohnverhältnissen und der sozialen Situation der Bewohner*innen abgefragt. Zudem wird nach der Wohndauer, der Miethöhe, durchgeführten Modernisierungen sowie nach der Nutzung der örtlichen Infrastruktur (wie z.B. Kitas oder Schulen) gefragt. Die Befragung wird anonymisiert durchgeführt."

Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung erreicht man über folgenden Link:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1091949.php

Die MieterWerkStadt Charlottenburg geht davon aus, dass sich die Verdrängungsgefahr um so evitenter darstellt, je mehr Haushalte sich an der Befragung beteiligen. Sie ruft deshalb die Anwohnerschaft auf, sich unbedingt an der Befragung zu beteiligen.
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                                                                                                                                        23. Mai 2021


                                                                                 # Mietenwahnsinn
                                                         Aufruf zur Demo am Sonntag, dem 23. Mai 2021
                                                                              "Pfingstspaziergang"


Gegen den Mietenwahnsinn — jetzt erst recht!

                                  Sonntag, 23. Mai 2021, 13 Uhr, Potsdamer Platz

Wir Mieter*innen sind wütend!

Der von uns erkämpfte Mietendeckel wurde uns durch das Bundesverfassungsgericht genommen. Jetzt heißt es wieder verarmen, um die Miete zahlen zu können oder Angst haben vor Zwangsräumung und Verdrängung. Wer kein eigenes Zuhause hat, ist jetzt schon in würdelosen Massenunterkünften eingepfercht.

Ist das unser Grundrecht auf Wohnen?!

Nicht nur unser Wohnraum, ganz Berlin ist zum Spielball für Spekulant*innen geworden. Unsere Buchläden, Kiezkneipen, Spätis und Jugendzentren, fallen der reinen Profitsteigerung zum Opfer, werden gekündigt oder geräumt. Das letzte traurige Beispiel dafür ist das selbstverwaltete Jugendzentrum Potse, das kurz vor seiner Räumung steht.

Ihr wollt uns den Deckel nicht lassen? Dann holen wir uns jetzt den ganzen Topf!

Den Marktradikalen und Vermieter*innen rufen wir zu: Das letzte Wort zum Mietenwahnsinn ist noch nicht gesprochen! Wir werden noch entschiedener und lauter auf die Straße gehen und uns gemeinsam für die solidarische Stadt von morgen einsetzen!

Sprecht eure Nachbar*innen an, organsiert euch in euren Häusern, in euren Kiezen, in unserem Bündnis.
Kommt zur Mietendemo am 23.05. um 13:00 Uhr am Potsdamer Platz um — mit Maske und Abstand — ein Zeichen gegen den Mietenwahnsinn zu setzen: JETZT ERST RECHT!

Mehr  >  https://www.mietenwahnsinn.info/aktuelles/
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                                                                                                                                        11. Mai 2021

                                                  Info der MieterWerkstadt Charlottenburg zum
               vorläufigen Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz


Seit dem 30. April 2021 gibt es erneut vorläufigen Milieuschutz für die „Planungsräume“ Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz. Damit haben Wohnungsmieter*innen eine weitere Möglichkeit, sich

                         gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und
                          gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen


zu wehren.

Vorläufiger Milieuschutz endet mit Ablauf eines Jahres, wenn er nicht zuvor durch den Erlass einer Erhaltungsverordnung bestätigt wird („endgültiger Milieuschutz“  ). In der Zeit des vorläufigen Milieuschutzes stellt das Bezirksamt bauliche Veränderungen und Umwandlungen zurück, wenn sie den verfolgten Milieuschutzzielen widersprechen.

Mit den Vorbereitungen für den Erlass der Erhaltungssatzung hat das Bezirksamt bereits begonnen. Zur Aktualisierung insbesondere der Verdrängungssituation hat es das Stadtplanungsbüro S.T.E.R.N. beauftragt, eine Haushaltsbefragung durchzuführen, die neben anderem der Sicherung der Erkenntnisse über den Grad der Belastung der Haushalte durch die Miete dient.

Die Haushaltsfragebögen werden an etwa die Hälfte der - nach Zufallsprinzip ausgewählten - Haushalte geschickt. S.T.E.R.N. soll die Angaben bis zum Ende der Sommerferien ausgewertet haben, damit danach unverzüglich über den Erlass der „Erhaltungsverordnung“ entschieden werden kann.

Nach unserer Einschätzung werden die Kriterien für Milieuschutz umso deutlicher erkennbar, je mehr Haushalte ihre Daten zur Verfügung stellen. Unsere dringende Bitte ist also, sich unbedingt der Mühe zu unterziehen, die Fragebögen auszufüllen und rechtzeitig zurückzuschicken. Die Daten bleiben anonym und werden keinen anderen Zwecken zugeführt.

Damit der Milieuschutz seine Wirkungen entfalten kann, ist es wichtig, das Bezirksamt zu unterrichten, wenn VermieterInnen Maßnahmen ankündigen, die mit dem Milieuschutz kollidieren können. Das gilt für die Ankündigung von baulichen Veränderungen und für beabsichtigte Umwandlungen. Ein Einverständnis zu vermieterseitigen Maßnahmen sollte erst gegeben werden, wenn der Bezirk das Vorhaben kennt und signalisiert hat, dass er in dem gegebenen Einzelfall keinen Widerspruch zu den Milieuschutzzielen sieht.

       MieterWerkStadt Charlottenburg / E-mail: mieter-werk-stadt@web.de /  https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info / https://twitter.com/Mieterwerkstadt
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                                                                                                                                          2. Mai 2021

                                                    Info  der  MieterWerkStadt  Nr. 1   (Mai 2021)

-  Vorkaufsrecht für die Seelingstrasse 29 wahrgenommen

Der Bezirk hat das Vorkaufsrecht für das Haus in der Seelingstraße 29 endgültig umgesetzt. Das Haus sollte an eine Investment-gesellschaft aus Luxemburg zu einem Preis verkauft werden, der drastische Mieterhöhungen erwarten ließ.

Die MieterInnen desHauses haben sich zu einer Hausgemeinschaft zusammengeschlossen, den Fall öffentlich gemacht und mit der Demonstration vom 13. Februar die Solidarität des Kiezes organisiert (> www.Seeling29.de). Dieses Engagement hat nun zur Abwendung der drohenden Verdrängung geführt.

Rechtliche Voraussetzung für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts war, dass das Gebiet direkt um den Klausenerplatz seit Januar 2020 vollen Milieuschutz genießt – dank des von der MieterWerkStadt Charlottenburg 2017 initiierten und eingebrachten Einwohnerantrags.

-  Erneut Vorläufiger Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Der Aufstellungsbeschluss vom 13. April ist am 30. April 2021 in Kraft getreten. Damit ist das Bezirksamt endlich den Forderungen aus der Bevölkerung - zuletzt erhoben auf der Demonstration am 18. August 2020 - und aus der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen. Es gibt so wieder mehr Möglichkeiten, sich
                      gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und
                      gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen
zu wehren.  Das Vorkaufsrecht kann allerdings erst wahrgenommen werden, wenn es einen endgültigen Milieuschutz gibt. Die Mieterwerkstadt Charlottenburg fordert daher vom Bezirksamt, eine entsprechende Milieuschutzverordnung so schnell wie möglich zu erlassen.  

-  Beratung von MieterInnen durch das „Initiativenforum Stadtpolitik“
Insbesondere nach Wegfall des Mietendeckelgesetzes gibt es einen erhöhten Rechtsberatungs-bedarf. Neben der kostenlosen Beratung durch den Bezirk – Näheres unter
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/buergeraemter/artikel.755559.php
bietet jetzt auch das „Initiativenforum Stadtpolitik“ eine Beratung per Videokonferenz an,
Näheres > https://iniforum-berlin.de/services/digitale-mietrechtsberatung/
Anmeldung über  > rechtsberatung@iniforum-berlin.de

                                                        MieterWerkStadt Charlottenburg
                                                                              E-mail: mieter-werk-stadt@web.de
                                                                     https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info
                                                                             https://twitter.com/Mieterwerkstadt

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                                                                                                                                     30. April 2021

                         Seit heute: (vorläufiger) Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Der Milieuschutzaufstellungsbeschluss des Bezirksamts vom 21. April 2021 ist im Amtsblatt für Berlin vom 30. April 2021 (Seiten       1332/1333) veröffentlicht worden. Damit gilt seit heute vorläufiger Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz.
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                                                                                                                                      25. April 2021

                                            Vernichtung preiswerten Wohnraums der Nachkriegsjahre

Die Genehmigungspraxis des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf bei Abrissanträgen einschließlich der fehlenden Unterrichtung der betroffenen MieterInnen war Gegenstand der Debatte zu Einwohnerfragen in der Bezirksverordnetenversammlung am 22. April 2021. Dies und die in Aussicht genommene Behandlung des Themas im Ausschuss für Bürgerdienste am 27. April 2021 war Anlass für folgende - am 25. April abgesetzte - Pressemitteilung , die auch den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste zur Kenntnis gegeben wurde:

Die MieterWerkStadt Charlottenburg fordert vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf:
•    Stoppt den Abriss der Wohnungsneubauten der 50er und 60er Jahre  -
•    bezahlbarer Wohnraum muss erhalten bleiben !

In den letzten Jahren häufen sich die Abrisse von Wohngebäuden aus der Nachkriegszeit in Berlin. Spitzenreiter in Sachen Abrissgenehmigungen ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Nach den - auf der Bezirksverordnetensitzung-Sitzung am 22.4.2021 von Herrn Herz, bestätigten - Zahlen, wurden zwischen 2015 und 2020 insgesamt 95 Abrissanträge für 322 Wohnungen gestellt. Das Bezirksamt genehmigte 89 Anträge mit 288 Wohnungen, lediglich sechs Anträge mit 34 Wohnungen wurden abgelehnt.

Aktuell kämpfen MieterInnen der Windscheidstr. 3/3a um den Erhalt ihrer in den Nachkriegsjahren errichteten Wohnungen. Der Investor, die DKW-Gruppe, hatte das Haus 2017 erworben und gegenüber den MieterInnen zunächst den Eindruck erweckt, das Haus sanieren zu wollen. Nachdem der vorläufige Milieuschutz ersatzlos ausgelaufen ist, sind die Abrisspläne Ende 2020 bekannt geworden.

Wir fordern vom Bezirksamt, alles zu tun, um die MieterInnen in ihrem Kampf um den Erhalt ihrer Wohnungen in der Windscheidstr. 3/3a zu unterstützen.

Die Wohngebäude der Nachkriegszeit müssen vor dem Abriss geschützt werden, um bezahlbaren Wohnraum in Charlottenburg-Wilmersdorf zu erhalten.

Insbesondere fordern wir vom Bezirksamt:
-  Ausweitung des Milieuschutzes auf das gesamte Gebiet des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf;
-  keine Befreiung von den Vorgaben des Baunutzungsplans, wenn Ersatzbauten mit einer höheren Geschosszahl als das vorherige
    Gebäude errichtet werden sollen;
-  konsequente Anwendung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und Kontrolle der Einhaltung der Mietobergrenze von 7,92
    €/qm für Ersatzwohnungen;
-  Aufklärung der betroffenen MieterInnen über ihre Rechte durch das Bezirksamt.

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                                                                                                                                     20. April 2021

                                                         LINKE fordert Mietendeckel-Bundesgesetz

Unmittelbar nachdem das Bundesverfassungsgericht das Berliner Mietendeckelgesetz für nichtig erklärt hat, weil es in dieser Rechtsmaterie nicht das Land, sondern den Bund in der Gesetzgebungskompetenz sieht, hat die Bundestagsfraktion der LINKEN die Forderung erhoben, dass nun der Bund seine daraus erwachsende Verantwortung wahrnehmen soll.

Dazu hat die Fraktion am 20. April den Antrag eingebracht (Bundestags-Drucksache 19/28776), dass der Bundestag nun die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mietpreisspirale stoppt und die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt.

Insbesondere soll festgeschrieben werden, dass

1. Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen innerhalb der nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden; sie sind ausnahmsweise nur fairen Ver-mietenden, die bislang besonders niedrige Mieten erhoben haben in Höhe eines Inflationsausgleichs von maximal zwei Prozent pro Jahr bis maximal der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gestatten;

2. die bisherige „Mietpreisbremse“ so nachgeschärft und ausgestaltet wird, dass neue Mietverträge maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen; Ausnahmen sind lediglich bei Neubauwoh-nungen zu gestatten, Verstöße zu sanktionieren;

3. bei Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach dem Vorbild des „Berliner Mietendeckels“ kommunale Mietobergrenzen differenziert nach Wohnlagen und Wohnungsausstattungen festgelegt werden können, die sich an den Mietpreisen zu dem Zeitpunkt orientieren, als der jeweilige Wohnungsmarkt noch nicht angespannt war; Mieterhöhungen oder den Abschluss von Widervermietungsmieten über diese Mietobergrenzen hinaus zu untersagen sowie die Absenkung überhöhter Mieten, die 20 Prozent oder mehr oberhalb dieser Mietobergrenze liegen, zu ermöglichen; auszunehmen hiervor sind lediglich erstmalige Vermietungen von Wohnraum.
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                                                                                                                                     20. April 2021

                                                       Pressemitteilung des Berliner Mietervereins
                                       zum Mietendeckel und zum Senatshilfsfonds für MieterInnen:                        

-    Mieterverein weist Vorwürfe einer vorhersehbaren Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zurück
-    Mieterverein begrüßt Hilfszahlungen des Senats für Rückzahlungen


„Wir bedauern ausdrücklich, dass durch den Beschluss des Bundesverfassungs-gerichts zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels Mieter und Mieterinnen zu Nachzahlungen verpflichtet sein können, die gerade in Folge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie außerordentlich problematisch sind“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Von einer Niederlage mit Ansage kann jedoch keine Rede sein. „Trotz des Beschlusses war es richtig, notwendig und angemessen, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat, denn alle anderen Regelungen, Wohnraum in Berlin für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zugänglich zu machen bzw. zugänglich zu halten, haben sich zuvor als wirkungslos erwiesen. „Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zu einem Eilantrag G (1 BvQ 15/20 vom 10.3.2020) noch ausdrücklich erklärt, dass die Kompetenzfrage offen sei“, so Wild.

Zudem haben zahlreiche Verfassungsrechtler, zuletzt heute der ehemalige Professor der FU Berlin, Christian Pestalozza gegenüber dem RBB, die Möglichkeit einer landesgesetzlichen Regelung gesehen. Auch die Berliner Landgerichtskammern 65 und 66 haben den Mietendeckel als verfassungsgemäß bewertet. Lediglich die 67. Kammer des LG Berlin, die schon die Mietpreisbremse erfolglos für verfassungswidrig erklärte, legte dem BVerfG eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit vor. Auch die meisten Amtsrichter trugen den Mietendeckel mit.

„Selbstverständlich bestand ein rechtliches Risiko. Der Deckel war und ist gleichwohl notwendig, wenn nicht als Landesgesetz dann durch den Bund.

Der Berliner Mieterverein begrüßt die heute beschlossenen finanziellen Hilfen des Senats für Rückzahlungen, weil damit ggf. Kündigungen vermieden werden können.

Unklar bleibe jedoch, in welchen Fällen das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden kann. „Wir erwarten, dass hier unbürokratisch auch bei aktuellen Einkommensrückgängen infolge Corona, die Hilfe als Zuschuss gewährt wird“.

Berliner Mieterverein e.V.
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                                                                                                                                      19. April 2021

                                                                  Nach der Mietendeckel-Entscheidung:
                                  Bund ist gefordert > "Weiteres Nichtstun gefährdet den sozialen Frieden"

Zur jetzt evident gewordenen Verantwortung des Bundesgesetzgebers führt der Staatsrechtler Christian Pestalozza im Interview mit dem rbb folgendes aus:

"Wenn man sich ansieht, was als Mietzins gefordert wird und was viele sich wirklich leisten können, ist klar, dass der Bund insgesamt zu wenig getan hat, um dieses soziale Problem - wir sind auf Wohnraum angewiesen, aber wir können ihn uns nicht leisten - zu bewältigen. Mit der Subventionierung der Bedürftigen ist es nicht getan, sondern es geht zentral um die sozialgerechte Begrenzung des Mietzinses."

Das ganze Interview findet sich hier:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/berlin-mietendeckel-interview-verfassungsrechtler-pestalozza.html
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                                                                                                                                      15. April 2021

                                          Bundesverfassungsgericht: Mietendeckelgesetz ist nichtig

In mehreren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 25. März 2021 festgestellt, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für das Mietendeckelgesetz fehlt. Nach Ansicht des Gerichts hat der Bund mit den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch die Mietpreise abschließend geregelt.

Die Pressemitteilung des Gerichts vom 15. April findet sich hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-028.html

Anmerkung:
Mit dem Mietendeckel entfällt ein Regulativ zum Wohnungsmarkt, auf dem der Wohnungsmangel genutzt wird, um ohne Rücksicht auf den Gebrauchswert der Wohnung Profite einzufahren.  Um den privaten Wohnungsmarkt dennoch einzudämmen, gilt es jetzt, den Wohnraum großer privater Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften, damit die Verfügung über Wohnraum wieder in nennens-wertem Umfang in gemeinnützige Verwaltung übergeht. Für einen entsprechenden Volksentscheid werden noch bis zum 25. Juni 2021 Unterschriften gesammelt; mehr s.u. > 16. Februar 2016.
Lesenswert ist hierzu auch die Erklärung des Beirats des "Initiativenforums Stadtpolitik Berlin" am 15.04.2021:
https://kottiundco.net/2021/04/15/ohne-mietendeckel-die-mieten-deckeln/
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                                                                                                                                      31. März 2021

                                                  Bezirksamt kann Schattenmieten verbieten:
                                        Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2021

Ein Vermieter hat gegen die Untersagung einer Schattenmieterhöhung durch das Bezirksamt Pankow geklagt. Sein Eilantrag wurde zurückgewiesen, weil die Mieterhöhung gegen den gesetzlichen Mietenstopp verstößt und nicht erkennbar ist, dass das Mietendeckelgesetz evident verfassungswidrig ist.

Der Mietenstopp gilt auch für die Fälle, in denen der Vermieter die Mieterhöhung nach BGB ausdrücklich erst für die Zeit nach Außerkrafttreten des Mietendeckelgesetzes verlangt.

MieterInnen, von denen die Zustimmung zu einer (Schatten-)Mieterhöhung verlangt wird, sollten dies stets ihrem bezirklichen Wohnungsamt anzeigen und dabei darum bitten, dass der Bezirk dies als Ordnungswidrigkeit gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Mietenbgrenzung im Wohnungswesen im Land Berlin (kurz: "Mietendeckelgesetz") verfolgt.

Zur Presseerklärung des VG Berlin:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1071074.php
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                                                                                                                                     25. März 2021

      Freiluft-Pressekonferenz  am 25. März 2021 zum Housing action day (27. März2021, 12 Ihr, Rotes Rathaus)

Video mit den Beiträgen der MieterWerkStadt Charlottenburg und der Seelingstr. 29:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=video&cd=&ved=2ahUKEwjh88-8jczvAhVCiqQKHY_ZA4UQtwIwAHoECAYQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DeSSt0xpwwT8&usg=AOvVaw1b6yrJNICEJcopU8TFpYPk

s.a.: www.twitter,com/mieterwerkstadt
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                                                                                                                                      19. März 2021

                                                             Seelingstraße 29: Vorkauf ist vollzogen!

Hierzu erklärt das Bezirksamt in seiner Pressemitteilung vom 19.03.2021:

"Der Vorkauf des Wohnhauses Seelingstraße 29 durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist mit den Unterschriften von Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger und der neuen Eigentümerin des Gebäudes, der degewo AG, endgültig umgesetzt.

Oliver Schruoffeneger:
Der erste Vorkauf im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beweist die Handlungsfähigkeit der Stadt zum Schutz der sozialen Struktur der Kieze auch in der Innenstadt. Ich freue mich über diese Entwicklung und bedanke mich bei allen Beteiligten – insbesondere bei den Mieterinnen und Mietern der Seelingstraße 29 – für die aktive öffentliche Unterstützung des Prozesses, die sehr bei der Durchsetzung des Vorkaufs geholfen hat."

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                                                                                                                                      18. März 2021

                        Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti schon nach Ostern?

Auf eine Einwohnerfrage hat Bezirksstadtrat Schruoffeneger heute erklärt, dass das Bezirksamt in der Sitzung am 30. März 2021 für die beiden Gebiete einen Milieuschutzaufstellungsbeschluss fassen wird. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt stehen die beiden Planungsgebiete dann unter vorläufigen Milieuschutz.  Herr Schruoffeneger geht davon aus, dass die Veröffentlichung bald nach Ostern erfolgt
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                                                                                                                                      10. März 2021

                                                                            Seelingstr. 29                                                                 
                                                                 Milieuschutz zahlt sich aus:
                                                 Vorkauf durch das Land kann vollzogen werden

Bis zum Ablauf des 9. März 2021 hätte der Käufer des Grundstücks seinen Erwerb durch den Abschluss einer "Abwendungsverein-barung" sichern können. Diese Frist hat er ungenutzt verstreichen lassen. Das Grundstück wird nun in kommunales Eigentum bzw in das Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes übergehen.
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                                                                                                                                        9. März 2021

                                      Vier neue Milieuschutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung - BVV - vorzuschlagen, folgende Gebiete unter Milieuschutz zu stellen:
   - Quartier Alt-Lietzow,
   - Quartier Karl-August-Platz,
   - Quartier Jungfernheide und
   - Quartier Richard-Wagner-Straße.

Folgt die BVV der Empfehlung, wird das förmliche Verordnungsgebungsverfahren zu Ende geführt. Mit  der Veröffentlichung der entsprechenden Erhaltungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt wird der Milieuschutzes dann unmittelbar wirksam.

Unter Milieuschutz stehen in Charlottenburg-Wilmersdorf bereits die Planungsräume Mierendorff-Insel, Gierkezeile und Klausenerplatz.
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                                                                                                                                 16. Februar 2021

                                  ver.di und IG Metall bei "Deutsche Wohnen & Co enteignen"

Ver.di und IG-Metall werden die Unterschriftensammlung zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" aktiv unterstützen. Die Erklärung der IG Metall findet sich hier:
https://www.igmetall-berlin.de/aktuelles/meldung/wohnraumspekulation-frisst-loehne-auf/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Die Unterschriftensammlung zum Volksentscheid läuft vom 26. Februar bis zm 25. Juli 2021.Wird das Begehren von mehr als 170.000 BerlinerInnen unterstützt, wird am 26. September 2021 zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Beziksparlamenten auch über das Vergesellschaftungsgegehren abgestimmt.

Im Gebiet zwischen Schloß Charlottenburg und Stuttgarter Platz beteiligen sich auch MitstreiterInnen der MieterWerkStadt Charlottenburg an der Unterschriftensammlung.
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                                                                                                                                15. Februar 2021 

                             Seelingstr. 29: Finanzverwaltung gibt Zuschuss für Ankauf durch DEGEWO

Dies ist ein sichbarer Erfolg der Demo vom 13. Februar. Frau Radziwill, die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses im Abgeordnetenhaus, hat hierzu folgende Presseerklärung herausgegeben:

Die Finanzverwaltung  hat heute einem Zuschuss an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft degewo für den Erwerb der Seelingstr. 29 zugestimmt. Damit wurde dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglicht, das Vorkaufsrecht im Klausenerplatz-Kiez auszuüben.

Die Wahlkreisabgeordnete Ülker Radziwill erklärt hierzu:

"Ich freue mich für die Mieterinnen und Mieter in der Seelingstraße 29 sehr, dass ihr Haus privaten Spekulationsabsichten entzogen wird. Als Mieterinnen und Mieter einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft haben sie nun langfristig Sicherheit. Mit dem Vorkauf macht das Land Berlin deutlich, dass es auch in den neu entstandenen Milieuschutzgebieten in der City West Spekulanten den Kampf ansagt."


Einen Vorkauf durch das Land kann der Erwerber nun nur noch verhindern, wenn er den Bedingungen der Abwendungsvereinbarung (> https://dejure.org/gesetze/BauGB/27.html) zustimmt
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                                                                                                                                 13. Februar 2021

                                                    Vorkaufsrecht für Seelingstr. 29 ausüben!

Die Seelingstraße 29 hat vor Weihnachten den Eigentümer gewechselt, und zwar zu einem Kaufpreis, der den Erwerber unter höchsten Verwertungsdruck setzt.

Um die MieterInnen des Hauses, dessen Instandhaltung seit Jahren gänzlich vernachlässigt worden ist, vor der drohenden Verdrängung zu schützen, verlangt die Hausgemeinschaft die Ausübung des Vorkaufsrecht durch den Bezirk.

Zur Bekräftigung dieser Forderung veranstaltet die Hausgemeinschaft ("Mieterinitiative Seeling29") am

                                                 Samstag, dem 13. Februar 2021, von 14 bis 16 Uhr

eine Kundgebung vor ihrem Haus.

Die MieterWerkStadt Charlottenburg unterstützt die Forderung und schließt sich dem Kundgebungsaufruf an.

Weiteres sowie der Flyer mit dem Aufruf zur Kundgebung findet sich auf der Webseite der "Mieterinitiative Seeling29":
www.seeling29.de
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     13. Januar 2021

                                      Unterschriftensammlung für den Volksentscheid
                                              „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
                                                        beginnt am 26. Februar


Seit Jahren erleben wir drastische Mietsteigerungen, Wohnungsknappheit und Verdrängung von Mieterinnen und Mietern auch hier bei uns im Kiez. Der Mietendeckel hat die Erhöhung der Mieten zunächst gestoppt, aber er stellt keine Dauerlösung dar. Um weitere Verdrängungen zu verhindern, brauchen wir einen großen gemeinwirtschaftlichen Sektor in der Berliner Wohnungswirtschaft.

Daher wird mit dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen enteignen“ der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz erforderlich sind. Nach dem Vorschlag der Initiatoren soll dies für Wohnimmobilien in Berlin gelten, sofern der Bestand eines privaten Eigentümers hier 3.000 Wohnungen übersteigt.

Dafür werden vom 26. Februar an Unterschriften gesammelt. Innerhalb von vier Monaten müssen über 170.000 UnterstützerInnen gewonnen werden, damit dann – vermutlich am 26. September 2021, dem Tag der Abgeordnetenhauswahl – über das Begehren per Volksentscheid abgestimmt werden kann.

Die Sammeltätigkeiten und die Öffentlichkeitsarbeit werden in bezirklichen „Kiezteams“ koordiniert, bei denen sich jede/r interessierte AnwohnerIn zur Mitarbeit melden kann. MitstreiterInnen der MieterWerkStadt Charlottenburg sind bereits darunter und werden zunächst die Plakataktion zum Auftakt der Sammlung unterstützen.

Wer mitmachen will, kann sich an die MieterWerkStadt Charlottenburg
            mieter-werk-stadt@web.de
oder auch an
            kiez_teamcharlottenburg@dwenteignen.de
wenden.

Mehr Informationen zum Volksentscheid finden sich unter
           www.dwenteignen.de


13. Januar 2021, MS/WM
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                                                                                                                            13. Dezember 2020

                                      Anwohner-Info zur Situation Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz

Dass das Bezirksamt weiter Milieuschutz für die beiden Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz verzögert, hat die MieterWerkStadt veranlasst, Mitte Dezember mit folgendem Info an die AnwohnerInnen heranzutreten:

"Am 29. Oktober 2020 hat die BVV das Bezirksamt aufgefordert, einen

                  Aufstellungsbeschluss zum Milieuschutz in den Gebieten Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

zu fassen. Diese Entscheidung würde die gegenteiligen Beschlüsse des Bezirksamtes vom November letzten Jahres aufheben.  Damit hätten die WohnungsmieterInnen in diesem Gebiet (Lageplan s. Rückseite) mehr Möglichkeiten, sich

             gegen Verdrängung durch Luxusmodernisierung und gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen

zu wehren.  Das Bezirksamt aber handelt nicht im Sinne eines sofortigen Schutzes der Mieterinnen und Mieter, sondern will noch ein weiteres Gutachten bestellen, obwohl es keiner weiteren Gutachten bedarf, denn die Zahlen und Fakten eines schon erstellten Gutachtens belegen: In den Planungsräumen Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz besteht ein hoher Verdrängungsdruck (siehe auch https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit  >  18. August 2020). Mieterinnen und Mieter aus diesen Gebieten können sich an uns mit konkreten Verdrängungsbeispielen wenden (mieter-werk-stadt@web.de ).

In Gebieten, in denen es schon Milieuschutz gibt wie auf der Mierendorffinsel, um den Gierkeplatz und um den Klausenerplatz kann der Bezirk das
                                                    Vorkaufsrecht

wahrnehmen. D.h., es gibt die Möglichkeit, dass Häuser, die z.B. an Immobilienkonzerne verkauft werden sollen, in öffentlichen Besitz gelangen.   Unlängst hat der Bezirk davon erstmals Gebrauch gemacht. Es lohnt sich also, dass MieterInnen in Milieuschutzgebieten - soweit sie davon erfahren - anstehende Verkäufe dem Bezirksamt und der Öffentlichkeit melden. Sie können sich auch an uns - mieter-werk-stadt@web.de - wenden."

Anmerkung: Die Planungsräume umfassen die folgenden Gebiete:

Der Planungsraum Schloßstraße wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
>  Spandauer Damm  >  Kaiser-Friedrich-Straße  >  Bismarckstraße/Kaiserdamm  >  Saldernstraße  >  Knobelsdorffstraße  >  Schloßstraße

Der Planungsraum Amtsgerichtsplatz wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
>  Kaiserdamm/Bismarckstraße  >  Kaiser-Friedrich-Straße  >  Stuttgarter Platz (Bhf Charlottenburg)  >  Rönnestraße  >  Suarezstraße  >  Witzlebenstraße  >  Witzlebenplatz
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                                                                                                                             3. Dezember 2020

                                             Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:
                                          Bezirksamt bremst Bezirksverordnetenversammlung aus!

Nach der Demo für den Milieuschutz am 18. August 2020 hat die BVV das Bezirksamt aufgefordert, einen Milieuschutzaufstellungsbeschluss für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz zu erlassen. In der Begründung erklären die antragstellenden Fraktionen von SPD, Grünen und Linken, dass die erlebte Situation und die vorhandene Datenlage  einen hohen Verdrängungsdruck belegen und den Erlass eines Milieuschutzaufstellungsbeschlusses schnellstmöglich erfordern.

Dass das Bezirksamt dem nicht folgen will, sondern ein weiteres Gutachten einholen möchte, hat Herr Bezirksstadtrat Schruoffenger am 2. Dezember 2020 im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung bekanntgegeben.

Hierzu hat die MieterWerkStadt Charlottenburg folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Milieuschutz für Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße  -  sofort !
Keine weiteren Verzögerung durch das Bezirksamt

Auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Bezirksverordnetenversamm-lung Charlottenburg-Wilmersdorf am
2. Dezember 2020 informierte Stadtrat Schruoffeneger den Ausschuss, dass das Bezirksamt (BA) ein weiteres Gutachten zu der Frage einholen will, ob für die oben genannten. Planungsräume in Charlottenburg eine Milieuschutzverordnung erlassen werden kann. Der Auftrag für das Gutachten soll in der 10. Kalenderwoche, somit ab 8.März 2021, erteilt werden und das BA erwartet, dass es bis zur Sommerpause vorliegen wird und ausgewertet werden kann.

Bei der Mieter-Werk-Stadt Charlottenburg als Mitinitiatorin des Einwohnerantrags zur Einrichtung des Milieuschutzgebiets u.a. auch für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz stößt diese Entscheidung auf kein Verständnis.

Die Mieterinnen und Mieter in Charlottenburg benötigen sofortigen Schutz vor Luxusmodernisierungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Es ist schon zu viel Zeit vergangen durch die mehr als langwierigen Prozesse im BA.

Der Stadtrat ignoriert zudem auch den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 29. Oktober 2020, in dem diese schnellstmöglich den Erlass eines Aufstellungsbeschlusses zur Einrichtung eines Milieuschutzgebiets (soziale Erhaltungsverordnung) vom BA fordert.

Es bedarf keiner weiteren Gutachten, denn die Zahlen und Fakten des schon erstellten Gutachtens belegen:
-    In den Planungsräumen Schlossstraße und Amtsgerichtsplatz besteht ein hoher Verdrängungsdruck,
-    hier befindet sich ein Schwerpunkt der Immobilienspekulation,
-    hier brauchen die Betroffenen sofortigen Schutz und keine weiteren Gutachten.

Die Mieter-Werk-Stadt Charlottenburg fordert daher vom BA den sofortigen Erlass eines Aufstellungsbeschluss zur Errichtung eines Milieuschutzgebietes für die Schloßstraße und den Amtsgerichtsplatz und damit die Umsetzung des Beschlusses der BVV vom
29. Oktober 2020.

Wir rufen die Vertreter von SPD, Grünen und Linken auf, sich gegenüber dem BA für die sofortige Umsetzung des BVV-Beschlusses vom 29. Oktober stark zu machen.

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                                                                                                                           25. November 2020

                Hearing mit Aktivisten und der Politik zum "Vorkaufsrecht als Instrument der Bodenpolitik"
 
Das „InitiativenForum Stadtpolitik Berlin“ hat das Thema zu einem seiner Arbeitsfelder erhoben. Am 25. November fand ein Hearing statt, in welchem Initiativen über Ihre Erfahrungen mit dem Instrument des gemeindlichen Vorkaufsrechts berichten konnten. Über Notwendigkeiten der Erweiterung des Vorkaufsrechts und die Durchsetzung der dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen wurde dann zusammen mit VertreterInnen der Politik (aus Senat, Bezirken und Abgeordnetenhaus) debattiert.

Seitens der MieterWerkStadt Charlottenburg hat Alban an dem Hearing teilgenommen und das Eingangsstatement abgegeben.

Das Video zum Hearing ist bereits bei youtube abrufbar:
https://www.youtube.com/watch?v=yTpy2IvuZsw&feature=youtu.be
in Kürze wird es auch auf der Webseite des InitiativenForums heruntergeladen werden können:
https://iniforum-berlin.de/2020/10/hearing-4-des-initiativenforums-stadtpolitik-berlin-am-25-november-2020/
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                                                                                                                           20. November 2020

                             Land und Neukölln sichern städtebauliche Ziele gegenüber Heimstaden

Im September 2020 hat die schwedische Firma Heimstaden der „Gabriel International Ltd.“ Immobilienbestände abgekauft. 130 Häuser davon liegen in Berlin.

Da davon wiederum 82 Wohngrundstücke in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) liegen, haben die betroffenen Bezirke zusammen mit dem Land von der bei Milieuschutz gegebenen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, einen Erwerb durch Heimstaden mittels Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch zu verhindern.

Das hat die Firma Heimstaden abgewendet, indem sie sich dem Land gegenüber den städtebaulichen Zielen unterworfen, also eine Abwendungsvereinbarung gemäß § 27 Baugesetzbuch abgeschlossen hat.

Hierzu haben das Land und der Bezirk Neukölln, in dem die meisten dieser Grundstücke liegen, am 20. November 2020 folgende Pressemitteilung herausgegben:

HEIMSTADEN UNTERZEICHNET ABWENDUNGSVEREINBARUNG

Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen dem schwedischen Immobilienunternehmen Heimstaden und Vertretern der Berliner Bezirke sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen, ist es am heutigen Freitag, 20.11.2020, gelungen, eine umfassende Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese bietet umfänglichen Schutz für Mieter*innen in 82 Häusern mit insgesamt mehr als 2.200 Wohnungen.

In der Abwendungsvereinbarung mit den Bezirken verpflichtet sich Heimstaden u.a., auf die Umwandlung der Mietshäuser in Eigentumswohnungen für die Dauer von 20 Jahren zu verzichten. Zudem sichert Heimstaden zu, möblierte Wohnungen mit befristeten Mietverträgen in reguläre Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit umzuwandeln. Im Rahmen einer Härtefallregelung sollen Modernisierungskosten außerdem nur in einem Umfang auf die Mieter*innen umgelegt werden, welcher die Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigt. Diese Zusagen gelten für 10 Jahre.

JOCHEN BIEDERMANN, BEZIRKSSTADTRAT FÜR STADTENTWICKLUNG, SOZIALES UND BÜRGERDIENSTE IN NEUKÖLLN:
„Ein Paketkauf dieser Größe ist eine wahnsinnig schwierige Aufgabe für alle Beteiligten. Bezirke und Senatsverwaltungen sind geschlossen aufgetreten – das hat sich gelohnt. Allein in Neukölln können wir so 800 Wohnungen langfristig
vor Umwandlung in Eigentumswohnungen schützen. Ich bedanke mich bei allen Mieter*innen und bei den Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die in den vergangenen Wochen unglaublich viel Arbeit in dieses Verfahren gesteckt haben. Wer in Berlin kauft, darf die Rechnung nicht ohne die Mieter*innen machen. Das hat die Stadt erneut gezeigt.“


WENKE CHRISTOPH, STAATSSEKRETÄRIN FÜR WOHNEN:
„Das Land Berlin nimmt den Schutz der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sehr ernst. Nunmehr ist es in den Verhandlungen gelungen, Heimstaden auch davon zu überzeugen, dass die Einhaltung der Ziele des Milieuschutzes nicht fakultativ ist. Dieses Ergebnis ist ein Erfolg und bringt für die Mieterinnen und Mieter die Sicherheit langfristig in ihrem Zuhause und ihrer Nachbarschaft bleiben zu können.“

VERA JUNKER, STAATSSEKRETÄRIN DER SENATSVERWALTUNG FÜR FINANZEN:
„Es ist erfreulich, dass in konstruktiven Gesprächen Abwendungsvereinbarungen erzielt werden konnten. Damit ist sichergestellt, dass auch der neue Eigentümer den Schutz der Mieterinnen und Mieter und die Zusammensetzung bestehender Mieterstrukturen gewährleistet.“

Die Firma Heimstaden erwirbt in einem Paket insgesamt 130 Häusern in Berlin. 82 Objekte davon liegen in Milieuschutzgebieten in den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Spandau, Reinickendorf und Lichtenberg. In Milieuschutzgebieten haben die Bezirke ein Vorkaufsrecht, das mit einer Abwendungsvereinbarung abgewendet werden kann.

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                                                                                                                            19. November 2020

                                    Pressemitteilung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vom 19.11.2020 zum
                                           Abschluss einer (Vorkaufs-)Abwendungsvereinbarung

Nach Abschluss einer "Abwendungsvereinbarung" verzichtet der Bezirk auf die Ausübung seines Vorkaufsrechts. 

Mit dem Instrument der "Abwendung eines Vorkaufsrechts" gibt § 27 Baugesetzbuch dem Käufer die Möglichkeit, die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts abzuwenden, wenn er sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, das erworbene Grundstück den städtebaulichen Zielen  zu unterwerfen.

Im gegebenen Falle handelt es sich um ein Grundstück im Milieuschutzgebiet, bei dem § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch ein gesetzliches Vorkaufsrecht einräumt.

Bemerkenswert ist an der nachstehenden Pressemitteilung, dass das Bezirksamt dabei auch verkündet, dass es den Arbeitsbereich Milieuschutz nun endlich personell vollständig besetzt hat.

Bemerkenswert ist ferner, dass der Bezirk jeglichen Hinweis dazu unterlässt, ob es sich hier um eines der über mehrere Bezirke verteilten 82 Heimstaden-Häuser handelt, für die federführend der Senat und der Bezirk Neukölln die Abwendungsvereinbarung ausverhandelt haben.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
 
Bezirk unterschreibt Einigung mit Hauseigentümerin

Seit zwei Jahren gibt es im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Milieuschutzgebiete. Nunmehr wurde die erste Abwendungsvereinbarung unterzeichnet.
Die Erwerberin hat sich zur Vermeidung eines bezirklichen Vorkaufsrechts zu umfassenden Schutzmaßnahmen für die vorhandene Mieterstruktur bereiterklärt und diese für 20 Jahre zugesichert.

Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger:

„Es freut mich, dass die Festsetzung von Milieuschutzgebieten im Bezirk nun auch zu einer ersten Abwendungsvereinbarung geführt hat. Nachdem schon in vielen Fällen beabsichtigte Baumaßnahmen so verändert werden konnten, dass dadurch keine mietsteigernden Effekte mehr eintreten, greift nun ein weiteres Instrument des Milieuschutzrechts.
Der Arbeitsbereich Milieuschutz ist jetzt als schlagkräftige Arbeitseinheit aufgebaut und wird demnächst über eine Gruppenleitung und fünf Sachbearbeitungsstellen verfügen. Damit sind wir endlich in der Lage, das rechtliche Instrumentarium umfassend anzuwenden und durchzusetzen.“

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                                                                                                                            18. November 2020

Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf: Einwohnerfragestunde

Seit August werden FragestellerInnen schriftliche Antworten verweigert. § 47 der Geschäftsordnung sieht - auch ausschließlich - schriftliche Antworten in den Absätzen 4 und 7 vor. In der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung - BVV - im August 2020 hat das Bezirksamt verkündet, nur noch bei Anwesenheit der FragestellerInnen in der BVV antworten zu wollen, werden schriftliche Antworten verweigert.

Gegen diese - der Geschäftsordnung der BVV widersprechende - Handhabung haben sich nun Initiativen aus Charlottenburg-Wilmersdort am 18. November 2020 mit folgendem Schreiben an die BVV-Vorsteherin, die BVV-Fraktionen sowie das Bezirksamt  gewandt:

"Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der sich fast täglich verschlechternden Coronalage erscheint uns Ihre sogenannte „Übereinkunft“ zur Beantwortung von Einwohnerfragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde nun auch aus epidemiologischer Sicht nicht mehr angebracht.

Wenn Treffen von mehr als 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten nicht mehr gestattet sind, dann können Sie nicht verlangen, dass Fragesteller zur Einwohnerfragestunde in einem Raum mit weit über 50 Personen persönlich erscheinen, um eine Antwort zu bekommen.

Allein schon die Fahrt im ÖPNV zur BVV ist nicht ohne Risiko, gleiches gilt, wie jeder weiß, für die Teilnahme an Zusammenkünften vieler Menschen.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Coronazahlen ist es aus unserer Sicht mehr als angemessen, die Fragen aus der Einwohnerfragestunde grundsätzlich schriftlich zu beantworten!

Da eine „Übereinkunft“ kaum vom Bezirksverwaltungsgesetz zur Regelung der Geschäfte der BVV vorgesehen sein dürfte, gehen wir davon aus, dass Sie umgehend zur alten Regelung der Geschäftsordnung der BVV zurückkehren können, auch ohne eine zusätzliche Sitzung des GO -Ausschusses.

Es erscheint uns zudem mehr als angebracht, dass  BVV und Ba zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten niemanden zwingen, zum Empfang einer Antwort persönlich in der BVV erscheinen zu müssen!

Mit freundlichen Grüßen

   Bürgerinitiative Henriettenplatz,
   Mieterinitiative Schlange
   BI Stuttgarter Platz
   BI Schmargendorf braucht Oeynhausen e.V.
   MieterWerkStadt Charlottenburg
   BI Kiez Wilmersdorf"
 
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                                                                                                                               29. Oktober 2020

                                            Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:
                      Bezirksverordnetenversammlung fordert Milieuschutzaufstellungsbeschluss
                                      für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linken hat die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt aufgefordert, einen Milieuschutzaufstellungsbeschluss für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz zu erlassen.

Der Text des Beschlusses und die von den einbringenden Fraktionen gegebene Antragsbegründung findet sich hier in der "Einzeldokumentation" unter dem 29. Oktober 2020 auf der Unterseite zur >Milieuschutz-Doku.

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                                                                                                                                 8. Oktober 2020

                                               vor der angekündigten Räumung der "Liebig 34"

Die Berlner Zeitung hat einen Tag vor dem angekündigten Räumungsvollzug ein Interview mit Andrej Holm geführt. Eingegangen wird insbesondere auf den Umstand, dass sich das Land seit 1990 schleichend aus seiner Verantwortung für Wohnprojekte dieser Art zurückgezogen hat:
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/der-berliner-senat-hat-einen-vertragsbruch-begangen-liebig34-liebig-34-rigaer-strasse-hausbesetzung-ddr-brd-berliner-linie-andrej-holm-gentrifizierung-li.110093
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                                                                                                                                 6. Oktober 2020

                          Signa-Deal und Masterplan – wie steht es um die Zukunft der City West?

Hierzu veranstaltet die BVV-Linksfraktion Charlotenburg-Wilmersdorf am Dienstag, dem 6. Oktober 2020, 19 Uhr,
eine Online-Veranstaltung. Dort debattieren
-  Senatsbaudirektorin Regula Lüscher,
-  Baustadtrat Oliver Schruoffeneger,
-  Stadtplaner Harald Bodenschatz ,
-  Joachim Neu von der Bürgerinitiative Stuttgarter Platz und
-  Niklas Schenker (Linksfraktion ChWi)
über die Charta City West, den Signa-Deal und Hochhaus-Wahnsinn am Ku’damm und die explodierenden Boden- und Mietpreise sowie über die hierzu eingebrachten Fragen und Statements der Chat-TeilnehmerInnen.

Näheres findet sich unter
https://www.facebook.com/events/347594926660686/

Fragen zur Teilnahme und sonstige Rückfragen können an Herrn Wortmann gerichtet werden:
Tel.: 030 9029 14911; stephan.wortmann@linksfraktion-cw.de
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                                                                                                                          22. September 2020

                   Senat stellt Zulässigkeit des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnraum fest
                                                              ("Deutsche Wohnen & Co enteignen")

Das Abgeordnetenhaus kann nun binnen 4 Monaten das Begehren annehmen und die Umsetzung veranlasen. Kommt innerhalb dieser Frist kein entsprechender Beschluss des Abgeordnetenhauses zu Stande oder lehnt das Abgeordnetenhaus bereits zuvor die Annahme ab, kann die "Initiative Volksentscheid 'Deutsche Wohnen & Co enteignen'" die Durchführung des Volksbegehrens verlangen.

"Durchführung des Volksbegehrens" bedeutet: Auf amtlch vorbereiteten Unterschriftenlisten können Unterschriften für den Volksentscheid gesammelt werden. Fordern 7 %  der wahlbereichtigten BerlinerInnen (das sind ca 210.000 Personen) Innerhalb von 4 Monaten den Volksentscheid, ist dieser vom Landeswahlamt durchzuführen.

Da nicht mit einer Übernahme des Begehrens durch das Abgeordnetenhaus zu rechnen ist - eine Unterstützung ist bislang nur von LINKEN und Grünen/Bündnis/90 signalisiert -, können wir davon ausgehen, dass bald mit der Unterschriftensammlung für den Volksentscheid begonnen wird.
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                                                                                                                           16. September 2020

                               Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

der Antrag auf Milieuschutz für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz (BVV-DS 1599/5) ist in der Sitzung des Stadtentwichlungsausschusses am 16. September 2020 vertagt worden.

Die nächste Sitzung ist am 7. Oktober 2020. Sollte der Beschlussantrag nun am 7. Oktober im Ausschuss behandelt werden, wird er der BVV am 29. Oktober zur Entscheidung vorgelegt werden.

Link zum Milieuschutzantrag (BVV-DS 1599/5):
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7611

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                                                                                                                                 20. August 2020

                 Gemeinsamer Antrag der BVV-Fraktionen von SPD, LINKEN und Grünen auf Milieuschutz
                                       für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Die Fraktionen von SPD, Grünen und LINKEN bringen zur Bezirksverordnetenversammlung am 27. August 2020 den gemeinsamen   Antrag ein, die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz umgehend unter vorläufigen Milieuschutz zu stellen. Der Antrag trägt die BVV-Drucksachen-Nr "DS 1599/5" und ist abrufbar über                       
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7611

Anmerkung: In der Sitzung am 27. August 2020 hat die BVV den Antrag zur Stellungnahme in den Stadtentwicklungsausschuss
                    überwiesen.
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                                                                                                                                 18. August 2020

                         Demo zum Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz - Kurzbericht

Über 90 AnwohnerInnen und Unterstützer sind dem Demo-Aufruf gefolgt. An drei Haltepunkten der Route haben MieterInnen über ihre Verdrängungssituation gesprochen. Die spezifischen Umstände, die Verdrängung ankündigen, sind in erster Linie: Umwandlung in Eigentumswohnungen, bevorstehende Modenisierungen und Sanierungen, Leerstand. Ohne Mietendeckel würde in etlichen Fällen auch allein die bloße Anpassung an die "ortsübliche Miete" verdrängend wirken.

Die BVV-Fraktionen, die 2017 den Anwohnerantrag auf Milieuschutz mitgetragen haben - also Grüne/LINKE/SPD - erklärten über ihre jeweiligen baupolitischen Sprecher, dass sie die Demo-Forderung unterstützen und eine entsprechende Aufforderung an das Bezirksamt der Bezirksverordnettenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen wollen. In gleicher Weise äußerten sich die Bundestagsabgeordnete Lisa Paus (Grüne) und Ülker Radziwill (SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus).

Fotos zur Demo finden sich hier unter > Blog - Milieuschutz-Demo.

Die Berliner Morgenpost hat dem Milieuschutz im Bezirk  - ebenfalls mit Bildern - zwei Artikel in der online-Ausgabe gewidmet:
https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article230209444/Charlottenburger-demonstrieren-fuer-mehr-Milieuschutz.html
https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article230226704/SPD-Linke-Gruene-und-Anwohner-fordern-mehr-Milieuschutz.html
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                                                                                                                                 18. August 2020

BI Stuttgarter Platz und MieterWerkStadt Charlottenburg  >  gemeinsamer Aufruf zur Milieuschutz-Demo:

                             Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti

Mit einem von 1500 Unterschriften getragenen Einwohnerantrag haben die MieterInnen den Bezirk im Mai 2017 aufgefordert, für das Gebiet zwischen Pulsstraße und Stuttgarter Platz Milieuschutz zu erlassen.

