Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti Demonstration Dienstag, 18. August 2020, 18 Uhr
Forderung nach Milieuschutz sichtbar zu bekräftigen:
Wir rufen alle AnwohnerInnen und UnterstützerInnen
zu einer Demonstration
am Dienstag, dem 18. August 2020, 18 Uhr, auf.
Treffpunkt: Mittelstreifen der Schloßstraße, Höhe Knobelsdorff-/Zillestraße.
Die Route führt von dort über den Stuttgarter Platz zur Ecke Leonhardt-/Friedbergstraße, an der dann die Schlusskundgebung stattfindet.
Vorgesehen sind Redebeiträge Betroffener an einzelnen Haltepunkten. Statements des Stadtrats und der VertreterInnen der BVV-Fraktionen, die 2017 unserem Einwohnerantrag beigetreten sind, sind angefragt.
Verdrängung: NEIN! - Milieuschutz: JA!
Milieuschutz für Schloßstraße und Amtsgerichtsplatz/Stutti
Mit einem von 1500 Unterschriften getragenen Einwohnerantrag haben die MieterInnen den Bezirk im Mai 2017 aufgefordert, für das Gebiet zwischen Pulsstraße und Stuttgarter Platz Milieuschutz zu erlassen.
Seit Anfang des Jahres steht der Teilbereich „Klausenerplatz“ unter Milieuschutz. Die Gebiete „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“ (Lageplan unten) warten weiter auf eine Unterschutzstellung.
Uns ist das nicht verständlich:
• Die vom Bezirk veranlassten Untersuchungen hatten im Herbst 2019 ergeben, dass beide Bereiche ein erhebliches Potential für mietsteigernde Veränderungen an den Gebäuden aufweisen.
• Der Untersuchung ist ferner zu entnehmen, dass für Haushalte mit geringem Einkommen eine evidente Verdrängungsgefahr besteht. Betrachtet man nur die Haushalte mit weniger als 2000 € Monatsnettoeinkommen, sind mehr als 20 % der Haushalte des Gebiets (in Zahlen: knapp 3200 Haushalte mit rd. 5000 Personen) akutem Verdrängungsdruck ausgesetzt.
Was heißt Milieuschutz kurzgefasst?
Gilt Milieuschutz, darf der Vermieter bauliche Veränderungen und Wohnungsumwandlungen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes vornehmen. Das Bezirksamt verweigert die Genehmigung, wenn durch die Folgen der beantragten Maßnahme (etwa: Mieterhöhung, Verringerung des Wohnungsangebots) der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet wird.
Was heißt Milieuschutz kurzgefasst?
Gilt Milieuschutz, darf der Vermieter bauliche Veränderungen und Wohnungsumwandlungen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes vornehmen. Das Bezirksamt verweigert die Genehmigung, wenn durch die Folgen der beantragten Maßnahme (etwa: Mieterhöhung, Verringerung des Wohnungsangebots) der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet wird.