Seit Anfang des Jahres steht der Teilbereich „Klausenerplatz“ unter Milieuschutz. Die Gebiete „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“ warten weiter auf eine Unterschutzstellung.

Uns ist das nicht verständlich:
-    Die vom Bezirk veranlassten Untersuchungen hatten im Herbst 2019 ergeben, dass beide Bereiche ein erhebliches Potential für
      mietsteigernde Veränderungen an den Gebäuden aufweisen.
-    Der Untersuchung ist ferner zu entnehmen, dass für Haushalte mit geringem Einkommen eine evidente Verdrängungsgefahr
      besteht. Betrachtet man nur die Haushalte mit weniger als 2000 € Monatsnettoeinkommen, sind mehr als 20 % der Haushalte
      des Gebiets (in Zahlen: knapp 3200 Haushalte mit rd. 5000 Personen) akutem Verdrängungsdruck ausgesetzt.

Es gilt, die Forderung nach Milieuschutz sichtbar zu bekräftigen:

Wir rufen alle AnwohnerInnen und UnterstützerInnenzu einer Demonstration

am Dienstag, dem 18. August 2020, 18 Uhr, auf.

Treffpunkt:  Mittelstreifen der Schloßstraße, Höhe Knobelsdorff-/Zillestraße.

                    Die Route führt von dort über den Stuttgarter Platz zur Ecke Leonhardt-/Friedbergstraße, an der dann die
                    Schlusskundgebung stattfindet.

                    Vorgesehen sind Redebeiträge Betroffener an einzelnen Haltepunkten. Statements des Stadtrats und der
                    VertreterInnen der BVV-Fraktionen, die 2017 unserem Einwohnerantrag beigetreten sind, sind angefragt.

                                     Verdrängung: NEIN!      -      Milieuschutz: JA!

Juli 2020                Bürgerinitiative Stuttgarter Platz          MieterWerkStadt Charlottenburg

Anmerkung 1:
Der Planungsraum Schloßstraße wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
>  Spandauer Damm  >  Kaiser-Friedrich-Straße  >  Bismarckstraße/Kaiserdamm  >  Saldernstraße  >  Knobelsdorffstraße  >  Schloßstraße

Der Planungsraum Amtsgerichtsplatz wird umschlossen von (im Uhrzeigersinn)
>  Kaiserdamm/Bismarckstraße  >  Kaiser-Friedrich-Straße  >  Stuttgarter Platz (Bhf Charlottenburg)  >  Rönnestraße  >  Suarezstraße
>  Witzlebenstraße  >  Witzlebenplatz


Anmerkung 2:
Was heißt Milieuschutz kurzgefasst?
Gilt Milieuschutz, darf der Vermieter bauliche Veränderungen und Wohnungsumwandlungen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes vornehmen. Das Bezirksamt verweigert die Genehmigung, wenn durch die Folgen der beantragten Maßnahme (etwa: Mieterhöhung, Verringerung des Wohnungsangebots) der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet wird.
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                                                                                                                                       22. Juli 2020

                                        Hürde für „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ausgeräumt

Die Initiative Volksentscheid folgt den Empfehlungen der Senatsinnenverwaltung, den Text des Begehrens zu modifizieren.

Ursprünglich hieß es in dem Beschlusstext, der Senat werde zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum aufgefordert. Laut Inforadio vom 22. Juli 2020 ist nun in der überarbeiteten Fassung die Rede davon, dass der Senat aufgefordert werde, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich seien.

Die Initiative sieht in der neuen Formulierung lediglich eine redaktionelle Modifizierung und wird jetzt in die Phase zur Sammlung der Unterschriften für die Durchführung des Volksentscheids eintreten.

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                                                                                                                                      29. Juni 2020
 
                                                  Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen
 
                                                    Innensenator hat formale Bedenken
 
Die Zulässigkeit des Volksentscheids wird seit knapp einem Jahr bei der Senatsverwaltung für Inneres - SenInn - geprüft. Der Träger des Begehrens, der „Mietenvolksentscheid e.V.“, hat diese zögerliche Bearbeitung zum Anlass genommen, beim Verwaltungsgericht Berlin Untätigkeitsklage zu erheben (s. hier > 18. Mai 2020).

Nach zwischenzeitlichen Kontaktaufnahmen mit SenInn verlautet nun, dass die Prüfungen weitgehend abgeschlossen seien und vermutlich förmliche Bedenken gegen die Art des Begehrens erhoben würden. Diese Vorbehalte bezögen sich darauf, dass der „Mietenvolksentscheid e.V.“ keinen Gesetzesentwurf zur Vergesellschaftung zur Abstimmung stellt, sondern stattdessen einen Auftrag an den Senat formuliert, auf dessen Grundlage dieser einen Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus einbringen soll.

Mietenvolksentscheid e.V. bleibt in Gesprächen mit SenInn und verfolgt dabei weiter die Freigabe des bisherigen Petitums.

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                                                                                                                                      20. Juni 2020
 
                           Mietenwahnsinns-Demo am Samstag, dem 20. Juni, 14 Uhr, Potsdamer Platz

Unter dem Motto „Shut down Mietenwahnsinn – sicheres Zuhause für alle!“ veranstaltet das Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn einen bundesweiten Aktionstag, an dem folgende Forderungen propagiert werden:

1)   Mietschulden erlassen
      Mietschuldenerlass bei Wohnraum und Kleingewerbe statt Subventionen für hohe Mieten und Finanzinvestor*innen!

2)   Mieten senken – Gewinne umverteilen
      Höchstmieten festsetzen! Krisengewinne abschöpfen und Wohnungskonzerne vergesellschaften!

3)   Wohnungen für alle!
      Wohnungslose und Geflüchtete in Wohnungen unterbringen! Zwangsräumungen, Versorgungssperren und Kündigungen
      verhindern!

Link zum Aufruf des Veranstalters:   https://www.housing-action-day.net/
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                                                                                                                                                                                26. Mai 2020
 
                                                         Bürgerbeteiligung erleichtern und verbessern
 
Am 26. Mai 2020 haben die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Anpassung des Abstimmungsrechts in das Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/2723).

Es soll Verfahren der Bürgerbeteiligung (Volksbegehren, -initiativen und -entscheide) erleichtern und beschleunigen. Hierzu gehört neben anderem die Begrenzung der Zulässigkeitsprüfung für Volksentscheide auf 5 Monate und die Begrenzung für die amtliche Kostenschätzung für die mit der Umsetzung eines Volksentscheids verbundenen Kosten auf 2 Monate; der Verschleppung einer Zulässigkeitsprüfung wie kürzlich beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wäre damit die Grundlage entzogen.

Der vollständige Entwurfstext kann heruntergeladen werden unter
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2723.pdf

Übersichtliche Zusammenfassungen der Regelungen finden sich u.a. bei taz und Neuem Deutschland:
https://taz.de/Volksentscheide-in-Berlin/!5686721/
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1137359.foulspiel-wird-schwieriger.html

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                                                                                                                                       20. Mai 2020

               Selbstbindung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften anlässlich der Pandemie

Am 20. Mai haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihr gemeinschaftliches Versprechen an ihre Mieter und an die Stadt veröffentlicht. Das Versprechen hat folgenden Wortlaut

Unser BerlinFairsprechen:
Auf die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften können Sie bauen!

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen betreffen jede und jeden. Ein sicheres Zuhause war nie so wichtig wie in diesen Tagen. Als städtische Wohnungsbaugesellschaften sind wir uns unserer Verantwortung in dieser Situation sehr bewusst.

Deshalb haben wir uns gemeinsam auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt: unser BerlinFairsprechen

Damit helfen wir unseren Mieter*innen, so sicher und sorgenfrei wie möglich durch die Pandemie zu kommen.

Fairsprochen: Damit die Miete keine weitere Sorge wird

•  Während der Pandemie verzichten wir auf Mieterhöhungen.

•  Wir ermöglichen Stundungen und Ratenzahlungen. Bei Mietzahlungsschwierigkeiten werden die Nettokaltmieten gestundet und Ratenzahlungsvereinbarungen mit unseren Mieter*innen abgeschlossen. Bei sozialen Härten finden wir im Sinne unserer Mieter*innen kulante Lösungen.

•  Bei Stundungen von Mietschulden infolge der Pandemie verzichten wir selbstverständlich auf Verzugszinsen.

•  Auch Betriebskosten-Nachzahlungen für das Jahr 2019 können bei Bedarf gestundet werden.

Fairsprochen: Damit niemand zurückbleibt

•  Bei Prüfungen, ob Mietschulden Folge der Pandemie sind, gehen wir im Sinne unserer Mieter*innen schnell, unbürokratisch und kulant vor.

•  Während der Pandemie verzichten wir auf Räumungen bewohnter Wohnungen.

•  Wir stehen auch in Zeiten der Krise zu unseren vielen etablierten Partnerschaften mit sozialen Organisationen, die jetzt mehr denn je in den Kiezen gebraucht werden. Mit Spenden und durch Sponsoring unterstützen wir ihre Arbeit.

•  Bei Bedarf unterstützen wir Schulen und Bildungsverbünde in unseren Bestandsschwerpunkten mit Hard- und Software.

Fairsprochen: Damit alle gut informiert bleiben

•  Wir bauen den Online-Service für Mieter*innen stetig weiter aus. Damit sollen alle Anliegen rund ums Wohnen so schnell wie möglich geklärt werden. Diese Digitalisierungsoffensive ermöglicht auch über Pandemie hinaus noch mehr und noch bessere Kommunikation.

•  Wir klären Mieter*innen umfassend über ihre erweiterten Rechte auf, unterrichten sie zu ihren Informations- und Beratungsmöglichkeiten und unterstützen bei Hilfen in den Nachbarschaften.

•  Durch die Sozialdienste beraten wir passgenau, wie Mietschulden vermieden werden können, und helfen konkret beim Beantragen von staatlichen Leistungen.

Fairsprochen: Damit Berlins Wirtschaft in Gang bleibt

•  Wir setzen alle Neubau-, Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen fort, die ohne Zugang zu bewohnten Wohnungen möglich sind. So können wir weiter bauen und modernisieren und trotz Krise mehr Wohnungen für Berlin zur Verfügung stellen.

•  Von jedem Euro, den wir ausgeben, bleiben 84 Cent in Berlin-Brandenburg, 75 Cent davon sogar direkt in Berlin. Mit unseren Investitionen bauen wir deshalb nicht nur weiter für die Entspannung des Wohnungsmarkts und den Klimaschutz, sondern unterstützen auch die zahlreichen Bau- und Handwerksbetriebe in unserer Region sowie unsere vielen Dienstleister. Auf diese Weise sichern wir viele Arbeitsplätze.

•  Wir verzichten auf Kurzarbeit.

12. Mai 2020
Degewo/GESOBAU/Gewobag/HOWOGE/STADT UND LAND/WBM


Text kann als pdf-Datei heruntergeladen werden über
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiAp8WyxcXpAhWGGewKHZiHA7EQFjABegQIAhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.degewo.de%2Fdarauf-koennen-sie-bauen-unser-berlinfairsprechen%2F&usg=AOvVaw3Edp5DK0gs2TvTA6HCvSdT
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                                                                                                                                       18. Mai 2020

                                  Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnraum:

                      „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ reicht am Montag Klage gegen das Land Berlin
                                                       wegen verschleppter Prüfung ein!

Die „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat hierzu folgenden Text ins Netz gestellt:

                                                                  "Einreichung & Demo
                                                                      Verwaltungsgericht Berlin
                                                                      (Kirchstraße 7, Moabit)
                                                                      Montag, 18.5., 14:00 Uhr


319 Tage sind genug – Schluss  mit der Blockade unseres Volksbegehrens!

Seit 319 Tagen wird das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ durch den Berliner Senat blockiert. Schon im Juni 2019 hat unsere Initiative 77.001 Unterschriften eingereicht und damit die erste Stufe abgeschlossen. Seitdem verschleppt der zuständige Innensenator Andreas Geisel (SPD) die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens. Dabei ist die Rechtslage klar, denn mittlerweile belegen sechs Gutachten: die von uns vorgeschlagene Vergesellschaftung der Berliner Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne ist verfassungsmäßig.

Dass Volksbegehren unendlich lange totgeprüft werden, widerspricht jeder Idee von direkter Demokratie, ist aber leider gängige Praxis, wie die Beispiele des Volksbegehrens für Gesunde Krankenhäuser oder des Berlin-Werbefrei-Volksbegehrens zeigen.

Wir sagen: Es reicht! Direkte Demokratie darf nicht länger blockiert werden. Herr Geisel, schließen Sie die rechtliche Prüfung ab und geben Sie die zweite Phase unseres Volksbegehrens frei! 

Am Montag, den 18.5. um 14 Uhr reichen wir offiziell Klage wegen Untätigkeit gegen den Berliner Senat ein. Kommt zu unserer Protestkundgebung vor das Verwaltungsgericht Berlin in Moabit! Es wird Musik und Redebeiträge von verschiedenen stadtpolitischen Initiativen und Volksbegehren geben.

Da wegen der Corona-Pandemie derzeit nur Kundgebungen mit maximal 50 Personen genehmigt sind, bitten wir um Anmeldung unter aktionen@dwenteignen.de." 

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                                                                                                                                       12. Mai 2020

                                                               Soforthilfeprogramm für MieterInnen

Zur aktuellen Lage der MieterInnen – sowohl von Wohnraum als auch von Gewerberaum – hat die Linksfraktion am 12. Mai 2020 einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 19/19144).

Der Analyse der Situation folgt das von der Bundesregierung geforderte Maßnahmenpaket. Der Antrag, der noch nicht im Plenum behandelt worden ist, kann im Netz abgerufen werden unter
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919144.pdf

Das Maßnahmenpaket umfasst folgende 9 Punkte:

1.  ein Moratorium für Mieterhöhungen;

2.  das Verbot von Zwangsräumungen;

3.  das Verbot jeder Kündigung von Mieter*innen in Wohnraum und Gewerbe;

4.  ein Moratorium für Kreditverpflichtungen von selbstnutzenden Wohneigentümer*innen sowie von Privatvermieter*innen in Zahlungsschwierigkeiten, welche seit Ausbruch der sog. Corona-Krise aufgetreten sind und nachweislich mit ihr in Zusammenhang stehen;

5.  eine gesetzliche Senkung der Nettokaltmiete um 30 Prozent für Mieter*in-nen, die Corona-bedingt von erheblichen Einkommensverlusten betroffen sind. So werden Vermieter an den Krisenkosten beteiligt, anstatt diese alleine den Mieter*innen aufzubürden. Liegen die Einkommen über die sog. Corona-Krise hinaus (nach 2020) weiterhin um mindestens ein Drittel niedriger als vor der Krise, sind Mieten dauerhaft auf die ortsübliche Vergleichsmiete abzusenken;

6.  einen Härtefallfonds „Soziales Wohnen“, der Privatvermieter*innen und, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften sowie klei-nen Wohnungsunternehmen, die aufgrund der sog. Corona-Krise in wirt-schaftliche Not geraten, schnelle, unbürokratische Hilfen gewährt;

7.  Mieter*innen haben Anspruch auf schnelle, unbürokratische Hilfen, um Corona-bedingte Mietschulden und langfristig den Verlust der eigenen Woh-nung auszuschließen;

8.  eine Wohngeldanpassung, die Haushalten mit aktuellen Einkommen innerhalb der geltenden Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine garantiert, dass sie nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Kostenbelastung im selbstgenutzten Wohneigentum ausgeben müssen;

9.  die schnellstmögliche Auflösung von Sammelunterkünften mit Mehrbettzimmern und die dezentrale Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten in angemessenem Wohnraum. Für gewaltbetroffene Frauen müssen zusätzliche Schutzwohnungen bereitgestellt werden.

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                                                                                                                                     17. April 2020

                                 Erlass von Vorschriften zur Ausführung des Mietendeckelgesetzes

Im Amtsblatt für Berlin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 17. April 2020 folgende Ausführungsvor-schriften veröffentlicht:

-  Amtsblatt 2020, S. 2216 ff:
    Ausführungsvorschriften zum Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (AV-MietenWoG Bln)

- Amtsblatt 2020, S. 2211 ff:
  Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Mietzuschuss nach § 9 des Gesetzes zur Mietbegrenzung im Wohnunswesen
  in Berlin (MietzuschussVV nach § 9 MietenWoG Bln)

Die Regelungen können über die Amtsblatt-Seite des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/

Die Ausführungsvorschriften (AV-MietenWoG Bln) enthalten Erläuterungen und Begriffsbestimmungen zu den Regelungen des Mietendeckelgesetzes.

Die MietzuschussVV betreffen Fälle, in denen dem Vermieter gestattet wird, die preisrechtlch zulässige Miete zu überschreiten, weil sonst die Vermietung objektiv  unwirtschaftlich würde. Über die Feststellung der unbilligen Härte für den Vermieter entscheidet die Inverstitionsbank Berlin ebenso wie über die Anträge betroffener Mieter auf Mietzuschuss.

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                                                                                                                                     14. April 2020

        Der "Endbericht Vertiefende Untersuchung Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz 2020" liegt vor!

Der Bericht des vom Bezirk mit den Milieuschutzuntersuchungen beauftragten Büros (LPG) kann auf der Webseite des Bezirks heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

Die vom Bezirksamt hierzu herausgegebene Pressemitteilung findet sich unter:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.919570.php

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                                                                                                                                       7. April 2020

                   Auskunftspflichten des Vermieters nach dem Mietendeckelgesetz


Das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“
download über >  https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/
(im Folgenden MietendeckelG) verpflichtet die VermieterInnen zu Auskünften
- über die „Stichtagsmiete“ (unten A),
- über die Mietobergrenze (unten B).

Eine Verletzung dieser Verpflichtung ist als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (unten C).

A   Auskunft über die Stichtagsmiete

Der Stichtag für die Feststellung der zulässigen Miete ist 18. Juni 2019. Ist eine Mietvereinbarung zwischen den Mietparteien vor diesem Tag abgeschlossen worden, bleibt die vereinbarte Miete auch nach dem Inkrafttreten des MietendeckelG (23.2.2020) gültig und zahlbar.

Die VermieterInnen haben neuen MieterInnen anlässlich des Vertragsschlusses unaufgefordert Auskunft über die letzte Mietvereinbarung vor dem 18. Juni 2019 zu geben. Auf Verlangen ihrer BestandsmieterInnen sind sie ebenfalls zu dieser Auskunft verpflichtet.

Die sich aus dieser Vereinbarung ergebende Miete wird vorerst bis zum 23.11.2020 geschuldet. Ab diesem Zeitpunkt ist sie auf die dann geltende preisrechtlich zulässige Mietobergrenze zu senken, sofern sie diese übersteigt (Art. 1 § 5 in Verbindung mit Art 4 Abs. 1 Satz 2 MietendeckelG).

Die Wirkung des Stichtags lässt sich an folgender Fallkonstellation erkennen:

Ein Vermieter verlangt am 10. Mai 2019 die Zustimmung zu einer Nettokalt-mieten-Erhöhung von 500 € auf 550 € monatlich ab dem 1. September 2019. Der Mieter stimmt
-   im ersten Fall am 10 Juni 2019,
-   im zweiten Fall am 2. Juli 2019
zu.

Im ersten Fall ist die neue Mietvereinbarung mit der Zustimmung vom 10. Juni zustande gekommen. Die Vereinbarung liegt damit vor dem 18. Juni und bleibt damit auch nach Inkrafttreten des MietendeckelG maßgeblich. Der Mieter hat ab September 2019 eine Monatsnettokaltmiete von 550 € zu zahlen.

Im Zweiten Fall liegt die Zustimmung nach dem 18. Juni 2019. Sie verliert nach Inkrafttreten des MietendeckelG ihre Wirkung, und zwar von Beginn der beabsichtigten Mieterhöhung an. Der Mieter zahlt hier also weiter 500 € Monatsnettokaltmiete und der Vermieter muss ihm die überhöhten Zahlungen im Zeitraum von September 2019 bis Februar 2020 (6 x 50 € = 300 €) zurückzahlen.

B   Auskunft zur Mietobergrenze

Zur Mietobergrenze haben die VermieterInnen unaufgefordert Auskunft zu geben. Diese Pflicht ist bis spätestens zum 23. April 2020 zu erfüllen. Unterlässt der Vermieter diese Auskunft oder gibt er sie erst nach Ablauf der Frist, handelt er ordnungswidrig.

Geregelt ist die Mietobergrenze in Art. 1 §§ 4 bis 7 und 11 Abs. 1 Nr. 3, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 MietendeckelG. Sie gilt bereits jetzt bei einem Mieterwechsel, bei Bestandsmietverhältnissen greift sie ab dem 23. November 2020

Die Mietobergrenze (preisrechtlich zulässige Nettokaltmiete)wird ermittelt aus
-    der Tabellenmiete (Art. 1 § 6 Abs. 1 MietendeckelG),
-    Zuschlägen für Zweifamilienhaus und für moderne Ausstattung (Art. 1 § 6 Absätze 2 und 3),
-    Zuschlägen für Modernisierungen nach Inkrafttreten des Gesetzes (Art. 1 § 7),
-    einem Aufschlag von 20% auf Tabellenmiete und Zuschläge (Art 1 § 5 Abs. 1 Satz 2) sowie
-    einem Wohnlagenkorrektiv (Art. 1 Abs. 1 Satz 3).

Die Tabellenmiete staffelt sich nach Bezugsfertigkeit der Wohnung und der Ausstattung (Bad/Sammelheizung).

Eine Berechnung könnte konkret wie folgt aussehen:

-    Tabellenmietsatz (bezugsfertig zwischen 1919 und 1949, mit Sammelheitung und Bad)                        6,27 €

-    Zuschlag für moderne Ausstattung (schwellenlos erreichbarer Personenaufzug, Einbauküche,
      überwiegend Parkettfußböden)                                                                                                             1,00 €

-    Aufschlag von 20% auf 7,27 € (6,27 € + 1,00 €)                                                                                   1,45 €

-    Wohnlagenkorrektiv für gute Wohnlage                                                                                                0,74 €

Gesamt (= Mietobergrenze)                                                                                                                        9,48 €

Übersteigt eine Miete diese Mietobergrenze ist sie verboten. Bei Bestandsmietverhältnissen gilt dieses Verbot ab dem 23. November 2020. Nimmt der verlangt der Vermieter danach dennoch eine höhere Miete, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

C   Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Das Verbot überhöhter Mieten (Art. 1 § 5 MietendeckelG) verfolgt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten - also den Verstößen gegen die Auskunftspflichten - obliegt die Verfolgung den bezirklichen Wohnungsämtern (Art. 1 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 MietendeckelG).

Für MieterInnen, denen die VermieterInnen nicht hinreichend Auskunft erteilen, ist ein einheitliches Formular zur Anzeige bei den Wohnungsämtern entwickelt worden. Es trägt den ausführlichen Titel
     „Formular zur Auskunft über die Miethöhe und zur Nichterfüllung der Auskunftspflicht(Formular zur Überprüfung der zulässigen Miethöhe gemäß
     § 3 i. V. m. § 4 Gesetz zur Mietenbegrenzung i. Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) durch den Mieter*innen und/oder Nichterteilung der
     Auskunft durch den Vermieter*innen gemäß § 6 Abs. 4 MietenWoG Bln)“
und ist abrufbar über
     https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/wohnen/MietenWoGAuskunft.pdf

Um die Bearbeitung von Verstößen gegen die Mietobergrenze kümmert sich die Abteilung IV der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Tel.: 90139-3000 - Telefonzentrale -und 90139-4700 - Abt. IV -, poststelle@sensw.berlin.de

WM, 6.4.2020

Siehe zum Thema auch unten den Beitrag vom  17. März 2020: "Mietendeckelgesetz in Kraft:  Vermieter sind in der Pflicht!"
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                                                                                                                                    27. März 2020

                                                   Mieterschutz in der Corona-Krise

Zu diesem Thema hat die MieterWerkSadt Charlottenburg am 27. Mörz 2020 folgende Rund-Mail versandt:
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Liebe MitstreiterInnen,
am 25. März hatte ich angekündigt, dass wir uns in diesen kontaktfeindlichen Zeiten häufiger zu aktuellen kiezrelevanten mietenpolitischen Themen per RundMail bei Ihnen / bei Euch melden wollen.
Hierzu haben wir jetzt nachstehend den ersten Beitrag von Matthias Steinfath.
Herzliche Grüße                   W.M.
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Mieterschutz in der Corona-Krise

Die Krise, die wir durchleben, bedroht nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz von vielen Arbeiter(inne)n, Angestellten und (Solo)Unternehmer(inne)n, deren Einkünfte stark reduziert werden oder ganz wegfallen. Dass damit auch der Verlust der Wohnung droht und dem entgegen gehandelt werden muss, ist inzwischen allgemein anerkannt. Ferner ist auch anerkannt, dass der Verlust der Wohnung oder schon jetzt gegebene Wohnungslosigkeit intolerabel sind. Im Folgenden werde ich Maßnahmen und Vorschläge diese Frage betreffend vorstellen und diskutieren. Die Liste wird sicher nicht vollständig sein und - gut möglich - schon bald nicht mehr aktuell. In der MieterWerkStadt Charlottenburg wollen wir deshalb bemüht bleiben, Informationen nah zu den aktuellen Entwicklungen zu liefern.

Voranstellen möchte ich, dass meiner Meinung nach der aktuell wichtigste Schritt der sofortige vollständige Ersatz des Verdienstausfalls für alle durch die jetzige Krise Geschädigten durch den Bund wäre. In diesem Fall gäbe es für diese Gruppe von Menschen keine neuen mietrechtlichen Probleme. Der Bundestag hat auch Maßnahmen beschlossen. Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894)
finden sich dazu Hinweise. Ebenfalls auf der "Corona"-Seite des Bezirksamtes (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/artikel.908476.php).

Nach dem, was dort steht, scheint es mir aber sehr zweifelhaft, ob es wirklich zu einem vollständigen Ersatz für alle kommt oder es nicht doch substanzielle Einkommensverluste geben wird.

Deshalb ist der ebenfalls beschlossene verstärkte Kündigungsschutz für Mieter während der Krise unter diesen Umständen das mindeste, was notwendig ist. Angaben finden sich dazu auf der Website des Bundesjustizministeriums:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html. Demgemäß sind Kündigungen für Wohnungs- und Gewerbemieter, die durch Mietrückstände in den Monaten April bis Juni 2020 begründet werden und (!) nachweislich eine Folge der Corona-Pandemie sind, nicht zulässig. Die Pflicht zur Zahlung besteht aber weiterhin. Die Mietrückstände müssen bis zum 30. Juni  2022 mit Zinsen zurückgezahlt werden. Das scheint mir nun gerade auch der Pferdefuß an den Beschlüssen zu sein. Darauf hat auch der Berliner Mieterverein zu Recht hingewiesen:
https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/beschluss-der-bundesregierung-zum-kuendigungsschutz-fuer-mieter-aussetzung-der-kuendigungsmoeglichkeiten-fuer-vermieter-kann-nur-ein-erster-schritt-sein.htm.
Mit dieser Nachzahlungspflicht droht als Folge der jetzigen Krise Wohnungsverlust und Verdrängung von Mietern mit geringem oder mittlerem Einkommen.

Das andere drängende Problem ist die Lage derjenigen, die unabhängig von der Coronakrise akut von Wohnungsnot bedroht sind oder schon wohnungslos sind. Der Senat hat die städtischen Wohnungsunternehmen für die Dauer der Krise verpflichtet, Kündigungen nicht auszusprechen und Zwangsräumungen nicht vollziehen zu lassen (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.911191.php). Er bittet in der gleichen Pressemitteilung darum, dass auch private Vermieter keine Zwangsräumungen vornehmen lassen. Ferner heißt es in dieser Mitteilung: "Der Senat wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Durchsetzung von Räumungstiteln für Wohnraum bis auf Weiteres auszusetzen." Leider habe ich keine Erläuterung dazu gefunden, was das konkret heißt.

Wie Wohnungslosen geholfen werden soll, habe ich weder auf den Senatsseiten noch auf der Seite des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf gefunden. Auf der letztgenannten Website finden sich auch keine Angaben zum Mieterschutz (https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/artikel.908476.php).

Die Fraktion der Linken in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich für die Unterbringung von Wohnungslosen, Geflüchteten und allgemein Hilfe Bedürftigen ein (https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/aktuelles/meldungen/detail/news/bezirk-muss-schutz-von-raeumungsgefaehrdeten-wohnungslosen-und-hilfsbeduerftigen-menschen-im-bezirk). Dazu soll auch die vorübergehende Nutzung von Hostels und Hotels, die ja weitgehend leerstehen dürften, geprüft werden. Diese Initiative scheint mir unterstützenswert.

Hinweis: Alle angegeben Websites wurden am 27.3.2020 aufgesucht.

MS, 27.3.2020
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                                                                                                                           17. März 2020

(Text des Info-Flyers zum Mietendeckelgesetz)

                      Mietendeckelgesetz in Kraft:  Vermieter sind in der Pflicht!

Das „Mietendeckelgesetz“ (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - MietenWoG Bln -, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 2020, S. 50 ff) ist am 23. Februar 2020 in Kraft getreten.

Mieten, die die im Gesetz festgelegten Obergrenzen übersteigen, gelten als verboten. Die Obergrenze kann nicht durch eine Vereinbarung der Mietvertragsparteien aufgehoben werden.

Verboten ist es, bei Abschluss eines neuen Mietvertrages mehr als die preisrechtlich zulässige Miete zu verlangen. Diese beträgt je nach Bezugsfertigkeit und Ausstattung der Wohnung pro m² monatlich:

(Tabelle zur preisrechtlich zulässigen (Monats-)Miete: § 6 Abs. 1 MietenWoG Bln)
 Nr   /   Erstmalige Bezugsfertigkeit der Wohnung und Ausstattung  /  Mietpreis pro m²
   1         bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad                                         6,45 €
   2        bis 1918 mit Sammelheizung oder mit Bad                                        5,00 €
   3        bis 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad                                    3,92 €
   4       1919 bis 1949 mit Sammelheizung und mit Bad                                  6,27 €
   5       1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder mit Bad                                 5,22 €
   6       1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und ohne Bad                            4,59 €
   7       1950 bis 1964 mit Sammelheizung und mit Bad                                 6,08 €
   8       1950 bis 1964 mit Sammelheizung oder mit Bad                                5,62 €
   9       1965 bis 1972 mit Sammelheizung und mit Bad                                 5,95 €
  10       1973 bis 1990 mit Sammelheizung und mit Bad                                6,04 €
  11       1991 bis 2002 mit Sammelheizung und mit Bad                                8,13 €
  12       2003 bis 2013 mit Sammelheizung und mit Bad                               9,80 €

Anmerkung: Wohnungen, die bereits preisgebunden sind (z.B. im sozialen Wohnungsbau), und nach 2013 bezugsfertig gewordene Wohnungen  
                    unterliegen der Preisbindung nicht.

Hinzu kommen Zuschläge für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie für moderne Ausstattung (§ 6 Abs. 2 und 3 MietenWoG Bln).

Überhöhte Mieten sind in Bestandsmietverhältnissen ab dem 23. November 2020 verboten. Eine Miete gilt als überhöht, wenn sie 120 % des Tabellensatzes aus § 6 Abs. 1 nebst Zuschlägen nach § 6 Abs. 2 und Abs. 3 (s.o.) übersteigt. Dieser erhöhte Tabellensatz ist um den Wohnlagezuschlag bzw. -abschlag zu korrigieren; die Korrekturen betragen plus 0,74 € bei guter Wohnlage, minus 0,09 € bei mittlerer Wohnlage und minus 0,28 € bei einfacher Wohnlage (zur Orientierung: durchgehend mittlere Wohnlage haben Nehringstraße und Seelingstraße).

Werden nach dem 23. November 2020 höhere Mieten gezahlt, sind diese vom Vermieter zurückzuzahlen.

Das Gesetz erlegt dem Vermieter auch auf, seinen MieterInnen Auskunft „über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände zu erteilen“ (§ 6 Abs. 4). Kommt er dieser Verpflichtung nicht bis zum 23. April 2020 nach, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.

Zuständig für die Überwachung der Vermieterpflichten aus dem MietenWoG Bln ist das Amt für Bürgerdienste Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Tel.: 9029-15020, cw110000@charlottenburg-wilmersdorf.de. Bei Fragen steht den MieterInnen die bezirkliche Mieterberatung zur Verfügung:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/artikel.755559.php


                                                 
MieterWerkStadt Charlottenburg


Die Treffen der MieterWerkStadt Charlottenburg finden - öffentlich - jedem 1. Mittwoch im Monat um 18:30 Uhr im Mieter-Club, Neue Christstr. 8, 14059 Berlin.  statt.
Webseite:    https://mieterwerkstadt-charlottenburg.info/
@Mail:         mieter-werk-stadt@web.de

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                                                                                                                                                                                                                                       17. März 2020

                                         Mietenwahnsinn-Demo am 28. März 2020:
                                   wegen der grassierenden Pandemie verschoben !!

Hierzu Presseerklärung von Housing-for-all vom 17. März: https://www.housing-action-day.net/
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                                                                                                                                     16. März 2020

                      Milieuschutz für weitere Bezirksregionen innerhalb des S-Bahn-Rings?

Der hierzu für den 18. März 2020 anberaumte  BVV-Stadtentwicklungsausschuss, in dem das Ergebnis zum Milieuschutz-Screening für die Bezirksregionen innerhalb des S-Bahn-Rings vorgestellt werden sollte, fällt aus (noch keine neue Terminierung).
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                                                                                                                                     12. März 2020

                                                        MieterWerkStadt Charlottenburg fordert:
        Verdrängungschutz ( Milieuschutz) für die EinwohnerInnen rund um den Stutti & Schloßstraße sofort

Das Bezirksamt CW hat auf seiner Sitzung am 18.12.2019 beschlossen, eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für  das Gebiet Klausenerplatz zu erlassen. 

Diese Entscheidung wurde u.a. mit den Ergebnissen der von der Ladesweiten Planungsgesellschaft ( LPG) erstellten vertiefenden Untersuchung ( Haushaltsbefragung) begründet.

Die auf der Homepage des BA veröffentlichen Präsentation des Gutachtens der LPG liefern aktuelle Informationen über den Zustand des Wohnungsbestands und die Sozialstruktur der Wohnbevölkerung auch für die o.g. Planungsräume: Amtsgerichtsplatz ( Rund um den Stutti) und die Schloßstr. Es werden viele Anhaltspunkte für die Entscheidung zusammengetragen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer Erhaltungsverordnung sowohl für das Gebiet um den Klausenerplatz als auch der Schloßstraße und dem Amtsgerichtsplatz vorliegen ( Aufwertungspotenzial, Aufwertungsdruck und Verdrängungsdruck) .

Die folgenden Daten enstammen aus der auf der Homepage des BA CW veröffentlichte Präsentation der LPG  " Vertiefende Untersuchung zur sozialen Erhaltungsverordnung im Gebiet Klausenerplatz- Infoveranstaltung Rathaus Charlottenburg 14.1.2020":

    Aufwertungspotentenzial - Gehobenene Aufwertungsmerkmale

    Hier ergibt sich für die Gebiete um die Schloßstraße und den Amtsgerichtsplatz sowie Klausenerplatz das Bild aus Seite 19 der
    Folien.
    Fazit: In einzelnen Erhebungskategorien gibt es eine  bessere Ausstattung der Wohnungen um den Amtsgerichtsplatz und der
    Schloßstr. allerdings findet man auch hier noch erhebliches Potential zur baulichen Aufwertung ( siehe Folie 19: Badezimmer mit
    getrennter Dusche & Badewanne: Klausenerplatz 13,3%,Schloßstr. 17,4%, Amtsgerichtsolatz 23,2 %
    Energiesparende Heizungsanlage: Klausenerplatz 4,3 %, Schloßstr. 1,9 %, Amtsgerichtsplatz 2,3 %

    Aufwertungsdruck

    In den Folien der Präsentation der LPG  wird eingeräumt, dass sowohl im Bereich des Klausenerplatzes als auch der Schloßstr.
    und dem Amtsgerichtsplatz Aufwertungsdruck feststellbar ist, der sich im südlichen Bereich intensiviert
    - Mietentwicklung ( starker Anstieg der Angebots- und Bestandsmieten- starker Rückgang von günstigem Wohnraum bis 6,99
       €/m²)
    - Umwandlung und Verkäufe ( Umwandlungsgeschehen und Wohnungsverkäufe sind zu hohen Anteil feststellbar-Intensivierung
       seit 2015)
    - Baumaßnahmen und Modernisierung ( konstante Bautätigkeit im gesamten Gebiet - starke Zunahme von Modernisierungs-
      arbeiten seit 2010 - Modernisierungsanreize durch Modernisierungsumlage) >  Folie 25.

    Verdrängungsdruck

    Zur Einkommenssituation der Einwohner am Amtsgerichtsplatz und der Schloßstraße läßt sich zunächst festellen, dass das
    duchschnittliche Haushalteinkommen über den Werten für Gesamtberlin und dem Bezirk CW liegt.
    Allerdings ist dabei zu beachten, dass  sowohl am Amtsgerichtsplatz als auch an der Schloßstr. nicht wenige BewohnerInnen 
    leben, die nur über ein Einkommen  von unter 2000 €  verfügen und die angesichts gerade im südlichen Teil des
    Untersuchungsgebiet festgestellte Dynamik des Umwandlungsgeschehen und Wohnungs-/ Hausverkäufe( Folie 31 und Folie 24)
    massiv und aktuell von Verdrängung bedroht sind.

    In Haushalten mit Haushaltseinkommen von unter 2000 € leben
    - Amtsgerichtsplatz Süd    14,9%  der Bevölkerung
    - Amtsgerichtsplatz Nord  21,3% der Bevölkerung
    - Schloßstraße Süd           25,2 % der Bevölkerung
    - Schloßstraße  Nord        26,5 % der Bevölkerung

    Gesamtbewertung: Der Schutz vor Verdrängung der Haushalte mit geringem Einkommen ( unter 2000 €) erfordert es, dass für
    die gesamten Planungsräume: Schloßstr. und Amtsgerichtsplatz die Erhaltungsverordnung sofort erlassen werden muß, da sich
    ansonsten  die soziale Zusammensetzung der angestammten Einwohner dieser Planungsräume kurzfristig verändert   und das
    Land Berlin entsprechenden preiswerten Ersatzwohnraum schaffen muß.

                                                                                                                                                                                        KH, 12.3.2020
                                                                          -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
PS:
Ein rechtliches Risiko für den Erlaß einer Erhaltungsverordnung nach § 171 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BauGB ist nicht erkennbar.
Hinzuweisen ist auf die positive Entscheidung des  VG Berlin AZ.: 19 K 125.15 vom 8.9. 2015 siehe RN 21 ff   Betrifft Erhaltungsverordnung für das Gebiet : Barbarossaplatz/ Bayrischer Platz.
Das Wohngebiet wies eine starke soziale Polarisierung der Einwohnerstruktur  ( Rentnerhaushalte mit geringem Einkommen : zugezogene gutsituierte Familen mit Kindern)auf. Das BA begründete den Erlaß der Erhaltungsverordnung mit dem Schutz gerade dieser Enwohnerstruktur.
Siehe auch i.d. Sinne: Schröder: Kommentar zum BauGB ( Hrsg.) , 9. Auflage 2019, BauGB § 172 RN 31 -38 oder Finkelnburg u.a., Öffentliches Baurecht , 7. Auflage 2017, § 33 RN 7-8


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                                                                                                                                23. Februar 2020
                                                                     "Mietendeckelgesetz" in Kraft

Das "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)" ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22. Februar 2020 veröffentlicht. Es tritt nun mit Wirkung vom 23. Februar in Kraft.
Der Text kann heruntergeladen werden über:      https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/artikel.261829.php

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                                                                                                                                 28. Januar 2020

                        Schreiben derVertrauenspersonen des Einwohnerantrags zu BVV-DS 0299/5
                                    (Milieuschutz für das Gebiet zwischen Puls- und Rönnestraße)
                                        zur Versagung des Milieuschutzes für die Planungsräume
                                        Schloßstraße, Amtsgerichtsplatz und Schloßgarten/Nord:
 
An die Fraktionen der Grünen, Linken und SPD in der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf

nachrichtlich
an das Bezirksamt, z.H. Herrn Bezirksbürgermeister Naumann


Erhalt des Milieuschutzgebietes gem. dem Aufstellungsbeschluss des BA von Mitte Dezember 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Initiatoren des Einwohnerantrages zur Einrichtung eines Milieuschutzgebietes rund um den Klausenerplatz wenden wir uns mit der Bitte an Sie:

Setzen Sie sich mit den Ergebnissen der vertiefenden Untersuchung zur sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet rund um den Klausenerplatz erneut auseinander!

Anstoß für diese Bitte ist  der Ablauf der Anwohner*innenversammlung im Rathaus Charlottenburg am 14. Januar 2020.

Die Entscheidung des Bezirksamts, das Milieuschutzgebiet wesentlich zu verkleinern, traf bei den Anwesenden auf keinerlei Verständnis. Sie wiesen auf den starken Verdrängungsdruck in allen nicht berücksichtigten Gebieten hin. Diese Einschätzung entspricht auch unseren Erfahrungen. Hinzuweisen ist hierbei auch darauf, dass die LPG selbst in ihren Folien davon spricht, dass die Mieterinnen und Mieter im gesamten Untersuchungsgebiet von Verdrängung bedroht sind.

Insbesondere geht aus den Unterlagen der LPG hervor, dass in den nicht für Milieuschutz empfohlenen Gebieten - mehr als 40% der Haushalte mehr als 30 % ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben müssen. Bei einer Neuvermietung bekommt normalerweise niemand einen Vertrag, der mehr als 30% des Einkommens für die Miete ausgeben müsste. D.h. mindestens 40 % der Haushalte sind aus der Sicht der gewinnorientierten Immobilienwirtschaft Mieter ohne Potential.

Die Verdrängungsgefahr ist folglich auch in den Planungsräumen Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz kein individuelles Problem, das sozialpflegerisch zu behandeln wäre. Diese Gefahr ist das Ergebnis von starken und anhaltenen Mietsteigerungen im gesamten Untersuchungsgebiet, wie der Vortrag der LPG selbst deutlich gemacht hat.

Die von der LPG präsentierten Unterlagen zeigen weiter, dass das Aufwertungspotential am Klausenerplatz zwar am höchsten ist, es in den anderen Planungsräumen aber immer noch mehr als genug Möglichkeiten gibt, durch Modernisierungen und Umwandlungen in Eigentums-wohnungen einen großen Teil der Bevölkerung zu verdrängen. So sind am Amtsgerichtsplatz 30% der Wohnungen in Eigentum umgewandelt, aber 70% eben nicht. Im Planungsraum Schloßstrasse sind es sogar 80% der Wohnungen, die noch umgewandelt werden können.

Zur Bewertung des Aufwertungsdrucks beim Amtsgerichtsplatz und bei der Schloßstraße ist auch zu berücksichtigen, dass hier der Prozess der Verdrängung durch Umwandlung und Verkauf von Wohnungen an Fahrt gewonnen hat und unbedingt zu stoppen ist.

Zudem erschließt sich nicht, welche Gründe dazu geführt haben, das Teilgebiet Pulsstraße, das zum Gebiet des Aufstellungsbeschlusses gehört, nicht in die Untersuchungen einzubeziehen.

Um die soziale Zusammensetzung im gesamten Untersuchungsgebiet zu erhalten, bedarf es der Unterschutzstellung des gesamten vom Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts von Mitte Dezember 2018 umfassten Gebietes. Eine Neubewertung ist danach dringend nötig.

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Alban Becker         Klaus Helmerichs      Matthias Steinfath

P.S.:  Wir hätten uns gefreut, wenn die Betroffenen vor der Entscheidung die Möglichkeit der Beteiligung erhalten hätten.

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                                                                                                                                  14. Januar 2020

         Anwohner*innenversammlung zur Festsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung "Klausenerplatz"

Zum 14. Januar 2020 hatte das Bezirksamt die AnwohnerInnen und interessieten BürgerInnen in den Festsaal des Rathauses Charlottenburg eingeladen, um über seine Entscheidung und die vorangegangenen Untersuchungen zu informieren.

Von den ursprünglich im Januar 2019 unter vorläufigen Schutz gestellten Planungsräumen („Schloßgarten“, „Schloßstraße“, „Amtsgerichtsplatz“) werden die „Schloßstraße“, der „Amtsgerichtsplatz“ und der nördliche Teil des „Schloßgartens“ Ende Januar 2020 aus dem Schutz entlassen; Genehmigungsvorbehalte für bauliche Veränderungen werden damit gegenstandslos.

Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, die Anwohnerschaft hierüber zu unterrichten. Soweit sich MieterInnen nun gegen bauliche Vorhaben ihrer Vermieter wehren wollen, werden sie auf die kostenlose Rechtsberatung des Bezirks verwiesen; Orte, Termin und Kontakte für Anmeldung s.:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/artikel.755559.php

Auf die Frage, wie die AnwohnerInnen sich nun gegen Verdrängungsdruck schützen können, verweist das Bezirksamt auf den in Kürze einzuführenden Mietendeckel und die Absicht, eine Konzeption für den Ankauf privater Wohngebäude zu entwickeln.

Die städtebaulichen Kriterien und die zu Ihrer Ermittlung vorgenommenen Untersuchungen werden von dem mit der Begutachtung beauftragten Büro dargestellt. Die „Präsentation“ und der „Informationstext“ zu den Ergebnissen der vertiefenden Untersuchung können von der Webseite des Bezirks heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

In der Aussprache wird erkennbar, dass die AnwohnerInnen die unterschiedliche Behandlung der untersuchten Gebiete nicht nachvollziehen können. Insbesondere sehen sie auch eine Verdrängungsgefahr für MieterInnen, deren Haushaltseinkommen am Mittelwert oder darüber liegen, die aber infolge der Größe der Wohnung und der bei Änderungen aufgerufenen Mieten durchaus in finanzielle Schwierigkeiten kommen können.

Vom Bezirksamt wird zugesichert, dass weiter Untersuchungen über die Milieuschutzeignung von Planungsräumen im Bezirk beauftragt werden. Es ist allerdings skeptisch, dass diese in absehbarer Zeit bei den jetzt aus dem Milieuschutz entlassenen Gebieten zu einer Wiederaufnahme des Unterschutzstellungsverfahrens führen werden.

Für die Gebiete, die dem Milieuschutz unterliegen, gibt es eine kostenfreie Beratung für die Mieterschaft zu
-  zu geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungmaßnahmen,
-  zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und
-  zu Fragen des bezirklichen Vorkaufsrechts.
Die Beratungen finden statt
-  montags von 10 bis 13 Uhr im Rathaus Charlottenburg, Raum 123,
-  dienstags von 15 bis 18 Uhr im „Haus am Mierendorffplatz“.

Eine lesenswerte Schilderung des Ablaufs der Veranstaltung findet sich im Newsletter von Cay Dobberke (Tagespiegel) für Charlottenburg-Wilmersdorf vom 17. Januar 2020:
https://nl.tagesspiegel.de/form.do?agnCI=992&agnFN=fullview&agnUID=D.B.CP86.1zI.BqD34.A.IFceRxijI5trGWMARDRahvFbqZVgNOCSj9MnnNhRfbnOX3s8wfoyZ2XScT9-fIYIbQm_56EcJWjOrVSWTuwLJA

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                                                                                                                                                                           11. Januar 2020

                                 Milieuschutz für das Erhaltungsgebiet Klausenerplatz

Die Milieuschutzverordnung für das Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ ist am 11.  Januar im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht worden (GVBl 2020, S. 2f); sie tritt am 12. Januar 2020 in Kraft.

Der Text sowie die Plankarte finden sich als Download für Heft 1/2020 unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/

Das Gebiet umfasst den „Planungsraum Klausenerplatz“
                    (Areal zwischen Spandauer Damm, Schloßstraße, Knobelsdorffstraße und S-Bahntrasse)
sowie den südlichen Teil des „Planungsraums Schloßgarten“
                   (Wohngebiet nördlich des SpandauerDamms, etwa bis zur Mollwitzstraße).
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                                        L e t z t e   P r o t o k o l l e
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                                                                                                                                       6. März 2024
 
                                                        Ergebnisse des Treffens am 6. März 2024


Angesprochen wurden:

-  Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag

Von den Anwesenden werden 236 Unterschriften mitgebracht. Mit diesen steigt die Zahl der eingeworbenen Unterschriften auf insgesamt 1123.

Erfahrungsgemäß können rund ein Viertel der Unterschriften nicht gewertet werden (Unterschreibende wohnen nicht im Bezirk, Unterschrift ist nicht leserlich oder Geburtsdatum fehlt bzw. ist falsch). Die Einschätzung ist, dass wir ab 1500 Unterschriften auf der sicheren Seite sind.

Aufgrund der Anregung von Ülker Radziwill anlässlich der Wahlkampfveranstaltung für Michael Müller im DIVAN haben wir dem Vorstand der SPD-Abteilung „Westend – Klausenerplatz“ (zum Abteilungsgebiet gehört der Planungsraum Schloßstraße) angeboten, über unser Milieuschutzanliegen und den Stand der Aktion zu berichten. Dies soll nun auch der Abteilung „Rund um den Lietzenssee“, zu deren Gebiet der Planungsraum Amtsgerichtsplatz/Stutti gehört, angeboten werden (> Wolfgang).

Die Sprecher*innen für Stadtentwicklung der „Milieuschutz tragenden“ BVV-Fraktionen (LINKE und SPD) sind in unserem Einladungsverteiler und so stets auf dem Laufenden; dies gilt auch für den stadtentwicklungspolitischen Sprecher der Fraktion der Grünen).

Der nächste Unterschriftensammeltermin wird am 9. März in der Fußgängerzone der Wilmersdorfer Straße stattfinden (> Brigitte, Klaus, Wolfgang). Ansonsten bleibt es bis auf weiteres dabei, dass über die Sammler*innen-Liste spontan Sammlungen verabredet werden.


-  Gewobag > Wärmeversorgung Klausenerplatz

Auf den Offenen Brief des Mieterrats vom 30.11.2023 gibt es noch keine befriedigende Reaktion. Nach wie vor fehlen Auskünfte zum Zustand der Heizungs-Hauptstationen und zu ihrer eventuellen gänzlichen Erneuerungsbedürftigkeit sowie zur Zuordnung der Unterstationen zu den von ihnen zu versorgenden Häusern. Ferner fehlen Informationen, wie viele der Häuser an Fernwärme angeschlossen sind.

Zur Situation hat der Abgeordnete Niklas Schenker am 21. März 2024 ein Gespräch mit der Gewobag. Zur Vorbereitung möchte er Vertreter*innen der Mieter konsultieren; dazu werden sich Karin, Klaus und Martin bereithalten - avisiert für das Gespräch ist der 14. März.

Schenker soll auch daran erinnert werden, dass Wohnungen in Häusern der Gewobag in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind. Hier gilt es, die Verfügungsgewalt weiter bei der Gewobag zu halten und jegliche Vermarktung der einzelnen Wohnungen zu unterbinden.


-  Initiativenforum Stadtpolitik

Das Initiativenforum Stadtpolitik hat sich durch die Moderation der „Mietenpolitischen Dossiers“ (Wahlprüfsteine der stadt- und mietenpolitisch engagierten Initiativen) profiliert. Zu drängenden wohnungspolitischen Fragen richtet es Themen-Hearings aus, bei denen Verwaltung, Abgeordnete und die jeweils involvierten Inis die Probleme aufarbeiten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Im Haushaltszeitraum 2022/2023 wurde das Initiativenforum zunächst monatelang zum „Däumchendrehen“ verurteilt, weil es der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingefallen war, die Trägerschaft der Vernetzung neu auszuschreiben (Iniforum hatte sich dann beworben und wurde auch ausgewählt).

Jetzt scheint sich Ähnliches anzubahnen. Trotz ausdrücklicher Ausweisung der Mittel für die Vernetzungsaufgaben im Landeshaushalt 2024/2025 kann das Initiativenforum derzeit keine Mittel abrufen. Gründe dafür sind dem Initiativenforum bislang nicht benannt worden.

Es besteht Einvernehmen, Senator Gaebler auf diesen Umstand hinzuweisen und zu bitten, eventuelle Finanzierungshindernisse zu beheben (> Wolfgang).


-  OVG-Urteil zu Ferienwohnungen

Das OVG hatte im September 2023 entschieden, dass eine Zweckentfremdung auch vorliegt, wenn eine in einem allgemeinen Wohngebiet liegende Wohnung bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (Mai 2014) als Ferienwohnung vermietet war. Grund ist, dass eine solche als gewerblich einzustufende Vermietung in einem allgemeinen Wohngebiet - unabhängig vom Zweckentfremdungsverbot - nicht zulässig ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


-  Sichtung des Filmmaterials „Menschen & Häuser am 28.2.2024

Hartmut Jahn hat um Empfehlungen gebeten, wie er seinen Film noch fokussierter machen kann.

Es ergibt sich, dass die anwesenden Zuschauer*innen gern die Verdrängungslage stärker herausgearbeitet hätten. Sinngemäß wird dem Vorschlag, den Klaus Hartmut schon vorab zugeleitet hat, beigepflichtet:

   „Im Interview spricht Conny das Dilemma an. Wenn sie heute hier bei uns eine Wohnung suchen würde, dann könnte sie die auf 
   dem Markt geforderten Mieten nicht bezahlen. Die vielen Suchanzeigen nach bezahlbarem Wohnraum im Kiez illustrieren es. Ein
   Blick in den Kasten des Kiezbündnisses bringt es an den Tag. Nur dann, wenn du das Glück hast, eine Wohnung bei den 
   landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu erhaschen, dann sieht es zur Zeit noch anders aus, aber auch dort hat der neue 
   CDU/SPD Senat schon die Zeichen Richtung Mieterhöhungen gestellt.

   So ist es leider kein Einzelfall, wenn für die Neuvermietung einer 80m²-Wohnung in der Seelingstr. ca. 2000 € gefordert und 
   bezahlt werden."


-  Nehringstr. 14

Im April 2022 hatte der Bezirk auf die Ausübung seines Vorkaufsrechts für das unbebaute Grundstück verzichtet, weil der Eigentümer sich verpflichtet hatte, 30 % der Geschoßfläche für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vorzusehen.

Nach Start des Verkaufs der zu bauenden Eigentumswohnungen sind Zweifel aufgekommen, ob sich der Eigentümer noch an diese Verpflichtung halten will.

Der Verordnete Rüdiger Deißler hat den Stadtrat gebeten, darzulegen, wie der Bezirk die Einhaltung der Verpflichtung prüfen wird und welche Instrumente er hat, um den Eigentümer zur Vertragstreue anzuhalten. Eine Antwort steht noch aus.

Zusätzlich hat der Verordnete Yun Chen Teileinsicht in die Akten genommen.

Die Angelegenheit wird im nächsten Plenum wieder aufgerufen.


-  CO²-Steuer

Von der CO²-Steuer trägt der Vermieter seit Beginn 2023 einen Anteil, der umgekehrt proportional zur Wärmedämmung des Hauses steht. In den Heizkostenabrechnungen für 2023 ff muss dieser Anteil zur Entlastung der Mieter berücksichtigt werden.

Das gilt sinngemäß für Etagenheizungen, die vom Mieter betrieben werden. Hier muss der Mieter allerdings den Vermieter über die Höhe der angefallenen Steuern unterrichten und den Vermieteranteil einfordern.

Eine Übersicht über das neue Reglement gibt der Berliner Mieterverein hier:
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0323/10-fragen-zur-co2-preis-aufteilung-grosse-rechenaufgabe-bei-kleiner-entlastung-032324.htm


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen findet am 3. April 2024, 18.30 Uhr, im DIVAN statt.


11.3.2024, W.M.
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                                                                                                                                  7. Februar 2024


                                                       Ergebnisse des Treffens am 3. Januar 2024

Angesprochen wurden:


-  Gewobag – Nebenkosten und Instandhaltungsdilemma

Mitstreiterin Karg, Sprecherin des Mieterbeirats Klausenerplatz, berichtet über Probleme mit der Gewobag bei der Heizung.

Das gesamte Heizungssystem der Bestände um den Klausenerplatz ist seit Jahren reparaturbedürftig. Dies führt zu Minderleistung und Totalausfällen.

Fragen aus Beirat und Mieterschaft, ob und - ggf - welche Konzepte zu einer dauerhaften Wiederherstellung der Beheizung verfolgt werden, beantwortet die Gewobag nicht oder nur unzureichend.

Auf Initiative des Mieterbeirats haben MieterInnen nun im Dezember letzten Jahres einen offenen Brief an die Gewobag, den Senat und die Parteien im Abgeordnetenhaus sowie die Presse geschickt, in denen sie eine nachhaltige Lösung des Problems unter Einbindung der Mieterschaft fordern. Substantielle Antworten oder Stellungnahmen stehen bislang aus.

Es besteht Einvernehmen, dass der Druck auf Gewobag und Politik zu erhöhen ist. In Frage kommt zunächst ein vernetztes Vorgehen der Mieterbeiräte aus verschiedenen Gewobag-Beständen (Klausenerplatz, Paul-Hertz-Siedlung u.a.). Die Vorstöße der Mieterbeiräte könnten situativ
- von Initiativen aus der jeweiligen Anwohnerschaft,
- aus den Reihen der Bezirksverordnetenversammlung,
- durch Abgeordnete aus dem Wahlkreis
begleitet werden.

Hierzu wollen Karin, Klaus und Martin eine Strategie entwickeln, die dann im nächsten Plenum erörtert werden kann.


-  "Ein Sommer im Zille-Kiez  -  Menschen und Häuser" (Film von Hartmut Jahn)

Für die „Streifzüge zu Menschen und Häusern“, die Hartmut Jahn mit Kamerabegleitung gemacht hat, ist das Filmmaterial gesichtet und geschnitten. Einen erheblichen Raum nimmt dabei unser Kiezspaziergang vom 17. September 2022 ein.

Die Schlussabstimmung mit allen Beteiligten soll jetzt am Mittwoch, dem 28. Februar 2024, von 20 bis 23 Uhr im DIVAN als geschlossene Veranstaltung stattfinden. Hartmut lädt alle Akteure ein. Wir werden dann parallel über unseren Verteiler auf den Termin hinweisen.


-  Offener Brief KOSMOS-Viertel zu Mietöffnung für LWU

Die Initiative Mieterprotest Kosmosviertel fordert in einem Offenen Brief an Senat, Bezirksamt und Parteien, die Änderungen in der Kooperationsvereinbarung, auf die sich Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen zum 1.1.2024 verständigt haben, rückgängig zu machen. Sie stellt fest, dass die Öffnung für weitere Mieterhöhungen mit der sozialen Zweckbestimmung der Bestände der landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht vereinbar ist.

Der Bitte der Initiative, ihre Forderung zu unterstützen, wird gefolgt. Die entsprechende „Gruß“-Adresse wird Wolfgang der Initiative zuleiten.

Der Offene Brief ist hier abrufbar:
http://mieterprotest-kosmosviertel.de/index.php?id=124&no_cache=1


-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:


Mit den zuletzt insbesondere von der Beratungsstelle des Berliner Mietervereins in der Zillestraße eingebrachten Unterschriften haben wir per 7. Februar insgesamt 802 Unterschriften in Verwahrung.

Im Februar werden wetterangepasst kurzfristige Vereinbarungen zur Markt- und Straßen-Sammlung unter den MitstreiterInnen der Sammelliste getroffen.


-  Verschiedenes


-  Adlerbestände in kommunale Hand

Die katastrophale Kommunikation mit den Mietern - insbesondere bei Instandhaltung und Abrechnung der Heizkosten - hat die BVV-Linksfraktion veranlasst, eine Vergesellschaftung der Adler-Bestände in der Angerburger Allee anzuregen (BVV-Drucksache 0599/6). Der Text des Beschlussantrags nebst Begründung ist hier abrufbar:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8693

Der Antrag wird am 14. Februar in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung debattiert.


-  Mietwucher ahnden

Die Erfolge der Stadt Frankfurt am Main, Mietwucher konsequent nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu verfolgen, hat die Linksfraktion ermutigt, eine entsprechende Praxis für den Bezirk anzuregen.

Der Antrag ist unter Drucksachen-Nr. 0695 eingebracht; Text und Begründung sind aufrufbar unter
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen findet am 6. März 2024, 18.30 Uhr, im DIVAN statt.


8.2.2024, W.M.

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                                                                                                                                   3. Januar 2024


                                                       Ergebnisse des Treffens am 3. Januar 2024


Zunächst wurden die Grüße ausgerichtet, die die MieterWerkStadt zum Jahreswechsel erreicht haben:
- von der Wahlkreisabgeordneten Lisa Paus („..ein solidarisches neues Jahr“) und
- vom Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels („ …auf gute Zusammenarbeit auch im neuen Jahr …“).


Sodann wurden angesprochen:


-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:

Klaus und Matthias haben weitere 111 – zwischenzeitlich überwiegend bei den Auslegestellen eingesammelte - Unterschriften mitgebracht. Damit haben wir nun seit dem Start am 8. November 462 Unterstützer*innen für unseren Einwohnerantrag.

Am 6. Januar soll der Markt auf dem Mierendorffplatz besucht werden (Treff 10.30 h bei der Bücherbox); dabei sind Emilia, Klaus, Marie und Wolfgang. Bei Erfolg wird am 13. Januar erneut am Mierendorffplatz gesammelt.

Im Laufe des Januars werden Alban und Wolfgang testen, ob es sich lohnt, vor der Bezirksbibliothek im Rathaus Charlottenburg zu sammeln.

Am 20. Januar feiert die Alano-Pizza, Windscheidstr. 20 (direkt am Stutti-Spielplatz), ihre Wiedereröffnung von 12.30 bis 22 h. Wolfgang eruiert über unsere Sammelliste, wer dort zu welcher Zeit Unterschriften sammeln möchte.

Ein geeigneter Ort zum wiederholten Sammeln ist die Wilmersdorfer Straße. Die Überlegung, dort einen festen Stand aufzubauen, wird verworfen: Nach den Erfahrungen von Nicole dürfte es nicht lohnen, die dafür nötige Sondernutzungsgenehmigung einzuholen:
Die Genehmigung ist nicht gebührenfrei und wäre von vornherein auf höchstens 5 - bereits vorgegebene - Standorte begrenzt.
Es besteht Einvernehmen, deshalb bis auf Weiteres auch in der Wilmersdorfer Unterschriften mobil/ambulant mit Klemmbrett und Sandwichplakat einzuwerben. – Für Januar gibt es noch keine Planung für Sammeltermine in der Wilmersdorfer; wer aber dort spontan sammeln möchte, sollte es tun.

Soweit jemandem eine kurzfristig anstehende Veranstaltung bekannt wird, bei der eine Unterschrifteneinwerbung erfolgversprechend erscheint, soll er/sie sich Unterstützung über die Sammler*innen-Liste holen. Hilfreiches Material wie etwa das Doppel-DIN-A2-Sandwich-Plakat „Unterschriften gegen Abriss und Verdrängung – Milieuschutz jetzt!!!“ kann bei Wolfgang abgerufen werden. – Die um Nicole erweiterte Sammler*innen-Kontaktliste liegt bei.

Mit Blick auf die Teilwiederholung der Bundestagswahl soll gezielt auf die Ankündigung von Parteiveranstaltungen geschaut werden. Es kann dann angefragt werden, ob wir dort für unsere Unterschriftensammlung werben können und/oder der Veranstalter selbst dazu aufruft, den Einwohnerantrag zu unterzeichnen.

Wolfgang wird bei Johannes fragen, wie die Vorbereitung bei den LINKEN ist. Ferner wird er zu den SPD-Ortsvereinen in unserem Umfeld Kontakt aufnehmen, die seitens ihrer BVV-Fraktion über unsere Sammelaktion unterrichtet wurden.

Eine Gelegenheit zum Sammeln böte sich auch am Bundestag-Nachwahltag (11. Februar) vor den Wahllokalen. Bevor wir hierzu konkret planen, soll beim Wahlamt gefragt werden, ob eine solche Aktion mit dem „Bannmeilengebot“ um die Wahllokale vereinbar ist (> Wolfgang).

Wer schon vorab nachschauen möchte, welche Urnenwahlbezirke nachwählen müssen und in welchen Wahllokalen dort gewählt wird, findet die vollständige Übersicht unter
https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestagswahl-2024/beitrag/wahlwiederholung-berlin-2024-wahlbezirke-wahllokale-karte.html#origin=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&cap=swipe,education&webview=1&dialog=1&viewport=natural&visibilityState=prerender&prerenderSize=1&viewerUrl=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2Famp%2Fs%2Fwww-rbb24-de.cdn.ampproject.org%2Fc%2Fs%2Fwww.rbb24.de%2Fpolitik%2Fbeitrag%2F2023%2F12%2Fbundestagswahl-wiederholung-berlin-2024-wahlbezirke-wahllokale-karte.htm%2Falt=amp.html

Als Möglichkeit, selbst eine Veranstaltung mit Unterschriftensammlung zu initiieren, bieten sich Filmvorführungen an. Als Aufmacher kämen Filme in Frage, die sich mit miet- und wohnungspolitischer Thematik beschäftigen (etwa „Mietrebellen“ von Matthias Coers, „Menschen und Häuser“ von Hartmut Jahn, „Venedig – Ausverkauf eines Juwels“ aus ARD-Mediathek/Youtube). Joachim fragt im Klick-Kino, ob dort dafür Räume zur Verfügung stünden und welche finanziellen und rechtlichen Bedingungen zu beachten sind. Klaus nimmt parallel zum DIVAN Kontakt auf.

Auf „nebenan.de“ wird Joachim regelmäßig daran erinnern, dass unsere Unterschriftensammlung noch läuft. Der Erinnerungstext wird – zur breiteren Verbreitung - an Mitstreiter*innen weitergeben, die in einem anderen Ortsgebiet auf „nebenan“ aktiv sind (> Joachim/Wolfgang).

Eine ähnliche wiederkehrende Erinnerung ließe sich vielleicht im Podcast „Schöner Wohnen“ von Niklas Schenker und Philipp Möller platzieren. Ob das machbar ist, wird Wolfgang bei Philipp Möller erfragen.

Die entscheidende Menge an Unterschriften dürfte voraussichtlich durch individuelle Werbung im persönlichen Umfeld kommen. Hier sind alle Mitstreiter*innen gefordert, alle potentiellen Unterstützer anzusprechen und vielleicht auch als Multiplikatoren zu gewinnen, die selbst wiederum in ihrem Umfeld werben. Vorsorglich wird der entsprechende Hinweis in den nächsten Rundbriefen über den großen @Mail-Verteiler wiederholt.


-  Gewobag-Mieter*innen problematisieren Nebenkostenlast

Der Gewobag-Mieterbeirat Klausenerplatz hat die Entwicklung der Nebenkosten und das diesbezügliche Verhalten der Gewobag zum Anlass für eine Unterschriftenaktion genommen. Zudem herrscht bei den Mieterbeiräten Unmut, nicht in die Neufassung der seit 1.1.2024 geltenden Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsbauunternehmen eingebunden worden zu sein.

Für die nächste Sitzung soll ein Mitglied des Mieterbeirats eingeladen werden (> Klaus), um Näheres zu berichten und mit uns zu beraten, ob und ggf. wie wir die Gewobag-Mieter*innen unterstützen können.


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 7. Februar 2024, 18.30 Uhr, im DIVAN.

4.1.2024, W.M.
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                                                                                                                              6. Dezember 2023


                                               Ergebnisse des Treffens am 6. Dezember 2023

 
Angesprochen wurden:
 

-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz:

   Auswertung der Ergebnisse seit dem Start der Unterschriftensammlung am 8.11.:

Testlauf für die Resonanz der Unterschriftenwerbung war der Karl-August-Markt, jeweils samstags (11. und 18. Nov. sowie am 2. Dez.). In wechselnder Zusammensetzung (zu viert bzw. zu fünft) haben wir am 11. Nov. 86, am 18. Nov. 61 und am 2. Dez. 28 Unterschriften eingeworben (insgesamt = 175).

Am 2. Dezember waren deutliche Minusgrade und der Markt im Gegensatz zu sonst nur wenig besucht. An den beiden Nov.-Samstagen wurde rund 90 Minuten, am 2. Dez. etwas über eine Stunde gesammelt.

Es besteht Einvernehmen, dass der Karl-August-Markt auch im nächsten Jahr als Sammelort in Frage kommt, aber möglichst im Intervall von mehreren Wochen, in der Annahme, dann eher auf eine veränderte Marktklientel zu treffen.
 
Daneben konnten individuell in der Nachbarschaft und bei Kiezevents (Adventssingen, Nikolausauftritt) weitere Unterschriften eingesammelt werden. Für die spätere Übergabe an die BVV haben wir jetzt bereits 249 Unterschriften in Verwahrung (bei Wolfgang). Avisiert sind weitere Listen mit rund 50 Unterschriften. Per 6. Dezember kämen wir insgesamt also auf rund 300 Unterschriften.

  Planung der weiteren Sammelaktionen

Bis zum nächsten Plenum am 3. Januar soll der Schwerpunkt beim individuellen Sammeln liegen. Daneben könnten Kiez-Events zu kurzfristigen-Sammelaktionen genutzt werden.
 
(Orte:)

Die großen Weihnachtsmärkte (etwa am Schloß Charlottenburg) kommen dazu weniger in Betracht, weil der Anteil der Besucher aus Charlottenburg-Wilmersdorf eher gering ist.

Anders könnte es bei dem traditionellen Weihnachtskunstmarkt vor dem Bröhan-Museum sein (9. und 10. Dezember am Nachmittag). Klaus macht hier voraussichtlich einen Sammelversuch.

Ähnliches gilt für das Rathaus Charlottenburg, das Publikumsverkehr u.a. vor der Biblothek hat. Alban würde hier – mit Unterstützung - eine Sammelaktion versuchen.

In Frage kämen auch besondere kirchliche und kulturelle Veranstaltungen.

Je nach Publikumsverkehr und Wetter könnte auch spontan eine Sammelaktion in der Fußgängerzone in der Wilmersdorfer Straße gestartet werden. Bei wärmerem Wetter können wir die Fußgängerzone auch regelmäßig zum Sammeln nutzen

(Wie und womit sammeln?)
 
Die meisten Aktionen dürften mit Unterstützung erfolgreicher durchzuführen sein. Damit Ansprechpersonen schnell erreichbar sind, wird die Kontaktliste aus unserer Sammelauftaktveranstaltung um die anwesenden Mitstreiter*innen ergänzt und mit dem Protokoll zugesandt.
 
Ohne hinreichendes Material lässt sich auch eine ad-hoc-Aktion nicht durchführen. Bislang ist das Material zentral deponiert (> Wolfgang). Schön wäre es, wenn wir noch weitere Materialabruf-Adressen hätten. Ab Mitte Dezember hält deshalb auch Klaus das benötigte Material bereit.
 
Die unerlässlichen Sammelutensilien wären:

-    der Einwohner*innenantrag mit Unterschriftenleiste und – auf der Rückseite abgedruckter – Begründung,

-    ein Klemmbrett als Schreibunterlage,

-    der Handzettel zum Hintergrund der Milieuschutzforderung (ab Mitte Dezember in der von Petra überarbeiteten und neu 
      gestalteten Fassung).

Als hilfreich haben sich erwiesen:

-    der Din-A1-Fußgängerstopper („Unterschreiben gegen Abriss und Verdrängung …“) mit dem Lageplan des Gebiets auf der 
      Rückseite,

-    das Din-A2-Sandwich-Umhängeplakat (Text und Lageplan wie der A1-Stopper).

Zur Verfügung steht ferner

-    unsere Din-A2-Wandzeitung,

-    ab 13. Dezember auch der Lageplan, der alle derzeitigen Milieuschutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf und zudem auch 
      das Gebiet zeigt, für das jetzt Milieuschutz beantragt werden soll. Diesen Plan hat unsere Mitstreiterin Petra erstellt und für die
      Größen von A1 bis A4 jeweils mit einer größenangepassten Legende versehen,

-    ein Fahrrad-„Bauchladen“ als Unterlage beim Unterschreiben und zum Auslegen der Handzettel.

Zur Stärkung unserer Argumentation sollen häufig gestellte Fragen und/oder Vorbehalte beim Publikum aufgearbeitet werden. Hierzu genannt wurden

-    die Gründe für den mittlerweile bereits zweimal gescheiteren Anlauf auf endgültigen Milieuschutz,

-    konkrete Beispiele für die Wirkung von Milieuschutz bzw bei dessen Fehlen.

Weitere Punkte dieser Art sollen Wolfgang übermittelt werden, damit wir sie dann zur Januar-Sitzung aufrufen und aufarbeiten können.
 

-  mietenstopp.de-Aktion am 8.12.2023
 
„mietenstop.de“ möchte mit der Kundgebung (8. Dezember 2023, 11 Uhr, vor dem Bundesjustizministerium in der Mohrenstr. 37) auf – dank der FDP – uneingelöste Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag aufmerksam machen (Mieterhöhungsbegrenzung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Schärfung Mietenbremse, neue Wohnungsgemeinnützigkeit u.a.).
 
 
-  Abrisspraxis in Charlottenburg-Wilmersdorf
 
Das Wohngebäude Schlüterstraße 44 ist im Juni 2023 abgerissen worden, ohne dass das Bezirksamt den Eigentümer zuvor zur Schaffung entsprechenden Ersatzwohnraums verpflichtet hat.
                                                                                                  
Die rechtlich fragwürdige Abrissgenehmigungspraxis des Bezirks hat zuvor bereits der Berliner Mieterverein sowie das Initiativenforum Stadtpolitik (Hearing am 7. Dez. 2022 im Abgeordnetenhaus: „Wie weiter gegen Abriss und Verdrängung“) aufgegriffen.
                                              
 Der erwähnte Abriss war Anlass für uns, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zweimal – zuletzt am 30. Oktober 2023 – an die Notwenigkeit zu erinnern, für eine berlinweite rechtskonforme Anwendung des Zweckentfremdungsreglements zu sorgen.
 
Die stadtentwicklungspolitischen Sprecher der bezirklichen SPD-Fraktion haben wir unterrichtet, dass der zuständige Staatssekretär Machulik (SPD) bis heute nicht reagiert hat.
 
In der Sitzung konnte noch nicht über die Antwort der Fraktion berichtet werden, die tags darauf eingegangen ist:
Die bezirkliche SPD wird ihrem Parteigenossen Machulik zu verstehen geben, dass sie erwartet, dass er den im erwähnten Hearing angestoßenen Prozess in seiner Verwaltung fortführt.
 
Das ist sicher sehr hilfreich, aber wir werden vorsorglich weiter „am Ball bleiben“.

 
-  nächstes Treffen
 
Das nächste Treffen ist am 3. Januar 2024, 19 Uhr, im DIVAN.

8.12.2023, W.M.
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                                                                                                                             8. November 2023

                                                   Ergebnisse des Treffens am 8. November 2023

Das Treffen diente als Startschuss für die Unterschriftensammlung zum Einwhnerantrag "Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz". Deshalb war zuvor auch über Haustürflyer in den beiden Gebieten zu der Versammlung eingeladen worden.

Vorgesstellt wurde das für die Sammlung erstellte Material (Einwohnerantrag nebst Begründung, Handzettel für die Unterschriftenwerbung, Hinweistafel auf die Unterschriftensammlung, Wandzeitung zum bezirklichen Miieuschutz. Bei Twitter sind abrufbar:
Antrag, Begründung und Lageplan:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1716729951972388993
Wandzeitung
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1724499390834835614

Abgestimmt wird sodann der Ablauf der Sammeltestphase auf dem Samstagsmarkt auf dem Karl-August-Markt.

Zur Verdeutlichung, dass Milieuschutz das maßgebliche Instrument der Gemeinden ist, Verdrägungsdruck zu lindern, dass aber die maßgeblichen Ursachen der Misere auf dem Wohnungsmarkt auf Feldern liegen (insbesondere also Bodenordnung und Mietrecht des BGB), gibt Johannes Kolleck (Referent des Wohnungspolitischen Sprechers der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schenker) einen Überblick über hierzu gegenüber Bund und Land zu stellenden Forderungen, die mit Blick auf auf die derzeitigen Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und Abgeordnetenhaus jedoch nicht umsetzbar erscheinen.  - Allerdings bietet die in Berlin zu erwartende Nachwahl zum Bundestag eine Gelegenheit, sich für die Forderungen an den Bund Gehör zu verschaffen.

Das nächste Treffen ist am 6. Dezember 2023, 18,30 Uhr, im DIVAN.

10.11.2023, W.M. 
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                                                                                                                                 4. Oktober 2023

                                                      Ergebnisse des Treffens am 4. Oktober 2023


Angesprochen wurden:


-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz;
   Vorbereitung der Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag
   (Auftakt, Zeitplan, Begleitmaterial, Finanzierung)


Als Mobilisierungsanstoß für die Sammelphase wird nach wie vor eine Auftaktveranstaltung am 8. November geplant.

Die Vorbereitung für diese Veranstaltung hat sich erschwert

-    organisatorisch, weil der angekündigte Förderbescheid der Stiftung SPI noch nicht eingegangen ist und alle Projektmaterialien – incl. des Einwohner*innen-Antrags selbst - das Logo des Fördergebers tragen müssen und vor Drucklegung mit ihm abzustimmen ist, ob das Material dieser Fördervoraussetzung formal genügt,

-    inhaltlich, weil unser Bestreben, bundesrechtlich zu verantwortende Verdrängungsindikatoren zu benennen und ihre Abstellung zu fordern, an Gewicht verliert, wenn der Wahlkampf zur Bundestagsnachwahl bis dahin mangels ausstehender Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nicht begonnen hat.

Wir wollen nun die Entwicklung noch bis Mitte Oktober abwarten und nach dann erreichtem Entwicklungsstand die Tagesordnung für das Treffen am 8. November aufstellen.

Um vorsorglich die Befassung mit der Verantwortung des Bundesgesetzgebers für die Miet- und Wohnmisere zu sichern, wollen wir eine/n VertreterIn des Mietervereins oder der Berliner Mietergemeinschaft bitten, einen entsprechenden Input zu geben (> Anfrage durch Wolfgang).

Um die Anwohnerschaft auf den Termin aufmerksam zu machen, soll ein entsprechender Einladungsflyer bis zum 28. Oktober fertiggestellt sein, damit er dann an den Hauseingängen geklebt werden kann.

Die gedruckten Flyer würden dann unseren VerteilerInnen am Samstag, dem 28. Oktober, 11 Uhr, (oder nach vorheriger individueller Absprache zu einem anderen Termin) auf dem Sophie-Charlotten-Platz ausgehändigt werden. Dabei würden dann auch die Verteilabschnitte in den Planungsräumen Klausenerplatz, Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz abgestimmt. Zur Verteilung haben sich bisher gemeldet: Brigitte, Emilia, Klaus, Marie, Matthias, Serge, Wolfgang, Ylvie.


-  Kassenlage

In Zusammenhang mit den zu erwartenden Aufwendungen für die Unterschriftensammelaktion kam die Frage auf, wie es denn überhaupt finanziell um die MieterWerkStadt Charlottenburg steht.

Für die Sammelaktion, werden uns im Rahmen der Förderung Ausgaben bis zu 550 € erstattet. Auf eigene Mittel können wir derzeit nicht zurückgreifen:

Eine Art Kassenkonto wird seit Ende 2018 geführt (> Wolfgang). Es ist bislang durch Einzelspenden und Umlagen bei Demos gespeist worden und weist derzeit ein Defizit von mehr als 200 € aus.

Diese Feststellung führt zu einer spontanen „Hutumlage“, die 125 € erbringt. Eine entsprechende Umlageaktion soll auf den nächsten Treffen wiederholt werden, damit wir wieder aus eigener Kraft finanziell kampagnefähig werden.

Wolfgang wird beim nächsten Treffen einen Kassenbericht erstatten.


-  Deutsche Wohnen & Co enteignen: Vorbereitung Gesetzesvolksentscheid

Deutsche Wohnen und Co nimmt die Hinhaltepolitik des Senats nicht länger hin und bereitet nun den Entwurf eines Vergesellschaftungsgesetzes vor, der dann Gegenstand eines neuen Volksentscheids werden soll.

Die Pressemitteilung dazu findet sich hier:
https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten/initiative-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an

Für die abschließende Abfassung des Gesetzesentwurfs wird Deutsche Wohnen & Co enteignen eine Fachkanzlei beauftragen und bittet hierfür um Spenden. Der Link zum Spendenaufruf ist auf unserer Twitterseite (https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1706595629131047191), kann aber auch direkt bei DW & Co enteignen abgerufen werden:
https://dwenteignen.de/spenden

Es besteht Einvernehmen, dass wir DW & Co enteignen unsere Bereitschaft signalisieren, auf die Seite mit den unterstützenden Organisationen und Initiativen aufgenommen zu werden.


-  36. Runder Tisch Liegenschaftspolitik:
   „Abriss und Neubau versus Bestandserhalt“


Mit Blick auf unsere Themen Abrissvermeidung und Umwidmung von Büro- in Wohnraum waren wir bei der Veranstaltung vertreten (Klaus, Martin, Wolfgang).

Der Anregung, die konkrete Machbarkeit der Umwidmung zum Thema eines weiteren Runden Tisches zu machen, wurde nicht gefolgt. Stattdessen wurde uns vorgeschlagen, einen Beitrag hierzu für das Online-„Magazin StadtNeudenken“ zu verfassen.

Es besteht Einvernehmen, den erbetenen Beitrag erst zuzusagen, sobald uns das beim Runden Tisch gehaltene Referat mit dem wissenschaftlichen Input vorliegt und wir es auswerten konnten. Dabei würde auch der Aspekt eine Rolle spielen, dass die Umwidmung mittlerweile auch beim Wohnungsneubau-Gipfel des Bauministeriums (s. u.) aufgegriffen worden ist.

Wolfgang wird dem Runden Tisch eine entsprechende Zwischennachricht senden.


-  Berichte/Verschiedenes

Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik am 27. September 2023: „Folgen auslaufender Sozialbindung in Berlin“

Im Beisein von Abgeordneten der Koa-Fraktionen und des Bausenators berichtete die Initiative „Pankow gegen Verdrängung“ von den unkontrollierten Folgen des Auslaufens der 1990 ff vergebenen Fördermittel, die im Rahmen des mit einer Milliarde DM dotierten Programms „Soziale Stadterneuerung“ in den Ostberliner Bezirken ausgereicht wurden.

Die Probleme sind – bei Unterschieden im Detail - nicht anders als beim Auslaufen des „normalen“ sozialen Wohnungsbaus: Neben Mietsteigerungen sind die MieterInnen auch Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt, soweit die früheren EigentümerInnen die Mietwohnungen zwischenzeitlich in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft haben.

Senator Gäbler sagt zu, einen Krisengipfel einzuberufen, um generelle oder individuelle Lösungen für die Betroffenen zu finden. An diesem Gipfel sollen neben „Pankow gegen Verdrängung“ die Fachabgeordneten der Koa-Fraktionen, der Bezirk und Vertreter der Stadtforschung eingeladen werden.

Die gesamte Veranstaltung kann hier als Video abgerufen werden:
https://iniforum-berlin.de/2023/09/aufzeichnung-des-hearing-11-erst-saniert-dann-verdraengt-die-folgen-auslaufender-sozialbindungen-in-berlinaufzeichnung-des-hearing-11/#more-49160

Von uns haben Martin und Thomas – vornehmlich in ihrer Eigenschaft als Mietervertreter bei der Gewobag - an der Veranstaltung teilgenommen.

neue Kooperationsvereinbarung des Landes mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen

Nachdem Rot-Grün-Rot die landeseigenen Wohnungsunternehmen bisher zu einem strikt mietendämpfenden Verhalten verpflichtet hat, öffnet Schwarz-Rot nun das Füllhorn. Die neue Vereinbarung, die 2024 in Kraft treten soll, lässt nicht nur deutliche Mieterhöhungen zu, sondern erweitert den Kreis der Wohnberechtigung um die Einkommensstufe „140 bis 220 % über WBS“. Das Bedeutet, dass die einkommensschwächsten Haushalte nun noch mit saturierten Haushalten bei der Wohnungsvergabe konkurrieren und sich ihre Chancen auf eine Sozialwohnung
- das Gesamtkontingent bleibt ja gleich - gegenüber früher praktisch halbieren.

Eine Synopse zu den Verschlechterungen kann bei mieter-werk-stadt@web.de angefordert werden.

Wohnungsneubaugipfel

Das Bundesbauministerium hat am 25. September einen Neubaugipfel mit Vertretern der Immobilienwirtschaft abgehalten. Das Ergebnis ist in einem „Maßnahmenpaket“ festgehalten.

Neben Verfahrenserleichterungen im Baugenehmigungsverfahren, zusätzlichen steuerlichen Investitionsanreizen sowie weiteren herkömmlichen Instrumenten, die der Kapitalverwertungslogik folgen, fallen zwei Ankündigungen konstruktiv heraus:
- Das Bekenntnis zur Umwidmung von Geschäfts- in Büroraum,
- das Bekenntnis zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit.

Das gesamte Maßnahmenpaket findet sich hier (die beiden erwähnten Maßnahmen sind unter 7 und 14 zu finden):
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/pm-kurzmeldung/massnahmenpaket_bezahlbarer_wohnraum.pdf;jsessionid=F5E3F7052B04AC3347F82ED00130B441.1_cid387?__blob=publicationFile&v=4


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen – mit dem offiziellen Start der Unterschriftensammlung - ist am 8. November 2023, 19 Uhr, im DIVAN.


5.10.2023, W.M.
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                                                                                                                            6. September 2023


                                                    Ergebnisse des Treffens am 6. September 2023

Angesprochen wurden:

-  Einwohnerantrag Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz
   (Auftakt, Zeitplan, Begleitmaterial, Finanzierung)


Als Vertrauensfrau für den Antrag wird Katrin fungieren, damit auch die Schloßstraße bei den Vertrauensleuten vertreten ist. Mit den beiden Mitstreitern vom Amtsgerichtsplatz sind die Vertrauensleute des Antrags nun also Alban, Joachim und Katrin.

Es besteht Einvernehmen, dass wir die erhöhte politische Aufmerksamkeit anlässlich der bevorstehenden Wiederholung der Bundestagswahl in Charlottenburg für einen guten Start der Unterschriftensammlung nutzen sollten.

Sobald das Bundesverfassungsgericht über den Umfang der Nachwahl entschieden hat, bleiben dem Land 60 Tage zur Durchführung der Nachwahl. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar noch keinen Verkündungstermin genannt, es gibt aber Hinweise auf ein gemeinsames Bemühen von Verfassungsgericht und Land Berlin, die Wahlen möglichst am 26. November 2023 stattfinden zu lassen, weil damit der Wahlkampf aus der Adventszeit herausgehalten würde.

Für unsere Auftaktveranstaltung bedeutet dies, dass sie deutlich vor dem 26. November liegen sollte. Es soll versucht werden, den Berliner Mieterverein (Input zur aktuellen Verdrängungssituation) und Architects for Future oder die Architektenkammer (Verhinderung von Abriss auch aus klimatischen Gründen) für eine Teilnahme zu gewinnen (> BMV: Wolfgang, A4F/ArchKammer: Klaus).

Mit Blick auf die nötigen Abstimmungen und die Herbstferien (23.10. bis 4.11.2023) soll die Auftaktveranstaltung in der Woche vom 6. bis 10. November stattfinden. Welche Tage uns der DIVAN in dieser Zeit anbieten kann, wird Klaus erfragen.

Schwerpunkt der Auftaktveranstaltung ist flankierend zum Milieuschutzantrag die Verdrängungssituation insgesamt.

Hier geht es zunächst um besondere bezirksbezogene Fehlentwicklungen wie die fehlende Nutzung von Restriktionen bei Abrissgesuchen und das unzureichende Engagement bei Zweckentfremdung/Leerstand.

Die anfängliche Parallelität zum Bundestagswahlkampf soll dann aber auch genutzt werden, um zur Beseitigung der bundesgesetzlich beeinflussbaren Verdrängungssituation aufzurufen, also etwa:
-    Höhere Kappung von Mietaufschlägen bei Erhöhungen nach dem Vergleichsmietensystem,
-    Schärfung der Mietpreisbremse,
-    Wiederherstellung eines praxistauglichen Vorkaufsrechts bei der Veräußerung von Wohngrundstücken in Milieuschutzgebieten,
-    Einführung eines generellen Vorkaufsrechts der Gemeinde bei Grundstücksverkäufen,
-    Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit.

Mit zwei Einwohnerfragen zur BVV am 28. September soll dem Bezirksamt Gelegenheit gegeben werden, seine aktuelle Haltung zur Leerstands- und Abrissvermeidung darzulegen (> Klaus: Fragen zu Schlüterstr. 44 - Abriss von intaktem Wohnraum - und Windscheidstr. 3/3a - Vermietung nach gegenstandslos gewordener Abrissgenehmigung).

Der Materialaufwand für die Unterschriftensammlung wird auf bis zu 600 € geschätzt. Es soll versucht werden, diese Kosten im Rahmen des Förderprogramms für „Kleinstprojekte“ der Arbeiterwohlfahrtsstiftung „SPI“ erstattet zu bekommen. Die Förderung wird zur Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements ausgereicht. Wolfgang wird den Antrag unverzüglich stellen.

Klaus, Matthias und Wolfgang werden den Einladungsflyer zur Auftaktveranstaltung entwerfen und beim nächsten Treffen zur Abstimmung vorlegen.

-  OVG-Urteil zur Suarezstr. 24:
    Höchstmiete für Ersatzwohnraum


Der Eigentümer des Wohngrundstücks Suarezstr. 24 hat gegen die ihm 2018 erteilte Abrissgenehmigung geklagt, weil sie eine - von ihm für unzulässig angesehene - Begrenzung der Miete für den zu schaffenden Ersatzwohnraums auf 7,92 € pro m² nettokalt beinhaltet.

Der vom Bezirk gemachte Vorbehalt entspricht der Höchstmietenfestsetzung in § 2 Abs. 4 der Zweckentfremdungsverbots-verordnung (damals 7,92 € derzeit 9,17 €).

Das Verwaltungsgericht und nun auch das Oberverwaltungsgericht halten diese
Höchstmietfestsetzung nicht für verfassungsrechtlich zulässig, weil eine solche konkrete Bestimmung mit dem Bundesrecht (Miethöherecht des BGB) kollidiere.

Die Urteile wenden sich nicht gegen die allgemein formulierte Mietbegrenzung auf „angemessene Bedingungen“ in § 3 Abs. 2 Zweckentfremdungsverbotsgesetz:

„Angemessene Bedingungen setzen Mieten voraus, die für Wohnungen der entsprechenden Art von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt allgemein aufgebracht werden können.“

Im Ergebnis stellt sich nun letztlich die Frage, wie man diese allgemeine Vorgabe im Einzelfall ohne Betragsvorgabe umsetzten soll.

Welche unterschiedlichen Handhabungen es in den Bezirken bereits vor dem OVG-Urteil gegeben hat, wird in der Antwort auf die entsprechende Anfrage des Abgeordneten Schenker vom 16. März 2022 deutlich (Agh-Drucksache 19/11300):
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11300.pdf

Wir behalten den Vorgang im Auge (= Veröffentlichung des Urteilstextes, Stellungnahme/Bewertung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung).

-  Veranstaltungshinweise:

    -   Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik „Folgen auslaufender Sozialbindungen in Berlin“ am Mittwoch, dem 27. September
        2023, 18 – 21 Uhr, im Abgeordnetenhaus, Raum 311

        Einleitend werden Matthias Bernt vom „Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung“ und Vertreter*innen der Initiative
       „Pankow gegen Verdrängung“ über ihre Forschungsergebnisse bzw ihre Erfahrungen in der Basisarbeit berichten. Folgerungen
        und Handlungsbedarf werden anschließend mit Abgeordneten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erörtert.

        Das InitiativenForum bittet vorsorglich um Anmeldung (hearing@initiativenforum-berlin.de). Für den Einlass in das  
        Abgeordnetenhaus ist ein Ausweisdokument notwendig.

        Mehr unter:
         https://iniforum-berlin.de/2023/08/hearing-11-des-initiativenforums-stadtpolitik-am-27-september-2023/

    -  36. und 37. Runder Tisch Liegenschaftspolitik: "Bauen, nicht bauen, umbauen – Mit Bodenpolitik sinnvoll steuern"

        Das Thema wird an zwei Terminen behandelt:

        -    Zunächst am Freitag, dem 15.September 2023, 10 bis 13 Uhr, im Abgeordnetenhaus (Raum an der Eingangskontrolle
              erfragen) unter dem Thema „Abriss und Neubau vs. Bestandserhalt“.

             Statements kommen von den wohnungspolitischen Sprecher*innen der Abgeordnetenhausfraktionen sowie von der
            „Berliner Immobilienmanagement – BIM“, der Architektenkammer Berlin sowie dem Berliner Mieterverein.

             Die Teilnahme ist nach Anmeldung möglich (in Präsenz, aber auch online):
             https://stadtneudenken.net/runder-tisch/36rt/

      -    Der zweite Teil wird unter dem Komplex „Wenn bauen, dann wo und wie?“ beim 37. Runden Tisch abgehandelt. Er ist
            geplant für den 13. Oktober 2023, ebenfalls von 10 bis 13 Uhr im Abgeordnetenhaus. Näheres bzw. der Stand der
            Vorbereitungen kann hier abgerufen werden:
            https://stadtneudenken.net/runder-tisch/37rt/

-  Zugänglichkeit unserer Webseite  (www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info)

Auf dem PC oder dem Laptop erscheint unsere Seite komplett, d.h. mit Eingangsbild (Foto von Mietenwahnsinns-Demo im April 2019) und den rechts daneben platzierten Buttoms zum Erreichen der Unterseiten („Home“, „zur Milieuschutzdoku“, „zu den Spaziergängen“, „Aktuelles aus unserer Arbeit“, ….).

Auf dem Smartphone zeigen sich die Buttoms nur, wenn es gelingt, den darüber liegenden Text nach rechts zu schieben.

Bei IONOS soll gefragt werden, wie der Text auch für Smartphone-Nutzer besser sichtbar gemacht werden kann. Bis dahin kann nur empfohlen werden, die Seite mit PC oder Laptop aufzusuchen.

-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 4. Oktober 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.

10.9.2023, W.M.
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                                                                                                                                   2. August 2023
                              
                                                      Ergebnisse des Treffens am 2. August 2023


Angesprochen wurden:


-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Zunächst wurde der Entwurf für den neuen Einwohnerantrag debattiert. Der Antrag erhält die Eingangswendung „Das Bezirksamt wird beauftragt, …“. In dieser Fassung wird der Antragstext einstimmig verabschiedet.

Die Begründung zum Antrag dient der Begleitung bei der Befassung in der Bezirksverordnetenversammlung. Es besteht Einvernehmen, dass zur Einwerbung der Unterschriften begleitendes Material von Nöten ist:
- Zunächst ein Lageplan, der die beiden Gebiete erkennen lässt,
- sodann eine knappe und verständliche Erläuterung zum Instrument des Milieuschutzes und dessen konkreten Wirkungen.
Zu beidem kann auf Materialien aus den bisherigen Kampagnen zurückgegriffen werden.

Der Entwurfstext für die Antragsbegründung wird - bei einer Enthaltung - abgesegnet.

Als Vertrauenspersonen für den Antrag stehen zur Verfügung:  Alban, Klaus und Joachim.

Wolfgang wird erkunden, ob noch jemand aus dem Gebiet des Planungsraums Schloßstraße den Antrag als Vertrauensperson einbringen und vertreten möchte.

Zur Frage, wann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden soll, werden die Etappenzeiträume eingeschätzt:
- Unterschriftensammlung                                                                6 – 7 Monate,
- BVV-Befassung (Einbringung/Vorstellung/Ausschussvotierung)     5 – 7 Monate
- städtebauliche Untersuchung                                                         6 – 8 Monate
- Verfahren zum Erlass der Milieuschutzverordnung                          2 – 3 Monate

Geht der Antrag jeweils in unserem Sinne durch, nimmt die Unterschutzstellung durch eine Milieuschutzverordnung damit etwa 2 Jahre in Anspruch.

Als günstig wird es eingeschätzt, wenn die abschließende Entscheidung über den Erlass der Milieuschutzverordnung in den Zeitraum des Wahlkampfs für die nächsten BVV- und Abgeordnetenhauswahlen fällt; die Wahl findet turnusmäßig im Herbst 2026 statt.

Auch die Einwerbung der Unterschriften dürfte durch gleichzeitig laufenden Wahlkampf begünstigt werden. Hier stehen vermutlich noch in diesem Jahr die Nachwahlen für den Bundestag in Charlottenburg-Wilmersdorf an. Hier dürfte neben der LINKEN vielleicht auch die SPD gewonnen werden können, an ihren Ständen und auf ihren Veranstaltungen für unseren Einwohnerantrag zu werben.

Letzteres spricht dafür, mit der Unterschriftensammlung noch im Oktober 2023 zu beginnen. Falls BVV und Bezirksamt dann in unserem Sinne agieren, könnten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung bis Ende 2025 vorliegen.

Wenn nicht alles glatt läuft, hätten wir zudem noch ein paar Monate Spielraum bis zur heißen Wahlkampfphase im Jahr 2026.

Der Beginn der Unterschriftensammlung sollte öffentlichkeitswirksam angekündigt werden. Hierzu bietet es sich an, die ohnehin in Aussicht genommene Veranstaltung zur Verdrängungssituation und zur Handhabung des Zweckentfremdungsverbots im Bezirk mit der Propagierung unseres Einwohnerantrags zu verbinden (s. nächsten TOP).


-  Zweckentfremdung/Leerstand im Bezirk: Kontakt zum Mieterverein wegen
   einer gemeinsamen Veranstaltung


Mit Blick auf die unzureichende Verfolgung von Leerstand und Zweckentfremdung sowie die Begünstigung von Abriss hatten wir bereits auf der Anwohnerversammlung am 22. Juni angekündigt, eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung zu diesem Thema zu planen.

Diese Veranstaltung soll nun auch als plakativer Auftakt für unsere Unterschriftensammlung dienen. Sie ist deshalb schon in den nächsten Wochen konkret zu planen. Ferner ist mit dem Mieterverein abzustimmen, ob und wie er sich am Verdrängungsthema beteiligen möchte. Mit der Erstellung eines Konzepts für die Veranstaltung und der Abstimmung mit dem Berliner Mieterverein werden Alban, Klaus und Wolfgang betraut. Ziel ist, zum nächsten Treffen am 6. September über das Konzept beschließen zu können.


-  Umwidmung Büro- in Wohnaum

Unsere Anregung, über ein Konzept zur Umwidmung von Büro in Wohnraum nachzudenken haben wir an die Koordinierungsstelle des Runden Tisches Liegenschaftspolitik herangetragen. Da wir bislang ohne Rückmeldung sind, haben wir nun Katalin Gennburg (Agh-Linksfraktion) gebeten, zu prüfen, ob sich dieses Thema für den Runden Tisch Liegenschaftspolitik eignet.


-  Netzauftritt

Die Facebookseite, die Jochen für uns vorgehalten hat, wird geschlossen.

Der Vertrag für unsere Webseite bei IONOS ist bis zum 30. Juni 2024 verlängert (www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info).


-  Schärfung der Mietpreisbremse

Auf Initiative der Länder Bremen und Hamburg hat der BRat eine Gesetzesinitiative eingebracht, die eine Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte Vermietung oder durch Kurzzeitvermietung weitgehend verhindern soll (> BRat-Drucksache 218/23).


-  Wohnungsbauförderung für mittlere Einkommen

Die vom Senat angekündigte Ausdehnung der Förderung zu Gunsten von Haushalten mit mittlerem Einkommen wird als kontraproduktiv gewertet. Die Haushalte mit geringstem Einkommen, haben ohne Versorgung über den sozialen Wohnungsbau und/oder die städtischen Wohnungsbaugesellschaften keine Chance an eine Wohnung zu kommen; wenn sie in diesem ohnehin schon unzureichenden Segment nun auch noch mit besser Verdienenden konkurrieren müssen, verschlimmert sich ihre prekäre Lage ins Ausweglose.


-  Stadteingang West

Joachim macht darauf aufmerksam, dass die nächste Dialogwerkstatt im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens am 14.08.2023 ab 17:30 bis 20:30 Uhr in der Brunnenstraße 111, 13355 Berlin stattfindet. Näheres:
https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/staedtebau/stadteingang-west/


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 6. September 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.


3.8.2023, W.M.
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                                                                                                                                          5. Juli 2023

                                                      Ergebnisse des Treffens am 5. Juli 2023

Angesprochen wurden:

-  Nachlese zur Diskussion mit AnwohnerInnen am 22. Juni im DIVAN

Die große Resonanz (> 50 TeilnehmerInnen) und die engagierten Diskussionsbeiträge rechtfertigen die Erwartung, dass Aktionen und Projekte gegen Verdrängung die nötige Unterstützung in der Anwohnerschaft finden werden.

Die Idee, auf dem Klausenerplatz-Kiezfest am 1. Juli Flyer zur Information über die neue milieuschutzfeindliche Konstellation im Bezirksamt und in der BVV zu verteilen, wurde aufgegriffen. Die dazu gedruckten rd. 250 Infos wurden dann übrigens von den FestbesucherInnen dankbar entgegengenommen; an der Verteilung haben sich Brigitte, Christine und Klaus beteiligt.


-  neuer Anlauf für Milieuschutz

CDU und Grüne werden von sich aus während ihrer Koalition in Charlottenburg-Wilmersdorf keine neuen Milieuschutzgebiete einrichten und dürften bei einer Evaluation bestehender Milieuschutzgebiete - wie etwa dem Klausenerplatz - zu deren Abschaffung tendieren.

Es besteht Einvernehmen, das hier politischer Druck aufzubauen ist.

Hierzu werden die in der Versammlung bereits genannten Vorschläge diskutiert:
Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren.

Favorisiert wird im Ergebnis ein Einwohnerantrag. Seine Vorteile werden in den geringeren formalen Hürden gesehen:
-    nur 1.000 UnterstützerInnen (beim Bürgerbegehren sind es rund 7.500),
-    selbstbestimmter Beginn der Unterschriftensammlung (beim Begehren zählen Unterstützungsunterschriften erst nach der Erklärung des Bezirksamts über die Zulässigkeit des Begehrens)
-    selbstbestimmtes Ende der Unterschriftensammlung (beim Begehren endet die Unterschriftensammlung spätestens 6 Monate nach der Zulässigkeitserklärung).

Die weitere Frage war, für welche Gebiete Milieuschutz gefordert werden soll.

Die allgemeine Wohnungsmangelsituation spricht dafür, Milieuschutz für alle Charlottenburg-Wilmersdorfer Planungsräume innerhalb des S-Bahnrings zu fordern. Dies würde für uns allerdings bedeuten, Partner für das Projekt in diesen Gebieten zu suchen und mit ihnen ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen.

Hier fehlen derzeit aber wohl die Voraussetzungen, weil wir keine Inis oder Mietergruppen kennen, die gezielt gegen Verdrängung in Ihren Kiezen vorgehen.

Insoweit würden wir also den Einwohnerantrag auf unser angestammtes Gebiet zwischen Schloß und Stuttgarter Platz beschränken und Milieuschutz für die Bereiche fordern, für die derzeit kein Milieuschutz gilt, also die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz.

Die Frage, ob neue Untersuchungen zur Evaluierung bestehender Milieuschutz-gebiete gefordert werden sollen, wurde verworfen. Während die Grünen eher gegen solche Untersuchungen sein werden, weil sie den bestehenden Milieuschutz nicht gefährden wollen, wird die CDU ein solche Forderung vermutlich gern aufgreifen, um Gelegenheit zu haben, die Untersuchungen in ihrem - milieuschutzfeindlichen - Sinne zu werten und den Milieuschutz dann aufzuheben

Mit der Einladung zum Augusttreffen soll nun der Entwurf eins Einwohnerantrags mit der Forderung nach Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz verschickt werden, damit wir eine Diskussionsvorlage für die Endfassung haben.

Der Text soll möglichst ein Signal für angrenzende Kieze haben, sich zu solidarisieren, aber auch die Ermunterung, selbst entsprechende Initiativen zu ergreifen.

-  weitere Aktionen/Projekte gegen Verdrängung

Ein Verdrängungstatbestand ist auch der Abriss von Wohnraum.

Mit dem Anfang Juni vollzogenen Abriss des Wohngebäudes in der Schlüterstr. 44 hat das Thema besondere öffentlichkeitswirksame Aktualität gewonnen.

Der Bezirk hatte den Abriss des intakten und vermieteten Gebäudes für zulässig erklärt, ohne dem Eigentümer die Schaffung von Ersatzwohnraum aufzuerlegen.

Anlässlich des Abrisses hatte Stadtrat Brezinski erklärt, dass das Bezirksamt den Abriss bedauere, aber rechtlich keine andere Wahl gehabt habe.

Diese Äußerung wird als offener Affront gewertet. Der Mieterverein hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass hier ein Abriss ohne Schaffung von Ersatzwohnraum rechtswidrig ist. Sein Versuch einer direkten Verständigung mit dem zuständigen Stadtrat Herz versucht blieb ergebnislos. Auch die MieterWerkStadt hatte - ebenfalls ohne Erfolg - im Dezember 2021 und im März 2022 wegen der bezirklichen Abrisspraxis Kontakt zum Stadtrat.

Es besteht Einvernehmen, zum Thema Abriss und der Zweckentfremdung allgemein an die (Bezirks-)Öffentlichkeit zu gehen. Am wirksamsten wäre eine Veranstaltung zusammen mit dem Berliner Mieterverein. Hierzu nehmen wir Kontakt zur dortigen Geschäftsführung auf (> Wolfgang).

Parallel dazu greifen wir den Abriss der Schlüterstr. 44 auf, um Stadtrat Herz unter Bezug auf die Kontakte in den Vorjahren das unverändert rechtswidrige Verhalten seiner Dienststelle vorzuhalten (> Wolfgang).

-  Leerstand im Kiez

Am Klausenerplatz 8 und 9 stehen seit Jahren mehrere Wohnungen leer. Wohnungen stehen mittlerweile auch in der Knobelsdorffstr. 11 leer.

Die MitstreiterInnen, die diese Beobachtung gemacht haben, werden ermutigt, diesen Leerstand konkret (d.h. mit Beschreibung der Lage der jeweiligen Wohnung im Haus - Vorderhaus, Seitenflügel, Hinterhaus - und Stockwerksangabe) beim Wohnungsamt des Bezirks anzuzeigen. Die Anzeigen können auch übers Netz und anonym zugesandt werden. Das Melde-Formular kann auf der Seite des Wohnungsamtes, Bereich Zweckentfremdung, heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/wohnungsamt/#d


-  Neue Wohngemeinnützigkeit

Die neue Wohngemeinnützigkeit – NWG - ist eines der Vorhaben der Koalition im Bund. Die NGW soll einen neuen Sektor auf dem Wohnungsmarkt schaffen, der dadurch geprägt ist, dass die Wohnungen gemeinnütziger Unternehmen dauerhaft für eine soziale Wohnungsvergabe vorzuhalten sind. Bestände dürfen deshalb dann auch nicht beliebig veräußert werden, sondern nur an Träger, die ebenfalls dieser Gemeinnützigkeit verpflichtet sind.

SPD und Bauministerin kämpfen für dieses Vorhaben, die FDP bremst nach Kräften. Anfang Juni haben ver.di und IG BAU ihren Frust über den Fortgang der Sache in einem Offenen Brief an Lindner und Gleywitz offenbart.

Klaus und Wolfgang sind bereits mit den örtlichen DGB-Gliederungen in Kontakt, um zu beraten, ob und ggf. wie regional Druck und Öffentlichkeit für die NWG erzeugt werden kann.


-  Bericht der Expertenkommission zur Vergesellschaftung von Wohnraum

Der TOP wird auf das nächste Treffen vertagt, weil das Kiezteam der „Deutschen Wohnen & Co enteignen“ hierzu zeitgleich über die weiteren Kampagnenoptionen berät.


-  Umbau von Büro- zu Wohnraum

Hierzu - speziell zu der Frage, ob dieses Thema beim „Runden Tisch Liegenschaftspolitik“ gut aufgehoben wäre - haben wir Katalin Gennburg (Sprecherin für Stadtentwicklung der Abgeordnetenhausfraktion der LINKEN) um Rat ersucht, nachdem unser direkter Vorstoß beim „Runden Tisch“ ohne Reaktion geblieben ist.


-  Bezirks-Tour der Landesvorsitzenden der LINKEN

Lothar berichtet, dass die neuen Landesvorsitzenden der LINKEN sich mit den spezifischen Bezirksproblemen vertraut machen wollen. Hierzu suchen sie auch das direkte Gespräch mit Vertretern der engagierten Bürgerschaft wie etwa der MieterWerkStadt Charlottenburg.

Dieses Vorhaben findet positives Echo. Termine - voraussichtlich im August - stehen noch nicht fest.


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 2. August 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.

6.7.2023, W.M.
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                                                                                                                                        7. Juni 2023

                                                         Ergebnisse des Treffens am 7. Juni 2023

Ausschließlicher Gegenstand der Sitzung war die Vorbereitung der Veranstaltung „Verdrängung bekämpfen“ am 22. Juni 2023.

Zunächst wurde der Text des Einladungsflyers behandelt und in die Endfassung gebracht >
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1669695186782306304/photo/1

Sodann wurde die Platzierung der Einladungsflyer und der Ablauf der Veranstaltung abgestimmt.

Das nächste Treffen ist am 5. Juli 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
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                                                                                                                                         3. Mai 2023

                                                         Ergebnisse des Treffens vom 3. Mai 2023


Angesprochen wurden:


-  Nachlese zum Versuch, schwarz-grün im Bezirk zu verhindern

Nach unserem April-Treffen haben die Grünen ihre Mitglieder zu zwei Versammlungen eingeladen, an denen neben anderem über die Zählgemeinschaft mit der CDU entschieden werden sollte.

Einige unserer Mitstreiter*innen haben sich spontan verabredet, auf die Mitglieder an Ort und Stelle einzuwirken. Dazu haben wir sie mit unseren Befürchtungen - insbesondere zur Aufgabe des Milieuschutzes - konfrontiert. Beim zweiten Termin am 25. April hatte sich auch das Kiezteam von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mit dem gleichen Anliegen vor dem Restaurant Wilma eingefunden. Passend zu dem Appell an die Grünen, sich zu besinnen, hatten wir einen Liedtext vorbereitet:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1650964161281552395

Trotz alledem haben sich die Grünen dann doch noch für eine Zählgemeinschaft mit der CDU entschieden.

Es besteht Einvernehmen, dass der Milieuschutz im Bezirk nachhaltig gefährdet ist. In der Zählgemeinschaftsvereinbarung haben sich CDU und Grüne auf folgende Formulierung verständigt:
„Aufgrund der rechtlichen Situation sehen wir keine Möglichkeit, neue wirkungsvolle Milieuschutzgebiete im Bezirk einzurichten.“
Damit steht der bestehende Milieuschutz bei den im Turnus von drei bis 4 Jahren vorzunehmenden Evaluierungen zur Disposition. Zudem werden neue Gebiete, für die bereits Haushaltsbefragungen für eine Unterschutzstellung durchgeführt worden sind (Wilmersdorfer Zentrum Süd mit 5 Planungsräumen und insgesamt 30.000 Anwohner*innen), unabhängig vom Ergebnis einer unabhängigen Bewertung ad acta gelegt.

Mit einer Veranstaltung wollen wir die Anwohnerschaft auf diese Situation
aufmerksam machen und Gegenstrategien besprechen. Als Termin erscheint uns hierzu der 22. Juni günstig, da er noch vor der parlamentarischen Sommerpause liegt (Klaus fragt im DIVAN nach einem entsprechenden Abendtermin). Den Einladungsflyer werden Klaus, Matthias und Wolfgang vorbereiten. Die Mobilisierungsphase beginnt dann nach unserem nächsten Treffen am 7. Juni.


-  Umwidmung von Geschäfts- in Wohnraum als landesweites Modell

Johannes hat mit dem TU-Institut für Stadt- und Regionalplanung abgeklärt, inwieweit solche Umwidmungen unter planungsrechtlichen Aspekten unbedenklich sind.

Im Ergebnis erscheinen Umwidmungen in erheblichem Umfang unproblematisch:
-    Im urbanen Gebiet gibt es keine grundsätzliche Begrenzung der Umwidmungen.
-    In Mischgebieten dürfen Umwandlungen vorgenommen werden, dürfen aber in ihrer Summe das ursprüngliche
      Mengenverhältnis zwischen Wohn- und Büroraum nicht maßgeblich verändern.
-    In Kerngebieten können Umwandlungen vorgenommen werden, müssen aber in den Bestimmungen des Bebauungsplans
      vorgesehen sein bzw. vorgesehen werden.

Insofern erscheint es zielführend, Konzepte für eine Umwidmung zu entwickeln. Soweit das Land Eigentümerin von Büroflächen ist, kann es der BIM entsprechende Vorgaben geben. Bei privaten Eigentümern fehlen direkte Eingriffsmöglichkeiten, so dass man die Umwidmungsmotivation über eine Förderung der Umbaukosten wecken könnte.

Die Entwicklung und Propagierung eines Umwandlungskonzepts dürfte die Kapazitäten, aber auch die Einwirkungsmöglichkeiten einer lediglich lokal tätigen Initiative übersteigen. Es soll deshalb eruiert werden, ob der monatlich im Abgeordnetenhaus tagende „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“ der geeignete Kreis für entsprechende Impulse ist. Wolfgang wird sich hierzu von Vertreter*innen der „Initiative Stadt neu denken“, die seit Beginn am runden Tisch teilnimmt, Kontakt aufnehmen.


-  IniForum-Hearing zu den Forderungen des Mietenpolitischen Dossiers 2021

Die stadtpolitisch engagierten Initiativen haben ihre Forderungen anlässlich der Wahlen im September 2021 im „Mietenpolitischen Dossier 2021“ zusammengefasst:
https://iniforum-berlin.de/wp-content/uploads/2021/08/dossier-digital.pdf

Das Hearing im Abgeordnetenhaus am 28. April sollte klären, welche der Forderungen umgesetzt sind und welche noch ihrer Erfüllung harren.

Im Ergebnis ist allein die Forderung nach der Verankerung der Mieterbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz umgesetzt. Alles andere ist noch gar nicht aufgegriffen oder im Verwaltungs- und Koa-Getriebe steckengeblieben. Die anwesenden stadtpolitischen Sprecher*innen der alten Koalition wollen die Forderungen weiter verfolgen, stehen aber landespolitisch mit der neuen Koalition von schwarz-rot vor neuen Hemmnissen. Soweit Forderungen auf Bundesebene umzusetzen sind (etwa die Sicherung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten), hat die FDP sich bisher als zuverlässiger Bremser erwiesen.

Von Mieterräten wurde beklagt, dass entgegen der geforderten Aufwertung der „Wohnraumversorgung Berlin“ als politischer und fachlicher Koordinierungsstelle für die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen - LWU - nun offenbar deren „Verzwergung“ geplant ist. Zumindest wird der Umstand, dass schwarz-rot dort nun offenbar eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Miete*innen und den Unternehmen einrichten will, als Vehikel angesehen, den Einfluss auf eine generelle Unternehmensführung der LWU zu reduzieren.

Eine weitere Veranstaltung zur Kontrolle der Umsetzung der Dossier-Forderungen soll es zu Beginn des Jahres 2024 geben.


-  „Deutsche Wohnen & Co“-Kampagne zum Ergebnis der Expertenkommission

Marie macht darauf aufmerksam, dass die vom Senat zum Vergesellschaftungsvolksentscheid eingesetzte Expertenkommission in Kürze ihren Schlussbericht vorlegen wird. Es ist damit zu rechnen, dass „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ dann auch zu dezentralen Veranstaltungen aufrufen wird.

Wie bisher würde die MieterWerkStadt Charlottenburg dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend tätig werden.


-  Kündigungsschutzklausel-Verordnung zu § 577 a BGB

Die Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung gibt Mieter*innen, in deren Mietzeit die Wohnung umgewandelt und veräußert worden ist, einen auf 10 Jahre verlängerten Kündigungsschutz gegen Eigenbedarfskündigungen. Die derzeitige Verordnung läuft im September 2023 aus. Sie müsste rechtzeitig vorher verlängert werden, um diesen Schutz zu erhalten.

Anlässlich des IniForum-Hearings zum Dossier 2021 (s.o.) wurden der Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Dr. Lang, und der SPD-Abgeordnete Mathias Schulz gefragt, ob es bereits Verlängerungsvorbereitungen gäbe. Dr. Lang erklärte, dass die Verlängerungsvorbereitungen bereits laufen; Mathias Schulz konnte berichten, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung in den Koa-Verhandlungen angesprochen worden war und ihre Verlängerung Konsens ist.


-  Treuhänder bei Verfall und Leerstand

Zur Treuhandproblematik berichtet Wolfgang von einer Veranstaltung der „Mobilen Stadtteilarbeit Wilmersdorf“, die zu konkreten Fällen von Leerstand und Zweckentfremdung getagt hat. Ein Beispiel war die Brandenburgische Str. 10, in der die Erdgeschossläden vermietet sind, während die rd. 40 Wohnungen seit mehr als zwei Jahrzehnten leerstehen.

In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass bei nicht mehr bewohnbaren Häusern notfalls 2 Treuhänderverfahren nacheinander einzuleiten sind:
-    Zunächst wird ein Treuhänder nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz bestellt, dessen Aufgabe darin besteht, das Haus und die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu bringen. Ist das erreicht, erlischt die Treuhandschaft.
-    Vermietet der Eigentümer die wieder hergerichteten Wohnungen nicht, wird - nach vergeblichen Aufforderungen - ein Treuhänder nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, die Wohnraume zu vermieten.

Die bei diesen Verfahren entstehenden Kosten hat der Eigentümer zu tragen. Leistet er den Kostenersatz nicht, lässt sich das Land eine Sicherungshypothek auf das Grundstück eintragen.

Unter dem Aspekt einer sozialen Wohnraumversorgung ist eine Vollstreckung aus dieser Hypothek wenig zielführend, weil sich regelmäßig auch rein renditeorientierte Unternehmen an der Versteigerung beteiligen und die Mieter dann so der Verdrängung ausgesetzt werden.

Das Land ist deshalb gehalten, die Hypothek nicht zur Versteigerung zu nutzen, sondern vielmehr allein über die Pfändung der Mieten eine Refinanzierung zu betreiben.


-  Veranstaltungshinweis:

„Berlin sieht schwarz-rot! – Was bedeutet das für die Mieter*innen“

Unter diesem Motto hält die Abgeordnetenhausfraktion der LINKEN am
       Freitag, dem 12. Mai 2023, 18 Uhr,
       Adalbertstraße 96 („Vierte Welt“)

eine Diskussionsveranstaltung ab. Input-Beiträge kommen von Andrej Holm (Stadtsoziologe HU), Ulrike Hamann (Berliner Mieterverein) und Niklas Schenker sowie von Vertreter*innen des Mietenwahnsinnsbündnisses und von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Link zum Einladungsflyer:  https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1651956685970210819/photo/1

Zu einer Anmeldung (> buero@niklasschenker.de) wird wegen des begrenzten Platzangebots geraten.


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 7. Juni 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.


5.5.2023, W.M.
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                                                                                                                                       5. April 2023
                                                      
                                                            Ergebnisse des Treffens vom 5. April 2023


Angesprochen wurden:


-  Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf am Ende – können wir schwarz-
   grün verhindern?


Im März hat eine Mitgliederversammlung der Bezirks-Grünen „grünes Licht“ zu Verhandlungen mit der CDU gegeben. Klaus hat daraufhin an die Grünen appelliert, keine Kooperation mit der CDU einzugehen, weil die aus unserer Sicht noch anstehenden Vorhaben (Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete, Verhinderung weiteren Abrisses von Wohnraum, Erweiterung des Radwegenetzes …) dann nicht mehr umsetzbar sind.

Der Appell ist auf unserer Twitter-Seite:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1641011652115025920/photo/1

Klaus war auch mit dem Kiezbündnis Klausenerplatz und dem DGB-Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in Kontakt, um mit ihnen zu erörtern, ob ein ähnlicher Appell mit Erinnerung an Mobilitätskonzepte und bezirklich umsetzbare gewerkschaftliche Forderungen in Frage kommt.

In unserer Diskussion herrschte weitgehend Einvernehmen, dass es derzeit wohl weniger um Politikinhalte geht, als vielmehr darum, einen Weg zu finden, bei dem das Bürgermeister*in-Amt bei den Grünen bleibt. Sollte also die CDU bereit sein, auf das ihr als stärkerer Fraktion eigentlich zufallende Amt zu verzichten, wird wohl eine Zählgemeinschaftsvereinbarung zwischen Grünen und CDU zustande kommen.


-  Entwurf eines Koa-Vertrages für das Land zwischen CDU und SPD

Der Entwurf des KoaVertrages kann seit dem 1. April von der SPD-Seite heruntergeladen werden:
https://spd.berlin/koav/

Es herrscht der Eindruck vor, dass der Text mit Blick auf den Entscheid der SPD-Basis formuliert ist. Sozialdemokratische Positionen und Vorhaben werden angesprochen, aber im Entscheidenden ohne Umsetzungsverpflichtung.

Immerhin sollen die Bezirke bei der Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete unterstützt werden (Entwurf, S. 49 unten). Gleichzeitig sollen Land und Bezirke einheitliche Kriterien für die Genehmigung von energetischen Sanierungen und bei Schaffung von Barrierefreiheit entwickeln.

Es besteht Einvernehmen, dass diese Abstimmung wenig Gutes erwarten lässt, weil sie wohl dazu dienen soll, Eigentümern im Sanierungsgebiet bauliche Veränderungen in den genannten Fällen zu erleichtern und damit das Potential künftiger Mieterhöhungen zu erweitern.

Die Vergesellschaftung von Wohnraum soll auch bei positiver Einschätzung durch die Expertenkommission zunächst mit einem Vergesellschaftungsrahmengesetz vorbereitet werden, dass zwei Jahre nach seiner Verkündung in Rechtskraft treten soll (Entwurf, S 50/51). Es besteht Einvernehmen, dass die Vergesellschaftung damit in die nächste Legislaturperiode geschoben und der Volksentscheid damit unterlaufen wird.


-  Ergebnisse Milieuschutzbeirat vom 22. März

Ein Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor.

Die Ausführungen eines Referenten zu energetischen Sanierungsmaßnahmen blieben weitgehend unverständlich. Beirät*innen der Mieterseite erwägen, um eine Übersendung des schriftlichen Konzepts des Referats zu bitten.

Der Streitstand zwischen Bezirk sowie Eigentümer*innen und Grundbuchamt über die Bildung von Wohnungseigentum in Milieuschutzgebieten lässt sich auch nach einer schriftlichen Nachreichung des Bezirks nicht erhellen. Zur Sichtung der gegenläufigen Argumente werden die Beirät*innen der Mieterseite beraten, ob sie den Bezirk um Überlassung der maßgeblichen Schriftsätze aus dem laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren bitten.

Über Einberufung des Beirats auf Wunsch von Mitgliedern wurde in der Sitzung nicht gesprochen.


-  Umwidmung von Geschäfts- in Wohnraum

Johannes hat zur Klärung unserer Fragen zum Baunutzungsrecht in Zusammenhang mit Umwidmungen Kontakt zum TU-Institut für Stadt- und Regionalplanung aufgenommen und rechnet in Kürze mit einer Stellungnahme.


-  Kündigungsschutzklausel-Verordnung zu § 577 a BGB

Damit die Schutzfrist bei Eigenbedarfskündigungen bei 10 Jahren bleibt, muss die derzeit gültige Kündigungsschutzklausel-Verordnung spätestens im September 2023 verlängert werden.

Hieran hatten wir Frau Radziwill mit der Bitte erinnert, in ihrer Verwaltung nach dem Stand der Verlängerungsvorbereitungen zu fragen. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich Frau Radziwill entschieden hat, ihr Abgeordnetenhausmandat auszuüben; ihre Funktion als Staatssekretärin Mieterschutz hat sie niedergelegt. Sie hat uns dennoch übermitteln lassen, dass die Stadtentwicklungsverwaltung alle Verordnungsermächtigungen, die die Situation der Mieter verbessern, nutzt.

Wir kommen überein, vorsorglich die baupolitischen Abgeordneten der alten Koa-Fraktionen auf das Thema anzusprechen (> Wolfgang).


-  Initiativenforum Stadtpolitik: nächstes Hearing

Das IniForum veranstaltet sein nächstes Hearing
                               am Freitag, dem 28. April, 18 Uhr, im Abgeordnetenhaus (Raum 311).

Der Abend steht unter dem Motto
                              „Wohnungs- und Mietenpolitik nach der Wahl  –
                              Forderungen und Lösungsvorschläge im mietenpolitischen Dossier“.

Es geht darum, die Politik an die - vor der Wahl im September 2021 formulierten - Forderungen zu erinnern und weiter deren Umsetzung anzumahnen.

Das Mietenpolitische Dossier 2021 findet sich hier:
https://iniforum-berlin.de/wp-content/uploads/2021/08/dossier-digital.pdf

Die Veranstaltung ist öffentlich. Die Einladung nebst Anmelde-Link findet sich hier:
https://iniforum-berlin.de/2023/04/hearing-9-des-initiativenforums-stadtpolitik-berlin-am-28-april-2023/


-  Info-Veranstaltung zur City West

Die zweite öffentliche Informationsveranstaltung zur Bereichsentwicklungsplanung City-West findet am Dienstag, dem 18. April 2023, 18.30 bis 20 Uhr, als Zoom-Konferenz statt.

Zur TO und zum Anmeldeformular führt dieser Link:
https://www.planergemeinschaft.de/bereichsentwicklungsplanung-city-west


-  Stuttibox

Als Ersatz für die abgebrannte Bücherbox wird jetzt eine neue Box aufgestellt. Joachim Neu wird wieder als Betreuer eingesetzt. Noch werden Spenden für die Ausstattung benötigt. Näheres wird Joachim demnächst berichten.


-  Café in der Villa Oppenheim

Das Café in der Villa Oppenheim ist seit 1. April geschlossen. Die Betreiberin hat in der Sammelphase für Deutsche-Wohnen-&-Co Unterschriftenlisten für uns ausgelegt.

Die Vermutung, dass das Bezirksamt die Schließung aktiv betrieben hat, hat sich nicht bestätigt.


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 3. Mai 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.


11.4.2023, W.M.
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                                                                                                                                        1. März 2023
 
                                                      Ergebnisse des Treffens am 1. März 2023

Angesprochen wurden:

-  Statement gegen CDU-Regierungsbeteiligung

Kurz vor Beginn unserer Sitzung hat sich der SPD-Landesvorstand entschieden, Koalitionsverhandlungen mit der CDU aufzunehmen.

Bizim-Kiez hat dazu Mieter-Inis den Entwurf eines Statements gegen eine CDU-Regierungsbeteiligung zur Mitzeichnung geschickt. Das Statement dient dazu, Mitglieder der SPD zu ermutigen, einer Koa-Vereinbarung mit der CDU nicht zuzustimmen.

Es wird beschlossen, Bizim-Kiez zu signalisieren, dass wir mitzeichnen (> Wolfgang).

-  Umwidmung von Geschäfts- in Wohnraum

Für eine Umwidmung kommen Geschäftsraumgebäude in einem Misch-, einem Kern- und einem urbanen Gebiet in Frage.

Zur Umsetzung gibt es noch ungeklärte Fragen - etwa, ob in einem Gebäude im Mischgebiet Geschäftsraum- und Wohnnutzungen nebeneinander zulässig sind und ob in Kerngebieten Ausnahmen für Wohnnutzungen bestimmt werden können, ohne ein komplettes Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen.

Diese Fragen wollen wir mit Unterstützung durch stadtplanerische Expertise (Kontakt  Wolfgang) im April-Treffen wieder aufrufen.

-  Milieuschutzbeirat am 22. März 2023

Klaus hat unsere Tagesordnungsempfehlungen gemeinsam mit Marie und Martin an die Stadtentwicklungsabteilung gegeben. Es wird für sinnvoll gehalten, dass sich nach Eingang der Sitzungseinladung die Beteiligten aus unserem Gebiet (Klaus, Marie, Martin, Viola) über unser Verhalten verständigen – Koordinierung: Klaus/Wolfgang.

-  Auslaufen der Kündigungsschutzklausel-Verordnung im September 2023

Damit die Schutzfrist bei Eigenbedarfskündigungen bei 10 Jahren bleibt, muss die derzeit gültige Kündigungsschutzklausel-Verordnung spätestens im September 2023 verlängert werden (Verordnung zu § 577 a BGB; bewirkt Schutzfristverlängerung bei während der Mietzeit der kündigungsbetroffenen Mieter*innen umgewandelten Wohnungen).

Wir wollen Frau Staatssekretärin Radziwill vorsorglich hierauf aufmerksam machen und dies mit der Frage verbinden, wie weit ihre Verwaltung bei der Umsetzung der Anregungen aus dem Abrisshearing im Dezember 2022 und der konkreten Vorschläge des Berliner Mietervereins vom 11. Januar 2023 gekommen ist (> Wolfgang).

-  Filmprojekt SOLD CITY

Das SOLD-CITY-Filmteam produziert nach dem Motto „Filme von unten“ stadtpolitische und gesellschaftskritische Filme. Die Finanzierung läuft über Crowdfounding; öffentliche Fördermittel werden nicht in Anspruch genommen.

Gemittelt über die Ini Westkreuz könnten wir uns bei Bedarf die bisherigen Produktionen („Der Marktgerechte Patient“, „Der Marktgerechte Mensch“ und „Wer Rettet Wen?“) ansehen, ohne Aufführungsrechte erwerben zu müssen.

Derzeit werden Mittel für das aktuelle Projekt „SOLD CITY – Die marktgerechten Mieter*innen“ eingeworben; Näheres:
https://www.sold-city.org/de/ihr-beitrag
https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2020/me-single/article/sold-city-der-film-von-unten/


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 5. April 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.

4.3..2023, W.M.
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                                                                                                                                  1. Februar 2023


                                                        Ergebnisse des Treffens am 1. Februar 2023


Angesprochen wurden:


-  BMV-Papier „Abriss als Ausnahme“

Der Berliner Mieterverein hat ein Anti-Abriss-Konzept erarbeitet und am 11.1.2023 der Presse vorgestellt.

Er hat dabei nicht nur alle Vorschläge aus dem vorangegangenen Abriss-Hearing übernommen, sondern diese auch noch mit konkreten Vorschlägen zur Änderung der Bauordnung Berlin, des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes sowie der Verordnung und den Ausführungsvorschriften zum Zweckentfremdungsverbot unterlegt.

Dieses Papier erhöht den Druck auf Senat und KoaParteien, nun endlich die Ergänzung der genannten Regelungen in Angriff zu nehmen.

Das Papier des BMV ist hier abrufbar:
https://www.berliner-mieterverein.de/downloads/pm-110123-bmv-konzept-abriss.pdf


-  Bericht zu den Äußerungen der Spitzenkandidat*innen anlässlich der
   „Mieten-Wahl 2023“-Veranstaltung am 25. Januar

Zu der Veranstaltung hatten aufgerufen:
BMV, DWenteignen, InitiativenForum Stadtpolitik, Berliner Obdachlosenhilfe, Ini Habersaathstraße.

Von uns waren Klaus und Wolfgang dort.

Die Äußerungen zur Umsetzung des Volksentscheids waren seitens der Koalition - ähnlich wie bislang – recht unterschiedlich:

-    Klaus Lederer sieht keine Hindernisse, die es der Koalition verbieten sollten, dem Volksentscheid zu folgen und ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg zu bringen.

-    Bettina Jarasch erklärte, ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten zu wollen, wenn es nach dem Ergebnis der Expertenkommission hinreichend gerichtsfest erschiene und sie selbst dann auch noch zu dem Ergebnis komme, dass die Vergesellschaftung das schonendste Mittel zur Linderung der Wohnungsnot sei.

(Letzteres werten wir als Absage an die Vergesellschaftung: Verhältnismäßigkeit ist kein Kriterium für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz; das Grundgesetz gibt hier der Gebietskörperschaft vielmehr die - unbedingte - Option, die Verantwortung für Grund und Boden an sich zu ziehen.)

--    Bau-und-Wohnen-Staatssekretär Gäbler erklärt, dass er die SPD weiter an den Beschluss des letzten Landesparteitags gebunden sehe, nämlich, dass der Volksentscheid umzusetzen sei, wenn die Kommission dies als rechtlich machbar ansehe. Zu der Äußerung von Frau Giffey, eine Enteignung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können, sehe er keinen Widerspruch.

Die Vertreter von CDU und FDP sprachen sich gegen eine Umsetzung des Volksentscheids aus.

Zur Zukunft des sozialen Wohnungsbaus hatte Lederer Gelegenheit, den Vorschlag der LINKEN für Berlin zu erklären:
-    Keine Förderung mehr für Private, weil nach dem geltenden Reglement nur für begrenzte Zeit eine Belegungsbindung erreicht werden kann.
-    Verwendung der für die Förderung Privater bislang eingesetzten Mittel nur noch zur Stärkung der Eigenmittel der landeseigenen Wohnungsunternehmen, die diese Mittel dann zur Bestandserhaltung und vor allem auch zur Schaffung neuen Wohnraums einsetzen müssen. Dieser ist dann unbegrenzt für die wohnungspolitischen Ziele der Kommune verfügbar.

Dieser Vorschlag veranlasste uns zu einem Ausflug in die Frage, ob Gewerkschaften, die die Beschäftigten der Baubrache und der Wohnungswirtschaft vertreten, ein Ende des sozialen Wohnungsbaus zugunsten der Bestandserweiterung der Kommunen unterstützen könnten. Es soll eruiert werden, ob wir einen hauptamtlichen Gewerkschaftsvertreter oder eine hauptamtliche Gewerkschaftsvertreterin gewinnen können, mit der/dem wir zu dieser Frage debattieren können (> Klaus).

Die vollständige Diskussion zur „Mieten-Wahl-2023“kann hier als Video abgerufen werden:
https://iniforum-berlin.de/2023/01/podiumsdiskussion-mieten-wahl-2023-chance-auf-echte-veraenderung/



-  (Um)Bau auf der Mierendorffinsel – ein Thema für uns?

Zur Mierendorffinsel sind umfangreiche Bauvorhaben in Planung. U.a. soll die Bevölkerung durch Wohnungsneubau von 16.000 auf 23.000 Anwohner*innen wachsen. Unabhängig von der Kritik an vollzogenen und beabsichtigten Verdichtungen wird beanstandet, dass zu diesem Aufwuchs bislang keine entsprechende Erweiterung der Infrastruktur (ÖPNV, Versorgung, Bildungs- und Jugendeinrichtungen) vorgesehen sind.

Mit Blick auf die Nähe der Mierendorffinsel zum Klausenerplatz wird befürchtet, dass die genannten Versäumnisse auch zu einer Überforderung der Infrastruktur im Bereich zwischen Schloss und Stuttgarter Platz führen. Für uns wirft das die Frage auf, ob und wie wir die Anwohnerschaft der Mierendorffinsel unterstützen können.

Um die Frage vertieft behandeln zu können, will Klaus die nächste Sitzung des „INSEL-Zukunftsteams – IZKT“ besuchen und uns berichten.


-  leerstehender Geschäftsraum

Der Umstand, dass Geschäftsraum in erheblichem Umfang leer steht, während Wohnraum in dramatischem Umfang fehlt, veranlasst zu der Überlegung, ob Umwidmungen von leerstehendem Geschäftsraum durch bauplanerische Maßnahmen gefördert werden können. In Frage kommen Umwidmungen, also etwa die Umwidmung von Kerngebieten in Mischgebiete oder urbane Gebiete. Beides ließe dann Wohn- und Gewerberaum nebeneinander in einem Gebäude zu.

Im Umfeld des Klausenerplatzes kann die Frage durchaus relevant werden, da es in Charlottenburg etliche große Bürogebäude mit einem Überangebot an Geschäftsraum gibt.

Zur Machbarkeit von Umwidmungen spricht Wolfgang Expert*innen aus unseren Reihen an, damit wir das Thema dann wieder aufrufen können.

Sabina regt an, den Leerstand von Gebäuden mit nutzbarem Wohnraum bei der BIM und landeseigenen Gesellschaften und Betrieben nicht aus den Augen zu verlieren. Hier haben wir im nahen Westend das Gelände der ehemaligen Klinik für Psychiatrie und Physiotherapie, die 2015 in die Charité Klinik „Benjamin Franklin“ integriert worden ist. Der im Juni 2021 erlassene BPlan sieht dort jetzt ein Sondergebiet für Flüchtlingsunterkünfte vor. Eine Umwidmung in ein Wohngebiet kommt erst wieder in Betracht, wenn das Gebiet für die vorgesehenen Sonderfunktionen nicht mehr gebraucht wird.

Zum Leerstand bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen gab es Mitte 2022 parlamentarische Anfragen von Niklas Schenker und Savim Aydin. Danach war ein Leerstand von insgesamt 7.000 Wohnungen zu verzeichnen. Für den Leerstand geben die Unternehmen als Gründe an: Modernisierung, Instandhaltung, Mängeluntersuchung/-behebung), Neuvermietungsvorbereitung, Übernahme von Wohnungen in ihren Bestand (Neubau, Ankauf). Es ist nicht erkennbar, ob diese Angaben von den Fraktionen in Frage gestellt worden sind.
Die Anfragen sind samt der Antworten auf der Seite des Abgeordnetenhauses unter den Drucksachen-Nrn 19/12257 (Schenker) und 19/12713 (Aydin) abrufbar.


-  Wahlkampf in Berlin

Um auf die Vernichtung von Wohnraum aufmerksam zu machen, wollte Nicole mit „Die Partei“ eine Lichtinstallation vor der abrissgefährdeten Suarezstr. 24/25 vorbereiten. Bisher haben wir die Rückmeldung, dass die im Gebäude verbliebene Mieterin mit einer solchen Aktion grundsätzlich einverstanden wäre. Sofern „Die Partei“ dieses Vorhaben noch umsetzt, stehen wir – wie schon im Januar besprochen – gern unterstützend zur Seite.

Die Anregung von Joachim, auf den ausgebliebenen Milieuschutz für den Amtsgerichtsplatz mit einem MieterWerkStadt-Plakat zu reagieren, welches SPD und Grüne als dafür Verantwortliche nennt und gleichzeitig die LINKE für ihren ausdauernden Einsatz lobt, findet inhaltlichen Zuspruch.

Gleichzeitig besteht Einvernehmen, dass das Thema einer der Immobilienwirtschaft gegenüber freundlichen Politik auf den bereits verfügbaren Plakaten von „Deutsche Wohnen enteignen“ deutlich zum Ausdruck kommt. Es soll deshalb das DWenteignen-Plakat „Immobilienwirtschaft abwählen“ im Kiez platziert werden (> Achim, Alban, Klaus).



-  Bündnis Klimastadt Berlin 2030

Im Januar hat sich das neue Bündnis „Klimastadt Berlin 2030“ vorgestellt.  

Mit Fachleuten aus Architektur, Klima- und Mobilitätswissenschaften stellt es Forderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zum Bündnis gehören u.a. der
Berliner Mieterverein, derBUND und Architects for Future Berlin.

Wir wollen beobachten, ob das Bündnis kampagnefähig ist. Dazu wird Klaus bitten, ihm Hinweise auf Veranstaltungen zu geben.


-  Wohnraumversorgungsgesetz

Das Abgeordnetenhaus hat Ende Januar das Wohnraumversorgungsgesetz um die Mitbestimmung der Mieterschaft in den einzelnen Quartieren ergänzt. Hierzu wurden die Aufgaben und Befugnisse der dort zu wählenden Mieterbeiräte normiert.

Diese Novelle war von der Koalition bereits für Mitte 2021 vorgesehen, ist dann aber kurz vor der Wahl am Widerstand der SPD gescheitert.


-  Milieuschutzbeirat

Das Bezirksamt hat die Mitglieder des Milieuschutzbeitrats aufgerufen, Themenvorschläge für das nächste Treffen einzureichen.

Dieser Bitte soll gefolgt werden. Die Behandlung dieser Vorschläge wird zeigen, ob das Bezirksamt lediglich an der Legitimation seiner Entscheidungen gelegen oder an einer inhaltlichen Arbeit interessiert ist.

Die Zusammensetzung der Mieter*innenseite des Beirats lässt hoffen, dass unsere Anliegen auch Gehör finden: Neben dem Mieterverein haben wir mit Klaus, Marie, Martin und Viola allein vier Mitstreiter*innen rund um den Klausenerplatz; Unterstützung gibt es ferner von Rüdiger, der von der BVV als Mitglied benannt worden ist.

Klaus und Wolfgang formulieren Themenwünsche und stimmen sie mit den genannten Beirät*innen ab.



-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 1. März 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.


3.2.2023, W.M.
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                                                                                                                                    4. Januar 2023

                                                       Ergebnisse des Treffens am 4. Januar 2023

 Angesprochen wurden:

 -  Nachlese „Abriss-Hearing“

Das IniForum Stadtpolitik hat das Abriss-Hearing am 7. Dezember 2022 im Abgeordnetenhaus ausgerichtet. Für die engagierte Mieterschaft konnten die Ini Habersaathstraße, der Berliner Mieterverein und die MieterWerkStadt Charlottenburg ihre Anregungen und Forderungen zur Abrissvermeidung vortragen. Die Koalitionsparteien waren mit ihren mietenpolitischen Sprecher*innen vertreten; für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - SenStadt - nahm die Staatssekretärin für Wohnen und Quartiersentwicklung, Frau Ülker Radziwill, teil.

Unsere Vorschläge zur Lösung der Abrissproblematik
(s. https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit >> AKTUALIA >> 7. Dezember 2022)
haben wir Frau Radziwill und den KoaFraktionen zusammen mit einer Detailaufarbeitung zu speziellen Rechtsfragen übersandt.

Frau Radziwill berichtet, dass sie unsere Vorschläge bereits in die Fachebene ihrer Senatsverwaltung weitergereicht hat. Abschließende bzw. abschließend bewertete Stellungnahmen stehen noch aus. Ein greifbares Ergebnis ist, dass in die Haushaltsplanung für 2024/2025 Mittel für die personelle Aufstockung der Wohnungsämter eingebracht werden sollen.

Für die berührten Rechtsgebiete sind derzeit noch keine Änderungsinitiativen in das Abgeordnetenhaus eingebracht:

-  Nachdem eine Überarbeitung zur Bauordnung Berlin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden
    konnte, sollte sie nach den Koa-Abreden nun im Laufe des Jahres 2022 erneut eingebracht werden. Dies ist allerdings mit
    Rücksicht auf hinzugekommene Prioritäten noch nicht geschehen.

    Ein genereller Abrissvorbehalt unter klimapolitischen Aspekten entspräche den Zielvorstellungen der Verwaltung, soll aber nach
    derzeitigem Stand nicht ohne Bund-Länder-Abstimmung in der Bauministerkonferenz (> Musterbauordnung) eingeführt werden.

-  Für die KoaFraktionen hat SenStadt untersucht, ob eine Zusammenführung des Wohnungsaufsichtsgesetzes und des
    Zweckentfremdungsverbotsgesetzes machbar und sinnvoll ist. Im Benehmen mit der bezirklichen Wohnungsaufsicht hat SenStadt
    von einer Zusammenführung abgeraten. Unabhängig davon erscheint aber allen Beteiligten sinnvoll, die Zusammenarbeit
    zwischen Wohnungsamt (Zweckentfremdung) und Wohnungsaufsicht zu effektivieren. Hierzu wird auch über eine Zuordnung
    beider Ämter in ein Bezirksamtsressort beraten (derzeit noch Trennung in Wohnungsamt/Bürgerdienste und
    Wohnungsaufsicht/Stadtentwicklung).

-  An einer Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes arbeitet die SenStadt derzeit nicht. In Bezug auf die
    Zumutbarkeit von Erhaltungsaufwendungen käme allerdings eine Vorgabe für den Zeitraum der Refinanzierung in Frage. Hierzu
    erwartet SenStadt noch die dazu vom Berliner Mieterverein angekündigte Stellungnahme. Vorgegeben werden soll danach eine
    Orientierung am marktüblichen Jahresmietenmultiplikator beim Verkauf von Mietwohngrundstücken.
 
Bei Häusern, deren Erhaltung von den Eigentümer*innen konsequent unterlassen wird und die deshalb ihre Bewohnbarkeit verloren haben, möchte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Bezirke bei der Einsetzung eines Treuhänders zur Wiederherstellung interstützen. Hierzu ist zunächst exemplarisch eine Übernahme des Prozessrisikos bei zwei Geisterhäusern in Mitte und in Friedenau (Odenwaldstr. 1) vorgesehen. Trotz der bereits 2018 eingeführten Treuhändermöglichkeit hatten die Bezirke sich bisher gescheut, sich dieses Instruments oder einer unmittelbaren Ersatzvornahme zu bedienen, weil sie sich nicht in der Lage sahen, ein etwaiges Prozessrisiko über ihren Haushalt zu decken.
 
Einen Schutz der Mieter*innen in von Abriss bedrohten Häusern bietet die allgemeine bezirkliche Mieterberatung. Die Verfügbarkeit eines entsprechenden Budgets für die Beratungsleistungen war SenStadt deshalb ein prinzipielles Anliegen.  -  Die weitere Frage, ob Mieter*innen stets zu benachrichtigen sind, wenn der Bezirk gedenkt, einem Abrissantrag stattzugeben, ist bei SenStadt in der Prüfung.
 
Den Ausführungen von Frau Radziwill ließ sich entnehmen, dass Gesetzgebungsverfahren erst wieder neu angeschoben werden, wenn die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus abgeschlossen ist.
 
-  Energiekostenbeihilfen
 
Das Land Berlin hat einen „Härtefallfonds“ aufgelegt, mit dessen Hilfe verhindert werden soll, dass Menschen wegen Energieschulden etwa die Heizung abgedreht wird. Insbesondere sollen Mehrkosten finanziert werden, die nicht durch andere Transferleistungen ausgeglichen werden. Der auf das Jahr 2023 begrenzte Härtefallanspruch kann ab dem 9. Januar beim Landesamt für Gesundheit und Soziales – auch online – geltend gemacht werden; mehr:
https://www.berlin.de/energie/hilfen/#haertefallfonds
 
Auf dieser Webseite finden sich auch Verweise auf die Entlastungspakete des Bundes sowie auf die Strom- und Gaspreisbremse.
 
In diesem Zusammenhang weist Frau Radziwill auf die seit Beginn des Jahres erweiterten Leistungsansprüche beim Wohngeld hin.
 
-  Wahlkampf in Berlin
 
Der Berliner Mieterverein, Deutsche Wohnen & Co enteignen und das IniForum Stadtpolitik planen eine gemeinsame Veranstaltung zur Befragung der Spitzenkandidat*innen für den 25. Januar.
 
Für uns stellt sich die Frage, ob wir noch bezirkliche Aktionen anschieben und/oder unterstützen können.
 
Ein denkbarer Aufhänger wäre die Planung für eine intensive Wohnbebauung an der Quedlinburger Straße auf der Mierendorffinsel, gegen die sich die Anwohnerschaft - auch wegen der geringen Berücksichtigung sozialer Belange - weitgehend wendet. Der für diesen Bereich entwickelte und wohl bereits durch einen städtebaulichen Vertrag unterlegte vorhabenbezogene Bebauungsplan soll in diesem Jahr der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der politische Aspekt wäre die Frage, wer denn Stadtentwicklung bestimmt: Die Kommune oder die private Immobilienwirtschaft.
 
Hierzu nehmen wir Kontakt zu Akteuren aus dem Umfeld der DorfwerkStadt auf (> Klaus, Wolfgang). Ergeben sich Handlungsmöglichkeiten vor unserem nächsten Plenum, werden diese im Kreis der Teilnehmer*innen des heutigen Treffens abgestimmt.
 
„Die Partei“ bereitet eine temporäre Aktion gegen Verdrängung und Abriss vor. Hierzu soll eine Lichtinstallation an der Suarezstr. 24/25 auf die Problematik aufmerksam machen.

Nicole unterrichtet uns, sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind. Die Möglichkeiten einer Unterstützung stimmen wir dann kurzfristig im Kreise der heute Anwesenden ab. Vorsorglich ist bereits die Bereitstellung einer Thermoskanne mit Kaffee zugesagt (> Brigitte).
 
-  Entwicklung Windscheidstr. 3/3a
 
Das Nachbargrundstück Windscheidstr. 2 gehört einer Eigentümer*innengemeinschaft, die sich beim Bezirksamt erkundigt hat, ob nach dem Abriss Nachteile durch die beabsichtigte Neubaumaßnahme zu befürchten seien. Dabei hat sich - Stand Nov. 2022 – herausgestellt, dass die für den Ersatzbau erteilte Baugenehmigung ausgelaufen ist und kein Antrag auf Verlängerung gestellt worden ist.
 
Mit Wegfall der Baugenehmigung liegt kein „verlässliches Ersatzwohnraumangebot“ mehr vor. Damit ist die Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gegenstandslos, so dass der Leerstand nun wieder verbotswidrig ist. Eine entsprechende Leerstandsanzeige - für mittlerweile alle Wohnungen der 3 und der 3a - hat Alban beim Wohnungsamt eingereicht.
 
-  Milieuschutzbeirat
 
Angesprochen wird der Umstand, dass weder vorläufiger Milieuschutz noch die UmwandlungsVO hinreichend Schutz vor der Bildung von Wohnungsgrundbüchern bieten. Exemplarisch zeigt dies die Neue Kantstraße 31:
 
Hier bestand vorläufiger Milieuschutz von März 2021 bis März 2022; hinzu kam ab dem 7. Oktober 2022 der berlinweite generelle Umwandlungsschutz durch die UmwandlungsVO zu § 250 Baugesetzbuch. Das alles hat das Grundbuchamt nicht daran gehindert, am 1. Dezember 2021 Wohnungsgrundbücher einzurichten.

Was hier zu unternehmen ist, soll auf dem Februar-Treffen zusammen mit anderen Themen für den Milieuschutzbeirat besprochen werden.
 
- nächstes Treffen
 
Das nächste Treffen ist am 1. Februar 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
 
6.1.2023, W.M.
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                                                                                                                              7. Dezember 2022

Zugunsten des Hearings "Abriss und Verdrängung verhindern" am 7. Dezember im Abgeordnetenhaus (s.o.: "AKTUALIA") findet im Dezember kein turnusmäßiges Treffen statt.

Das nächste Treffen ist nun am Mittwoch, dem 4. Januar 2023, 18.30 Uhr, im DIVAN.
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                                                                                                                             2. November 2022


                                                       Ergebnisse des Treffens am 2. November 2022


Angesprochen wurden:

-  Fachgespräch Abriss

Beim Fachgespräch Abriss zeichnet sich ein Formatwechsel ab:

Die Ausschreibung der berlinweiten Initiativenkoordination ist zugunsten des bereits bis zum Ende vergangenen Jahres mit der Aufgabe betrauten „Initiativenforums Stadtpolitik“ und dessen Trägerverein „Stadtprojekte e.V.“ ausgegangen. Der dortige Beirat berät nächste Woche, ob er als erstes neues Projekt ein Abrisshearing noch in diesem Jahr abhält.

Es besteht Einvernehmen, dass eine Übernahme des Themas durch das IniForum der Sache und der Durchsetzbarkeit unserer Forderungen nützt. Sollte sich der Beirat für dieses Thema und seine Behandlung in einem Hearing entscheiden, werden wir in dem neuen Format – wie bisher – weiterarbeiten. Dabei bleiben auch die drei bau- und mietenpolitischen Sprecher*innen der Koa-Abgeordnetenhaus-Fraktionen und der Berliner Mieterverein.

-  Architects for Future (A4F)

Sonia hat Material zur Struktur des Vereins auftreiben können. Wir haben jetzt der Vorstandsvorsitzenden des Vereins per Mail über die Aktivitäten zur Änderung der Bauordnung Berlin berichtet und sie ermutigt, ihre Vorarbeiten zur Änderung der Musterbauordnung bezüglich einer allgemeinen - nur bei nachgewiesener Klimaneutralität zu erteilenden - Genehmigung bei Gebäudeabriss einzubringen.

Die Architektenkammer Berlin verfolgt einen entsprechenden Lösungsansatz. An ihrer Veranstaltung „Innovative Lösungsansätze, den Bestand weiterzubauen und Abriss zu verhindern“ am 9.11.2022
> https://www.ak-berlin.de/nc/baukultur/veranstaltungen/kammerforum-bauen-im-bestand.html?event=1344)
werden wir vorsorglich teilnehmen (> Sonia, Wolfgang).

-  leerstandsmelder.de

Wolfgang ist jetzt von „leerstandsmelder.de“ autorisiert, Eintragungen vorzunehmen. Wer Anhaltspunkte für Leerstand vermutet, kann die maßgeblichen Angaben an ihn weiterleiten (oder sich auch selbst registrieren lassen).

-  bezirklicher Milieuschutzbeirat

Neben Klaus hat die BVV als weitere Mietervertreterinnen Marie (für das Kiezteam DWenteignen) und Viola (für die Seelingstr. 29) in den Beirat gewählt. Die konstituierende Sitzung wird am 11. November stattfinden.

Es wird erwartet, dass die Protokolle der Sitzungen öffentlich zugänglich sind.

In der Sache sollte der Beirat zunächst untersuchen, ob die verwendeten Kriterien für die Genehmigung baulicher Veränderungen tatsächlich zu milieuschutzgerechten Ergebnissen führen. Hierzu wäre von der Verwaltung über die bislang erteilten Genehmigungen und den dort zugrundeliegenden Sachverhalten zu berichten.

-  Demo „Umverteilen“

Die nächste „Umverteilen“-Demo ist am
   Samstag, dem 12. November 2022, 13 Uhr, Alexanderplatz.

Die Forderungen sind zahlreich. Für uns wären die wichtigsten:
-    Preisdeckel für Strom, Heizkosten & Mieten!
-    Immobilien- und Energiekonzerne vergesellschaften!

Zum Aufruf und den unterstützenden Organisationen und Initiativen führt folgender Link:
https://www.umverteilen.jetzt/de/

Sammelplatz für Mitstreiter*innen der MieterWerkStadt ist direkt am „Neptunbrunnen“ um 12.45 Uhr; um 13 Uhr reihen wir uns dann in die Kundgebung ein.

Das Kiezteam von DWenteignen will noch individuelle Tragetafeln mit sachdienlichen Motiven/Losungen basteln, die wir gern nutzen dürfen.


-  Berlin klimaneutral 2030

Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren endet am 14. November. Noch werden Unterschriften benötigt, um das Quorum (rd. 175.000 Berliner*innen) zu erreichen.

Wer das Volksbegehren noch unterstützen möchte, findet hier das Unterschriftenblatt zum „downloaden“:
https://klimaneustart.berlin/berlin-2030-klimaneutral/

-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 7. Dezember 2022, 18.30 Uhr, im DIVAN.


3.11.2022, W.M.
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                                                                                                                                 5. Oktober 2022

                                                                     Ergebnisse des Treffens am 5. Oktober 2022

 Angesprochen wurden:

-  Zweckentfremdung > Registrieren und Melden

In unserem Umfeld gibt es etliche Wohnungen, die bei einem Blick in die Fenster den Eindruck vermitteln, dass dort schon längere Zeit nicht mehr gewohnt wird, sondern dass sie entweder leer stehen oder als Lager genutzt werden.

Die Vermutung einer Zweckentfremdung lässt sich nur selten durch Kontakt zu Bewohnern erhärten. Es stellt sich dann die Frage, ob auf die unter Umständen nur vermeintliche Zweckentfremdung hingewiesen werden soll.

Adressaten des Hinweises wären das Wohnungsamt des Bezirks und das Portal „leerstandsmelder.de“:

-    Das Wohnungsamt hat den Hinweisen zur Sicherung der Wohnnutzung nachzugehen. Verfahrensbeteiligter ist neben dem Bezirksamt nur der/die Eigentümer/in der Wohnung oder des Hauses. Der-/diejenige, die den Hinweis gibt erhält deshalb – oft erst auf Nachfrage – nur die Information, dass der Hinweis eingegangen ist und ihm nachgegangen wird.

-    „leerstandsmelder.de“ gibt Personen, die einen vermeintlichen Leerstand bemerkt haben, die Möglichkeit, die Daten selbst auf der Netzseite einzuspeisen. Ziel ist, für künftige Projekte oder Aktionen ein möglichst umfangreiches Belegmaterial zu bekommen. Es wird dabei hingenommen, dass ein Teil der Meldungen nicht die objektiven Voraussetzungen für eine zu verfolgende Zweckentfremdung erfüllt.

Es besteht Einvernehmen, dass Zweckentfremdung nicht zu dulden und die Wachsamkeit ihr gegenüber zu erhalten und zu stärken ist.

Zunächst wird Brigitte Daten zu einigen der infrage kommenden Häuser zusammenstellen. Ferner soll festgestellt werden, ob „leerstandsmelder.de“ die Möglichkeit hat, uns über die dortige Arbeit in einem unserer kommenden Monatstreffen zu berichten (Kontakt: Wolfgang).
 
 -  Fachgespräch Abriss
 
Das zweite Fachgespräch war auf den 29. September terminiert. Es ist einvernehmlich verschoben worden, nachdem es nicht gelungen war, noch rechtzeitig einen Fachmenschen aus einem Wohnungsamt hinzuzuziehen.

Es wird festgestellt, dass den beteiligten Vertreter*innen aus den Koa-Fraktionen (Aydin, Schenker, Schmidberger) daran gelegen ist, das Leerstandsreglement zu optimieren und die BauO hinsichtlich eines klimaverträglichen Bauens (incl. Abriss) zu schärfen. Es scheint allerdings - insbesondere in der SPD-Fraktion - wenig Neigung zu geben, diese im Koa-Vertrag vorgegebenen Vorhaben auch tatsächlich voranzubringen.

Wir sollten deshalb wenigstens mit kleinen Maßnahmen zeigen, dass die Öffentlichkeit die Umsetzung der Vorhaben erwartet und auch hinsichtlich eventueller naher Neuwahlen für das Abgeordnetenhaus statt Lethargie ein verstärktes Bemühen erwartet, Gesetzgebungsverfahren noch rechtzeitig einzuleiten und zu Ende zu bringen.

Ein Schritt in diese Richtung könnte eine Veranstaltung mit Architects for Future - A4F - sein, die bereits Vorschläge zur Aufnahme klimaverträglichen Bauens und Abreißens in die Muster-Bauordnung gemacht haben.

Hierzu wird Kontakt zu A4F und/oder mit klimaverträglichem Bauen befassten Fachleuten aufgenommen (> Sonia). Erster Schritt könnte eine Einladung zu uns in ein Monatstreffen sein, um uns mit den Aspekten einer Klimabilanz beim Bauen/Abreißen vertraut zu machen. Ob auch die Architektenkammer Berlin einzubinden ist, wäre dann im Anschluss zu entscheiden.
 
- Kiezspaziergang am 17. September
 
Zur „Nachlese“ auf unserer Webseite gibt es keinen Ergänzungsbedarf. Bildnerisch verwertet ist der Spaziergang auf Twitter und auf Instagram.
 
Hartmut Jahn wird uns informieren, sobald sein Filmmaterial zum Spaziergang sowie zu den Streifzügen in der Kunst-im-Kiez-Woche zusammengestellt ist.
 
-  Verschiedenes:

- Stand der Bildung eines bezirklichen Milieuschutzbeirats

Die BVV hat dem Vorschlag des Bezirksamts für die Benennung der Beirät*innen am 29. September 2022 zugestimmt. Die Vorlage ist nicht veröffentlicht; die Namen wurden weder im Stadtentwicklungsausschuss noch in der BVV verlesen.

Die uns bekannten Kandidatin/en (Klaus, Marie Martin) haben noch keine Nachricht über das Ergebnis der Auswahl. Falls bis zum 12. Oktober keine Benachrichtigung kommt, werden wir – da wir als MieterWerkStadt Klaus nominiert haben - fragen, wer in den Beirat gewählt ist.

Die Bildung des Beirats geht auf einen – mit uns abgestimmten – Antrag der BVV-Linksfraktion zurück, der am 16. Januar 2020 von der BVV beschlossen worden ist (BVV-DS 1201/5):
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7213

-  bundesweiter Mietenstopp-Aktionstag am 8. Oktober 2022

Die Mietenstopp-Kampagne ist initiiert vom Münchner Mieterverein mit dem Deutschen Mieterbund und diversen Unterstützern:
https://mietenstopp.de/jetzt-mitmachen-in-der-kampagne-mietenstopp/bundesweiter-mieten-aktionstag-am-8-oktober-2022/

Zum bundesweiten Mietenstopp-Aktionstag sind in Berlin zwei Kundgebungen angemeldet:

-    13 Uhr, Leopoldplatz, unter dem Motto „Preise runter“ sowie mit der Forderung zur Vergesellschaftung der großen privaten Wohnungsbestände („Deutsche Wohnen & Co enteignen“)

-    13 Uhr, Rotes Rathaus, unter dem Motto „#ichwillwohnen“ mit Aktionen von Gangway e.V.

- Online Meeting „Mieter*innen schützen“ am Mittwoch, 19. Oktober, 19 Uhr

Canan Bayram (grüne Bundestagsabgeordnete) spricht mit Ülker Radziwill (Staatssekretärin für Mieterschutz) und Rainer Tietzsch (Berliner Mieterverein) über naheliegende Fragen:
-  „Muss ich diesen Winter bei steigenden Energiepreisen frieren?
-  Kann ich meine Miete und Nebenkosten noch zahlen?
-  Bin ich von Wohnungslosigkeit und Verdrängung bedroht?“

Zugangslink:  https://us02web.zoom.us/j/87408530103

Wer sich einwählt, hat die Möglichkeit, Fragen oder Anregungen in den Chat zu geben.

-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 2. November 2022, 18.30 Uhr, im DIVAN.

6.10.2022, W.M.
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                                                                                                                             7. September 2022


                                                    Ergebnisse des Treffens am 7. September 2022


Angesprochen wurden:


-  Fachgespräch Abriss

Das erste Fachgespräch hat am 19. August per Video-Konferenz stattgefunden.
Neben Carola Rönneburg (Einladende und Moderatorin) haben teilgenommen:
für die Koa-Fraktionen:            Sevim Aydin (SPD), Niklas Schenker (LINKE), Katrin Schmidberger (Grüne),
für den Berliner Mieterverein:   Sebastian Bartels, Dr. Ulrike Hamann (teilweise)
für MieterWerkStadt:                Alban, Klaus, Wolfgang.

Wie von uns vorgeschlagen wurden angesprochen:
-    weitestmögliche Verhinderung von Abriss über zwingende Vorgaben zur Nachhaltigkeit durch die Bauordnung Berlin,
-    Anpassung der Zumutbarkeitsgrenzen bei Herstellungsgeboten an die Wertentwicklung am Immobilienmarkt,
-    Praxis bei der Befreiung vom Zweckentfremdungsverbot mittels Antrag auf ein Negativattest.

Die Themen sollen möglichst schon beim zweiten Gespräch mit Fachleuten aus den Bezirken aufgearbeitet werden. Der Berliner Mieterverein und wir präzisieren dazu unsere Empfehlungen. Die Entwurfsfassung unseres Beitrags haben wir bereits zur Abstimmung an den Mieterverein geschickt.

Die derzeit unterschiedliche Praxis der Bezirke wird erkennbar an den Zuarbeiten zu Frage 8 der Abrissanfrage von Schenker (Abgeordnetenhaus-Drucksache 19/10788, S. 22 ff).


- Kiezspaziergang am 17. September

Mit dem Einladungsflyer wird ab jetzt geworben:

Im Umfeld der zu besuchenden Häuser werden die Flyer geklebt (an Hauseingängen oder an Straßen-„Mobiliar“) und je nach Gelegenheit auch verteilt. Folgende Mitstreiter*innen haben diese Aufgabe für folgende Straßen übernommen:

- Ulrich   >    Knobelsdorffstraße (mit engerem Umfeld um die Knobelsdorffstr. 11),
- Nicole  >    Windscheidstraße und Leonhardstraße
                    (Alban wirbt zusätzlich durch Ansprache im direkten Umfeld der Windscheidstr. 3/3a),
- Achim  >    Schloßstraße,
- Emilia und Marie  >  Seelingstraße.

Brigitte platziert Flyer im „Kiezbüro“ (Kiezbündnis Klausenerplatz e.V., Seelingstr. 14).

Alle genannten finanzieren den Druck der – nach ihrer Schätzung benötigten – Flyer zunächst selbst. Unsere Gemeinschaftskasse kann zur Erstattung herangezogen werden.

Der Flyer und die Wandzeitungen für die 4 Standorte werden auf Instagram (> Nicole) und Twitter (> Wolfgang) platziert;  Hinweis mit entsprechenden Links kommt auf unsere Webseite (> Wolfgang).

Die Wandzeitungen sind jetzt komplett mit Mieter*innen aus den Häusern abgestimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns aus jedem Haus jemand bei der Präsentation zur Seite steht.

Sobald das Layout der Wandzeitungen steht (> Klaus und Wolfgang), wird sie Hartmut für sein Projekt im Ziegenhof aufarbeiten.

Die Anmeldung bei der Polizei übernimmt Klaus, ebenso das Equipment (Megaphon).


-  Begleitung des Projekts „Menschen & Häuser“

Im Rahmen der „Kunst im Kiez“ vom 16. bis zum 24. September finden täglich Streifzüge zu ausgewählten Orten statt. Beginn ist jeweils um 17.30 Uhr im Ziegenhof (Ausnahme am 17. Sept.: Beteiligung am Kiezspaziergang um 14.30 h).

Wir werden für die Teilnahme an den Streifzügen in unserem Verteiler, auf Twitter und Instagram werben.

Nach jetzigem Stand werden folgende Streifzüge stattfinden:
Freitag,     16.9.,        „Block 128 und der Ziegenhof“
Samstag,  17.9.         Beteiligung an unserem Kiezspaziergang
Sonntag,   18.9.        „Mieter und Vermieter“
Montag,    19.9.        „Hämer reloaded 2.0“
Dienstag,  20.9.       „Kiez-Gesichter“ mit Gerd Conradt
Mittwoch,  21.9.       Gewerbe und Nachhaltigkeitskonzepte, insbes. Seelingstr.
Donnerstag, 22.9.   „Verkehr der Zukunft“
Freitag,    23.9.       „GEWOBAG – Energie im Kiez – wie weiter?“    oder
                               Besuch Friedbergstr. 28 und Suarezstr. 24
Samstag,  24.9.        „Block 118, Kiezbündnis u.a.“
Sonntag,  25.9.         Ausklang und Perspektiven


-  Zusammenarbeit mit Deutsche-Wohnen-enteignen-Kiezteam ChWi

Das Kiezteam ChWi wird auf einem Flyer zur Mitarbeit bei „Deutsche Wohnen & Co enteignen werben. Dies wird mit der Empfehlung verbunden, sich bei örtlichen Initiativen zu engagieren. Als Beispiel hierfür soll die MieterWerkStadt Charlottenburg dienen, die mit dem Text aus unserer Webseite vorgestellt wird.

Es besteht Einvernehmen, dass das eine gute Idee ist und die Platzierung des Flyers durch uns unterstützt wird.


-  Einwohner*innen-Entwicklung Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Das Statistische Landesamt hat die Daten per 30. Juni 2022 veröffentlicht. Für die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz haben wir die Daten aufgearbeitet; die entsrechenden Excel-Tabellen – gesondert nach Einwohner*innen insgesamt und nach Altersgruppen von 0 bis 18 Jahre – werden dem zu versendenden Protokoll beigelegt.

Unsere anlässlich der Milieuschutzdebatte propagierte Prognose, dass sich die Verdrängung fortsetzt und insbesondere bei den - bildungsinfrastrukturrelevanten - Kindern und Jugendlichen ein weiterer Rückgang zu verzeichnen sein werde, hat sich für den Amtsgerichtsplatz gegenüber Ende 2021 nicht bestätigt. Bei der Schloßstraße ist die Einwohnerzahl in den letzten 6 Monaten um 154 Köpfe gestiegen, bei 0-18-Jährigen etwas zurückgegangen (um 19 Köpfe).

Der Sondertatbestand des Zuzugs insbesondere ukrainischer Flüchtlinge ist nicht erfasst, so dass die Zahlen nicht um diese Sonderbewegung bereinigt werden können.

Es besteht Einvernehmen, dass wir auf dieser Datenbasis die Kampagne um den Milieuschutz für die beiden Planungsräume noch nicht wieder aufnehmen können.


-  Verschiedenes:

- Lehrstandsmelder

Die Initiative Leerstandsmelder Berlin hat ihre Arbeit wieder aufgenommen und um Prüfung der derzeit noch in ihrem Verzeichnis angegebenen Bestände gebeten.

Für Charlottenburg-Wilmersdorf sind keine Altbestände aufgeführt.

Es besteht Einvernehmen, dass wir das Projekt unterstützen, sobald es wieder neue Meldungen entgegen nimmt.

Mit dem Berliner Mieterverein soll geklärt werden, wie die Initiative Leerstandsmelder mit seinem im Aufbau befindlichen Leerstandskataster kompatibel ist (> Wolfgang).

Die Meldung an „Leerstandsmelder“ oder das Leerstandskataster des Mietervereins dienen der frühen Erfassung der Situation und der politischen Untersetzung der Anti-Leerstandskampagen. Sie können die Meldung an das Wohnungsamt nicht ersetzen.

- Leerstand Friedbergstr. 28

Die derzeit leerstehenden Wohnungen in der Friedbergstr. 28 (4 im Vorderhaus, 2 im Hinterhaus) wird Achim dem Wohnungsamt in Kürze melden.

Das Meldeformular konnte ihm nicht ausgehändigt werden, da die gesamte Leerstandsgruppe während der normalen Geschäftszeit nicht in ihren Räumen im Wohnungsamt anzutreffen war. Er hat dann erreicht, dass ihn ein Mitarbeiter angerufen und mit ihm gemeinsam die Fundstelle des Formulars im Netz aufgesucht hat. Der Pfad dazu ist für Nichteingeweihte nicht bzw. kaum auffindbar.

Achim wird uns den Pfad zum Download des Formulars übermitteln, damit wir ihn auf die Webseite stellen können.

- Personalia

Sabina geht bis auf weiteres zurück nach Nürnberg. Sie wünscht uns Erfolg bei allen weiteren Aktionen. Sie bleibt im Verteiler, damit sie auf dem Laufenden bleibt.

- Mieterbeirat GEWOBAG Charlottenburg Nord

Der Mieterbeirat lädt ein zum Nachbarschaftsfest zu
      Mittwoch, 14. September 2022, 18 Uhr, „Kiezstube“ (Reichweindamm 6)


-  nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 5. Oktober 2022, 18.30 Uhr, im DIVAN.


9.9.2022, W.M.
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                                                                                                                                   3. August 2022       
                                                       Ergebnisse des Treffens am 3. August 2022

Angesprochen wurden:

-  Hans May

Hans May aus der Mollwitzstraße ist in diesem Jahr gestorben. Wir haben Kontakt zu seinem Nachbarn Samad. Sobald Samad mehr erfährt - etwa den Zeitpunkt einer Trauerfeier -, unterrichtet er uns.

Von denen, die ihn näher kennenlernen konnten, wird Hans als aufrechter und stimmstarker Mitstreiter gewürdigt.


-  Fachgespräch Abriss

Nach den Präferenzen aus dem Abgeordnetenhaus (Schenker und Schmidberger) zeichnet sich ein Gesprächstermin für die 2. Augusthälfte ab. Wir schicken Carola Rönneburg vom Iniforum Stadtpolitik eine kurzgefasste Gesprächsvorbereitung, die sie im Rahmen der weiteren Koordinierung verwendet.

Mit Klimaschutz durch Vermeidung von Abriss haben sich „architekts for future“ - a4f - eingehend auseinandergesetzt. Ihre Überlegungen haben sie in der „Umbauverordnung für klimaneutrales und klimapositives Bauen“ zusammengefasst:
https://drive.google.com/drive/folders/1F1FECQCFndKnYe4QmxrCDmmjTBN2fPZo

Es soll der Frage nachgegangen werden, ob sich bei a4f Aspekte finden, die über die Stellungnahme der Architektenkammer Berlin zur BauO hinausgehen und in die anstehende Änderung des Reglements der Bauordnung eingespeist werden sollten (> Sabina).

Daneben besteht Einvernehmen, dass das ausstehende Fachgespräch und seine Ergebnisse uns nicht hindern, öffentlich auf Zweckentfremdung – speziell unter den Aspekten von Leerstand und Abriss – aufmerksam zu machen und dazu konkrete Aktionen vor Objekten in unserem Umfeld veranstalten.

Jochen identifiziert hierzu geeignete Häuser, damit unsere Abrissgruppe konkrete Vorbereitungen treffen kann und wir Ergebnisse u.U. schon in unserem Monatstreffen im September erörtern können.


-  Filmprojekt „24 Geschichten / Menschen & Häuser“

Das Projekt findet im Rahmen der „Kunst im Kiez“ vom 16. bis zum 24. September statt.

Jeden Abend wird im Infozelt auf dem Ziegenhof eine Straße mit ihren jeweiligen Geschichten und Häusern dargestellt; anschließend wird sie begangen und die Geschichten werden vor den Häusern präsentiert.

Seitens der MieterWerkStadt werden Friedbergstr. 28 (Achim), Seelingstr. 29 (Wolfgang: Info an Lothar), Schloßstr. 45 (Wolfgang, Info an Sonia/Katrin), Windscheidstr. 3/3a (Alban) vorgeschlagen. Ob und ggf welche Geschichten zur Kantstr. 49 und zur Knobelsdorffstr. 11 erzählt werden können und wer sie präsentieren kann, soll noch eruiert werden (Jochen/Klaus/Wolfgang).

Im Infozelt kann die MieterWerkStadt eine Wandzeitung über ihre Arbeit im Kiez aushängen (Gestaltung und Text: Jochen und Wolfgang).


-  „Stadt für alle“; städtebauliches Konzept gegen Verdrängung

Die Resolution, die auf unserer Veranstaltung gegen Verdrängung am 1. Juni im DIVAN verabschiedet worden ist, haben wir der Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch noch am gleichen Tag mit der Bitte zugesandt, im Sinne ihres Mottos „Stadt für alle“ zusammen mit den BürgerInnen hierzu ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten.

Nach zwischenzeitlicher Erinnerung hat sie übermitteln lassen, dass sie das Anliegen der Abteilung Stadtentwicklung zugeleitet hat und es von dort beantwortet wird.

Es besteht Einvernehmen, dass Frau Bauch unsere Bitte nicht bzw. falsch verstanden hat.

Der auf die „Stadt für alle“ bezogenen Anregung lässt sich entnehmen, dass hier ein ganzheitliches Konzept zu entwerfen ist. Dazu gehören städtebauliche Vorkehrungen wie der Milieuschutz, der Erhalt von Wohnraum durch Schutz vor Zweckentfremdung, die Pflege des kiezprägenden Kleingewerbes, Förderung kultureller Kommunikation und alles andere, was den Lebenswert für die Anwohnerschaft erhält und erhöht.

Diese Aspekte berühren alle Ressorts des Bezirksamts und sollten bei der Bürgermeisterin gebündelt werden. Mit ihrer mittlerweile personell vollständig besetzten Stabsstelle „Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK)“ und speziell mit dem „Büro für Bürger:innenbeteiligung gehören die maßgeblichen Koordinierungsstellen zum unmittelbaren Aufgabenbereich der Bürgermeisterin.

Frau Bauch soll hierauf aufmerksam gemacht werden (> Wolfgang). Dabei soll hervorgehoben werden, dass der Beteiligungsaspekt hier für uns von herausgehobener Bedeutung ist.


-  Gewerbe- und Büroflächen als Flächenreserve für Wohnraum

Bei Gewerbe- und Büroflächen gibt es einen deutlichen Leerstand. Es stellt sich die Frage, inwieweit es hier Potential für einen ressourcenschonenden Umbau in Wohnflächen gibt. Umnutzungen dürften auf weniger Widerstand stoßen, wenn das Land (etwa über die BIM) über solche Flächen verfügt.

Mit Blick darauf, dass hier auch die bauplanungsrechtliche Machbarkeit eine Rolle spielt, soll das Thema bei passender Gelegenheit in der Abrissgruppe aufgearbeitet werden.


- nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 7. September 2022, 18.30 Uhr, im DIVAN.


5.8.2022, W.M.
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                                                                                                                                         6. Juli 2022

                                                      Ergebnisse des Treffens am 6. Juli 2022

Erörtert wurden:

-  Abrisskampagne

Zum „Fachgespräch Abriss“ gibt es folgenden Vorbereitungsstand:
-    Seitens der Koa-Fraktionen präferieren Katrin Schmidberger und Niklas Schenker einen Termin in der Woche ab dem 15. August.
-    Es bleibt ein internes Gespräch (Berliner Mieterverein, FachvertreterInnen der Koa-Fraktionen, Initiativenforum und
      MieterWerkStadt), in dem umrissen werden soll, welche der Fehlentwicklungen beim Abriss allein der bezirklichen Praxis
      geschuldet sind sowie welche systemisch im Zweckentfremdungsverbotsgesetz, der Zweckentfremdungsverbotsverordnung und
      den Ausführungsvorschriften angelegt sind.
-    Danach werden die Forderungen nach Adressaten (Abgeordnetenhaus, Senat, Bezirke) geordnet. Ferner ist dann zu entscheiden,
      wann und wie die Forderungen durch öffentlichen Druck bekräftigt werden.

Weitere Aktionen werden mit Rücksicht auf diese Abstimmungen zurückgestellt. Dies gilt
-    für die Idee eines bezirklichen Bündnisses gegen Abriss (BVV-Fraktionen mit Initiativen aus der engagierten Stadtgesellschaft),
-    für einen Anwohnerantrag zur Erarbeitung eines miet-, wohnungs- und stadtpolitischen Leitbildes („Stadt für alle“).

Bei der Bezirksbürgermeisterin soll nun zunächst angefragt werden (> Wolfgang), ob Sie unsere Forderung nach einem städtebaulichen Konzept gegen Verdrängung bereits aufgegriffen hat (hatten wir ihr zusammen mit unserer Resolution vom 1.Juni aus dem Diwan-Veranstaltung übermittelt) und wann die Bürgerschaft in die Entwicklung eines solchen Konzepts eingebunden werden soll.


-  Knobelsdorffstr. 11

Durch entsprechende Fragen der Bezirksverordneten Rüdiger Deißler und Timur Saric konnte geklärt werden, dass
-    für die Wohngebäude 2020 eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt worden ist, bislang aber kein Antrag auf Umwandlung
      eingegangen ist,
-    Voranfragen zur verdichtenden Bebauung negativ vom Bezirksamt beschieden wurden.

Ende Juni hatten die MieterInnen eine Hausversammlung mit dem Mieterverein. Um zu erfahren, welche Strategie dort gegenüber dem Eigentümer abgestimmt worden ist, nehmen wir vorsorglich Kontakt zu AnwohnerInnen auf (> Jochen/Wolfgang).


-  Stadtbilderhaltung

Während die Erhaltung des Stadtbildes der Planungsräume Klausenerplatz und Schloßstraße bereits seit 1996 durch eine Verordnung zur Sicherung der städtebaulichen Eigenart unter Schutz steht, fehlt ein solcher Schutz für den Planungsraum Amtsgerichtsplatz. Folge dieses Schutzes ist unter anderem, dass bauliche Veränderungen wie etwa Balkonanbau und Außenfahrstühle nicht genehmigt werden, wenn sie mit dem Erscheinungsbild unverträglich sind, und insoweit auch kein finanzieller Verdrängungsdruck auf die Mieterschaft durch Modernisierungszuschläge entstehen kann.

Eine Erhaltungsverordnung kann nur erlassen werden, wenn das Stadtbild eingehend auf seine architektonische Qualität und Erhaltungswürdigkeit untersucht worden ist. Wir können nicht annehmen, dass das Bezirksamt solche Untersuchungen von sich aus anstoßen würde. Deshalb hatten wir zu Studierenden am Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Kontakt aufgenommen; dort kann man sich vorstellen, entsprechende Untersuchungen in Lehrveranstaltungen zu integrieren.

Wir halten den Kontakt zu unseren TU-Gewährsleuten in der Erwartung, dass bereits im Wintersemester 2022/23 eine für dieses Thema kompatible Lehrveranstaltung angeboten wird.


-  Vorbereitung einer Strukturdebatte

Hier geht es im Wesentlichen um die Organisationsformen für unsere Arbeit und die längerfristige Sicherung der personellen Ressourcen. Jochen hat hierzu das „Diskussionspapier WAS TUN“ erstellt; es besteht Einvernehmen, dass es vor dem nächsten Plenum beraten werden soll. Hierzu wird ein Termin und Ort gesucht (> Wolfgang), zu dem dann alle TeilnehmerInnen/ProtokollempfängerInnen des Juli-Treffens eingeladen werden.


-  Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin

Der neue Senat hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit Akteuren aus der Wohnungswirtschaft und Vertretern der Mieterschaft Vereinbarungen zu Neubauverpflichtungen und zu Mietbegrenzungen zu treffen. Das Vertragswerk liegt seit dem 15. Juni 2022 vor. Es ist nur von einem Teil der in die Verhandlungen einbezogenen Akteure unterzeichnet worden. Insbesondere der Berliner Mieterverein, der DGB und die IGBau haben ihre Unterschrift verweigert; Grund sind insbesondere die an keiner Stelle justitiablen Appelle an Mietzurückhaltung und Wohnungsvergabe.

Matthias wird eine kurze schriftliche Einschätzung zum Vertragswerk geben, das an alle TeilnehmerInnen des Juli-Treffens geschickt wird.

Die Bündnisvereinbarung kann hier (= am Ende der Senatspressemitteilung) heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1218203.php


-  Filmprojekt

In Kürze wird Hartmut mit der Realisierung seines Projekts „24 Häuser/24 Geschichten“ beginnen können. Er bittet um Hinweise, welche AnwohnerInnen Geschichten zu ihren Häusern, zum Kiez und zu ihrer speziellen Wohn- und Lebenssituation erzählen könnten und welche Orte diesen Geschichten zuzuordnen sind.


-  soziale Medien

Seit Nicole der MieterWerkStadt vor einigen Wochen eine Instagram-Seite eingerichtet hatte, nutzen wir diese nebst einem verbundenen Facebook-Account. Wie beim Twitter-Account trägt Jochen hier die inhaltliche und technische Hauptlast.

Jochens Bitte ist, dass jeder, der einen kleinen Text zu einem unserer Themen schreiben möchte, ihm diesen mailt. Es sollte möglichst ein Aufmerksamkeit erregendes Foto oder Bild dabei sei – wenn nicht, würde Jochen versuchen, ein passendes Bild beizusteuern.

Des Weiteren legen Nicole und Jochen allen MitstreiterInnen ans Herz, sich bei Instagram zu registrieren und die Seite dann häufiger aufzurufen, weil das automatisch die Bedeutung und Reichweite unserer Seite stärkt.

Unsere Instagramseite erreicht man hier:
https://www.instagram.com/mieterwerkstadt/

Twitter kann hier abgerufen werden:
https://twitter.com/Mieterwerkstadt


-  Veranstaltungen

    -     Filmvorführung „Bleibende Werte“:
    
          Freitag, dem 8. Juli, 19.30 h, im DIVAN, Nehringstr. 8

          Zu dem Film lädt die KiezKulturWerkStadt ein. Der Filmemacher, Hartmut Jahn, ist dabei. Näheres:
          https://www.kiezkulturwerkstadt.de/veranstaltung/die-kkw-filmbuehne-praesentiert/

    -    „Warum geht das in Wien und nicht bei uns?“
    
           Freitag, 22. Juli, 17 bis 19 h, im Hof des Karl-Liebknecht-Hauses, 
           Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin (U-Bahn (U2): Rosa-Luxemburg-Platz)

            Ein von Vertretern des Instituts für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin eingeleitetes Gespräch zum Wiener Modell: 
            In welchen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung beschreitet die Stadt Wien eigene innovative Wege, von denen andere
            Städte wie Berlin lernen können?


-  allgemeines Material zum Milieuschutz

In Zusammenhang mit Mängeln im STERN-Gutachten erinnert Brigitte an die allgemeine Aufbereitung im „empirica-Gutachten“; diese Studie wurde im Juni 2020 erstellt und trägt den Titel „Aussagekräftige Kriterien zum Erlass sozialer Erhaltungssatzungen“. Sie kann hier abgerufen werden:
https://www.verein-wohneigentum.de/fileadmin/userdaten/docs/empirica-Studie-Aussagekr%C3%A4ftige-Kriterien-zum-Erlass-sozialer-Erhaltungssatzungen.pdf


- nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 3. August 2022, 18.30 Uhr.
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                                                                                                                                        8. Juni 2022

Erörtert wurden:


-  Nachlese zur Veranstaltung „Weiter gegen Verdrängung“ am 1. Juni im Divan

Die Pressemitteilung und die Resolution spiegeln das wesentliche Ergebnis (www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info  > Aktuelles aus unserer Arbeit > Aktualia > 1. Juni 2022). Von den in der Diskussion angesprochenen Sachverhalten, die auf ein Verdrängungsszenario schließen lassen, wurde exemplarisch die Knobelsdorffstr. 11 aufgearbeitet (s. gesonderten TO).


-  Knobelsdorffstr. 11

Der Vermieter/Eigentümer macht den MieterInnen Angebote für eine Beendigung des Mietverhältnisses. Er suggeriert dabei eine voraussichtliche Umwandlung in Eigentumswohnungen, für deren Kauf er den BewohnerInnen ein bevorzugtes Angebot machen würde (>7.000 € pro m²). Daneben erwähnt er auch die Errichtung eines weiteren Gebäudes auf den noch vorhandenen Freiflächen, dessen emissionsreicher Bau über zwei Jahre dauern würde.

Mit Blick auf diese inhaltlich wenig konsistenten Ankündigungen schließen die AnwohnerInnen auch nicht aus, dass ihr Gebäude abgerissen werden könnte, sobald sie alle vergrault sind, damit das Grundstück dann mit weniger bauordnungsrechtlichen Schwierigkeiten verdichtet werden kann.

Um die Situation besser überschauen zu können, werden die MieterInnen zunächst das Grundbuchamt aufsuchen, um festzustellen, ob das Gebäude eventuell schon in Eigentumswohnungen umgewandelt ist und wer aktuell Eigentümer des Gebäudes oder der Wohnungen ist. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll dann der Berliner Mieterverein gebeten werden, mit der Hausgemeinschaft das weitere Vorgehen zu beraten.

Ob Baumaßnahmen auf der Freifläche des Grundstücks bereits beantragt sind, könnte beim Bezirksamt (zuständiger Stadtrat: Schmitz-Grethlein) erfragt werden. Sollte dazu bereits ein Genehmigungsverfahren laufen, verspricht es für eine Antwort mehr Erfolg, wenn die Frage aus dem Kreis der Bezirksverordneten kommt (> vorgemerkt bei Rüdiger).

Nachtrag: Am 9. Juni hat die Grundbucheinsicht stattgefunden und ergeben, dass der Eigentümer des Grundstücks die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt hat und derzeit noch das Eigentum an diesen Wohnungen hält. Die MieterInnen werden sich nun um einen Beratungstermin beim Mieterverein für die Hausgemeinschaft kümmern.


-  Abrisskampagne

Unser Ziel ist klar: Wir wollen jegliche Vernichtung von Wohnraum unterbinden.

Die konkreten Fragen, die wir mit überbezirklichen ExpertInnen beraten wollen, sind definiert:
-    Entsprechen die Reglungen der Ausführungsvorschriften für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer
      Wiederherstellung/Erhaltung des Wohnraums den aktuellen Rahmenbedingungen für eine Refinanzierung oder gehen sie von
      nicht zeitgemäßen Renditeerwartungen aus >2.ÄndAV-ZwVbG)?
-    Besteht eine Pflicht des Bezirks, vom Eigentümer eingereichte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich des behaupteten
     Zustands einer Vor-Ort-Kontrolle (etwa Begehung mit Bestandsaufnahme) zu unterziehen.
-    Besteht eine Pflicht des Bezirksamts, die Kostenkalkulation des Eigentümers zu prüfen?
-    Kann mit dem Abrissantrag generell die Verpflichtung des Bezirks ausgelöst werden, wohnungsaufsichts- und/oder
      bauordnungsrechtliche Wiederherstellungsverfügungen zu prüfen.
-    Änderung des ZweckentfremdungsverbotsG dahin, dass Genehmigungen nur erteilt werden können, wenn die Bausubstanz des
      Gebäudes gefährdet ist und diese Gefährdung nicht auf unterlassene Erhaltungsmaßnahmen zurückzuführen ist.

Es geht an sich nur noch um das Format, in welchem die fachlich belasteten Organisationen und Inis beraten sollten. Hierzu werden Alban und Wolfgang beauftragt, den Kontakt mit dem Mieterverein fortzuführen und neben dem Inhaltlichen auch die konkrete Gesprächsvorbereitung anzusprechen:

-    Wer ist anzusprechen/einzuladen (involvierte Inis, InitiativenForum Stadtpolitik, FachvertreterInnen der Koa-Fraktionen im
      Abgeordnetenhaus).

-    Wer hat den Hut auf?


-  Instagram

Nicole erläutert die Anforderungen an das Betreiben des von ihr bereits für uns eingerichteten Accounts, den sie technisch weiter betreuen wird.

Es besteht Einvernehmen, dass wir Instagram nutzen sollen und dafür eine Redaktion bestimmen, die Posts erarbeitet und an Nicole weiterleitet.

Für die Redaktion stellen sich Jochen, Klaus und Wolfgang zur Verfügung.

An alle ergeht die Bitte, der Redaktionsgruppe Bilder/Fotos zuzusenden, die man in Verbindung zur MieterWerkStadt, aber auch für allgemeine miet- und wohnungspolitische Fragen verwenden kann. Die Fotos sollen Handy-User verleiten, die mit dem Bild verbundene Botschaft oder Nachricht zu lesen.


-  Stadtbilderhaltungssatzung als Instrument gegen Verdrängung

Die Satzung (in Berlin: Verordnung) zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dient in erster Linie der Wahrung des Stadtbildes. Sie kann dabei auch Modernisierungen verhindern, die dem architektonischen Erscheinungsbild widersprechen (Balkonanbau bei sonst balkonlosen Fassaden) oder in anderer Weise zerstören (Abbau von Außenaufzügen).

Aus diesem Grund haben wir den Erlass von Verordnungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auch als Forderung in unsere Resolution am 1. Juni im DIVAN aufgenommen.

Zur Frage, wie man diese Forderung mit möglichst wenig Widerstand umsetzen kann, soll zunächst mit Bezirksverordneten Kontakt aufgenommen werden, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie ein hohes eigenes politisches und/oder fachliches Interesse an diesem Instrument haben (> Wolfgang).


-  Filmprojekt

Hartmut berichtet, dass ihm die Förderung für sein Projekt „24 Geschichten/24 Häuser“ (im Umfeld des Klausenerplatzes) in Aussicht gestellt worden ist. Sobald er die verbindliche Förderzusage hat, wird er sich mit uns – via Klaus – in Verbindung setzen.


- nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 6. Juli 2022, 18.30 Uhr, voraussichtlich wieder im DIVAN.
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                                                                                                                                         4. Mai 2022

                                                     Ergebnisprotokoll zum Treffen am 4. Mai 2022

 
Erörtert wurden:


Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

In der Bezirksverordnetenversammlung am 28. April 2022 ist der Antrag der Linksfraktion „Milieuschutz rund um dAmtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt“ abgelehnt worden. Zuvor hat die MieterWerkStadt Charlottenburg die Verordneten einzeln gemahnt, das Instrument des Milieuschutzes gegen die weitere Gentrifizierung zu nutzen. Unsere dazu herausgegebene Pressemitteilung ist bei Twitter abrufbar:
https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1519769577416282114/photo/1

Es besteht Einvernehmen, eine Veranstaltung zu planen, in der wir die Anwohnerschaft unterrichten, dass der Milieuschutz für die beiden Gebiete nun wieder in der Warteschleife ist, bis wir mit weiterem Material für die fortschreitende Gentrifizierung erneut den Erlass einer Erhaltungssatzung anmahnen.

Die Veranstaltung soll darüber hinaus genutzt werden, weitere Verdrängungstatbestände und -indikatoren wie Abriss, Leerstand, und Verwahrlosung von Wohngebäuden anzusprechen.

Die Vorbereitung der Veranstaltung wird in die Hände der „Abrissgruppe“ gelegt (Alban, Jochen, Klaus, Matthias, Sonia, Ulrich, Wolfgang); damit weitere Interessenten dazu stoßen können, wird der Meeting-Link auch den übrigen TeilnehmerInnen des Plenums vom 4. Mai zugesandt (> Wolfgang).


Sicherung der Wirkung des Milieuschutzes

Unsere Frage an das Bezirksamt zur Praxis bei Anträgen auf bauliche Veränderungen hat Stadtrat Schmitz-Grethlein mittlerweile beantwortet. Danach wird die Verdrängungswirkung einer Baumaßnahme nach ihrer Beispielswirkung für das gesamte Gebiet bewertet. Unsere - aus einer Äußerung in den Akten des Stadtplanungsamtes abgeleitete - Befürchtung, Genehmigungen würden erteilt, wenn in dem konkreten Wohngebäude keine Verdrängungsgefahr für die Bewohner besteht, wäre damit gegenstandslos. Die Antwort ist noch darauf aufzuarbeiten, ob sie Rückschlüsse auf die Bildung des Zuschnittes eines potentiellen Milieuschutzgebietes zulässt (> Wolfgang).


Folgen des Endes des vorläufigen Milieuschutzes bei Genehmigungsanträgen

Bei vorläufigem Milieuschutzes sind Bauanträge und Umwandlungsersuchen zurückzustellen. Um festzustellen, welche Auswirkungen dies nun nach dem Wegfall des vorläufigen Milieuschutzes für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz hat (Schutzzeitraum 30.4.2021 bis 30.4.2022), hat Rüdiger Deißler von der Linksfraktion das Bezirksamt gefragt, wie viele Anträge in dem genannten Zeitraum gestellt worden sind und wie sie behandelt worden sind.

Die Antwort liegt jetzt vor und kann hier abgerufen werden:
https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/zurueckgestellte-modernisierungen-und-eigentumsumwandlungen-rund-um-amtsgerichtsplatz-schlossstrasse/

Bemerkenswert an der Antwort ist der Hinweis darauf, dass dem Bezirksamt die milieuschutzrelevanten baulichen Veränderungen zur Kenntnis kommen, die einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht nach der Bauordnung unterliegen. Bei den vielen nicht anzeigepflichtigen Vorhaben, kann das Bezirksamt erhaltungsrechtlich nur eingreifen, wenn VermieterInnen oder MieterInnen sie melden.

Der Appell an die AnwohnerInnen im Milieuschutzgebiet, dem Bezirksamt jede Ankündigung einer baulichen Änderung umgehend zu melden, ist deshalb bei jeder passenden Gelegenheit zu erneuern.


Milieuschutzbeirat

Auf Antrag der Linksfraktion hat die BVV am 16. Januar 2020 beschlossen, einen Milieuschutzbeirat einzurichten. Auf die Beiratsausschreibung vom 4. Sept. 2020
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.986700.php
haben wir dann Klaus als Beiratsmitglied nominiert. Seitdem warten wir und die BVV auf eine BVV-Vorlage für die Besetzung des Beirats.

Da der Beirat sich u.a. mit der Bewertung und Entwicklung der Genehmigungspraxis beschäftigen soll, bestand Einvernehmen, dass er unsere Arbeit wirksam unterstützen kann. Die Gründung des Beirats soll deshalb bei Schmitz-Grethlein angemahnt werden.

Da wir uns nicht mehr an Einzelheiten des BVV-Beschlusses erinnern konnten, soll der Link zum Beschluss ins Protokoll
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7213
genommen werden, damit bei Bedarf noch Anmerkungen gemacht werden können. Danach wird die Erinnerung verschickt (> Wolfgang).


Kampagne gegen Abriss

Nächster Schritt in der Kampagne ist die jetzt zu planende Veranstaltung (s.o.).

Zum Nachhören wird die Mündliche Frage von Annetta Juckel nebst Antwort in der BVV vom 28. April 2022 empfohlen. Gefragt wurde nach den Nebenbestimmungen bei Abrissgenehmigungen sowie danach, wie geprüft wird, ob sie eingehalten werden. Nachzuhören hier (bei min. 1.21 – 1.31):
https://youtu.be/5tD7X1KvGCs


Tag der Nachbarschaft

Der Tag der Nachbarschaft ist am 20. Mai 2022. Joachim hat für das Nachbarschaftsfest am Stuttgarter Platz (15 bis 20 Uhr) einen Stand für die BI Westkreuzpark angemeldet, den wir zur Info über unsere Arbeit einschließlich spontaner Ansprachen an die FestbesucherInnen nutzen dürfen.

Falls die nötigen Vorarbeiten bis dahin abgeschlossen sein sollten, können wir dort ein neues Info zum Stand der Milieuschutzbemühungen und zu der für Juni geplanten Veranstaltung gegen Verdrängung (Federführung: Matthias) verteilen. Klaus wird für spontane Redebeiträge zur Verfügung stehen.


DWenteignen: Fahrrad-Demo am 21. Mai

Die DWe-Kiezteams von Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf veranstalten am Samstag, dem 21. Mai eine Fahrrad-Demo. Hauptziel der Veranstaltung ist das Signal an die Bevölkerung, dass das Votum für die Vergesellschaftung von Senat und Abgeordnetenhaus noch nicht eingelöst ist, die Initiative aber weiter darüber wacht, dass dem Volksentscheid die Vergesellschaftung folgt.

Die Tour beginnt um 12 Uhr auf dem Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz und endet nach 14 Uhr auf der Mittelinsel der Schloßstraße, Höhe Zillestraße. Dort ist auch die Schlusskundgebung.

Wir werden einen Redebeitrag über die Arbeit der MieterWerkStadt Charlottenburg halten (angedacht: Wolfgang). Ferner haben wir einen Beitrag zur Hausbesetzung Neufertstr. 13/Nehringstr. 34 im Jahre 1981 zugesagt (> Martin).

Ca. eine Woche vor der Demo werden wir über unseren großen Verteiler zur Teilnahme aufrufen (> Wolfgang).


Medienpräsenz

Nicole regt an, unsere Netzauftritte auf Instagram zu erweitern. Die Betreuung des Accounts könnte sie übernehmen. Es herrscht Einvernehmen, dass wir die Effizienz unserer Öffentlichkeitsarbeit betrachten und dazu auch die Möglichkeiten eines Instagram-Auftritts im Auge haben sollten. Das Thema kommt auf der nächsten Turnussitzung am 1. Juni auf die TO.


Filmprojekt

Hartmut berichtet, dass er in zwei Förderprogrammen Anträge stellen wird, um Projekte zur Darstellung der Wohnsituation und dem damit verbundenen bürgerlichen Engagement zu realisieren. Das inhaltliche Thema dazu kann dann die MieterWerkStadt Charlottenburg vorgeben.
Im ersten Schritt wird er uns über Klaus seinen Antrag an draussenstadt.berlin zusenden, damit wir uns ein Bild über den vorgegebenen Projektrahmen machen können.


nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 1. Juni 2022, 18.30 Uhr, voraussichtlich wieder im DIVAN.


6.5.2022, W.M.


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                                                                                                                                    30. März 2022 
 
                                                  Ergebnisprotokoll zum Treffen am 30. März 2022

Erörtert wurden:

-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Das Treffen sollte in erster Linie der Vorbereitung der Einwohnerversammlung zu diesem Thema dienen, die seitens des BVV-Büros für den 6. April 17 Uhr avisiert war.

Die Pressemitteilung mit dem Veranstaltungshinweis war am 30. März mittags auf der Bezirksseite, dann aber am frühen Nachmittag wieder verschwunden. Auf Nachfrage beim BVV-Büro ergab sich, dass die Pressemitteiung auf Veranlassung von Herrn Schmitz-Grethlein zurückgerufen worden ist. Gründe dafür waren dem BVV-Büro nicht bekannt.

Wir wollen zunächst weiter auf den Veranstaltungstermin am 6. April hinarbeiten. Dazu wird der Text eines Flyers abgestimmt, der gedruckt werden soll, sobald das Bezirksamt offiziell eingeladen hat. Als Verteilungstermin wird vorsorglich schon jetzt Samstag, der 2. April, festgelegt; Treff mit Ausgabe der Einladungsflyer ist um 10.30 Uhr auf dem Sophie-Charlotte-Platz.

Zur Platzierung der Flyer - vornehmlich an den Hauseingängen - stehen dann bislang zur Verfügung: Achim, Jochen, Klaus, Ulrich, Wolfgang.

Um keine Illusionen zu erzeugen, wird der Einladungsflyer erkennen lassen, dass sich bisher weder das Bezirksamt noch die Fraktionen von SPD und Grünen für den Erlass einer Milieuschutzsatzung ausgesprochen haben.

In der Versammlung wird Klaus vortragen, dass für den Erlass einer Milieuschutzverordnung in erster Linie der politische Wille der Gemeinde bzw. des Bezirks maßgeblich ist. Weitere Beiträge aus unseren Reihen ergeben sich dann situativ aus der Dynamik des Versammlungsgeschehens.

Jochen vervollständigt die Online-Broschüre mit wichtigen Materialien zur Einschätzung der Situation. Er wird ausgewählte Pressekontakte auf diese Dokumentation hinweisen.

Der Antrag der Linksaktion „Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz wird auf der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 8. April 2022, 17.30 Uhr, wieder auf der Tagesordnung stehen. Er soll beraten werden, damit die BVV dann am 28. April unter Berücksichtigung der Ausschussempfehlung entscheiden kann.

- 100 Jahre Hardt-Hämer

Hardt-Waltherr Hämer, der „Vater der behutsamen Stadtsanierung“ hat in den 70er und 80er Jahren für die Erhaltung des Klausenerplatz-Kiezes gekämpft. Aus diesem Anlass zeigt die KiezKulturWerkStadt am
                       Samstag, dem 9. April um 19 Uhr
im DIVAN (Nehringstr. 8) den Film
                      „Der Videopionier – 6 Geschichten zur behutsamen Stadterneuerung“
mit anschließender Diskussion.


- nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am 4. Mai 2022, 18.30 Uhr, voraussichtlich im Mieter-Club (Neue Christstraße 8).

1.4..2022, W.M.

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                                                                                                                                       2. März 2022

                                              Ergebnisprotokoll zum Treffen am 2. März 2022

Thema war diesmal ausschließlich der Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Es wird zunächst festgestellt, dass wir seit Anfang Februar mehrmals die drei milieuschutztragenden Fraktionen (im Ganzen oder deren Verordnete im Stadtentwicklungsausschuss) und den Stadtrat über unsere Einschätzung des Berichts und unsere Handlungsempfehlungen unterrichtet haben.

Die Linksfraktion hat darauf den Beschlussantrag „Milieuschutz rund um den Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße, jetzt!“ (BVV-DS 57/6) eingebracht. Die anderen Fraktionen haben sich bislang nicht geäußert, ob sie den Antrag unterstützen.

Von den Verordneten der Grünen hat Jun Chen sich bereit erklärt, uns bei Bedarf fachlich zu unterstützen.

Nach alledem können wir derzeit nicht davon ausgehen, dass die BVV mehrheitlch den Antrag der LINKE unterstützt und/oder das Bezirksamt sich zum Erlass einer Erhaltungssatzung durchringt.

Hierauf wollen wir wie folgt reagieren:

-    Schreiben/Mail an die Bezirksverordneten der drei milieuschutztragenden Parteien

Hier sollen unsere wesentlichen Argumente für den sofortigen Erlass einer Milieuschutzverordnung bekräftigt werden. Ferner soll vor Augen geführt werden, dass die Entscheidung für den Erlass allein eine politische ist, die gerichtsfest ist, wenn die Verwaltung nicht willkürlich oder unter wissentlicher Fehlinterpretation der Kriterien entscheidet.
Diese Mail sollen die Verordneten (Stadtrat wird entsprechend informiert) vor der nächsten Sitzung des BVV-Stadtentwicklungsausschusses am 9. März bekommen, da die Befassung mit dem Beschlussantrag der LINKE unter TOP 8 aufgerufen werden soll.
Den Entwurf des Schreibens fertigen Klaus und Wolfgang, abgestimmt wird es im Kreis der TeilnehmerInnen des Treffens.

-    Demo am 15. März

Aufgrund der bislang nur vereinzelt positiven Reaktionen seitens der Bezirkspolitik scheint es angebracht, unsere Forderung nach Milieuschutz öffentlichkeitswirksam zu bekräftigen.

Hierzu wollen wir zwei Tage vor der nächsten BVV, also am Dienstag, dem 15. März eine Demo abhalten. Sie beginnt um 17 Uhr auf dem Mittelstreifen der Schloßstraße in Höhe der Kobelsdorffstraße; von da aus begeben sich die Demonstranten durch die beiden Planungsräume zum Platz der Schlusskundgebung (ab ca 18 Uhr) an der Ecke Leonhardt-/Friedbergstraße.

An Haltepunkten auf der Route sollen Betroffene kurze Redebeiträge halten. Zur Schlusskundgebung laden wir VertreterInnen der milieuschutztragenden Fraktionen und den Stadtrat ein. Sofern es bei Grünen und LINKE keine anderen Festlegungen gibt, würden Jun Chen (Grüne) und Rüdiger Deissler (LINKE) auf der Schlusskundgebung sprechen.

Der Aufruf zur Demo wird am 3. März fertiggestellt. Zur ersten Verteilaktion treffen wir uns am Samstag, dem 5. März, um 10.30 Uhr, auf dem Sophie-Charlotte-Platz. Die Aufrufe sollen sowohl an PassantInnen verteilt, aber auch in den Hauseingängen platziert werden. Jochen bringt die Flyer am Samstag zum Sophie-Charlotte-Platz; sie können bei ihm dort noch bis 12.30 Uhr abgeholt werden.

Unabhängig davon, wann jemand den Aufruf verteilt oder klebt: Jochen hätte gern möglichst bis Freitag, 9 Uhr eine Mail mit der gewünschten Stückzahl (jochen.lehnert@t-online.de), damit er dies beim ersten Druckauftrag berücksichtigen kann.

Die Gruppe zur weiteren Vorbereitung der Demo (Alban, Jochen, Klaus, Matthias, Sonia, Wolfgang)  trifft sich am 9. März um 19.30 Uhr.

Nachrichtlich:   nächstes Treffen:     Mittwoch, 6. April 2022

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                                                                                                                                  2. Februar 2022


                                               Ergebnisprotokoll zum Treffen am 2. Februar 2022

Angesprochen wurden:

-  Zweckentfremdung / (Anti-)Abrisskampagne


Die Fotos und Grunddaten von abrissbedrohten Häusern in unserem Umfeld werden bei Jochen zusammengeführt, Klaus schreibt das Vorwort zur Doku und zum Hintergrund der Kampagne.

Alban hält den Kontakt zum Berliner Mieterverein (BMV). Sofern der zuständige Stadtrat (Arne Herz) auf das Gesprächsangebot des BMV eingeht, soll die MieterWerkStadt in die Vorbereitung einbezogen werden und - bei Einverständnis von Herrn Herz - auch am Gespräch teilnehmen.

-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Der Untersuchungsbericht von S.T.E.R.N. ist seit dem 28. Januar 2022 auf der Webseite des Bezirks abrufbar:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php.

Soweit die Teilnehmenden den Bericht schon überfliegen konnten, besteht Einvernehmen, dass er den Verhältnissen in den beiden Planungsräumen zumindest in seiner Empfehlung, derzeit auf endgültigen Milieuschutz zu verzichten, nicht gerecht wird. Unser Ziel wird deshalb sein, das Bezirksamt zu veranlassen, den Empfehlungen nicht zu folgen.

Hierzu soll den drei „milieuschutztragenden“ BVV-Fraktionen (Grüne, LINKE SPD) unsere Analyse des Berichts mit der Empfehlung übermittelt werden, das Bezirksamt nun mittels BVV-Beschluss aufzufordern, unverzüglich eine Milieu-schutzsatzung zu erlassen. Den Entwurf erarbeiten Alban und Wolfgang und schicken ihn allen Teilnehmern des Treffens zu. Spätestens am Sonntagabend (6.2.) wird er dann an die drei Fraktionen und deren stadtentwicklungs-politische Sprecher verschickt.   Anschließend erhält auch Herr Stadtrat Schmitz-Grethlein unsere Analyse mit dem Hinweis, dass sie den genannten drei Fraktionen bereits vorliegt.

Gleichzeitig entwerfen wir ein Info an die AnwohnerInnen zum Verteilen und zum Aushang (Entwurf: Matthias; Platzierung: Jochen, Matthias, weitere je nach situativer Abstimmung).

Ferner wird eine Pressemitteilung zu unserer Analyse des Berichts und zu unseren Forderungen gegenüber BVV und Bezirksamt vorbereitet (Wolfgang).

Weitere Schritte, wie
-    öffentliche Aktionen,
-    Vorbereitung der Sitzung des BVV-Stadtentwicklungsausschusses, in der der Bericht seitens S.T.E.R.N. vorgestellt werden soll,
-    zusätzliche Kontakte zur politischen Ebene)
wird unsere ArGr Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz behandeln. Dazu können wir jederzeit virtuelle Sitzungen einberufen (Sonia).

Der Bitte um Einsichtnahme in seine Unterlagen hat der „Fachbereich Stadtplanung“ stattgegeben und die umgehende Zustellung des Bescheids über die Gebühren, die vor der Einsichtnahme zu entrichten sind, angekündigt. Sofern es der vom Bezirksamt vorzuschlagende Termin zulässt, wollen die Vertrauensleute des Einwohnerantrags von 2016 ihn möglichst auch gemeinsam wahrnehmen (Alban, Klaus, Matthias sowie Wolfgang als weiterer Antragsteller auf Akteneinsicht).

-  Erweiterung der Netzpräsenz

Mit Blick auf die „Abrisskampagne“ müssen wir uns rasch klar werden, ob und - ggf - wie wir unsere Präsenz kampagnen- und/oder projektbezogen erweitern wollen. Da unsere Kapazitäten aktuell für die Rettung des Milieuschutzes für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz bereitstehen müssen, soll der TO erst in unserem Märztreffen behandelt werden.

-  Auswertung Koa-Vertrag Landesebene


Welche Auswirkungen der Koa-Vertrag auf unsere Arbeit in den nächsten Jahren haben kann, soll in einem gesonderten, für alle Interessierten offenen  Meeting am 9. März erörtert werden. Einladung mit Vorschlägen zur Gesprächs-/Themenstruktur wird gesondert verschickt.

nächstes Treffen:     Mittwoch, 2. März 2022,  voraussichtlich wieder als Online-Meeting

5.2.2022, W.M.
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                                                                                                                                   5. Januar 2022

                                                              Ergebnisprotokoll zum Treffen am 5. Januar 2022

Angesprochen wurden:


Verdrängungsfälle

Die Ortsbegehung der Friedbergstr. 28 mit dem rbb hat am 9. Dezember stattgefungen. Achim hat den Termin vorbereitet; neben einigen Hausbewohnern waren auch Alban und Wolfgang dabei. Einen Bericht wird der rbb noch nicht bringen, möchte aber über den weiteren Gang auf dem Laufenden gehalten werden.


Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Unmittelbar vor dem Treffen hat sich das Bezirksamt zu unserem Antrag auf Akteneinsicht vom 13. Dezember geäußert. Es bittet darum, die Einsicht zurückzustellen, bis dem Stadtentwicklungsausschuss der Endbericht vorgestellt worden ist; man möchte sicherstellen, dass die Bezirksverordneten die Ergebnisse vor allen anderen erfahren.

Es besteht Einvernehmen, dass für uns der schleppende Verfahrensgang bei der Einsicht im Vordergrund steht. Unser Ziel bleibt, den am 30. April 2022 auslaufenden vorläufigen Milieuschutz rechtzeitig durch eine Erhaltungsverordnung abzulösen. Wir müssen deshalb auch auf umgehende Akteneinsicht drängen. Dies soll dem Bezirksamt unverzüglich mitgeteilt werden (> Wolfgang). Die Vertreter der milieuschutztragenden Fraktionen werden über den Fortgang unterrichtet (> Wolfgang).

Um für begleitende Aktionen vorbereitet zu sein, soll eruiert werden, ob und wo oder wie die für den 20. Januar avisierte BVV-Sitzung stattfindet. Für eventuelle Pressekontakte wird der Werdegang der Bemühungen um Milieuschutz für Schloßstraße und AG-Platz in einer Kurz-Chronologie dargestellt (Matthias). Beobachtung und etwaige Aktionsvorbereitungen übernehmen Jochen und die Vertrauensleute des Einwohnerantrags.

Der neue Stadtrat für Stadtentwicklung, Herr Schmitz-Grethlein, ist von uns am 17. Dezember
-    über den schleppenden Fortgang der Bemühungen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung und
-    unsere Befürchtung, dass der vorläufige Milieuschutz nicht mehr rechtzeitig bis zum 30. April 2022 durch eine Erhaltungsverordnung bestätigt wird,
informiert worden. Er hat Kenntnis, dass wir die baupolitischen Sprecher der milieuschutztragenden BVV-Fraktionen über unser Schreiben an ihn unterrichtet haben.


Zweckentfremdung/Abriss

Die Windscheidstr. 3/3 A soll durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen neuen wirtschaftlichen Eigentümer übergegangen sein. Das Büro des Anwalts, das die Mieter vertritt, soll für diesen Mandantschaften übernommen haben. Welche Folgen das für die Mandate der Mieter hat, wird - voraussichtlich unter Hinzuziehung des Berliner Mietervereins - geklärt. Alban bleibt mit der Hausgemeinschaft in Verbindung.

Zur Schlüterstraße 44 haben wir Herrn Stadtrat Herz am 12. Dezember 2021 gebeten, alle Möglichkeiten zur Verhinderung eines Abrisses zu nutzen. Er hat uns daraufhin am 16. Dezember geantwortet, dass es sich bei dem Gebäude nicht mehr um schützenswerten Wohnraum handele und dies dem Eigentümer bereits bescheinigt wurde (Erteilung einer „Negativbescheinigung“).

Die baupolitischen Sprecher von Grünen, SPD und LINKEN hatten wir in diese Korrespondenz eingebunden. Sie haben signalisiert, dass sie das Anliegen prinzipiell unterstützen. Die Antwort von Herrn Herz hat Herr Tillinger zudem zum Anlass genommen, mit Herrn Herz hierzu einen Gesprächstermin noch im Januar zu vereinbaren. Klaus hat ihm sowie den Sprechern der Grünen und LINKEN dafür vorsorglich unseren Fragenkatalog zur Schlüterstraße  44 übermittelt.

Parallel dazu hält Alban den Berliner Mieterverein und das IniForum über den Fortgang des Falles unter dem Aspekt der Schaffung generellen Schutzes preiswerten Wohnraums vor einem Abriss auf dem Laufenden. Der Mieterverein wäre der geborene Initiator einer entsprechenden Kampagne; zudem hat er das „Negativzeugnis“ für die Schlüterstraße 44 als erster skandalisiert (MieterMagazin 1 + 2/2021).

Dank der Recherchen von Jochen zu den Baualtersjahrgängen der Gebäude ist bestätigt, dass in Charlottenburg im Umfeld des Amtsgerichtsplatzes von einer nennenswerten Anzahl an Grundstücken mit preiswertem und damit latent abrissgefährdetem Wohnraum ausgegangen werden kann.

Unsere „Abrissgruppe“ wird anhand des Materials exemplarisch untersuchen, ob noch weitere Häuser akut vor Entmietungen wegen eines beabsichtigten Abrisses stehen und dazu auch Ortbesichtigungen/-beobachtungen durchführen. Bei begründeten Verdachtsfällen sollen die MieterInnen zur Kontaktaufnahme mit uns ermutigt werden (Wurfzettel für Briekästen). Hierzu wird die Abrissgruppe das weitere Vorgehen gesondert abstimmen.

Je mehr konkrete Fälle identifiziert werden können, desto eher haben wir eine - u.U. auch medienwirksame – Grundlage für eine allgemeine Kampagne.


Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Der allgemeine Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt ab dem 6. Oktober 2021 für das gesamte Stadtgebiet („Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB“, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 6. Oktober 2021, S. 1175).

Der Vorbehalt geht den für Milieuschutzgebiete geltenden Regelungen vor, es sei denn, der dortige Vorbehalt geht weiter (also z.B. auch für Gebäude mit weniger als 6 Wohnungen).

Nähere Reglungen zu den Ausnahmetatbeständen unter denen eine Umwandlungsgenehmigung zu erteilen ist (§ 250 Abs. 3 BauGB), existieren noch nicht. Wir wollen dieses Defizit im Auge behalten und notfalls beim Bezirksamt fragen, welche Kriterien dort für Umwandlungsgenehmigungen maßgeblich sein sollen (Beobachtung > Matthias).


Koa-Vereinbarungen

Für eine Sichtung, welche Vereinbarungen für unsere Arbeit von Interesse sind, soll zunächst der Koa-Vertrag Land zwischen SPD, Grünen und LINKEN für eine Diskussion aufbereitet werden (> Matthias, Wolfgang). Damit verbunden wird ein Vorschlag sein, wie wir über das Material debattieren.

In ähnlicher Weise können wir uns dann auch lohnenden Passagen im Koa-Vertrag Bund sowie in der Zählgemeinschaftsvereinbarung für Charlottenburg-Wilmersdorf zuwenden.


nächstes Treffen:     Mittwoch, 2. Februar 2022, voraussichtlich wieder als Online-Meeting


                                                                                                                                                                            7. Januar 2022, W.M.
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                                                                                                                               1. Dezember 2021

                                            Ergebnisprotokoll zum Treffen am 1. Dezember 2021

Angesprochen wurden:

-  Verdrängungsfälle
 
Der rbb möchte die Friedbergstr. 28 in Augenschein nehmen. Achim kümmert sich um die Abstimmung des Vor-Ort-Termins und um die Teilnahme weiterer Hausbewohner. Alban und Wolfgang würden teilnehmen.
 
 
-  Sicherung erhaltungswürdigen Wohnraums (gegen Abriss von Nachkriegsbauten)
 
Darüber, preiswerten Wohnraum – speziell den der Nachkriegsbauten - zu erhalten, besteht bei Mieterinitiativen und -organisationen sowie bei den Umweltorganisationen Einvernehmen.
 
Noch gibt es allerdings keine Vorstellung, wie ein Abrissverbot rechtlich umzusetzen ist. Nach den Überlegungen in unserer „Abrissgruppe“ (Alban, Jochen, Klaus, Matthias, Sonia, Wolfgang) kommen hierzu Änderungen der Bauordnung Berlin und/oder des Zweckentfremdungverbot-Gesetzes in Betracht.
 
Zur Abstimmung des gesetzgeberischen Bedarfs wollen wir im Februar zu einem Fachgespräch bitten. Ansprechpartner wären insbesondere der Berliner Mieterverein (fordert Abrissverhinderung in seinen Wahlprüfsteinen), die Architektenkammer Berlin und der B.U.N.D.. Klaus und Matthias werden hierzu vorab bei den Angesprochenen das Gesprächsinteresse sondieren.
 
Eingebunden in die Vorbereitung dieses „Fachgesprächs“ bleibt stets das Initiativenforum Stadtpolitik, dass zum Thema bereits umfangreich recherchiert hat, sowie die Hausgemeinschaft in der Windscheidstraße 3/3a.
 
Die Intention, politische Druck zur Umsetzung des Ziels zu machen, bleibt erhalten. Gegenstand der Kampagne werden auch die Ergebnisse des Fachgesprächs sein.
 
Die Ankündigung im Koa-Vertrag,
-    das Zweckentfremdungsverbot in Bezug auf Abriss von bezahlbarem Wohnraum, gewerbliches Wohnen, Leerstand und
      Sanktionen zu verschärfen,
-    die Wohnungsaufsicht zu stärken und
-    die Bauordnung zu novellieren,
gibt eine gute Grundlage, unsere Forderungen offensiv gegenüber Senat und Bezirk zu vertreten und dabei FachpolitikerInnen unter den Abgeordneten und Bezirksverordneten einzubinden.
 
Der politischen Teil der Kampagne kann auf Basis des Ergebnisses des Fachgesprächs starten. Wir können dazu beitragen, Öffentlichkeit durch eine Veranstaltung mit Charlottenburger Betroffenen und der Politik zu erzeugen. Wer Träger einer breiteren Kampagne sein sollte, wäre noch zu sondieren.
 
-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz
 
Auf unsere schriftliche Sachstandsanfrage hat uns Stadtrat Schruoffeneger geantwortet, dass die Haushaltsbefragung Anfang Juli abeschlossen worden sei und das beauftragte Büro derzeit den Abschlussbericht fertige. Eine Erhaltungsverordnung werde erst auf den Weg gebracht, wenn die Auswertung die Voraussetzungen dafür bestätigte.
 
Es herrscht Einvernehmen, dass die Verwaltung hier erneut eine Entscheidung für endgültigen Milieuschutz verschleppt.
 
Sobald ein neuer Stadtrat gewählt ist (vermutlich in der BVV am 16. Dezember), stellen wir ihm die Dringlichkeit der Angelegenheit dar (Erledigung durch die Vertrauensleute unseres Einwohnerantrags von 2016). Die baupolitischen SprecherInnen von Grünen, SPD und LINKEN erhalten das Schreiben „cc“.
 
 
-  Vorkaufsrecht
 
Am 9. November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Grunderwerb in Erhaltungsgebieten für unzulässig erklärt, wenn nicht substantiiert belegt werden könne, dass der Erwerber eine Verwertung entgegen den Zielen des Milieuschutzes anstrebt. Dies macht das Vorkaufsrecht weitgehend obsolet.
 
Der Senat hat dies zum Anlass genommen, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, mit der die Ausübungsvoraussetzungen (§ 26 Nr. 4 BauGB) eindeutiger gefasst werden sollen (Senatsbeschluss vom 23.11.2021).
 
Das gleiche Ziel wird im Entwurf des Koalitionsvertrag auf Bundesebene verfolgt. Auf Seiten 89/90 (Abschnitt „Bauen und Wohnen“) heißt es hierzu:
„… Wir werden prüfen, ob sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischen Handlungsbedarf ergibt. …“.
 
Um Dringlichkeit und Bedeutung des Themas wachzuhalten, hat sich eine Vielzahl stadtpolitischer Gruppen und Inis zu der Kampagne „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“ zusammengefunden. Der Aufruf und die Forderungen finden sich hier (Tweed vom 24.11.2021):
https://neues-vorkaufsrecht.jetzt/aktionen/unser-buendnis-und-unsere-forderungen/
und hier:

https://twitter.com/mieterwerkstadt/status/1463629165534629894
 
Die MieterWerkStadt Charlottenburg ist dem Aufruf als Erstunterzeichnerin beigetreten.
 
 
-  Koa-Verhandlungen Bund und Berlin
 
Die Verhandlungsergebnisse sind erst kurz vor unserem Termin veröffentlicht worden, so dass eine eingehende Diskussion noch nicht stattfinden kann.
 
In dem Vertragsentwurf der Koa Bund finden sich die maßgeblichen miet-, wohn- und bodenpolitischen Aussagen im Abschnitt „Bauen und Wohnen“, S. 88 ff. Der Vertragsentwurf ist abrufbar unter
https://www.tagesspiegel.de/downloads/27829944/1/koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf
 
Der Entwurf des Berliner Koalitionsvertrages zwischen SPD, Grünen und LINKEN findet sich unter
https://spd.berlin/magazin/aktuelles/koalitionsvertrag-zukunftshauptstadt-berlin/
Auf Seiten 8 bis 25 wird dort das Politikfeld „Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ behandelt.
 
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine Zählgemeinschaftsvereinbarung zwischen den Grünen und der SPD geschlossen worden. Das Kapitel „Stadtentwicklung Bauen Grünflächen und Verkehr“ (S. 3 ff) enthält u.a. ein Bekenntnis zum Milieuschutz:
http://docplayer.org/11357724-Zaehlgemeinschaftsvereinbarung-zwischen-spd-und-buendnis-90-die-gruenen-in-der-bvv-charlottenburg-wilmersdorf-4-wahlperiode.html
 
In unserem Januar-Treffen sollen vor allem die Passagen der Vereinbarungen erörtert werden, die der Durchsetzung unserer Ziele dienlich sein können.
 
 
-  Deutsche Wohnen & Co enteignen
 
Nach Abschluss des Koa-Vertrages wird zunächst die „Expertenkommission“ zusammengestellt (bis Ende des 1. Quartals 2022). Deren Ergebnisse sollen dem Senat im ersten Halbjahr 2023 vorgestellt werden.
 
Um den Koa-Parteien und dem Abgeordnetenhaus zu verdeutlichen, dass die Forderung auf rasche Umsetzung des Volksentscheids nicht in Vergessenheit gerät, wird die Initiative mit Plakaten („59,1 % - Volksentscheid jetzt umsetzen“) und in anderer Form (z.B. auf Postkarten an Senatsmitglieder und Abgeordnete) stetig erinnern.
 
Um das jeweilige Material sowie das regelmäßige Plakatierungen etc. im Umfeld des Klauserplatzes kümmern sich Matthias und Wolfgang.
 
-  Filmpremiere „Gemeingut statt Leerstand“
 
Ein Filmteam hat auf Veranlassung der „Stadtbodenstiftung“ Orte des Leerstands besucht. Unter Beteiligung der MieterWerkStadt Charlottenburg (Alban, Klaus und Matthias) war darunter auch das leerstehende Wohngebäude in der Kantstraße 49.
 
Die Premiere des Films findet am Freitag, dem 17. Dezember 2021, um 18 Uhr im „Glaskasten“ im ExRotaprint, Gottschedstr. 4, 13357 Berlin (unweit des U-Bhf Nauener Platz > U9) statt. Auch Genesene und Geimpfte sollen mit einem aktuellen Testzertifikat kommen und sich möglichst vorher anmelden (> Marieke Prey > bildung@stadtbodenstiftung.de).
 
Mehr:  https://www.stadtbodenstiftung.de/projects/gemeingut-statt-leerstand/

-  nächstes Treffen:     Mittwoch, 5. Dezember 2022, voraussichtlich wieder als Online-Meeting


5. Dezember 2021, W.M.





                                                                                                                              3. November 2021


                                              Ergebnisprotokoll zum Treffen am 3. November 2021

Angesprochen wurden:

-  Verdrängungsfälle

Ein Mieter aus der Seelingstraße 47-49 berichtet, dass ihm die Wohnungseigentümer der Remise (auf dem Gelände des Ziegenhofs) ein Angebot gemacht haben, die Wohnung gegen Entgelt frei zu machen. Sie sind noch unentschieden, ob sie die Wohnung verkaufen oder einem Familienangehörigen überlassen wollen.

Es besteht Einvernehmen, dass der Mieter auf dieses Angebot nicht antworten muss. Auf Empfehlung des Mietervereins hat der Mieter beim Grundbuchamt festgestellt, dass die Wohnung bereits vor der Überlassung an ihn umgewandelt worden ist.
Der Mieterverein soll wieder konsultiert werden, wenn die Eigentümerin tatsächlich eine Kündigung schicken sollte.

Der Kinderladen YOYO in der Kaiser-Friedrich-Str. 60 hat nach der Kündigung ein neues Domizil in der Goethestr. 14 gefunden.

Die weiteren Recherchen zur Friedbergstr. 28 haben ergeben, dass die Gesellschaft, die 2017 gekauft hat, die gleiche ist, die das Grundstück 2020 wieder verkauft hat („Friedbergstr. 28 Grundbesitzges. mbH“). Die Annahme, dass in der Zwischenzeit ein grundsteuersparender Share Deal stattgefunden hat, hat sich nicht erhärtet. Tragfähige Anhaltspunkte für eine Geldwäsche lassen sich den verfügbaren Handelsregisterangaben zu den Gesellschaftern der berührten Unternehmen nicht entnehmen.

Die Mieter werden sich nun zivilrechtlich gegen etwaige Kündigungen und/oder Sanierungsankündigungen wenden.

Schutz der „50er Jahre-Häuser“ vor Abriss

Die Nachkriegsbauten sind aus funktionellen, klimatischen und preislichen Gründen erhaltenswert. Deshalb sollte ihr Abriss nicht nur unter dem Aspekt der Verdrängung verhindert werden.

Das Zweckentfremdungsverbot bietet keinen Schutz, weil lediglich verlangt werden kann, dass Raum gleicher Größe geschaffen werden muss, dieser aber nicht den betroffenen Mietern zur Verfügung gestellt werden muss und auch die Mietpreise für diesen Wohnraum zwar mit Ausstattungsvorgaben, aber nicht mit einer Preisober-grenze gedeckelt werden können.

Mit dem InitiativenForum Stadtpolitik, das sich auch um das Thema kümmert, bleibt zu eruieren, welche Lösungen gangbar sind. Angedacht werden:
-    Ergänzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (Preisobergrenze für Ersatzwohnraum),
-    Ergänzung der Bauordnung (Konkretisierung der „erhaltenswerten Bausubstanz“).

Um Rechtsänderungen anzustoßen, muss der Öffentlich und der Politik die Bedeutung des Problems klar werden. Hierzu brauchen wir konkrete Fälle und Daten zur Dimension potentieller Abrisse. Hierzu sollen
-    die uns bekannten Fälle aufgelistet werden (> Klaus),
-    die in Frage kommenden Gebäudejahrgänge in Charlottenburg recherchiert werden (> Jochen über FIS-Broker) 

Eine weitere Frage ist, ob das Bezirksamt öffentlich machen darf oder wenigstens den Mietern mitteilen darf, bei welchen Gebäuden es einen Abriss genehmigt hat. Dies würde die Vernetzung der Mieter im Gebäude und mit Mietern anderer betroffener Häuser erleichtern und eine frühzeitige Gegenwehr ermöglichen.

Ob hierzu eine Anwohnerfrage gestellt oder eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus initiiert werden soll, wird in Vorbereitung des nächsten Gesprächs mit dem IniForum eingehender erörtert werden (> Alban, Klaus, Matthias, Wolfgang). Soweit Fragen zur Bauordnung aufzurufen sind, ist Sonia hinzuzuziehen.

Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Zum Stand der Vorbereitung der Erhaltungssatzung ist jetzt Herr Schruoffeneger direkt per Mail am 28. Oktober befragt worden. Die ursprünglich angedachte Anwohnerfrage war untunlich, da mit Blick auf die Konstituierung der Bezirksorgane bis Januar 2022 keine ordentlichen BVV-Sitzungen mit Einwohnerfragestunde stattfinden.

Auf die unsägliche Verschleppung des Milieuschutzverfahrens sollen jetzt vorsorglich die VerhandlerInnenteams für die ChWi-Zählgemeinschaft von Grünen und SPD aufmerksam gemacht werden mit dem Ziel, in der Vereinbarung striktere Umsetzungen der politischen Vorgaben vorzusehen (Entwurf > Wolfgang).

- Deutsche Wohnen & Co enteignen

Die Koalitionäre wollen eine Expertenkommission einrichten, die einen Gesetzesentwurf zur Vergesellschaftung ausarbeitet. Für die „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist es wichtig, dass in der Kommission nicht mehr über das „Ob“ einer Vergesellschaftung, sondern nur noch über das „Wie“ gesprochen wird.

Dies wird unterstützt durch einen Aufruf aus der Stadtgesellschaft, in dem insbesondere verlangt wird, in der künftigen Koalitionsvereinbarung eine Beteiligung der Gruppen vorzusehen, die das Volksbegehren getragen haben. Der Aufruf wird verlesen und einhellig unterstützt. Er wird, sobald er von den Initiatoren zur Veröffentlichung freigegeben ist, auf unsere Webseite gesetzt.


- nächstes Treffen: Mittwoch, 1. Dezember 2021, DIVAN (Nehringstr. 8)

4. November 2021, W.M.
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                                                                                                                                  6. Oktober 2021

                                                Ergebnisprotokoll zum Treffen am 6. Oktober 2021

Angesprochen wurden:

-  Verdrängungsfälle

Zum Wohngrundstück Friedbergstr. 28 haben Achim und Alban Anfang September Grundbucheinsicht genommen und festgestellt, dass das Grundstück samt der bereits gebildeten Eigentumswohnungen am 18.12.2020 verkauft worden ist (von „Friedbergstr. 28 Grundbesitzges. mbH“ an die „Projekt F-02 GAMMA GmbH“.

Eine Anfrage bei der Bauaufsicht des Bezirks ergab zudem, dass für bauliche Veränderungen am Gebäude bereits vor dem Inkrafttreten des vorläufigen Milieuschutzes (30. April 2021) eine Genehmigung erteilt worden ist.

Jetzt gilt es festzustellen, welche Möglichkeiten die MieterInnen noch haben, um eine Modernisierung zivilrechtlich abzuwenden. Hierzu wird weiter die Einberufung einer Hausversammlung unter Beteiligung des Berliner Mietervereins verfolgt.

Ferner soll noch untersucht werden, ob zwischen dem Verkauf 2017 und dem Verkauf 2020 ein share deal (Verkauf von Gesellschaftsanteilen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer) stattgefunden hat. Bislang ist nicht klar, wie Grundstück und Wohnungen vom Käufer 2017, der „E.G.Hachmann GmbH“ an die Verkäuferin von 2020, also die „Friedbergstraße 28 GrundbesitzGes. mbH“ gelangt sind. Zu dieser Frage soll zunächst erneut das Grundbuch eingesehen werden.

Nach der Kündigung seiner Kita in der Kaiser-Friedrich-Str. 60 ist der Kinderladen YOYO e.V. noch immer auf der Suche nach neuen Räumen. Derzeit besteht konkrete Aussicht, andere Räumlichkeiten zu mieten, aber unter Verlust an Kitaplätzen.


-  Umwandlung - Rechtsfragen

Die neue Regelung des BauGB zum Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vom Juni 2021 wird seit August auch in Berlin angewendet (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB vom 3. August 2021, GVBl S. 2823 ff). Dazu ergeben sich Fragen zur Überlagerung der Umwandlungsvorbehalte in Milieuschutzgebieten. Die Fragen werden Klaus und Wolfgang aufbereiten.

Es soll dann auch geklärt werden, ob sich das Thema für eine externe fachliche Aufbereitung eignet (z.B. über IniForum mit dem Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik e.V. - BiwAK e.V. -). Ziel wäre ein Leitfaden, der zeigt, welche Schritte gegen Umwandlung generell und bei Milieuschutz zu gehen sind. Anhaltspunkte dazu ergeben sich aus dem „Info 193“ des Berliner Mietervereins, der das Problem dort in Fragen-/Antwortform aufgegriffen hat:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-193-die-umwandlungsbremse-des-%c2%a7-250-baugb-20-fragen-und-antworten.htm

Daneben gibt es Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Grundbuchamt. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts darf das Grundbuchamt bei vorläufigem Milieuschutz eine Umwandlung in Wohnungseigentum selbst dann nicht als Eintragungshindernis ansehen, wenn das Bezirksamt es zuvor von dieser vorläufigen Unterschutzstellung unterrichtet hat (Kammergericht, Beschluss vom 26.5.2016 - 1 W 170/16 -, Rn 12). Notwendig ist vielmehr eine vorläufige Untersagungsverfügung im formellen Sinne analog § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB. Das Kammergericht sieht dabei keine Verpflichtung des Grundbuchamts, das Bezirksamt im Falle eines Antrags auf Bildung eines Wohnungsgrundbuchs zu unterrichten, weil es nicht die Aufgabe des Grundbuchamts sei, das Bezirksamt in die Lage zu versetzen, die Eintragung mit einer vorläufigen Untersagungsverfügung zu verhindern (Kammergericht a.a.O., Rn 13).

Anders ist es, wenn die Milieuschutzsatzung erlassen ist. In diesem Fall besteht ein allgemeines Eintragungshindernis (derzeit gemäß § 1 Umwandlungsverordnung 2020).

Wie das Bezirksamt gedenkt, Umwandlungen in vorläufigen Milieuschutzgebieten trotz dieser Kammergerichts-Rechtsprechung zu verhindern, wird Gegenstand einer entsprechenden Anfrage sein (> Klaus, Wolfgang).


-  Auswirkungen der Wahl für unsere Arbeit

Unter dem Aspekt der Vermeidung von Verdrängung verfolgen wir eine Marginalisierung des privaten Wohnungsmarkts. Dies kann durch Restriktionen wie einen bundesweiten Mietendeckel sowie durch Vergesellschaftung privaten Grund und Bodens geschehen.

Es besteht Einvernehmen, dass die SPD beide Forderungen wenig verlässlich vertreten wird. Für das Land Berlin erscheint deshalb eine rot-rot-grüne Koalition am ehesten wünschenswert, weil man hoffen kann, dass die SPD durch Grüne und LINKE abgehalten wird, Probleme durch die Immobilienlobby lösen zu lassen.

Dass die SPD offenbar das Bauressort übernehmen möchte, macht Angst. Die Partei will das Wohnungsdefizit über Anreize für privates Kapital lösen und damit die Fehlentwicklungen in der Förderung perpetuieren, die zum heutigen Desaster am Wohnungsmarkt geführt haben.

Es gibt keine Illusionen darüber, dass unsere Möglichkeiten begrenzt sind, die Entscheidungen der Parteien in der Koalitionssuche maßgeblich zu beeinflussen. Dennoch sollten wir alles Denkbare tun, um auf die EntscheidungsträgerInnen einzuwirken. Konkret käme in Frage:

-    Mitzeichnung des Aufrufs des AK Munizipalismus (https://munizipalismus-berlin.de/), um bei den Vorständen von SPD, Grünen
      und LINKE anzumahnen, die jetzt gegebene Chance für eine soziale Stadtpolitik zu nutzen. Der Aufruf findet sich
       -    auf unserer Webseite (https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit > AKTUALIA >
              6. Oktober 2021),
       -    auf Twitter (https://twitter.com/Mieterwerkstadt > Tweed vom 10.10.2021) und in Kürze
       -    auf der Facebookseite https://www.facebook.com/groups/801415590753509.

-    Individuelle Aufforderung an die jeweiligen SPD-Wahlkreiskandidaten, in ihrer Partei für eine rot-rot-grüne Koalition und damit
     gegen ein Bündnis mit FDP und CDU zu werben.

-    kleine Störer zum Ankleben auf SPD-Aushängen, etwa  mit der Aufschrift (docx-Muster s. Anhang)
                         „So wollen es die BerlinerInnen:
                               -    keine Rot-Schwarz-Gelbe Koalition in Berlin!
                               -    Keine Rückkehr zum alten Westberliner Baufilz!“


-  Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Auf unsere Anwohnerfrage zur BVV am 17. Juni 2021 hat Stadtrat Schruoffeneger berichtet, dass die bereits eingeleitete Haushaltsbefragung zum 2. Juli abgeschlossen wird und die Ergebnisse der Auswertung im September vorliegen sollen. Da bislang nichts zu der Auswertung verlautbart wurde, werden wir versuchen, den Sachstand beim Stadtplanungsamt zu erfragen (> Wolfgang), oder - wenn das fehlschlägt - eine weitere Einwohnerfrage einbringen.

-  Zweckentfremdung  -  50er-Jahre-Bauten

Das IniForum hat auf der Basis unserer Informationen (Windscheidstr. 3, Architektenkammer zur Erhaltungswürdigkeit) recherchiert.

Aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der Stellungnahme des Berliner Mietervereins und einem Interview mit Stadtrat Arne Herz lässt sich konstatieren, dass der bei Abriss zu fordernde Ersatzwohnraum allein auf flächenmäßigen Ausgleich zielt. Dagegen erscheint die Schaffung von Ausgleichsflächen mit vergleichsweise niedrigem Mietpreis generell und auch konkret für die u.U. vertriebenen MieterInnen nicht durchsetzbar.

Beim Schutz der 50er-Jahre-Bauten gegen Abriss könnte sich eine Lösung durch Aufnahme von Regelungen über besonders erhaltenswerte Bausubstanz in die Bauordnung Berlin ergeben. Diesen Weg schlägt die Bauordnung vor, da das Zweckentfremdungsverbot keine zuverlässige Abwehr ermöglicht.

Der Mieterverein setzt auf zivilrechtliche Abwehr des Abrisses in Kündigungs- und Räumungsprozessen. Nach seiner Erfahrung lässt sich die regelmäßig vorgetragene Behauptung der Vermieter nicht halten, an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Mietsache gehindert zu sein.

Das IniForum wird die Recherche weiter moderieren. Von uns nehmen weiter Alban, Klaus, Wolfgang und Matthias teil.


-  Seniorenvertretung

Joachim macht darauf aufmerksam, dass beim Bezirk Vorschläge zur Kandidatur zur Seniorenvertretung (Wahl im März 2022) gemacht werden können. Näheres zur Seniorenvertretung und zum Wahlverfahren findet sich hier:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/gremien/seniorenvertretung/

-  nächstes Treffen: Mittwoch, 3. November 2021, DIVAN (Nehringstr. 8)

10. Oktober 2021, W.M.
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                                                                                                                              1. September 2021

                                              Ergebnisprotokoll zum Treffen am 1. September 2021

Angesprochen wurden:

- Friedbergstr. 28

Das Wohngrundstück Friedbergstr. 28 hat nach 2017 zum zweiten Mal den Eigentümer gewechselt. Nach 4.530.000 € wechselte das Grundstück nun zu 8.325.000 € den Eigentümer.

Es besteht Einvernehmen, dass dies ein Beispiel für reine Immobilienspekulation ist, die die Bodenpreise ohne dahinterstehende Investitionen in die Höhe treibt.

Die Hausgemeinschaft hat das Geschehen umfangreich dokumentiert. Dau gehört auch das kürzlich übermittelte Verkaufsangebot an die Mieter.

Die Hausgemeinschaft will sich Modernisierungsankündigungen und der Umwandlung entgegenstellen. Hierzu will sie zunächst mit Blick auf die am 30. April 2021 erneut verkündete vorläufige Unter-Milieuschutz-Stellung feststellen, ob Modernisierung und Umwandlung behördlicher Genehmigung bedürfen.

Hierzu will sie unverzüglich
- Grundbucheinsicht nehmen (> Achim u. Alban),
- die bezirkliche Mieterberatung aufsuchen (auch zur Feststellung, ob und wann Abgeschlossenheitsbescheinigungen seitens der Bauaufsicht erteilt worden sind,
- die Dokumentation des Geschehens elektronisch an Jochen übermitteln (zur Sondierung bei den bezirklichen BaupolitikerInnen der Grünen).

Sobald Ergebnisse vorliegen, soll die Hausgemeinschaft unter Hinzuziehung des Mietervereins einberufen werden, um die weiteren Schritte zu beraten.

Vorerst werden wir die Kurzfassung der Dokumentation unter „Aktualia“ auf unsere Webseite stellen.


- Mietenwahnsinnsdemo am Samstag, 11. September, 13 Uhr

Die MieterWerkStadt trifft sich um 12.45 Uhr zwischen dem Haus des Lehrers und dem „Berliner Congress Center“.

Wir werden ein Banner mit dem sinngemäßen Slogan „DW & Co enteignen: JA  -  Giffey-SPD: NEIN“ tragen. Der Slogan dient als Appell an linke Sozialdemokraten, Giffey in ihrer Anbiederung an die Immobilienlobby zu bremsen.


- Zweckentfremdung/Abriss

Den Stellenwert, den das Bezirksamt und die BVV-Mehrheit der Zweckentfremdung beimisst, kann man der Behandlung des LINKEN-Antrags zu BVV-Drucksache 1084/5 entnehmen („Mehr Geld aus Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot!“:
Seit März 2019 ist er im zuständigen Ausschuss 5 Mal vertagt worden. Der Ausschuss hat es damit „geschafft“, den Antrag mit Ablauf der Wahlperiode am 26. September gegenstandslos werden zu lassen und dem Bezirksamt eine Stellungnahme zu ersparen.

Mit der unbefriedigenden Situation, dass dem Abriss von 50er-Jahre-Bauten nicht hinreichend durch das Zweckentfremdungsverbot begegnet wird, beschäftigt sich seit Kurzem eine Arbeitsgruppe des Iniforums Stadtpolitik, an der sich bislang Alban. Klaus, Matthias und Wolfgang beteiligt haben.

Daneben beteiligt uns die „Stadtbodenstiftung“ an ihrem Projekt „Gemeingut statt Leerstand“. Anhand konkreter Beispiele soll hier auf den Zusammenhang von Leerstand und Bodenspekulation aufmerksam gemacht werden. Aus Charlottenburg wird das Grundstück Kantstr. 49 in die Aufarbeitung eingehen.


- Deutsche Wohnen & Co enteignen

Alle MitstreiterInnen werden feststellen, welche zeitlichen Kapazitäten sie noch haben und welche Aktionsformen ihnen am ehesten liegen.


- Windscheidstraße: Spielstraßenfest am 22. September 2021, ab 14 Uhr

Joachim Neu organisiert das Fest. Es wird ein Tisch für Deutsche-Wohnen-enteignen/MieterWerkStadt Charlottenburg zur Verfügung stehen, den Achim aus der Friedbergstr. 28 betreut.


- nächstes Treffen: Mittwoch, 6. Oktober 2021, DIVAN (Nehringstr. 8)
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                                                                                                                                    4. August 2021

                                              Ergebnisprotokoll zum Treffen am 4. August 2021

Angesprochen wurden:

- Raum für unsere Turnustreffen

Solange der Mieter-Club (Neue Christstraße 8) noch nicht für Versammlungen von mehr als 8 Personen zur Verfügung steht, wollen wir das Angebot des Divan nutzen, dort einen Raum für unsere Turnustreffen zu bekommen.

- Mietenwahnsinnsdemo am 11. September

Das Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn ruft bundesweit für den 11. September 2021 (13 Uhr, Alexanderplatz) zu einer Kundgebung auf. Der Text des Aufrufs und das Angebot zur Mitarbeit bei der Vorbereitung finden sich hier:
https://www.mietenwahnsinn.info/aktuelles/

Wer sich an der Vorbereitung beteiligen will, kann an den Dienstagstreffen im Kiezanker teilnehmen (Kiezanker 36, Cuvrystraße 13/14, 10997 Berlin). Am nächsten Treffen (10. August 2021, 19 Uhr) nehmen wir teil (klaus).

Die MieterWerkStadt wird für die Demo mit einem eigenen Flyer werben. Den Entwurf erstellt Matthias. Er soll bei den nächsten Anlässen im Kiez (Seeling-29-Fest am 21. August und Klausenerplatz-Kiezfest am 28. August) verteilt werden. Am 28. August werden sich voraussichtlich Alban, Hans, Klaus, Matthias und Wolfgang an der Verteilaktion beteiligen.

Das nächste Turnustreffen am 1. September soll dazu genutzt werden, ein Banner und Plakate für die Demo herzustellen bzw. dazu einen zeitnahen gesonderten Termin mit dem DIVAN zu vereinbaren.

- „DWenteignen“

In der Nacht vom 7. zum 8. August beginnt die Laternen-Plakatierung. Die Plakate werden voraussichtlich am Samstagnachmittag an die Kiezteams geliefert.

Zum Auftakt der Plakatieraktion treffen wir uns Samstag um 20 Uhr an den Tischtennisplatten auf der Westseite des Klausenerplatzes.

- „Das mietenpolitische Dossier 2021“

Unter Moderation des InitiativenForums Stadtpolitik haben sich 27 Initiativen zusammengefunden, um ihre Erfahrungen zu miet-, wohn- und bodenpolitischen Erfahrungen auszutauschen und die daraus resultierenden Forderungen in die interessierte Öffentlichkeit und den politischen Raum zu geben. Es ist erwünscht, dass Parteien und ihre KandidatInnen im laufenden Wahlkampf zu ihren Positionen zu diesen Themen befragt werden. Um die Parteien - auch mit Blick auf die nach der Wahl zu erwartenden Koalitionsverhandlungen – zu einer klaren Positionierung zu bewegen, werden ihnen in Kürze aus den Dossierbeiträgen abgeleitete Wahlprüfsteine übersandt.

Das Dossiers wird auf einer Pressekonferenz am Montag, dem 9.August (11 Uhr, Haus der Statistik am Alexanderplatz), vorgestellt. Unmittelbar nach der Pressekonferenz wird es auf die Webseiten der beteiligten Initiativen und des InitiativenForums Stadtpolitik gestellt.

- Zweckentfremdung/Abriss

Das InitiativenForum Stadtpolitik beabsichtigt, eine vertiefende Recherche zum Abriss von Wohnraum und zu den Möglichkeiten, Abriss zu verhindern, aufzunehmen. Hierzu möchten sie mit uns in Austausch treten. Mit Blick auf die vorangegangenen Kontakte werden hier zunächst Alban, Klaus und Wolfgang zur Verfügung stehen.


- Verschiedenes:

- Die nächste #unteilbar-Demo wird am 4. September in Berlin sein. Auch diesmal werden die Demo und die Forderungen (u.a. „Umverteilung von oben nach unten“, „Wohnen darf keine Ware sein“) von einer Vielzahl von Initiativen und Organisationen unterstützt, u.a. von attac, DGB-Gewerkschaften und dem Paritätischen Wohlfahrtsverein. Aufruf und bisherige Unterstützer >
https://www.unteilbar.org/berlin-demo-2021/

Sobald die genaue Zeit und der Treffpunkt der Demo feststehen, werden wir den Demo-Aufruf als Unterstützer auf unsere Webseite setzen.

- Nachdem das Baulandmobilisierungsgesetz im Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat der Senat von der dort vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch gemacht, Umwandlungen in Eigentumswohnungen zu erschweren, wenn die Grundstücke in Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage liegen. Die entsprechende Verordnung wird demnächst mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in Kraft treten. Damit wird die Umwandlung in Berlin nun auch außerhalb von Milieuschutzgebieten erschwert.

- Für unsere nächste Sitzung am 1. September hat uns Jochen den Besuch der grünen Abgeordnetenhauskandidatin (Dr. Petra Vandrey) angekündigt.

- nächstes Treffen: Mittwoch, 1. September 2021

                                                                                                                                                                            5. August 2021, W.M.
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                                                                                                                                                                                              7. Juli 2021
                                         
                                                                turnusmäßiges Treffen am 7. Juli 2021

Angesprochen wurden:

- Kündigung des Kinderladens Yoyo e.V.
Priorität des Yoyo eV liegt derzeit bei der Suche nach Ersatzräumen.

- Anwohner-Info 2/2021
Plazierungsorte außerhalb des web: Welche realen Orte zur Auslegung im Kiez stehen für weitere Infos bei weiterer Normalisierung wieder zur Verfügung?

- „DWenteignen“

Der Volksentscheid wird am 26. September zusammen mit den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen abgehalten.

- Milieuschutz Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz: Einwohnerfrage

Zu der Einwohnerfrage hat das Bezirksamt in der BVV am 17. Juni 2021 berichtet, dass die Anfang Juni verschickten Haushaltsfragebögen bis zum 2. Juli 2021 zurückzusenden sind. Die Auswertung der Daten soll spätestens Anfang September ausgeschlossen sein.
Es besteht Einvernehmen, dass diese Terminierung der Verschleppung der Entscheidung bis nach den Wahlen am 26. September dient. Wir hatten stets darauf hingewiesen, dass die erneut beauftragten Untersuchungen unnötig sind, weil bereits die Ende 2019 von einem anderen Büro erhobenen Daten die Milieuschutzkriterien hinreichend belegen. Hier kommt hinzu, dass nicht erklärbar ist, weshalb die erneute Auswertung der Daten mehr als 8 Wochen in Anspruch nehmen soll.

- IniForum-Statement zum Vonovia-DW-Deal

Dem vom IniForum Stadtpolitik initiierten Statement zu den Verhandlungen zwischen Senat und Vonovia/DW
https://iniforum-berlin.de/2021/07/fuenf-grundsaetze-zum-ankauf-der-20-000-wohnungen/#more-7229
tritt die MieterWerkStadt als Mitunterzeichner bei.

- MietenwahnsinnsDemo im September; Mitarbeit in der Vorbereitungsgruppe

Die nächste Groß-Demo gegen hohe Mieten und Verdrängung wird im September stattfinden. Wer Interesse hat, die Demo zu organisieren, und auch über die zeitliche Kapazität für regelmäßige Treffen verfügt, wird gern in das Vorbereitungsteam aufgenommen; Kontakt:
mobi@mietenwahnsinn.info

- Abrisspraxis

Die Abrisspraxis in Berlin ist auch bei überregionalen Medien auf Interesse gestoßen. Spiegel-TV hat uns - offenbar in Kenntnis unserer hierzu herausgebrachten Presseerklärung – unterrichtet, dass dort über einen TV-Beitrag zu dem Thema nachgedacht wird.
Es besteht Einvernehmen, dass wir uns mit rechtlichen Möglichkeiten gegen den Abriss - speziell der noch preisgünstigeren Nachkriegsbauten außerhalb der allgemeinen Zweckentfremdungsregelungen befassen (> Matthias und Wolfgang zur nächsten Sitzung).

Mit Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Mai 2021 besteht die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu versagen. Voraussetzung ist, dass sich das umzuwandelne Objekt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt befindet (§§ 201 a und 250 BauGB neuer Fassung).

Die MieterWerkStadt wird bei den baupolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen anfragen, inwieweit diese Forderung unterstützt wird bzw. ob sie sich bereits in Umsetzung befindet (> Wolfgang).

- Petition an Bundestag: Mietendeckel bundesweit

Die Bürgerinitiative Fasanenplatz hat eine Petition an den Bundestag initiiert, mit der sie den Bundesgesetzgeber auffordert, die Regelungen des Berliner Mietendeckels, für den das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzgebungskompetenz des Landes verneint hat, nun bundesweit einzuführen s.a. LINKE-Antrag vom 20.4.2021 (Bundestags-Drucksache 19/28776).

Zur Mitzeichnungsseite des Petitionsausschusses gelangt man über folgenden Link:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_06/_04/Petition_124032.html

- nächstes Treffen: Mittwoch, 4. August 2021
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                                                                                                                                         2. Juni 2021
                                                  zum turnusmäßigen Treffen am 2. Juni 2021

Am 2. Juni 2021 konnte im Freien – auf dem Klausenerplatz - wieder ein turnusmäßiges Treffen abgehalten werden.

Behandelt wurden

- die anstehende Haushaltsbefragung in den beiden vorläufigen Milieuschutzgebieten Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz,
- Stand der DWenteignen-Unterschriftensammlung,
- konkrete Verdrängungsfälle: Kaiser-Friedrich-Str. 60 (Kita) und Wundtstr. 7-9 (Umwandlung),
- Veranstaltungen zum Autobahndreieck Funkturm und zur Alliiertensiedlung in Westend,
- Vorkaufsrecht des Bezirks für Deutsche-Wohnen-Häuser an der Mollwitzstraße bei übernahme durch Vonovia.
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                                                                                                                           10. Dezember 2020

                              MieterWerkStadt Charlottenburg, Online-Meeting am 10. Dezember 2020
                                                  (erweiterete ArGr Milieuschutz für Schloßstraße und AG-Platz)

Gegenstand der Erörterungen ist die Weigerung des BA, dem BVV-Beschluss zum schnellstmöglichen Erlass eines Milieuschutzaufstellungsbeschlusses wegen evidenter Verdrängung zu folgen. Stadtrat Schruoffeneger hat der MieterWerkStadt hierzu am 30.11. und dem Stadtentwicklungsausschuss am 2. Dezember 2020 mitgeteilt, dass er eine Aufstellungsbeschlussvorlage erst in das Bezirksamt einbringen wird, wenn ein neues Gutachten ihm hierzu die Grundlage gibt.

Im Einzelnen werden folgende Reaktionen abgestimmt:

-    Kontakt zu den baupolitischen Sprechern von SPD, Grünen und Linken zur Frage, was sie tun wollen, damit ihr Antrag (BVV-DS 1599/5) doch noch umgesetzt wird. Hier soll ein Meeting mit Tillinger, Gusy und Schenker anberaumt werden (Vorbereitung: Wolfgang).

-    Zusammenstellen von Fällen, in denen sich konkrete Indizien für Verdrängung ergeben. Hierzu soll über RundMail im großen Verteiler gefragt werden, wer in den Planungsräumen Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz wohnt. Diese Abfrage ist nötig, weil die Kontakte fast ausschließlich über die @Mail-Adresse laufen. Die Rückmeldung soll die Adresse, weitere Kontaktdaten und eine Kurzbeschreibung des Verdrängungssachverhalts enthalten. Die RundMail verfasst Wolfgang).

-    Aufbereitung uns bereits bekannter Fälle. Hierzu gehört Schloßstraße 45; zu der Katrin und Sonia Daten und Sachstand notieren werden. Die Dossiers können dann je nach Bedarf bei Medienkontakten und/oder gegenüber BVV/BA eingesetzt werden, aber auch der Komplettierung der besonderen Haussituationen in der Sammlung von „#200 Häuser“. Das Haus in der Windscheidstraße, in dem einige MieterInnen bereits Kündigungen wegen nicht angemessener Verwertbarkeit bekommen haben, berät, ob derzeit ein Schritt in die Öffentlichkeit opportun ist.
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                                                                                                                                7. Oktober 2020

                                            Ergebnis-Protokoll zum Treffen am 7. Oktober 2020

Im MIETER-CLUB wurde am 7. Oktober 2020 Folgendes erörtert:

- Milieuschutzantrag für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz

Sonia, Carsten und Matthias waren vor unserem Treffen bei der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, der den Beschlussantrag zum Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz unter TOP 9 auf seiner Tagesordnung hatte. Der Ausschuss hat die Behandlung „unseres“ Punktes dann vertagt, nachdem die ersten 5 TOPe die vorgesehene Sitzungszeit in Anspruch genommen hatten.

Die nächste Ausschusssitzung ist vom 21. auf den  28. Oktober verschoben. Es ist davon auszugehen, dass der Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz dann in der TO weiter nach vorne rückt. Auch wenn er behandelt wird, wird er es nur auf die Tagesordnung der BVV am Folgetag (Donnerstag, 29. Oktober) schaffen, wenn der Ausschuss die Befassung in einem weiteren Beschluss „dringlich“ macht. Ob der Tagesordnungspunkt dann noch tatsächlich behandelt wird, ist offen. Der nächste BVV-Sitzungstermin wäre dann am 19. November.

Die geschilderte Behandlung des Antrags dürfte zwar dem üblichen Verfahren in der BVV und ihren Ausschüssen entsprechen, macht aber wenig Hoffnung auf eine rasche und dauerhafte Unterschutzstellung:

   Der Inhalt des Antrags zielt auf einen „Aufstellungsbeschluss“ des Bezirksamtes. Mit diesem Beschluss würde das Gebiet unter
   vorläufigen Milieuschutz gestellt werden können. Dieser Schutz verliert seine Wirkung spätestens nach einem Jahr, wenn er nicht
   durch den Erlass der Milieuschutzverordnung abgelöst wird.

   Je weiter sich die BVV-Befassung und damit ein Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes hinauszögern, desto eher fällt das
   Auslaufen des vorläufigen Milieuschutzes in die Zeit nach der Wahl im Herbst 2021. Damit besteht die Gefahr, dass der derzeit
   auch mit Blick auf den Wahltag aufgebaute politische Druck entfällt. Damit wächst das Gewicht der Administration, die sich
   bereits nach der Unterschutzstellung im Januar 2019 nicht für den Erlass einer Milieuschutzverordnung für Schloßstraße und
   Amtsgerichtsplatz eingesetzt hat.

Es besteht Einvernehmen, dass Vertreter der drei Fraktionen, die den Beschlussantrag eingebracht haben, angeschrieben werden, um zu erfahren, welche Bemühungen sie einleiten wollen, um eine Befassung der Oktober-BVV mit ihrem Antrag zu sichern (Entwurf: Wolfgang; Abstimmung unter den TeilnehmerInnen des Treffens).

Parallel bleibt unsere Forderung, die Milieuschutzverordnung ohne weitere Präliminarien zu erlassen. Auf seine Bitte hatten wir Herrn Stadtrat Schruoffeneger dargelegt, dass die Erhebungen aus der Haushaltsbefragung die Kriterien für den Milieuschutz erfüllen und ihm dies in Form einer amtlichen Begründung für den Erlass der Verordnung aufbereitet. Hierzu hat er auf der Sitzung der Mieter*innenInisCW am 24. August 2020 berichtet, dass er unsere Ausarbeitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte zugeleitet hat, zur rechtlichen Tragfähigkeit der Ausführungen für den Erlass einer Milieuschutzverordnung Stellung zu nehmen; eine Antwort erwartet er bis Ende dieses Monats. Wie hier – je nach Fortgang - weiter zu verfahren ist, werden wir im November-Treffen zu behandeln haben.

- Initiativenforum Stadtpolitik Berlin

Zur Unterstützung organisierten bürgerschaftlichen Engagements hat der Verein Stadtprojekte e.V. - https://stadtprojekte.org/ - das „Initiativenforum Stadtpolitik Berlin“ - https://iniforum-berlin.de/ - gegründet. Es soll Inis insbesondere
-    bei Kontakten in die Politik,
-    bei der Recherchearbeit,
-    bei ihrem Netzauftritt
helfen.

Ferner veranstaltet es Hearings mit Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, in denen sich mieten- und stadtpolitische Initiativen zu bestimmten Schwer-punkten ihrer Arbeit mit Mitgliedern des Abgeordnetenhauses austauschen. Das letzte Hearing fand im August zum Thema „stadtentwicklungs- und mietenpolitische Folgen der Pandemie in Berlin“ statt.

Das nächste Hearing wird sich mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht beschäftigen. Es wird am 25. November online abgehalten. Das IniForum möchte, dass sich die MieterWerkStadt Charlottenburg beteiligt (incl Vorbereitung des Hearings Ende Oktober).

Wir werden dem IniForum signalisieren (> Wolfgang), dass wir uns an dem Hearing und der Vorbereitung beteiligen (Hearing: Alban; Vorbereitung: Benennung nach Terminierung) und auch generell an der Arbeit des IniForums interessiert sind.

- Beteiligungsbeirat bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Im September 2019 sind die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB) beschlossen worden. Die Umsetzung der Leitlinien soll der „Beteiligungsbeirat“ begleiten; Näheres:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/foren_initiativen/beteiligungsbeirat/

Dem Beteiligungsbeirat werden 8 BürgerInnen und 6 Personen aus der organisierten Zivilgesellschaft angehören. Bewerbungen als Mitglied erwartet die Stadtentwicklungsverwaltung bis zum 10. Oktober 2020.

Die MieterWerkStadt Charlottenburg hat den bisherigen Prozess der Leitlinienfindung mit Interesse verfolgt, sich aber mangels Kapazitäten nicht unmittelbar beteiligt. Es besteht Einvernehmen, dass sie sich nun auch nicht um einen Sitz im „Beteiligungsbeirat bewirbt.

- Windscheidstr. 3/3a

Der Eigentümer beabsichtigt, die Gebäude in Teilen abzureißen und durch Neubau zu ersetzen. Der Antrag auf Abrissgenehmigung war 2019 mit Rück-sicht auf den vorläufigen Milieuschutz für den Planungsraum Amtsgerichtsplatz zurückgestellt worden. Ein Teil der Wohnungen steht bereits leer. Es hat sich eine Hausgemeinschaft gebildet, die für den Erhalt der Häuser und der Mietverhältnisse eintritt. Sie steht mit der Abgeordneten Radziwill und der SPD-BVV-Fraktion in unmittelbarem Kontakt.

Im Beisein von Alban hat die Hausgemeinschaft Anfang Oktober im Büro von Frau Radziwill getagt. Im Ergebnis kam man überein, Presse/Öffentlichkeit erst zu suchen, sobald der Eigentümer Kündigungen ausspricht. Als nächstes steht ein Gespräch der Vertreter der Hausgemeinschaft mit dem Eigentümer an.

- Verschiedenes

- Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechts

„23 Häuser sagen NEIN“, BezimKiez und Berliner Mieterverein haben eine Petition zur Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechts gestartet. Link mit ausformuliertem BBauG-Änderungsentwurf:
https://www.bizim-kiez.de/blog/2020/09/17/zur-petition-das-baugesetzbuch-sinnvoll-reformieren-forderungen-fuer-ein-preislimitiertes-und-durchsetzungsfaehiges-kommunales-vorkaufsrecht/

- Volksinitiative KlimaBürger:innenRat

Nachdem der Klimanotstand für Berlin verkündet worden ist, geht es der Volksinitiative darum, inhaltliche Konzepte zu dessen Beseitigung anzustoßen; hierzu soll ein „KlimaBürger:innenRat“ installiert werden. Zu den Forderungen der Volksinitiative und den Unterschriftenlisten >
https://klimaneustart.berlin/

- BlackRock-Tribunal

Hans hat das Tribunal besucht. Bei nächster Gelegenheit wird er berichten.

- SIGNA-Deal und Masterplan – wie steht es um die Zukunft der City West?

Zur Entwicklung der City West hat die Linksfraktion ChWi am 6. Okt. 2020 zu einer online Gesprächsrunde mit Frau Landesbaudirektorin Lüscher und den Herren Schruoffeneger, Bodenschatz, Neu sowie Šustre und Schenker eingeladen. Das Gespräch kann bei facebook abgerufen werden:
https://www.facebook.com/linksfraktionCW/videos/336293051011825/

W.M., 9.10.2020
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                                                                                                                            2. September 2020

Es fand ein informelles Treffen im Außenbereich des Brotgartens (Seelingstr. 30) statt. Themen waren insbesondere:
-    Nachlese zur Demo am 18. August,
-    Milieuschutzantrag für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz in der BVV
-    fachliche Wertung des LPG-Gutachtens durch die MieterWerkStadt
-    Milieuschutzbeirat
-    „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
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                                                                                                                                   5. August 2020

Es fand ein informelles Treffen im Außenbereich des Brotgartens (Seelingstr. 30) statt. Themen waren insbesondere:

-    Kontakte zum Bezirksamt und zu den milieuschutztragenden BVV-Fraktionen wegen der Forderung nach Milieuschutz für die
      Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatzplatz,

-    Demo für Milieuschutz am 18. August (organisatorische und inhaltliche Vorbereitung).
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                                                                                                                                          1. Juli 2020

Mit Rücksicht auf die Lockerungen für Zusammenkünfte konnte ein informelles Treffen im Außenbereich des Brotgartens (Seelingstr. 30) abgehalten werden. Themen waren insbesondere:
- eine für die erste Augusthälfte anzuberaumende Anwohnerversammlung zum Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichts-
   platz ("Milieuschutz jetzt"),
- die erneute Verzögerung beim Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen".
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                                                                                                                             April bis Juni 2020

Aufgrund der Pandemie-Restriktionen konnten die turnusmäßigen Treffen nicht stattfinden.
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                                            Ergebnisprotokoll zum Treffen vom                              4. März 2020

Ergebnisprotokoll des Treffens der MieterWerkStadt Charlottenburg am 4.3.2020:

-Verdrängungsfälle:

Bei der Gewobag in der Schloßstraße hat eine Zwangsräumung stattgefunden.  Der Mieterbeirat war nicht einbezogen worden. Martin wird der Sache nachgehen und darauf hinwirken, dass in Zukunft der Mieterbeirat einbezogen wird.

In der Schloßstraße 45/46 werden in Sozialwohnungen Mieterhöhungen angekündigt. Ab 2022 läuft die Sozialbindung aus. Dann würden die Wohnungen einerseits unter den Mietendeckel fallen, aber andererseits auch Umwandlungen in Eigentumswohnungen mangels Milieuschutz ohne Genehmigung des Stadtentwicklungsamtes möglich sein. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, die Planungsräume Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz doch noch unter Milieuschutz zu stellen.

Es wurde empfohlen, dass die MieterInnen dieser Häuser sich durch Hausversammlungen zusammenschließen und gegenüber dem zuständigen Stadtrat und den BVV-Fraktionen die Verdrängungsgefahren deutlich machen. Insbesondere sollte darauf hingewiesen werden, dass die Möglichkeiten des Milieuschutzes genutzt werden müssen.

-Milieuschutz für die nicht berücksichtigten Gebiete / Ergebnisse der Akteneinsicht

Die Akteneinsicht hat stattgefunden. Die kopierten Unterlagen werden von Wolfgang an Interessierte weitergeleitet.

Für den 16. April ist eine Veranstaltung zum Thema Milieuschutz in den nicht berücksichtigten Gebieten (Schloßstraße, Amtsgerichtsplatz) geplant. Ziel ist, dass die Entscheidung zur Nichtberücksichtigung revidiert wird. Im Vorfeld haben Besprechungen mit BVV-Mitgliedern von SPD, Linken und Grünen stattgefunden. Am 6. März wird ein Gespräch mit Stadtrat Schruoffeneger stattfinden. Danach wird die Vorbereitungsgruppe für die Veranstaltung die Argumentation für den Milieuschutz in den Planungsräumen Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz präzisieren.

Die Wahlkreisabgeordnete der SPD, Ülker Radziwill, die im Abgeordnetenhaus den „Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen“ leitet, soll bei passender Gelegenheit auf das Thema angesprochen werden (> alle, prioritär: Martin).

-Mietendeckel

Auf eine noch nicht terminierte Infoveranstaltung der Linken wird hingewiesen werden.

Bis 24. April müssen die Vermieter gemäß dem Mietendeckelgesetz Auskunft über die zulässigen Mieten geben. Auf unserem Apriltreffen ist darüber zu entscheiden, ob wir ein Infoblatt dazu herausgeben.

-Mietenwahnsinnsdemo am 28. März

Die Mieterwerkstadt unterstützt die Demo „offiziell“ auf der Website von www.mietenwahnsinn.info. Am Sonnabend den 21. März wird die Mieterwerkstadt eine Verteil- und Plakatierungsaktion für die Demo durchführen. Treffpunkt: Bücher-Telefon-Zelle, Seelingstraße 22, um 11 Uhr.

-Volksentscheid „DW & Co enteignen“

Wir schließen uns der Kiezsammelgruppe in der Behaimstraße 17 an.

-Verschiedenes:

Mittels „Hutumlage“ zugunsten unserer Kasse wird das durch Webseite und Akteneinsichtsgebühr entstandene Defizit ausgeglichen.

Baumaßnahmen am Funkturm: Die Mieterwerkstadt wird keine eigene Aktionen zu dem Thema machen, aber auf Aktionen und Infomaterialen anderer auf unserer Website  und in Rundmails hinweisen.

Am 13./14. Juni findet ein Fest zum 100. Jahrestag des Lietzenseeparks statt. Auf den nächsten Sitzungen ist zu überlegen, wie wir uns daran beteiligen.

                                                                          4. März 2020 (M.S.)
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                                            Ergebnisprotokoll zum Treffen vom                         5. Februar 2020

-   Auswertung der Milieuschutzveranstaltung des Bezirksamtes am 14. Januar

Die Vertrauensleute des Einwohnerantrages für ein Milieuschutzgebiet zwischen Puls- und Rönnestraße haben an die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken eine Stellungnahme zu den Entscheidungen des Bezirksamtes geschickt. In dieser Stellungnahme, die auf den auf der Veranstaltung des Bezirksamtes präsentierten Fakten beruht, wird begründet, warum die
Entscheidung, den Gebieten Amtsgerichtsplatz und Schloßstrasse keinen Milieuschutz zu gewähren, falsch ist. Die Stellungnahme findet sich auf der Website der MieterWerkStadt (https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit  > Aktualia  >  28. Januar 2020). Des Weiteren ist ein interessanter Beitrag im Newsletter von Dobberke erschienen: https://nl.tagesspiegel.de/form.do?agnCI=992&agnFN=fullview&agnUID=D.B.CP86.1zI.BqD34.A.IFceRxijI5trGWMARDRahvFbqZVgNOCSj9MnnNhRfbnOX3s8wfoyZ2XScT9-fIYIbQm_56EcJWjOrVSWTuwLJA

-   Milieuschutz für die nicht berücksichtigen Gebiete / Antrag auf Akteneinsicht

Das Bezirksamt hat der Akteneinsicht mit Einschränkungen zugestimmt. Es wird eine Vorkasse von 204,20 Euro verlangt. Es wurde beschlossen diesen Betrag zu zahlen und einen Termin für die Einsichtnahme zu erbitten. Eventuell kann später die Einsichtnahme in die geschwärzten Stellen verlangt werde.

Weiterhin soll auf unserer Website ein Aufruf erscheinen, sich an den Kosten zu beteiligen.

Die Basisorganisation „Unsere Straße“ der Linken wird am 10. Februar 19 Uhr in der Behaimstraße 17 eine Veranstaltung zum Thema Milieuschutz machen. Klaus wird dort sprechen und unsere Position vertreten.

-   Mietendeckel und Milieuschutz – Projektierung einer Veranstaltung

Es wurde beschlossen, in den nicht berücksichtigten Gebieten eine Veranstaltung zu machen. Ziel soll es sein, zu diskutieren, wie Mietendeckel und Milieuschutz gegen die Verdrängung genutzt werden können. Klaus, Joachim, Wolfgang und MietervertreterInnen aus der Leonardstrasse 19 und möglichst auch aus der Friedbergstr. 28 werden diese Veranstaltung vorbereiten

-   Volksentscheid „DW & Co enteignen“

Es wurde vorgeschlagen zur argumentativen Vorbereitung der Sammlung für den Volksentscheid eine Gruppe zu bilden, die sich mit den folgenden Themen befasst: - Versagen des Marktes, Notwendigkeit der Vergesellschaftung - Die Frage der Entschädigung – Funktionieren des Gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbaus. Dazu werden zwei Texte der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ verschickt: Die Argumentationshilfe und Broschüre zur AÖR.

-   Verschiedenes:

      -    Die Website soll weiter geführt werden. Die Finanzierung soll durch eine Umlage sicher gestellt werden, die auf dem
            nächsten Treffen erfolgen soll.

      -    Die MieterWerkStadt unterstützt die politische Arbeit von Florian Schmidt.

      -    Teilnahme an der Vorbereitung des weltweiten Aktionstages  gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn am 28.3.2020:
            Nächstes Treffen:  11. Februar 2020,  20 Uhr, "Kiezanker" in der Cuvrystraße 13/14.

Das nächste turnusmäßige Treffen findet am Mittwoch, dem 4. März 2020, 18.30 Uhr, im MIETER-CLUB statt.

                                                                                                                                                                                         9.2.2020, M.S
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                                                            Ergebnisprotokoll zum Treffen vom                        8. Januar 2020

Milieuschutz, insbesondere für die „Restgebiete“ zwischen Puls- und Rönnestraße

Der Planungsraum „Klausenerplatz“ mit Teilen des „Schloßgartens“ wird in Kürze durch Erlass einer entsprechenden Erhaltungsverordnung unter Milieuschutz gestellt.

Für die Planungsräume „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“, die zunächst im Januar 2019 zusammen mit Klausenerplatz und Schloßgarten unter vorläufigen Milieuschutz gestellt wurden, wird das Bezirksamt keine Erhaltungsverordnung erlassen. Dies hat zur Folge, dass die vorläufige Unterschutzstellung Ende Januar 2020 endet.

Aus der konkreten Beobachtung im Kiez erschließen sich uns keine nennenswerten Unterschiede in der Bevölkerungsstruktur. Um die Entscheidung nachvollziehen und u.U. substantiiert angreifen zu können, hat die MieterWerkStadt Charlottenburg am 28. November 2019 Akteneinsicht in die Erhebungsunterlagen - speziell zur Haushaltsbefragung und deren Auswertung - beantragt. Am 20. Dezember 2019 haben wir Herrn Bezirksbürgermeister Naumann und Herrn Schruoffeneger vorsorglich an diesen Antrag erinnert.

Unmittelbar vor dem Treffen hat uns Herr Naumann übermitteln lassen, dass sich das Bezirksamt nun am 7. Januar 2020 mit unserem Antrag befasst habe und wir vom fachlich zuständigen Bereich eine Antwort erhalten würden.

Es besteht Einvernehmen, dass wir diesen Ablauf als Hinhalteversuch zu werten haben, zumal das Informationsfreiheitsgesetz Berlin eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen - bei beabsichtigter Ablehnung des Einsichtsantrags - vorgibt.

Nun sollen sich die Vertrauenspersonen unseres damaligen Einwohnerantrags auf Milieuschutz an die „Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informations-freiheit“ mit der Bitte wenden, das Bezirksamt zu einer ordnungsmäßigen Behandlung unseres Antrags zu ermutigen.

Unabhängig davon wollen wir eine Untätigkeitsklage gegenüber dem Bezirksamt vor dem Verwaltungsgericht anstrengen, wenn das Bezirksamt unseren Einsichtsantrag bis Mitte Januar nicht inhaltlich bescheidet (die Klage bereiten die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags gesondert vor; eine Beschwerde bei der Bezirksaufsicht ist daneben eine weitere Option).

Die tatsächlichen Folgen des bevorstehenden Wegfalls des vorläufigen Milieuschutzes spüren die MieterInnen schon jetzt. Die Vermieter haben die Entwicklung bereits registriert und kündigen – teils unter ausdrücklichem Hinweis auf den Wegfall des vorläufigen Schutzes – Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an.

Berichtet wird hierzu über Fälle aus der Friedbergstraße und der Leonhardtstraße (beide aus dem Planungsraum „Amtsgerichtsplatz“). Hierzu werden die konkreten Umstände aufgearbeitet, um sie bei Gelegenheit dem Bezirk und den Medien unter dem Aspekt des wieder auflebenden Verdrängungsdrucks vorstellen zu können.

AnwohnerInnenversammlung zum Milieuschutz am Klausenerplatz
(Dienstag, 14. Januar 2020, 19.30 -21 Uhr, Festsaal im Rathaus Charlottenburg)

Der Bezirk lädt zu der Veranstaltung ein, um Erläuterungen zum Milieuschutz und seinen Wirkungen zu geben.

Daneben sollen Informationen
- zu den Ergebnissen der vertiefenden Untersuchungen  und
- zur Festlegung des Gebiets
gegeben werden. Dies eröffnet den AnwohnerInnen aus den benachbarten Planungsräumen, die Ende Januar aus der vorläufigen Unterschutzstellung fallen, die Möglichkeit, auf ihre Situation hinzuweisen und zu fragen, wie sie sich nun gegen Verdrängung schützen können.

Der Hinweis auf die Veranstaltung scheint auf die Webseite des Bezirks beschränkt zu sein. Besondere zusätzliche Werbung in den betroffenen Kiezen scheint nicht gemacht worden zu sein. Wir wollen deshalb auf diese Veranstaltung über unseren Verteiler hinweisen und zur Teilnahme ermuntern.

ADO-Komplex in der Angerburger Allee

ADO hat Anfang 2019 einen Komplex von 850 Wohnungen übernommen. Die BewohnerInnen haben begründeten Anlass, dass nun Möglichkeiten ausgelotet werden, die Mieten in der 2006 vollständig instand gesetzten Anlage zu steigern.

Daneben ist ein zunehmender Leerstand festzustellen (Ende 2019: 27 Wohnungen).Hierüber hatte eine Mieterin die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen unterrichtet. Am Rande der Milieuschutzveranstaltung am 14. Januar soll versucht werden, zu klären, was bisher hierzu innerhalb des Bezirks unternommen worden ist.

Je nach Ergebnis soll dem für Leerstand zuständigen Stadtrat Herz (Amt für Bürgerdienste) eine detaillierte Aufstellung der leerstehenden Wohnungen vorgelegt werden.

Sobald die ADO neue Aktionen ankündigt, sollen die Chancen für die Gründung einer Hausgemeinschaft erwogen werden.

BVV-Stadtentwicklungsausschuss am 10. Januar 2020

Es stehen mehrere Anträge zum Miet- Wohn- und Bodenrecht auf der Tagesordnung. Um im Bedarfsfall auf unserem Februartreffen berichten zu können, werden Klaus und Wolfgang die Ausschusssitzung besuchen.

Verschiedenes:

-    Demo gegen Mietenwahnsinn am 28. März 2020

Das „Bündnis gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ möchte noch Interessierte gewinnen, die sich an der Vorbereitung der Demo beteiligen möchten. Die Vorbereitungstreffen finden jeden Dienstag ab 19 Uhr im „Kiezanker 36“ (Familienzentrum) in der Cuvrystraße 13/14 statt (mail@mietenwahnsinn.info).

-    Deutsche Wohnen & Co vergesellschaften

Der Volksentscheid ist noch in der Zulässigkeitsbewertung der Senatsverwaltung für Inneres. Dennoch ist es unerlässlich, schon jetzt die nächste Phase (Sammlung von rund 170.000 Unterschriften, um die Voraussetzungen für die Durchführung des Volksentscheids zu schaffen) vorzubereiten.

Hierzu sind bereits mehrere Termine anberaumt:

18. Januar 2020: 16 bis 20 Uhr: Abholen der aktuellen Plakatwerbung im Gececondu (Kottbusser Tor; Admiralstraße Ecke
                                                                                                                                                                                     Skalitzer Straße)

20. Januar 2020: Bildung von Kiezteams für die Unterschrftensammlung: 19 Uhr, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz1

31. Januar 2020: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft: 19 Uhr im Aquarium, Skalitzer Str. 6

-    Share Deals: gemeindliches Vorkaufsrecht im Erhaltungsgebiet

Der Bezirk Neuköln hat beim Verwaltungsgericht eine Entscheidung erwirkt, nach der eine Gesellschaft die Gemeinde (den Bezirk) zu unterrichten hat, wenn sie wesentliche Gesellschaftsanteile übertragen möchte und Zweck der Gesellschaft im Wesentlichen die Verwaltung und Vermarktung eines Grundstücks in dieser Gemeinde ist. Dies soll der Gemeinde ermöglichen, über die Ausübung ihres Vorkaufsrechts im Milieuschutzgebiet zu entscheiden.

Diese Entscheidung impliziert, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht auf reine Grundstückskaufverträge begrenzt ist. Gehört einer Gesellschaft vielmehr ein Grundstück und ist dessen Verwaltung wesentlicher Gegen-stand des Gesellschaftszwecks, kann die Gemeinde in den Kaufvertrag über den Geschäftsanteil eintreten.

Gegen den Beschluss des VG vom 13.12.2019 (VG 19 L 566.19) ist noch Beschwerde vor dem OVG Berlin-Brandenburg zulässig.

-    Wohnungsbaugenossenschaften & BBU

Im Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sind neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den Wohnungsbau-genossenschaften nach Privatisierung insbesondere der GSW auch private Wohnungsbauunternehmen wie etwa die Deutsche Wohnen vertreten.

Mit dem Umstand, dass sich sowohl die Verbandsführung als auch die Mehrzahl der Genossenschaften für die politischen Ziele der privaten Wohnungs- und Bauwirtschaft einspannen lassen, hatten wir uns schon bei mehreren Treffen in Zusammenhang mit dem Mietendeckel und der Vergesellschaftung von Wohnraum beschäftigt. Wir erwägen nun Kontakt zur „Genossenschaft-von-unten“, einem Netzwerk kritischer Genossen-schaftsmitglieder.

Am nächsten Treffen der „Genossenschaft-von- unten“ am 13. Januar wird Wolfgang, der auch Mitglied in einer Genossenschaft ist, teilnehmen.

Nächstes Treffen im Februar 2020

Unser nächstes turnusmäßiges Treffen findet am

    Mittwoch, dem 5. Februar 2020, 18.30 Uhr im Mieter-Club

(Neue Christstraße 8) statt.

Zur Tagesordnung wird voraussichtlich aufgerufen:

-    Auswertung Milieuschutzveranstaltung des Bezirksamts am 14. Januar,

-    Milieuschutz insbesondere für die „Restgebiete“ zwischen Puls- und Rönnestraße nebst Stand der Akteneinsicht.

-    Verschiedenes.

                                                                                                                                                                         10. Januar 2020 (W.M.)
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                                              Ergebnisprotokoll zum Treffen vom                   4. Dezember 2019


Das Treffen wurde diesmal im „Kleinen DIVAN“ abgehalten, um mehr AnwohnerInnen Gelegenheit zu geben, an der Debatte über Reduzierung des Milieuschutzgebiets auf den Planungsraum „Klausenerplatz“ und den südlichen Teil des Planungsraums „Schlossgarten“ zu debattieren.

Unter dem Motto

                                                              Milieuschutz rund um den Klausenerplatz:
                                                      statt für 40.000 nur für 13.000 Einwohner*innen ! ?


war die Veranstaltung zuvor von uns im Umfeld angekündigt worden.

Zunächst wurde der Werdegang des von uns initiierten Einwohnerantrags auf Milieuschutz zwischen Puls- und Rönnestraße skizzert:

05/2017:    Übergabe von 1500 Unterstützerunterschriften im Rathaus
09/2017:    Bezirksverordnetenversammlung übernimmt mehrheitlich den Antrag
12/2018:    Nach mehreren - auch in öffentlichen Versammlungen bekräftigten -
                  Erinnerungen stellt das Bezirksamt das Gebiet zwischen Puls- und
                  Rönnestraße unter vorläufigen Milieuschutz (mit Wirkung ab der
                  Veröffentlichung am 25. Januar 2019)
11/2019:    Die BVV billigt den Beschluss des Bezirksamtes, nun eine Milieuschutzverordnung für den Klausenerplatz und das Gebiet
                 zwischen Mollwitzstraße und Spandauer Damm zu erlassen. Für das übrige Gebiet zwischen Puls-und Rönnestraße stellt
                 das Bezirksamt Bemühungen zur Unterschutzstellung ein.

Hieraus ergibt sich folgende Situation:

-    für den Klausenerplatz

     Der Klausenerplatz wird zusammen mit dem Areal zwischen Mollwitzstraße und Spandauer Damm mit der in Kürze zu
     erwartenden Veröffentlich der „Erhaltungsverordnung“ zum Milieuschutzgebiet. Das Gebiet umfasst etwa 12.900
     AnwohnerInnen.

-    für das „Restgebiet

     Im Gebiet zwischen Puls- und Rönnestraße mit rund 27.000 AnwohnerInnen wird der vorläufige Milieuschutz spätestens Ende
     Januar 2020 auslaufen. Damit entfallen die Genehmigungsvorbehalte für bauliche Änderungen und für die Umwandlung von
     Miet- in Eigentumswohnungen.

Folgerungen für die AnwohnerInnen von Klausenerplatz bis Mollwitzstraße

Hier wird es gelten, den Milieuschutz auch effizient umzusetzen. Dazu können die AnwohnerInnen beitragen, indem sie nach Ankündigung baulicher Veränderungen (insbesondere Modernisierungen und Grundrissänderungen) beim Bezirksamt fragen, ob dort schon ein Genehmigungsantrag seitens des Vermieters/Eigentümers gestellt worden ist. Solange dies nicht der Fall ist, brauchen sie die Maßnahme nicht zu dulden.

Ferner empfiehlt es sich, Hausgemeinschaften zu bilden. Bei gemeinsamem Vorgehen

-    lassen sich zivilrechtliche Positionen (etwa Zurückweisung einer Modernisierungsduldung trotz milieuschutzrechtlicher
     Genehmigung des Bezirksamtes) besser durchsetzen,  und

-    bekommt eine Forderung gegenüber dem Bezirk auf Ausübung des Vorkaufrechts bei einem Verkauf des Grundstücks größeres
     Gewicht.

Die Mieter aus den bezirklichen Milieuschutzgebieten können sich auch im Bezirksamt kostenlos beraten lassen. Diese Beratung findet montags zwischen 10 und 13 Uhr im Rathaus Charlottenburg (Raum 123) und dienstags von 15 bis 18 Uhr im Haus am Mierendorffplatz statt; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ferner stellt der Bezirk einen „Flyer Soziale Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf“ zur Verfügung. Er kann - auch in türkisch und englisch - auf folgender Bezirksseite heruntergeladen werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

Die AnwohnerInnen können sich auch direkt an das Bezirksamt wenden:
Stadtplanungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Tel.: 9029-15141, eMail: stadtplanung@charlottenburg-wilmerdorf.de

Daneben wird der Bezirk die AnwohnerInnen des Milieuschutzgebiets zu einer Informationsveranstaltung einladen (voraussichtlich Mitte Januar 2020).

Zuvor wird die BVV-Fraktion der LINKEN eine Veranstaltung zum Milieuschutz am Klausenerplatz und zu weiteren flankierenden Maßnahmen (Mietendeckel, Vergesellschaftung von Wohnraum) abhalten, und zwar am

                                         Mittwoch, dem 18. Dezember 2019, 18.30 Uhr, im „Kleinen DIVAN“

(Nehringstr. 26). Der Stadtsoziologe Andrej Holm wird bei der Diskussion zur Verfügung stehen.


Folgerungen für die AnwohnerInnen im nicht berücksichtigten Gebiet

Die vorläufige Unterschutzstellung entfällt spätestens Ende Januar 2020. Maßnahmen, die der Vermieter/Eigentümer zurückstellen musste, können dann wieder durchgeführt werden.

Konkret wird aus mehreren Häusern berichtet, dass die Vermieter/Eigentümer die Planung und Durchführung von baulichen Veränderungen wieder aufgenommen haben bzw. aufnehmen wollen. In einem Falle sind die Mieter hierüber unter ausdrücklichem Hinweis auf die fallengelassene Unterschutzstellung unterrichtet worden.

Insbesondere bei Modernisierungen und den daraus drohenden Mieterhöhungen haben die MieterInnen nun nur noch zivilrechtlichen Schutz über die an der Zumutbarkeit orientierte Duldungspflicht.

Um sich für eine gemeinsame Gegenwehr zu wappnen, sollten MieterInnen frühzeitig versuchen, Hausgemeinschaften zu bilden. Für eine rechtliche Beratung in Hausversammlungen reicht hier regelmäßig, dass ein Mieter des Hauses Mitglied bei dem beratenden Verein ist (etwa: Berliner Mieterverein, Berliner Mietergemeinschaft). Kostenlose Unterweisungen zur Organisierung einer Hausgemeinschaft bieten regelmäßig die „Starthilfe AG“ der „Deutschen Wohnen & Co enteignen“
https://www.dwenteignen.de/mitmachen/
und gelegentlich auch die „Initiative #200Häuser“
https://200haeuser.netlify.com/
an.

Um den fehlenden Milieuschutz im politischen Raum in Erinnerung zu bringen, bieten sich insbesondere Kontakte betroffener MieterInnen zu Bezirksverordneten an. Eine Wirkung kommt dabei auch der Einwohnerfragestunde in er BVV zu  -  zum Verfahren der Fragestunde:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/einwohnerfragen/formular.189903.php)
Hier könnten MieterInnen das Bezirksamt unter kurzer Schilderung der konkreten Haus- und Verdrängungssituation fragen, ob und - ggf. - wie lange man noch den vorläufigen Milieuschutz genießt.


Folgerungen für die MieterWerkStadt Charlottenburg

Die MieterWerkStadt hat bei der Initiierung des Einwohnerantrags bewusst Milieuschutz für das gesamte Gebiet zwischen Puls- und Rönnestraße gefordert. Dieser Forderung haben sich 1500 BezirksbürgerInnen – darunter vor allem AnwohnerInnen des unter Milieuschutz zu stellenden Gebiets – angeschlossen. Dies beinhaltet auch einen Auftrag an die MieterWerkStadt, weiter für Milieuschutz in diesem Arial einzutreten.

Um weiter Milieuschutz zu fordern, müssten wir die Erhebungsunterlagen kennen, die das Bezirksamt in diesem Jahr zu den Milieuschutzkriterien eingeholt hat. Ohne die konkreten Daten, zu denen auch die Ergebnisse der Haushaltsbefragung gehören, können wir die Bewertungen des Bezirks nicht überprüfen und damit letztlich auch nicht seriös angreifen.

Der Bezirk hat das benötigte Datenmaterial bislang nicht auf seine Webseite gestellt (andere Bezirke tun dies in vergleichbaren Fällen). Das Bezirksamt hat uns auch noch keine Zusage gegeben, das Material einsehen zu können. Dies hat uns bewogen, noch im November beim Bezirksbürgermeister und dem zuständigen Stadtrat einen Antrag auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen.

Es besteht Einvernehmen, diesen Antrag strikt zu verfolgen. Die Anwesenden sind sich einig, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden sollen, wenn die gewünschten Unterlagen nicht bis zum 15. Januar 2020 für uns verfügbar sind.

Den Anwesenden erscheint die Verkleinerung des Gebiets unter verschiedenen Aspekten nicht plausibel:

-    Das „Milieuschutzgebiet Klausenerplatz“, das von 1996 bis 2006 unter Schutz gestellt war umfasste auch das Areal zwischen
     Schloßstraße und Kaiser-Friedrich-Straße sowie das Arial zwischen Knobelsdorffstraße und Kaiserdamm; beide werden jetzt vom
     Milieuschutz ausgenommen. Niemand der langjährigen KiezanwohnerInnen hat hier innerhalb der letzten 13 Jahre signifikante
     Veränderung bei den Mieterhaushalten nach Familiengröße oder Einkommen bemerkt.

-    Das nicht unter Schutz gestellte Areal zwischen Schloßstraße und Kaiser-Friedrich-Straße liegt unmittelbar zwischen den
     Milieuschutzgebieten „Gierkeplatz“ und „Klausenerplatz“. Für beide haben aktuelle Untersuchungen und eine Haushalts-
     befragung ein Milieuschutzerfordernis ergeben. Es ist nach Kenntnis und Anschauung der AnwohnerInnen nicht erkennbar, dass
    dieses Gebiet - speziell an der Fritschestraße - eine andere Entwicklung genommen hat als der engere Klausenerplatzkiez.

-    Bei dem Areal südlich des Kaiserdamms (Planungsraum „Amtsgerichtsplatz“) sind bereits erkennbar Verdrängungen vollzogen.
     Es scheint aber noch Aufwertungspotential in erheblichem Umfang zu geben, so dass Milieuschutz hier spät, aber noch nicht zu
     spät käme.

Es besteht Einvernehmen, dass diese Einschätzungen eine Wertung der jetzt vom Bezirksamt erhobenen Daten nicht ersetzen können. Zur inhaltlichen Vorbereitung der beantragten Einsichtnahme und – ggf.- ihrer gerichtlichen Verfolgung wird eine Arbeitsgruppe installiert; Mitglieder sind die Vertrauensleute des Einwohnerantrags (Alban, Klaus und Matthias) sowie Volker und Wolfgang; weitere interessierte MitstreiterInnen sind willkommen.


Nächstes Treffen im Januar 2020

Unser nächstes turnusmäßiges Treffen findet am

                      Mittwoch, dem 8. Januar 2020, 18.30 Uhr, im Mieter-Club(Neue Christstraße 8)

statt.

Zur Tagesordnung wird voraussichtlich aufgerufen:

-  ADO-Komplex in der Angerburger Allee,

-  Milieuschutz insbesondere für die „Restgebiete“ zwischen Puls- und Rönnestraße,

-  Verschiedenes.


6. Dezember 2019 (W.M.)

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MieterWerkStadt Charlottenburg; Ergebnisprotokoll zum Treffen vom                6. November 2019

1. Deutsche-Wohnen-Dialog-Foren

Die Deutsche Wohnen (DW) veranstaltet von Ende Oktober bis Mitte November vier Dialog-Foren unter dem Motto „Berlin-Dialog – für einen fairen Wohnungsmarkt“. Die ersten drei Veranstaltungen haben in Zehlendorf, Pankow und Lichtenberg stattgefunden. Die letzte wird am 14. November im Festsaal des Rathauses Charlottenburg abgehalten.

Über diese Veranstaltung hatte das Netzwerk mieter*innnenInis-CW“ in seinem letzten Treffen Ende Oktober debattiert. Es bestand Einvernehmen, dass es sich um eine Marketing-Veranstaltung*) handelt, mit der das Image der DW etwas aufpoliert werden soll.

Insoweit wäre es an sich keiner Beachtung wert. Als politisch instinktlos wurde jedoch empfunden, dass das Bezirksamt dieser Veranstaltung letztlich durch Überlassung seines Festsaals einen Anstrich von Seriosität vermittelt.

Dies ist bei einem Unternehmen unangebracht, zu dessen Geschäftspolitik es zu gehören scheint, Erhaltungsmaßnahmen in Modernisierungen zu verpacken (> s. Abgeordnetenhausdrucksache 18/17662 vom 25.1.2019) und das es – wie der Berliner Mieterverein festgestellt hat, mit der Mietpreisbremse nicht so genau nimmt.

Zusammen mit VertreterInnen der mieter*innenInis-CW soll die Veranstaltung begleitet werden. Barbara und Hans gehören zu den gemeldeten Gästen. Marlies, Klaus, Martin, Tanja und Wolfgang werden das Geschehen begleiten.

     *) zum Marketing-Charakter wird hingewiesen auf den Trailer zum Dialog-Forum vom 24. Oktober 2019 in Zehlendorf:
        https://faires-wohnen.berlin/dialog-foren/


2. Verdrängung und Zweckentfremdung

Zur Zweckentfremdung gab es zwei Verwaltungsgerichtsentscheidungen.

Eine betraf das Grundstück Odenwaldstr. 1 in Friedenau. Das Gericht bestätigt hier die Rechtmäßigkeit von Ordnungsgeldern wegen Missachtung der Verfügung auf Wiederherstellung zu Wohnzwecken. Es geht ferner davon aus, dass die Zweckentfremdungsvorschriften in der seit 2014 geltenden Fassung prinzipiell ein Wiederherstellungsgebot rechtfertigen.

Die andere Entscheidung betraf das Grundstück Suarezstr. 54. Der Eigentümer will hier das Bestandsgebäude mit 30 Wohnungen abreißen und an dessen Stelle einen Neubau mit 60 Wohnungen errichten. Den Abriss hatte das Bezirksamt versagt, weil die Wohnungen im Neubau mit mehr als 7,92 € pro m² Nettokaltmiete vermietet werden sollen. Diese Höchstgrenze schreibt die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in § 3 Abs 4 vor, weil der Verordnungsgeber eine höhere Miete als nicht mehr für breite Schichten der Bevölkerung leistbar ansieht. Das Verwaltungsgericht meint, dass diese Regelung nicht mit der Ermächtigungsgrundlage vereinbar ist und betrachtet sie deshalb als nichtig. Die Presseerklärung des VG findet sich unter

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.841317.php

Eine Mieterin aus der Angerburger Allee 35 bis 55 hat sich zum nächsten Treffen im Dezember angesagt, um von dem zunehmenden Leerstand in dem Objekt mit mehr als 850 Wohnungen und der Übernahme des Eigentümers ("ADO") durch die „Adler Real Estate AG“ zu berichten.


3. Milieuschutz

Der Bezirk bietet mittlerweile zweimal in der Woche Beratungen für Mieter in Milieuschutzgebieten an. Diese Beratungen sind individuell angelegt, so dass nicht gewährleistet ist, dass strategisch-politische Aspekte einfließen; dazu würde insbesondere die Frage gehören, welchen Beitrag die MieterInnen leisten können, damit der Milieuschutz angewendet wird und wirkt. Es wird angeregt, dieses Thema beim nächsten Treffen der mieter*innenInis-CW mit dem Bezirksamt anzusprechen.

Es besteht die Besorgnis, dass der Bezirk die Milieuschutzsatzung für das Gebiet um Klausenerplatz und Sophie-Charlotte-Platz nicht mehr bzw. nicht mehr rechtzeitig vor dem Auslaufen der Milieuschutzvorwirkung am 25. Januar 2020 erlässt. Die Frage, wie weit das Verfahren gediehen ist, soll ebenfalls auf dem nächsten Treffen der mieter*innenInis-CW mit dem Bezirksamt angesprochen werden.


Anmerkung außerhalb des Protokolls:
Nach der Sitzung wurde bekannt, dass das Bezirksamt dem Stadtentwicklungsausschuss am gleichen Abend berichtet hatte, den Unterschutzstellungsbeschluss am 12. November zu fassen und am 21. November 2019 in der BVV absegnen zu lassen. Dabei wurde deutlich, dass Milieuschutz nur für ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss von Dezember 2018 deutlich reduziertes Gebiet erlassen werden soll, nämlich nur noch für das Kerngebiet des Klausenerplatzes (südlich bis zur Knobelsdorffstraße und östlich bis zur Schloßstraße) sowie für einen kleinen Teil nördlich des Spandauer Damms (bis zur Höhe der Mollwitzstraße 6), siehe auch:

https://www.mieterwerkstadt-charlottenburg.info/aktuelles-aus-unserer-arbeit  > „Aktualia“ > „6./8. November 2019“.


4. Volksentscheid-Kampagne nach dem SPD-Parteitag Ende Oktober

Der SPD-Landesparteitag hat sich am 26. Oktober gegen eine Unterstützung der Kampagne zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände ausgesprochen. Die Variante, dass Koalitionsparteien gemeinsam ein Gesetz zur Vergesellschaftung ins Parlament bringen und so die Volksentscheidsinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorzeitig zum Erfolg führen, scheidet damit bis auf Weiteres aus.

Damit muss weiter darauf gewartet werden, dass die Innenverwaltung den Volksentscheid als solchen und dessen Vergesellschaf-tungskriterien als zulässig und verfassungskonform bewertet. Wann mit der Unterschriftensammlung für die 2. Vorbereitungsphase (= Sammlung von rund 170.000 Unterschriften zur Durchführung des Volksentscheids) begonnen werden kann, ist damit derzeit noch ungewiss.

Es besteht Einvernehmen, dass die Kampagne durch diese Ungewissheit, aber auch durch das für Anfang 2020 zu erwartende Mietendeckelgesetz etwas an Schwung verlieren wird. Umso intensiver werden wir dann nach dem Neustart bei der Mobilisierung helfen müssen.


5. Verschiedenes

Das Land Berlin hat zwei mietrechtliche Vorlagen in den Bundesrat eingebracht:

-    Antrag zur Entschließung zur Einführung einer Gewerbemietbremse (BRat-Drs. 404/19:
      https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/404-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
     Den Antrag hat das Plenum am 20. September 2019 zur Stellungnahme an die Ausschüsse Recht, Arbeit/Integration/Soziales,
     Wirtschaft und Wohnen verwiesen.

-    Antrag (gemeinsam mit Thüringen) auf Einleitung eines Verfahren für ein „Gesetz zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlage-
     fähigkeit“, BRat-Drs. 434/19:
      https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2019/0434_2D19.pdf
     Den Antrag hat das Plenum am 20. September 2019 zur Stellungnahme an die Ausschüsse Recht, Arbeit/Integration/Soziales
     und Wohnen verwiesen.

Tagesordnung: Aktuelle Verdrängungsfälle sollen künftig stets vor „Verschiedenes“ behandelt werden, auch wenn sie noch nicht auf der Tagesordnung stehen (konnten).

10.11.2019/W.M.
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MieterWerkStadt Charlottenburg; Ergebnisprotokoll zum Treffen vom                2. Oktober 2019


1. Konkrete Verdrängungsfälle

Von Philippistr. 13, Spielhagenstr. 15 und Windscheidsstr. 3 a haben wir keine neuen Nachrichten. Beim Horstweg 32 wird weiter eine Mieterzusammenkunft vorbereitet.

Bei den östlich der Kaiser-Friedrich-Straße gelgenen Objekten Pestalozzistr. 88a/88b (Veränderungen des Wohnungszuschnitts, Umwandlung?) lassen sich Verdrängungstatbestände nicht ausschließen. Sobald wir Näheres wissen, kämen die Objekte u.U. für einen Kiezspaziergang in Betracht.

Gleiches gilt auch für die Pestalozzistr. 97, bei der es um Abriss und Neubau geht. Bekannt geworden ist uns lediglich die Antwort des Bezirksamts zur BVV-Drucksache 168/5, nach der der Eigentümer offenbar im Rahmen des Planungsrechts neu bauen will und das Bezirksamt - anders als die BVV - keine Grundlage für den Erlass einer Umstrukturiereungssatzung nach § 172 Absatz 1 Nr. 3 BauGB sieht.

Aus der Templiner Vorstadt (Potsdam) erreichte uns eine Anfrage, wie man sich für Milieuschutz einsetzen kann. Wir haben unsere Erfhrungn übermittelt. Die MitstreiterInnen von Templiner Vorstand wollen uns auf dem Laufenden halten.


2. Milieuschutz, Mietendeckel und Vergesellschaftung

Sieben MitstreiterInnen haben auf dem Straßenflohmarkt im Klausenerplatzkiez (28. September) unsere Aufrufe zur Demo „Richtig deckeln, dann enteignen – Rote Karte für Spekulation!“ verteilt. Insgesamt hatten wir 600 Flyer, die in knapp einer Stunde vergriffen waren.

Vor der Demo am 3. Oktober will sich die MieterWerkStadt um 12.45 Uhr am „Haus des Lehrers“ (Südseite) treffen.

Die Antworten des Bezirksamtes auf die Einwohnerfragen zum Stand der Milieuschutzvorbereitungen für Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ (U.Lutz) und zum „Planungsraum Karl-August-Platz“ (L. Tuchen) sind vollständig ins Netz gestellt: BVV DS 1223/5. Fragen 4 und 23 zur BVV am 22. August 2019. Bemerkenswert erscheint die ausdrückliche Weigerung des Bezirksamtes, sich zum Umfang und zu den Ergebnissen der Voruntersuchungen zu den Milieuschutzkriterien zu äußern. Dieses Verhalten wird bei künftigen Aktionen solange aufgegriffen werden, bis endlich auch Charlottenburg-Wilmersdorf hier die Transparenz entwickelt, die in anderen Bezirken schon seit Langem geübt wird.


3. nächster Kiezspaziergang Verdrängung

Die Vorbereitungsgruppe hatte sich der Vorbereitung der Mietendeckel-Demo zugewandt. Für Vorbereitungstreffen für einen weiteren Kiezspaziergang gibt es noch keinen Zeitplan.


4. Berichte von mietenpolitischen Terminen

Das Treffen der „Mieter*innen-Inis ChWi“ mit dem BA CW am 23. September brachte folgende Erkenntnisse:

Herr Schruoffeneger kündigte an, dass vorraussichtlich im nächsten Frühjahr, wenn weitere Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf unter Milieuschutz gestellt worden sind, ein Milieuschutzbeirat gebildet werden soll. Die Frage, nach welchem Verfahren die Zusammensetzung des Gremiums bestimmt werden soll, konnte noch nicht beantwortet werden.

Zu den Ergebnissen der Feinerhebung Milieuschutz im KlausenerplatzKiez wollte Herr Schruoffeneger keine Auskunft geben, allerdings sei sie nunmehr abgeschlossen und es werden noch in diesem Jahr ( November) die entsprechenden Beschlüsse unter Beteiligung der BVV gefasst.

Für weitere Planungsräume sollen nun ebenfalls Feinerhebungen gestartet werden, ohne sich auf eine konkrete Nennung der Gebiete („2 bis 3 Planungsräume“) einzulassen. Seine Zurückhaltung begründete er – wie bereits sein Vorgänger - mit der Annahme, sonst die Aufmerksamkeit der Spekulanten nur unnötig zu steigern.

Seitens der MieterWerkStadt wird nun erwartet, dass die „mieter*innen-Inis ChWi“ nun in ihrer nächsten Sitzung am 7. Oktober erörtern, ob das Bezirksamt aufgefordert werden soll, in allen nach dem Grobscreening geeigneten Planungsräumen sofort mit der Feinerhebung zu beginnen - weiterer Zeitverzug erhöht nur die die Zeitspanne, in der die Verdrängung ungehindert fortgesetzt wird.

Auf die Forderung an das BA CW, in allen Milieuschutzgebieten zu prüfen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, erklärt Herr Schruoffeneger, dass das BA einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. Allerdings lägen die Bodenwerte in CW oberhalb 3.000 € pro m² und damit sei ein Vorkauf nicht finanzierbar. Er stellte heraus, dass in allen bisherigen Vorkaufsfällen der Preis unter 3.000 €/m² lag. Über alternative Möglichkeiten des Aufkaufs von Häusern zur Verhinderung von Verdrängung werde weiter nachgedacht, allerdings gäbe es hier Differenzen zwischen CW und der Bausenatorin.

Ein 2. Treffen zwischen dem Bezirksamt ChWi und Frau Lompscher soll am 25. November 2019 stattfinden. Herr Naumann möchte vorher nochmals mit Vertretern der „mieter*innen-Inis ChWi“ reden. Die MieterWerkStadt wird in ihrem Novembertreffen beraten, ob sie hierzu Vorschläge beisteuert (etwa Erwerbsalternativen über Genossenschaften wie DIESE eG).


5. Herbstempfang der Grünen

Der Einladung der Grünen zu ihrem Herbstempfang am
                       Montag, 28. Oktober 2019, 19 Uhr, „Art-Stalker“ in der (Kaiser-Friedrich-Str. 67)
werden wir Folge leisten (> Wolfgang und/oder Klaus).


6. Novembertreffen

Unser nächstes turnusmäßiges Treffen findet am
                         Mittwoch, dem 6. November 2019, im Mieter-Büro (Neue Christstraße 8)
statt.

Zur Tagesordnung wird voraussichtlich aufgerufen:

-  konkrete Verdrängungsfälle – aktueller Stand,

-  Vorbereitung Erhaltungssatzung KlausenerplatzKiez,

-  BA-Auftrag Feinscreening für weitere Milieuschutzverdachtsgebiete,

-  Stand Mietendeckelgesetz,

-  Verschiedenes.


9. Oktober 2019 (H.G./W.M.)



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MieterWerkStadt Charlottenburg, Ergebnisprotokoll vom                                     4. September 2019

1. Konkrete Verdrängungsfälle

Objektanschrift: Philippstr. 13, 10115 Berlin

Ca. 15 WE, davon 3 WE Co-Living
geplant : Modernisierung der Heizungsanlage.Die vorhandene Gasetagenheizung soll voraussichtlich durch eine Fernheizung ersetzt werden.

Es liegt noch keine Modernisierungsankündigung der HV/Vermieter vor. Für den 13.09. ist ein erstes Treffen mit der Mietergemeinschaft geplant. Ob der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Hr. Schruoffeneger, dem Treffen beiwohnen wird, ist nicht absehbar.

Zwischenzeitlich wurden die Wohnungen vermessen. Das Schloss der Haustür wurde manipuliert – Empfehlung der MWS an Betroffene: Kontaktaufnahme zu einem RA oder zum BMV e. V. (Berliner Mieterverein e.V.) bzw. zur BMG e. V. (Berliner Mieter Gemeinschaft e. V.)

Objektanschrift: Horstweg 32, 14059 Berlin

Mietergemeinschaft in Planung. Es waren keine Betroffenen am 04.09.19 beim MWS-Treffen anwesend.

2. Milieuschutz

Die Haushaltsbefragungen wurden zwischenzeitlich an verschiedene Bewohner*innen verteilt – der Abgabetermin war am 03.09.2019. Die MWS hat die im Verteiler eingetragenen Adressaten darum gebeten, an dieser Befragung teilzunehmen. Eine Rückmeldung des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zum Grobscreening gab es bisher nicht – auch keine weitere Veröffentlichung. Wann mit einer Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsbefragung zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.

3. Aktivitäten

Die MWS ist sich einig, dass sie bezüglich des Mietendeckels einen Kiez-Spaziergang veranstalten möchte, bei dem Objekte und Einzelbetroffene vorgestellt werden, die von Verdrängung bedroht sind. Es soll u. a. deutlich gemacht werden, dass Milieuschutz und vor allem der Mietendeckel vor Verdrängung durch z. B. Spekulation und Modernisierung abgewendet werden könnte.

Die MWS sucht neben teilnehmenden Aktiven auch Betroffene, die über die Situation „ihres" Hauses sprechen möchten.

Das Vorbereitungstreffen für den Spaziergang findet am Donnerstag, den 12. September 2019, um 19 Uhr im Fedora (Nehringstr. ggü. Bücherei/Schule) statt.

Betroffene, die bereit sind, über die Situation "ihres" Hauses auf einem Rundgang zu berichten, werden gebeten, sich bei per Email bei Klaus - klaus.helmerichs@gmx.de - zu melden.

4. Termine

VERGANGENE Termine:

09.08.19     Folgeveranstaltung Bauausschuss (Themen u. a.: Bauen im Bestand oder Abriss Fechnerstr.?, Innenhofbebauung
                   Heiligendammer Str. u. w.)

14.08.19    Fraktionszimmer der Linken – Infoaustausch mit Fraktionsvorsitzenden Niklas Schenker zum aktuellen Stand des
                 Milieuschutzes im Kiez und darüber hinaus. Auch Die Linke bemängelt, dass das BA intransparent agiert und nicht über
                 das Ergebnis des Grobscreenings berichtet.   Die Linke will, dass der Milieuschutz forciert wird.

KÜNFTIGE Termine:

12.09.19    Vorbereitungstreffen Kiezspaziergang MWS „Verdrängungsfälle“ (s. auch Aktivitäten)

16.09.19    rbb-Info-Radio mit BBU: Podiumsdiskussion zum Mietendeckel mit Lompscher: 20 Uhr Maison de France (KuDamm 211);
                 Anmeldung bis 13.09.2019 bei kirstin.gabriel@gilde-heimbau.de  -  Infos:  https://bbu.de/nachricht/45336

20.09.19    Das „Bündnis Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn“ nimmt am GLOBAL CLIMATE STRIKE DAY teil, den
                  Fridays for Future mit verschiedenen örtlichen Partnern international veranstaltet. Treffpunkt in Berlin:
                  11.45 h, Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor

23.09.19    Runder Tisch beim BzBm Hr. Naumann – Teilnahme durch einzelne Aktive aus diversen Mieter-Inis.
                 Ob MWS dabei war -> nächstes MWS-Treffen.

23.09.19    „Stadtforum Gemeinwohl!“: Kühlhaus, 18 Uhr, mit Lompscher;
                  Arbeitsforum 1: „Wohnen. Braucht es eine neue Gemeinnützigkeit?“
                  https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtforum/de/gemeinwohl/index.shtml

27.09.19    Treffen mit der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus (Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf (080)/Mitglied im
                  Bundestag seit 2009) und diversen Mieter-Inis.  Ob MWS dabei war -> nächstes MWS-Treffen.

03.10.19    (schon vormerken:)  Großdemo „Deckeln, dann enteignen: Rote Karte der Spekulation“;
                  Näheres in Kürze über gesonderte Rundmail.

Sitzungskalender BVV über folgenden Link
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung

5. Verschiedenes

BAUGEBOT und GESCHOSSFLÄCHENZAHL

Im Zusammenhang mit dem Termin des Bauausschusses am 09.08.19 wurde der Begriff „BAUGEBOT“ und verschiedene Geschossflächenzahlen (z. B. 1,5 oder 0,9) diskutiert.

Zur Erläuterung:

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde nach § 176 Baugesetzbuch (Baugebot) den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist
•    sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder
•    ein vorhandenes Gebäude oder eine vorhandene sonstige bauliche Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.

Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, besteht die Möglichkeit der „Enteignung“ sowie Bebauung durch die Gemeinde. In einem solchen Fall erfolgt eine Entschädigung nach dem Verkehrswert an den Eigentümer.

Die Bezeichnung Geschossflächenzahl (GFZ) wird im deutschen Baurecht verwendet. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in § 20 der Baunutzungsverordnung.

Mit dieser Zahl wird bestimmt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal bebaut werden dürfen. Zur Berechnung der Geschossflächenzahl dürfen lediglich Vollgeschosse (ohne Dach und Keller, es sei denn, es handelt sich ebenfalls um Vollgeschosse) herangezogen werden und nicht die Brutto-Grundfläche (BGF). Die Formel lautet: Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = Brutto-Geschossfläche.

Nimmt man an, dass das Grundstück eine Fläche von 1000 m² besitzt und die Geschossflächenzahl 0,9 beträgt, dann ergibt sich folgende Rechnung: 1000 x 0,9 = 900. Es dürfen also maximal 900 m² Geschossfläche im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ = Anteil der Grundstücksfläche, die bebaut werden darf) gebaut werden.

In unserem Beispiel hieße das, dass bei einer GRZ von 0,3 drei Vollgeschosse mit je 300 m² Geschossfläche errichtet werden können.

Die Geschossflächenzahl dient hauptsächlich dazu, eine zu dichte Bebauung gerade von Wohnvierteln in Großstädten, aber auch in Neubaugebieten zu verhindern.

Der Inhalt des Baugebots soll bei dem nächsten MWS-Treffen am 02.10.2019 noch einmal aufgegriffen werden. Hierzu soll der entsprechende Antrag von Die Linke in Charlottenburg-Wilmersdorf herangezogen werden:
https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/nc/bvv/antraege/news/spekulation-verhindern-baugebote-aussprechen/
BVV-Drucksache 1082/5, eingebracht am 21.3.2019, abgelehnt in BVV am 22.8.2019; Ursprungstext mit Antragsverlauf:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/___tmp/tmp/45081036229203963/229203963/00212831/31-Anlagen/02/4_Version_vom_26_08_2019.pdf

VORKAUFSRECHT DER BEZIRKE

Mit 189 Wohnungen hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bisher die meisten Wohnungen gekauft, gefolgt von Neukölln (175). Mit deutlichem Abstand folgen Wohnungsankäufe in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg (65) und Mitte (61). Am Ende der Rangfolge stehen Pankow (35), Lichtenberg (33) und Treptow-Köpenick (21). Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf haben das Vorkaufsrecht weder in diesem noch in den Vorjahren genutzt.
(Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/08/wohnungskaeufe-milieuschutzgebiet-gestiegen-berlin-bezirke-friedrichshain-kreuzberg.html)

Das Vorkaufsrecht steht den Bezirken in Milieuschutzgebieten zu, wenn dort Immobilien den Eigentümer wechseln sollen.

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Hr. Schruoffeneger erklärte, dass er die Ermittlung von Verkehrswerten als Möglichkeit der Umsetzung des Vorkaufsrecht aus finanziellen Gründen ablehnt. Der Bezirk habe nicht die Mittel, um teure Häuser zu kaufen (Anm. Autorin: … und damit Mieter*innen eine Unterkunft zu garantieren).

Die MWS denkt darüber nach, eventuell eine Veranstaltung zum Thema Vorkaufsrecht zu initiieren.


Das nächste Treffen findet am 02.10.2019 um 18.30 Uhr im Mieter Club (Neue Christstr. 8) statt.


05.09.2019, B.G.
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MieterWerkStadt Charlottenburg, Ergebnisprotokoll vom                                   7. August 2019

1.    Konkrete Verdrängungsfälle

Objektanschrift: Philippstr. 13, 10115 Berlin
ca 15 WE, davon 3 WE Co-Living
geplant  :  Modernisierung der Heizungsanlage. Die vorhandene Gasetagenheizung soll durch eine Fernheizung ersetzt werden
Noch keine Modernisierungsankündigung der HV/Vermieter

Geplant ist eine Mietergemeinschaft. Erstes Treffen am 19.08.19

Objektanschrift: Horstweg 32, 14059 Berlin
Mietergemeinschaft in Planung

2.    Miliieuschutz

Bericht von der „öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung“ am Mi,  07.08, 17.30 Uhr

Baustadtrat Oliver Schruoffeneger kündigte die Umsetzung einer Haushaltsbefragung für das Gebiet um und am Klausenerplatz an. Die Aussage erlaubt eine positive Bewertung des Grobscreening

Aktivitäten:
Formulierung eines Entwurfes für einen Aushänger von Matthias. Inhaltlich wird  :
•    auf die besondere Bedeutung der Haushaltsbefragung für die  Mieter  hingewiesen
•    und zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert

Termine:
09.08.19    16:30        Folgeveranstaltung Bauausschuss (TO als Anhang)
14.08.19    18:00        Fraktionszimmer der Linken (Rathaus Charlottenburg, Raum 137a), mit Niklas Schenker Fraktionsvorsitzender
22.08.19                     BVV Sitzung
27.08.19    17:30        Bauausschuss

Sitzungskalender BVV über folgenden Link

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung


3.    Mieter*innenCW. Ergebnisse des Juli-Treffens

Die CDU Fraktion hat die Mieterinis über eine von der CDU geplante Veranstaltung zur „Wohnungsmarktfrage“ informiert.

4.    Deutsche Wohnen u.a. enteignen

Das Thema Interessenkollision (private Investoren, Landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften) beim Verband BBU wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen

5.    Webseite

Seitdem 18.07.19 gibt es einen Vertrag mit 1&1

6.    Verschiedenes
Veranstaltungen:
•    „Gemeinsam Stadt machen“ und
•    „Gemeinwohl. Wie gestalten wir Berlin solidarisch“

Informationen zu den Veranstaltungen im Anhang.

Das nächste Treffen findet am 04.09.19, 18.30, im Mieter Club (Neue Christstr. 8) statt

8.8.2019, U.L.

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MieterWerkStadt Charlottenburg; Erg.-Prot. zum Treffen am                                   3. Juli 2019


Liebe MitstreiterInnen,

am 3. Juli haben wir uns mit folgenden Themen befasst:


Spielhagenstraße 11 und 12

Eine Mieterin berichtet, dass ihr Wohngebäude in der Spielhagenstraße umfassend ausgebaut werden soll. Vorgesehen sind
-    Dachgeschossausbau,
-    Anbau von drei Fahrstühlen (für jeden Trakt des Hauses einen),
-    Anbau von Balkonen am Quergebäude.

Das Gebäude liegt im Milieuschutzgebiet Gierkezeile. Der Bezirk hat dem Eigentümer bereits - ohne vorherige Anhörung der MieterInnen - signalisiert, dass er die Baumaßnahmen unter erhaltungsrechtlichen Aspekten für grundsätzlich genehmigungsfähig hält.

Dieser Einschätzung können die MieterInnen nicht folgen. Insbesondere hinsichtlich der Balkone am Quergebäude sehen sie die Genehmigungskriterien nicht erfüllt:

Die Balkone sollen in einem lichtschachtähnlichen Teil des Hofes über dem Müllsammelplatz angebracht werden. Die - fensterlose - Wand des nächsten Gebäudeteils ist weniger als 5 Meter entfernt.  Diese räumliche Situation ist für Balkone generell gänzlich ungeeignet. Mit der Maßnahme wird damit auch kein dem „ortsüblichen und zeitgemäßen Standard entsprechender Zustand“ hergestellt, so dass die Maßnahme gerade nicht genehmigungsfähig ist.

Die MieterInnen hatten bereits Kontakt zum Mieterverein aufgenommen. Es soll nun eine Mieterversammlung vorbereitet werden.

Es besteht Einvernehmen, dass sich dieser Fall wegen seiner offenkundigen Verfahrensfehler und der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung im erhaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für das nächste Gespräch der Mieter*innenInisCW mit Bezirksbürgermeister Naumann im September eignet (TO-Wünsche > Mitte Juli; Klaus transportiert das Anliegen).


Pestalozzistr. 72

Beim letzten Treffen wurde berichtet, dass eine Umwandlung in Eigentumswohnungen bevorsteht und der Hinterhof mit einem Wohngebäude bebaut werden soll.

Für die MieterInnen ist wichtig, ob die beabsichtigten Umwandlungen noch durch Milieuschutz gestoppt werden können. Eine Mieterin hat deshalb der Bezirksverordnetenversammlung eine Einwohnerfrage übermittelt, in der sie nach dem Stand der Milieuschutzvorbereitungen für das Planungsgebiet Karl-August-Platz fragt. Die Frage wird auf der nächsten BVV-Sitzung am 22. August aufgerufen.


Horstweg 32

Das Grundstück Horstweg 32 hat einen neuen Eigentümer. Er hat den MieterInnen einen Tag vor dem Senatsbeschluss zum Mietendeckel eine Mieterhöhung geschickt (Erhöhung der Nettokaltmiete um 15 %).

Diese Erhöhungen sollen dem Mieterverein zur Beurteilung vorgelegt werden.

Die MieterInnen sind ferner in Sorge,
-   weil das Haus neben Instandhaltungsmängeln über ein hohes Aufwertungspotential durch Modernisierung verfügt und
-   weil sie die Absicht einer Umwandlung in Eigentumswohnungen nicht ausschließen können. Sie möchten deshalb eine
     MieterInnenversammlung vorbereiten und den Mieterverein für eine Teilnahme gewinnen.


Milieuschutz

In Zusammenhang mit dem Milieuschutzaufstellungsbeschluss für das Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ hat das Bezirksamt erklärt, ergänzende Untersuchungen zu den Milieuschutzkriterien in Auftrag geben zu wollen. Diese Untersuchungen sollten auf weitere Planungsräume des Bezirks ausgedehnt werden.

Mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen und es gibt keine Informationen an die BürgerInnen dazu, ob die Aufträge mittlerweile erteilt sind und welche Gebiete untersucht werden. Damit wächst die Unsicherheit, ob und wie man sich gegen verdrängende Vermietervorhaben zur Wehr setzen kann.

Die Transparenz der Milieuschutzvorbereitungen wird auf der Tagesordnung des nächsten Treffens der mieter*innenInisCW mit Bezirksbürgermeister Naumann stehen.


mieter*innenInisCW: Gespräch mit Bezirk am 18. Juni

Am 18.Juni trafen sich VertreterInnen der Mieterinitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf mit Bezirksbürgermeister Naumann sowie den Stadträten Herz (u.a. Zweckentfremdung) und Schruoffeneger (Stadtentwicklung/Milieuschutz).

Gegenstand waren die Forderungen der Inis zur Anwendung des Milieuschutzes und des Zweckentfremdungsverbots sowie die Frage der Verbesserung des Informationsaustauschs. Dazu gehört auch die Bildung einer Task Force, um schnell die betroffenen Mietergemeinschaften unterstützen zu können, sowie Einrichtung eines Milieuschutzbeirates unter Beteiligung der Mieter*innen. Der Milieuschutzbeirat soll das Bezirksamt in seiner Arbeit beraten und Empfehlungen zur Ergänzung der Milieuschutzkriterien abgeben.

Als erster Schritt wurde verabredet, einen regelmäßigen „ Runden Tisch“ mit den betroffenen Bezirksamtsmitgliedern einzurichten, der sich viermal im Jahr trifft. Der nächste Termin ist für Mitte September avisiert.


mieter*innenInisCW: Treffen am 24. Juni

Die mieter*innenInisCW bereiten ein Gespräch mit Frau Lopscher vor. Es wird voraussichtlich am 26. August stattfinden. Besprochen werden sollen die Voraussetzungen für die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts, Einzelheiten zum Mietendeckel und Möglichkeiten der Angleichung bezirklicher Verfahren.

Themen für das nächste Gespräch mit dem Bezirksamt Mitte September werden bis zum 24 Juli gesammelt (> Ini Alliiertensiedlung), um sie dann als Ergänzung zu der im Gespräch am 18. Juni (s.o.) vorskizzierten TO an das Bezirksamt zu leiten.


Deutsche Wohnen: Reaktion auf Mietendeckelbeschluss und Enteignungskampagne

Die Deutsche Wohnen sucht unter dem Eindruck der „DW-enteignen“-Kampagne und der Mietendeckeldiskussion nach Image-Verbesserung. Hierzu hat sie am 22. Juni 2019 „Unser Versprechen an unsere Mieter“ herausgegeben, in welchem sie sich verpflichtet, nun auch berechtigte Belange der Mieter in ihrer Geschäftspolitik berücksichtigen zu wollen.

Der download zum Text des Versprechens findet sich auf
https://www.deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/aktuelles/unser-versprechen-an-unsere-mieter/

Der letzte Satz der Erklärung lautet:
„Sollten weitere regulatorische Eingriffe in das Mietrecht in Kraft treten, behalten wir uns vor, diese Erklärung zurückzunehmen.“

Darauf, dass das „Versprechen“ damit lediglich als Manöver erscheint, um Mietendeckel und Vergesellschaftung abzuwenden und dann weitermachen zu können wie bisher, weist ein Beitrag in der Berliner Zeitung vom 23. Juni hin:
https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/taktisches-manoever--versprechen--der-deutsche-wohnen-ist-erbaermlich-32743794

Es besteht Einvernehmen, dass der Senat sich davon kaum wird beeindrucken lassen, da der Mietendeckel ein erklärtes und gemeinsames Anliegen der Koalition ist. Es wird ferner davon ausgegangen, dass er dabei eine Textfassung erarbeitet, die keine rechtlichen Angriffspunkte bietet.


website

Es soll mit einem Plattformanbieter kontrahiert werden, der die technische Betreuung im Hintergrund als Leistung anbietet. So bleibt dem website-Verantwortlichen allein die Gestaltung und Beschickung der Seite mit Dokumenten.

Die website soll nicht dazu dienen, Daten zu erheben und zu verarbeiten. Auch Besucher sollen nicht erfasst werden. Damit hat die Seite im Ergebnis den Charakter eines öffentlichen Archivs, in das die MieterWerkStadt ihre Papiere und mit ihnen in Zusammenhang stehende, öffentlich zugängliche  Papiere Dritter (z.B. Bezirksamt) einstellt.

Wolfgang wird Kontakt zu „1&1“ herstellen. Wenn die vorgenannten Kriterien erfüllen lassen, wird er einen entsprechenden Vertrag mit diesem Anbieter schließen.


Klausenerplatzkiezfest am 10. Und 11. August

Das Fest wird unter dem Motto „20 Jahre Kiezbündnis Klausenerplatz“ stattfinden.

Das Programm kann im „Kiezblatt 73“ auf der letzten Seite abgerufen werden:
http://klausenerplatz.de/online/fileadmin/user_upload/Projekte_Aktionen/Arbeitsgruppe_KiezBlatt/Kiezblatt-73.pdf

Mangels brandaktueller Notwendigkeiten wollen wir keinen eigenen Stand für die MieterWerkStadt Charlottenburg beantragen, so dass wir uns unbelastet dem festlichen Treiben hingeben können.


Mietendeckel

Die Eckpunkte des Mietendeckels finden sich in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 18. Juni 2019:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.820537.php


Herzliche Grüße

Wolfgang Mahnke

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MieterWerkStadt Charlottenburg; Erg.-Prot. zum Treffen am                                  5. Juni 2019


Liebe MitstreiterInnen,

am 5. Juni haben wir uns mit folgenden Themen befasst:


Windscheidstr. 3 a

MieterInnen der Windscheidstr. 3 a haben durch unser AnwohnerInfo zum Milieuschutz erfahren, dass auch Ihr Grundstück vom Milieuschutzaufstellungsbeschluss des Bezirks erfasst ist.

Der Eigentümer der Windscheidstr. 3 a plant umfassende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Aufstockung des Hinterhauses. Das Hinterhaus steht bis auf 2 Wohnungen leer. Die übrigen Gebäudetrakte sind überwiegend bewohnt.

Das Grundstück gehört zum Planungsraum „Amtsgerichtsplatz“ und ist im Aufstellungsbeschluss „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ in den in Aussicht genommenen Milieuschutz eingebunden. In Vorwirkung auf die spätere Milieuschutzverordnung bedürfen die beabsichtigten baulichen Änderungen der erhaltungsrechtlichen Genehmigung des Bezirksamts.

Die MieterInnen wollen eine breitere Zusammenarbeit der BewohnerInnen der Gebäudetrakte erreichen und mit dem Mieterverein Kontakt aufnehmen. Mit dem Mieterverein soll beraten werden, wann und wie das Bezirksamt weiter über die Vermieterabsichten unterrichtet werden soll und wie auf individuelle Beeinträchtigungen (insbesondere Baulärm und Einschränkung in der Strom- und Wasserversorgung) reagiert werden kann.

Die MieterInnen bereiten sich vorsorglich darauf vor, je nach weiterem Verlauf auch eine breitere Öffentlichkeit auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.

Pestalozzistr. 72

Auch hier haben MieterInnen unser AnwohnerInfo zum Milieuschutz gelesen.

Der Hinterhof soll mit einem Wohngebäude bebaut werden. Eine Bauvoranfrage hierzu soll das Bezirksamt bereits positiv beschieden haben. Rückfrage beim Grundbuch ergab, dass dort noch keine Teilungserklärung vorliegt.

Einer Umwandlung der Bestandswohnungen in Eigentumswohnungen kann Milieuschutz nicht entgegengehalten werden. Die Pestalozzistr. 72 gehört zum Planungsraum „Karl-August-Platz“; für dieses Gebiet laufen derzeit noch – zusammen mit anderen Bezirksregionen innerhalb des S-Bahn-Rings – Voruntersuchungen zu den Kriterien einer Unterschutzstellung.

Die MieterInnen möchten sich über den Stand der Milieuschutzbemühungen unterrichten. Sie denken dabei auch an die Möglichkeit einer Einwohnerfrage. Hintergrund ist auch der Umstand, dass eine Unterschutzstellung des Planungsraums „Karl-August-Platz“ in den vergangenen Jahren im Bezirk hohe Priorität hatte.


Milieuschutz

(AnwohnerInfo:)

Wie wichtig es war, dass wir die Anwohner nun anstelle des - an sich in der Pflicht stehenden - Bezirksamts über die Wirkungen des Milieuschutzaufstellungsbeschlusses unterrichten, zeigt sich auch an Rückmeldungen aus der Windscheidstr. 3 a und der Pestalozzistr. 72.

Für eine zusätzliche Verbreitung hat das Kiezbündnis Klausenerplatz gesorgt, indem es den Text des AnwohnerInfos seinem Newsletter angehängt hat. Ferner hat es in das gerade erschienene KiezBlatt einen Beitrag der MieterWerkStadt mit Handlungsempfehlungen zum Milieuschutz aufgenommen (S. 6).

(Milieuschutz München:)
Die Annahme, dass München erhaltungsrechtliche Genehmigungen zu baulichen Veränderungen mit der Verpflichtung des Eigentümers verbindet, den Mietenspiegel einzuhalten und Modernisierungszuschläge über das durch das BGB (§ 559 BGB) vorgegebene Maß hinaus zu begrenzen, hat sich nicht bestätigt. Auf der alternativen Bodenkonferenz der Linken am 20. Mai hatte Klaus hierzu Kontakt zum ehemaligen Stadtplanungsreferenten der Stadt München und zu einer Vertreterin des Stadtrats. Dabei stellte sich heraus, dass München derartige Auflagen nur zur Abwendung des Vorkaufsrechts macht. Insoweit gibt es keine signifikanten Unterschiede zu Berlin.

(Milieuschutzhandhabung in Berlin optimieren:)

Festzustellen ist allerdings, dass in Berlin Unterschiede zwischen den Bezirken in der Umsetzung des Milieuschutzes und der Zweckentfremdung bestehen.

Neben den Forderungen, die die bezirklichen Mieterinitiativen hierzu erheben (s.u.), hält es die MieterWerkStadt Charlottenburg deshalb für wünschenswert, Workshops abzuhalten, in denen mit VertreterInnen des Bezirksamts, der Bezirksverordneten und der MieterInnen die Handhabung in anderen Bezirken aufgearbeitet, bewertet und ggf. als Impuls für die Arbeit in Charlottenburg Wilmersdorf aufgegriffen wird. Diese Idee kann dem Bezirksbürgermeister bereits am 18. Juni in dem Gespräch mit bezirklichen Mieterinitiativen vorgetragen werden (s.a. unten „Aktivitäten der Mieter- und Bürgerinitiativen“).


Aktivitäten der Mieter- und Bürgerinitiativen im Bezirk

Eine Zusammenarbeit der Mieter- und Bürgerinitiativen findet auf verschiedenen Feldern statt:

-    Der Initiativengipfel ChWi arbeitet bereits seit 2 Jahren. Er trifft sich unter Mitwirkung der MieterWerkStadt Charlottenburg in
     Abständen von etwa 2 Monaten zu Fragen, die unabhängig vom konkreten Arbeitsgegenstand der Initiativen für alle von
     übergeordneter Bedeutung sind (Bürgerbeteiligung, Bürgerhaushalt u.a.).

-    mieter*innen-cw ist ein Zusammenschluss verschiedener Initiativen und Hausgemeinschaften, die sich gegen Verdrängung
      stellen. Mieter*innen-cw haben sich in diesem Jahr zusammengefunden. Mit dem Kiezspaziergang zu Orten der Verdrängung
      sind sie am 11. Mai erstmals in die Öffentlichkeit getreten. Neben der MieterWerkStadt Charlottenburg gehören diesem
      Zusammenschluss an:
      Argentinische Allee, Deidesheimer Str. 8, Freundeskreis Fechnerstr. 7, Guerickestr. 32, Joachim-Friedrich-Str. 57/57a,
      KünsterKolonie Berlin e.V., Mieterinitiative Mierendorff-Insel, Mieter-Initiative Südwest, Mieterbeirat Paul-Hertz-Siedlung,
      Pro Alliiertensiedlung Westend, Seelingstr. 29, Seesener Str. 17, TegelerWeg 105, Uhlandstr. 61, Wielandstr. 37.

      Wissenswertes tragen diese Initiativen auf folgender Seite zusammen:
      https://packst-du-schon.info/

-    Initiativen mit dem Schwerpunkt auf Stadtraum und Verkehr sind dabei, Möglichkeiten gemeinsamer Interessenverfolgung
     auszuloten. Dazu gehören derzeit die Bürgerinitiativen Breitenbachplatz, Bundesplatz, Friedrich-Wilhelm-Platz,
     Prinzregentenstraße, Leon-Jessel-Platz und Wilmersdorfer Mitte.

Das Entstehen vieler neuer Hausgemeinschaften und Mieterinitiativen in unserem Bezirk und deren rasche Vernetzung in mieter*innen-cw zeigt, dass die Verdrängung immer mehr das Leben der BürgerInnen beherrscht.

Es verwundert deshalb auch nicht, dass mehr als 150 Personen dem recht kurzfristigen Aufruf zum Kiezspaziergang zu Orten der Verdrängung zwischen Ludwig-Barnay-Platz und Rüdesheimer Platz am 11. Mai gefolgt sind.

Greifbares Ergebnis dieses Spaziergangs ist die Einladung des Bezirksbürgermeisters zum 18. Juni 2019. Er will dort mit den Initiativen über die ihm am Ende des Spaziergangs überreichten Forderungen an die Bezirksebene sprechen. Für uns werden Klaus und Martin teilnehmen. Die Forderungen lauten:

1.    Der Milieuschutz muss im gesamten Gebiet von Charlottenburg-Wilmersdorf geprüft und bei erfolgreicher Prüfung zügig
       eingeführt werden.
2.    Ein Milieuschutzbeirat unter Beteiligung der Mieter*innen ist zu bilden. Dieser Milieuschutzbeirat soll als Beratungsgremium das
       Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen und soll die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des
       sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.
3.    In Milieuschutzgebieten dürfen Abwendungsvereinbarungen in Zukunft nur noch abgeschlossen werden, wenn Mieterhöhungen
       begrenzt werden entlang der Entwicklung der Werte des Mietspiegels. Modernisierungsumlagen sind zu kappen und auf die
       Amortisierungszeit zu begrenzen.
4.    Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung muss im Bezirk konsequent angewendet werden u.a. um spekulativen Leerstand zu
       unterbinden.
      Wir begrüßen hierbei ausdrücklich die Vorreiterrolle  unseres Bezirks gemeinsam mit anderen Bezirken und dem Land Berlin
      Auskunftsanordnungen gegen Vermietungsplattformen wie z.B. AirBnB zu erlassen.
5.    Die notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Milieuschutzsatzung und des Verbotes
      der Zweckentfremdung von Mietwohnungen müssen  umgehend geschaffen werden.

Daneben steht die Erwartung an das Bezirksamt, dass sich Stadtplanungsamt, Bauaufsicht und Wohnungsamt (Zweckentfremdungsverbot) unter dem Milieuschutz- und Verdrängungsaspekt unmittelbar vernetzen.

Auch die Form der Beteiligung ist ein Anliegen. Wünschenswert sind eine Verstetigung der Kontakte mit dem Bezirksamt einschließlich des Informationsaustauschs und eine generelle Erhöhung der Transparenz.

Eine weitere Idee ist, dass das Bezirksamt verkaufswilligen Eigentümern frühzeitig Beratung anbietet. Damit könnten Verkäufe an private Großinvestoren vermindert werden und es könnte sich auch ein Potential für Aufkäufe des Landes zu angemessenem Preis ergeben.


Deutsche Wohnen enteignen

Die Unterschriftenaktion für das Volksbegehren läuft am 13. Juni 2019 aus. Alle, die Unterschriften gesammelt haben, sollten diese jetzt an das Büro der Initiative schicken:

Stadtteilbüro Friedrichshain
Initiative: „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
Warschauer Str. 23
10243 Berlin

Am 23. Mai 2019 haben Deutsche Wohnen - DW - und der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Darin verpflichtet sich die DW u.a. zur Beachtung des Mietenspiegels und zur Zurückhaltung bei der Modernisierung (Bruttowarmmiete darf nach Modernisierung nur auf höchstens 30 % des Haushaltseinkommens des Mieters angehoben werden).

Es besteht Einvernehmen, dass diese Vereinbarung bereits eine Frucht der Unterschriftenkampagne ist.


website

Unter www.mieterwerkstadt-charlottenburg.de erreichen wir unsere website nun im Netz.

Der Dank für diesen Erfolg gilt Monika, aber auch Michael, der sie technisch unterstützt hat.

Mit der abgeschlossenen Entstehungsphase endet die Betreuungstätigkeit durch Monika. Wir müssen eine/einen neue/n Netz-Verantwortliche/n benennen. Diese/Dieser muss in der Lage sein, die Seite technisch zu pflegen. Gleichzeitig müssen zwei weitere MitstreiterInnen in der Lage sein, diese Pflege vertretungsweise zu leisten.

Folgende Schritte sind bis zur nächsten Sitzung vorzunehmen:

-    Zusammenfassende Darstellung, was wir mit der Netzseite erreichen wollen und mit welchen Inhalten/Dokumenten sie hierzu bestückt wird (> Wolfgang).
-    Findung des/der neuen Netz-Verantwortlichen (> Wolfgang).
-    Einarbeitung in die technische Pflege der Seite.


Nachrichtliches

Das Rechercheteam des Tagesspiegel (Wem gehört Berlin?) hat herausgefunden, dass die britische Billionärsfamilie Pears hinter etlichen GmbH steckt, die auch in Berlin Häuser erworben haben. In Berlin dürfte dieses Property-Unternehmen vermutlich mehr als 3.500 Wohnungen halten. Der Bericht findet sich unter
https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/das-verdeckte-imperium/
Nach der Recherche gehören in Charlottenburg die Grundstücke Kaiserdamm 109, Kaiser-Friedrich-Str. 8 und Kantstr. 22 zum Pears-Vermögen.

Die Akelius-Mietervernetzung sammelt Erfahrungsberichte über den Umgang mit Wohnungs/Gewerbemietern. Es soll auch ein Bericht über die „Sternschnuppe“ aufgenommen werden, dessen Entwurf sie gerade mit der MieterWerkStadt Charlottenburg (Barbara/Wolfgang) abgestimmt hat.

Ein neues Format der Kommunikation zwischen aktiver Bürgerschaft und dem Parlament, das „Initiativenforum Stadtpolitik Berlin“, hat am 5. Juni zum ersten Mal getagt.

Anlässlich der Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurde als Thema „Mietenentwicklung und Mitstimmung bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften“ aufgerufen. - Martin war für die Gewobag-Mieter bei der Veranstaltung und kann bei unserem nächsten Treffen berichten.


Herzliche Grüße

Wolfgang Mahnke
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                                                                                                                                                                                           21. Oktober 2014

        Gründungsversammlung der MieterWerkStadt Charlottenburg

Am 13. Oktober 2014 wurde mit folgendem Text zur Gründungsversammlung eingeladen:

Liebe Freundinnen und Freunde,

wie aus unterschiedlichen Gesprächen aber auch augenscheinlichen wahrnehmbar, ändert sich die Miet-/ Wohnsituation im Klausenerplatzkiez inzwischen nicht mehr nur marginal. Es gibt bereits Wohneinheiten, die leergezogen werden oder denen dies droht. Es gibt aber auch bereits Mieter, die sich zu organisieren beginnen.

Auf Initiative einiger, die im Kiez in verschiedenen Organisationen (Mieterverein, Mieterbeitäte) aktiv sind, soll am 21. Oktober eine  Beratung stattfinden, bei der über die Analyse der Lage im Kiez hinaus überlegt werden soll, welche sinnvollen Wege zur Erhaltung des Wohnraums und der Urbanität eingeschlagen werden können. Dabei spielt eine wichtige Rolle, wie über die jeweils betroffenen Mieter hinaus aktive Mitstreiter gewonnen werden können.

Ich hoffe auf Deine Teilnahme am 21. Oktober 2014 um 18:00 h in der
Kulturwerkstatt (ehem. Engelhardtbrauereigebäude) Danckelmannstraße.

                                                                                Beste Grüße    Volker
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